Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 18 (1915)
- Issue
- 3-4 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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— 67 — Wien leben sollen. Es ist ein Frauenleben, wie eigens bestimmt, es mit dem unserer Glückel zu vergleichen. Auch hier einefromme, edle, tüchtige Frau. Aber bei allen Vorzügen, doch welch ein Unterschied, welch eine andere Welt! Glückel hat allerdings, mit 14 Jahren verheiratet, keine hohen Schulen besuchen können. Sie verdankt, was sie weiß, weniger Lehrern als der täglichen Uebung. In ihren Memoiren dankt sie dem Vater, daß er sie in religiösen wie in weltlichen Dingen habe unterweisen lassen. Sie konnte deutsch lesen und schreiben, verstand holländisch. Die Kenntnis fremder Sprachen war damals bei der weiblichen jüdischen Jugend nichts Ungewöhnliches. Klagt doch Hirsch Kai den o wer in seinem vielgetesenenKab hajascharr das 1705 erschienen ist, daß jüdische Eltern die Kinder französisch, italienisch und andere Sprachen lernen lassen, bevor sie noch beten können. Das Hebräische beherrscht"Glückel mit erstaunlicher Gewandtheit. Es kommt ihr zur Hilfe auf Höhepunkten des Ausdrucks, für die das Jüdische nicht zureicht. Aus der jüdischen Volksliteratur waren ihr auch die Gedanken- und Sagenkreise der nichtjüdischen Umgebung geläufig. Auch eine warme deutsche Patriotin tritt uns in ihr entgegen. In Metz rühmt sie dem glatten französischen Wesen gegenüber die „biedere deutsche Art". Man vergleiche hiermit die Lehre, die der Gottschedin von ihrem Hofmeister eingeprägt wurde, „es sei gemein, deutsche Briefe zu schreiben". Uebrigens darf Glückel, die ihre Memoiren in einem deutschen Dialekt geschrieben und die deutsche Sagen-, Märchen- und Rätselliteratur, zum Teil aus eigener Erfindung, bereichert hat, den deutschen Schriftstellerinnen zugezählt werden. Diese Vorliebe für deutsches Wesen ist um so mehr zu beachten, als der Jude im Zeitalter Glückeis in Deutschland weit ärger als ein Hund behandelt wurden. Nicht allein, daß man ihn ungestraft auf jede Weise beschimpfen und mißhandeln durfte. Die Behörden selbst ersannen, von der Geistlichkeit gehetzt, geradezu diabolische Kniffe, um ihren blinden Fanatismus an den Juden zu kühlen. Freilich gab es Ausnahmen. Den Juden als Geldmacht duldete man, um ihn zu schröpfen und auszuschroten. Dieses traurige Schauspiel hatte Glückel schon als Kind täglich vor Augen. Sie sah, wie ganz anders das spärliche Häuflein deutscher Juden, damals etwa zehn Familien, und wie ganz anders die reichen, stolzen Portugiesen behandelt wurden. Vier Jahre alt mußte sie im Jahre 1649, kaum daß die Greuel des dreißigjährigen Krieges überstanden waren, mit ihren Eltern und den anderen deutschen Juden Hamburgs zum Wanderstabe greifen. Die Geistlichkeit hatte von der Kanzel herab aufgefordert, das „jüdische Ungeziefer" aus der Stadt zu treiben. Die Juden waren auf offener Straße mit dem Messer bedroht worden. Der Senat nahm sich ihrer, da sie sich seit zwanzig Jahren bescheiden und unanfechtbar geführt,