Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 12 (1909)
- Issue
- 4 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 124 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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— 124 — Israel Moses in Kurnik. In dein Aufsatze Goldbergs, welcher sich in diesen „Mitteilungen" N. F Jahrg. III, H. 3 befindet, heißt es S. 68 bezüglich des Kurniker Rabbiners Israel Moses, daß „ein genaues Datum seines Todestages oder Jahres" nicht zu ermitteln gewesen sei. Nach Mitteilungen, welche auf die Angaben seines jüngeren in Kurnik als zweiter Vorbeter angestellt gewesenen Sohnes zurückgehen, starb der Verfasser des Werkes j-festö *l2u&,m) im Jahre 1814. Mit völliger Sicherheit steht fest, daß er im Siwan des Jahres 1813 noch unter den Lebenden weilte, da sein Testament, welches sich augenblicklich in meinen Händen befindet, von dem genannten Jahre und Monat datiert ist1). R. David Tebele, welcher als Rabbinatsverweser in K. wirkte, war nicht, wie ebendaselbst gesagt wird, der Sohn des R. Isr. Moses, sondern dessen Schwiegersohn, Gatte der jüngeren Tochter. Außer den bereits erwähnten Kindern besaß unser Rabbiner noch zwei Söhne und eine Tochter. Uber den einen der Söhne, R. Naftali, ein sehr angesehenes Mitglied der Posener Gemeinde, finden sich bereits Mitteilungen bei Lewin: Geschichte der Juden in Lissa, S. 262. Es könnte noch hinzugefügt werden, daß er mit einer Urenkelin des allbekannten Posener Märtyrers R. Arje Löb, Tochter des R. Joseph Landsberg, Hauptes der dortigen Talmudhochschule, verheiratet war, als zweiter Gemahl derselben. Uber den ältesten Sohn, Namens R. Mordechai, welcher ebenfalls in Posen ansässig war, ist wohl kaum etwas Bemerkenswertes zu berichten. Aus dem erwähnten Testamente, welches natürlich in hebräischer Sprache abgefaßt ist, geht hervor, daß ex einige Jahre in Glogau als Hauslehrer bei dem dort wohnhaften Chasan Jizchak tätig war. Da dieser offenbar ohne Anstellung war und deshalb ein Wanderleben führen mußte, hatten sich seine ökonomischen Verhältnisse so traurig gestaltet, daß er dem Lehrer und Erzieher seiner Kinder, welchen sich derselbe mit äußerster Gewissenhaftigkeit und Treue widmete, den größten Teil des ihm gebührenden Honorars schuldig bleiben mußte. Auch an die jüdische Gemeinde zu Kurnik hatte er eine verhältnismäßig nicht geringe Schuldforderung. Im Jahre 1802 war ihm nämlich seitens des dortigen Vorstandes eine Erhöhung seines Einkommens aus den Einnahmen, welche für das Schlachten des Federviehs in die Gemeindekasse flössen, bewilligt worden, wobei jener in einem mit Unterschrift und Siegel versehenen Dokument die Bürgschaft dafür übernahm, daß diese Einnahmen wöchentlich mindestens drei (polnische) Gulden (etwa im Werte einer und einer halben deutschen Mark) betragen würden. Da er sein Versprechen nicht hielt, obwohl zunächst hiergegen nicht der geringste Widerspruch, und später auch nur seitens eines einzigen Mitgliedes, hervortrat, forderte er sie vor ein rabbinisches Gericht, aber vergeblich. Er stellt nun im Testament seinen Kindern anheim, diese Forderung der Gemeinde gegenüber geltend zu machen oder nicht. Jedenfalls sollte ersteres nur auf gütlichem Wege geschehen, umsomehr, als er während seines Aufenthaltes in Kurnik von den israelitischen Einwohnern viel Gutes genossen habe und solches auch für die Zukunft, und besonders nach seinem Ableben, noch erhoffe. Letzteres bezieht sich auf folgende an die Gemeinde gerichtete Wünsche: Sie möge während des ersten Jahres nach seinem Hinscheiden die Stelle des Rabbiners unbesetzt lassen und außer andern demselben zustehenden indirekten Einkünften seiner Gattin eine bestimmte wöchentliche Einnahme von mindestens 1 Taler aussetzen. Ferner solle zu den Mitgliedern des dortigen Rabbinats *) Das oben angegebene Todesjahr (1814) ist jetzt bestätigt durch Heppner und Herzberg: Aus Vergangenheit und Gegenwart der Juden . . . in den Posener Landen, Heft 15 (1909), wo sich nunmehr auch die genaue Angabe des Todestages findet. Es sei hierbei bemerkt, daß mein Artikel bereits im März 1908 der geehrten Redaktion der „Mitteilungen" übersandt worden ist, also vor dem Erscheinen des letzten Heftes des genannten Werkes.