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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1907-01-01 · 4 (1907) · p. Seite 151

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
Neue Folge. Dritter Jahrgang (1907)
Issue
4 (1907)
Date
1907-01-01
Page
Seite 151 (sequence 57)
Language
German
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— 151 — die entsprechende in Wien aus dem Jahre 1420 am Hause „zum Jordan" bis vor kurzem war, mit Brettern verdeckt. Dass sie im Kirchenchor angebracht ist, spricht dafür, dass die Kirche selbst, sie der OetFentlichkeit zu entziehen, für angemessen gehalten hat. Es trifft sich seltsam, dass, wie 1669 in Oesterreich, auch hier (S. 21) eine Kaiserin Margaretha ihren Gemahl gegen die Juden hetzt. Die Illustrationen sind für die jüdische Kulturgeschichte von Belang. —M.— D. H. MüllOP. Das syrisch-römische Rechtsbuch und Hammurabi. Wien 1905. A. Holder. In glänzender Polemik verteidigt hier M. gegen Mitteis seine These orientalischen Einflusses auf das syr.-röm., ja selbst auf das römische Recht. Seine Kette Hammurabi — Sadduzäer — Philo — Talmud — syr. Eechtsbuch, daneben karäisches Recht, wird dem Gegner zur unlösbaren Fessel. —M.- D. H. Müller. Die Mehri- und Soqotri-Sprache. Wien 1902. A. Holder. Für die Volkskunde ist in dem Meisterwerk der IV. Teil „Zur Sagen- und Märchenbildung" von Bedeutung. S. 190 ist zum Vergleich das seltene Meschalim schel schelomo herangezogen. In dem Märchen von den „beiden Brüdern", das auch Georg Ebers mit der biblischen Josefsgeschichte in Verbindung gebracht und in der Allg. Zeit. d. Judent. übersetzt hat, finden sich Varianten im Talmud und Midrasch. Das „Lebensbrunnen"-Motiv, über das wir in dem Jahrb. f. jüd. Gesch. u. Lit. einen Aufsatz von Wünsche besitzen, behandelt ein jüdisches Märchen im „Maassebuch" (s. diese „Mitteilungen" Heft II „Die wilden Tiere"). Von besonderem Interesse ist die von M. auch jüngst in der „N. Fr. P." behandelte „Portia von Soqotra" (S. 217). Wir erwarten mit Spannung die Fortsetzung der Arbeit. — M.— D. H. Müller. Semitiea. I. und II. Heft. Wien 1906. Alf. Holder. K. 1,35 und 2,85. Wir begegnen hier (I, 19) dem Kachweis, dass das Hebräische den Begriff des „Wuchers" gar nicht kennt. Neschek wetarbit bedeutet („Sehrung und Mehrung") einfach „Zinsen" I, 40 ff. wird Strophenbau auch im Hiob nachgewiesen. Das Gedicht gewinnt dadurch noch an Stärke des Eindrucks. Auch in II. bewegt sich M. auf dem von ihm in letzter Zeit so erfolgreich angebauten Gebiete der vergleichenden Rechtsgeschichte. Zu dem jüngst in den Vordergrund der Erörteruug gestellten armenischen Recht werden mosaische und talraudische Beziehungen aufgedeckt. Bemerkenswert ist, dass (S. 5 ff.) die armenische Version der Bibel den L1X folgt und manches enthält, was diese und der Samaritanus enthalten, der massoretische Text aber vermissen lässt, sowie dass schon Jacob von Edessa jüdische Lehrmeister der Armenier in Recht und Kultus anführt. Den Schluss bildet eine Erwiderung auf Professor Kautzsch's Polemik in der Hammurabifrage. M. konstatiert die Uebereinstimmung seiner Ergebnisse mit denen einer besonnenen Bibelforschung. — M.— Wünsehe Aug. Aus Israels Lehrhallen. I. Bd., 1. Hälfte. Leipzig ' 1907. Ed. Pfeiffer. Mk. 2,-. Der Altmeister unter den neueren christlichen Uebersetzern der jüdischen Literatur bietet hier deutsche Uebertragungen der von Jellinek im Bet ha- Midrasch, zum Teil von Ch. M. Horowitz gesammelten kleinen Midraschim. „Vom volkskundlichen Standpunkte sollten die kleinen Midraschim schon insofern gebührende Würdigung erfahren, als ein gutes Stück Volksseele in diesen Erzeugnissen der jüdischen Literatur liegt." Diesen eigenen Worten des Uebersetzers in der Vorrede fügen wir nur hinzu, dass die gelehrten Anmerkungen zahlreiche Hinweise auf die folkloristischen Beziehungen dieser Legenden bieten (z. B. S. 33 u. 60). Auch diese Arbeit macht dem so vielbewährten Gelehrten alle Ehre. —M.—

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