Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 23 (1937)
- Issue
- 14 (9.4.1937)
- Date
- 1937-04-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Mü < JÜDISCHE PRESSE Nr. 14 aber rechtlich hieht einwandfrei gelöster fragen die Milfe des Obersten Verwaltungsgerichtes anaurufen. So zeigte sich denn nur Zu bald das Bedürfnis, die alten Vorschriften zu novellieren, den veränderten Vefhältnissen anzupassen. Einiges war ja in dieser Richtung schon früher geschehen. So war man in den vormaligen österreichisch-böhmischen Ländern an die Errichtung von Gemeindeverbänden gegangen, die allerdings wegen des schon erwähnten gesetzlichen Mangels auf die Analogie nach § iS des Gesetzes vom Jahre 1874 R.-G.-Bl. Nr. 68 — notdürftig. — gestützt werden mußten. Dieses Gesetz mußte nämlich als Notbehelf herangezogen werden, trotzdem es sich eigentlich nur auf neu ZU errichtende Religionsgesellschaften bezog, somit auf die Organisation innerhalb einer bereits bestehenden Konfession nicht unmittelbar angewendet werden konnte. Diese schwache rechtliche fundierung hatte Wiederum den Nachteil, daß die Gemeindeverbände gegenüber den Gemeinden ihres Sprengels keine feste Position hatten, da der Beitritt zum Verbände nicht als obligatorisch verbindlich erklärt werden konnte und, falls eine Gemeinde den Beitritt verweigert und das Oberste Verwaltungsgericht angerufen hätte, die ganze organisatorische Grundlage der Verbände ins Wanken geraten wäre. In den ehemals ungarischen Gebieten bereitete Wieder die Teilung der Gemeinden nach sogenannten Riten der staatlichen Kultusverwaltung nicht geringe Sorgen und Schwierigkeiten. Es ist hier nicht der Ort, darauf näher einzugehen, genug, daß auch dort die Neuordnung der Verhältnisse als unabweislich empfunden wurde. Aber einer allgemeinen Neuordnung stellte sich von allem Anfang an ein vorläufig unüberwindliches Hindernis in den Weg, nämlich das zwar im Prinzip durchaus begreifliche, hier aber unerfüllbare Verlangen der Verwaltung nach Unifizierung. Die Rechtslage war in den beiden Staatshälften so grundverschieden, die Stellung der einzelnen Gruppen innerhalb der Judenheit vielfach so gegensätzlich, daß sogar Zweifel darüber auftauchten, ob es sich hier um eine im ganzen Staatsgebiet einheitliehe Religionsgesellschaft. handle. Diese letzteren Bedenken konnten nun allerdings zur Not zerstreut werden. War für die böhmischen Länder ins Treffen geführt worden, daß nach dem Gesetz vom Jahre 1890 keine höhere Organisation anerkannt ist, sondern nur einzelne Kultusgemeinden bestehen, die also als die eigentlichen Religionsgesellschaften zu gelten hätten, so konnte dieser Einwand mit dem Hinweis auf den Titel des Gesetzes vom Jahre 1890 selbst entkräftet werden, mit welchem ja die ״äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft“ geregelt wurden, so daß hiedurch schon eine israelitische Religion für die ganzen damaligen, im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder anerkannt und gesetzlich festgelegt war. Noch entschiedener brachte den Grundsatz von der einen alleinigen jüdischen Religion die Trefortsche Ver- Ordnung im einleitenden dritten Absatz zum Ausdruck, wo direkt gesagt wird, daß auf der ganzen Welt nur eine Judenheit (Zidovstvo) bekannt ist. So war es nicht allzu schwer, die Bedenken zu zerstreuen, die einer einheitliehen Behandlung der jüdischen Religionsgesellschaft für das ganze Staatsgebiet entgegengehalten wurden. Allein die eigentlichen Schwierigkeiten der Unifizierung kamen nun aus dem Schoße der Judenschaft selbst. Sie gipfelten darin, daß die. in ihren religiösen Ueberzeugungen doch stark , abweichenden einzelnen Gruppen sich der Befürchtung nicht entschlagen konnten, gs könnte der einen von ihnen durch den Einfluß der anderen ein Abbruch geschehen, und meinten, eine gemeinsame Spitzenvertretung, selbst in der losesten Form, sei absolut untragbar. Vergebens bemühte man sich, eine gemeinsame Plattform in einem ganz unverfänglichen kurzen Rahmengesetz zu finden, das nur die für alle gleich annehmbaren Hauptgründsätze so kurz und so allgemein enthalten hätte, daß auf dieser Grundlage jede separate Gruppe für sich ihre selbständige Konstitution sich hätte geben können. Der Sinn dieser wohlgemeinten Einrichtung wäre der gewesen, daß erstens die Einheit der Religionsgesell- Schaft unangetastet geblieben wäre, dann aber auch die Verbandsorganisationen mit ihren separaten Wünschen und speziellen Vorschriften eine unanfechtbare legale Fundierung eben in jenem Rahmengesetze gefunden hätten. Leider sollte es dazu nicht kommen. Aber das Bedürfnis nach Neuregelung war dennoch in den böhmischen Ländern so stark, daß es bei der nunmehr erwiesenen Unmöglichkeit einer Einigung über die grundlegende Frage der überparteilichen Lösung für die ganze Republik, als' das geringere Uebel empfunden wurde, zunächst nur ein Gesetz für die Länder Böhmen und Mähren-Schlesien zu schaffen und es der weiteren Entwicklung zu überlassen, ob und wie auch die Gruppen der slowakischen Judenheit zu einer gesetzlichen Neuregelung gelangen werden. . Das neue Gesetz für Böhmen und Mähren-Schlesien faßt die Kultusgemeinden dieser Länder zu einer Gemeinschaft (spoleßenstvi) zusammen, womit die höheren Organisationen ihre grundsätzliche Genehmigung erhalten, und überträgt die Ausarbeitung der ersten Verfassung (üstava) dem gegenwärtig bestehenden Obersten Rat in Prag, womit wohl schon gesagt ist, daß diese Spitzen- Organisation erst durch die zu schaffende neue Verfassung ihre endgültige Regelung erfahren soll. Das neue Gesetz hat also in der Richtung auch den Charakter eines Rahmengesetzes, daß auf Grund desselben und im Rahmen seiner allgemeinen Bestimmungen eine legale Verfassung für die Judenschaft der Länder Böhmen und Mähren-Schlesien, natürlich mit Genehmigung der Regierung, aber ohne die Notwendigkeit einer parlamentarischen Behandlung und Beschlußfassung, eingeführt werden kann. Das soll nunmehr geschehen, und es bleibt demnach abzuwarten, wie sich die Judenheit der genannten Länder ihr Haus im einzelnen bestellen und neu einrichten wird. Aguda-Jugeadtreffea in Nove Zämky Wieder einmal ist die agudistische Jugend der Westslowakei zusammengetroffen, um für die Thora-Idee zu manifestieren. Die auf der Höhe stehenden Beratungen und Debatten klangen immer wieder darin aus, daß nichts unternommen werden kann, was von den Gedaule Hathora nicht gutgeheißen wird, und daß sämtliche jüdischen Jugendprobieme, wie alle jüdischen Zeitfragen, nur mit der Thöra und im Sinne der jüdischen Tradition gelöst werden können. Wiewohl die Vertreter der westslowakischen Jugendgruppen sich erst vor ganz kurzer Zeit in Galanta getroffen hatten, mußte auf allgemeines Verlangen die Zusammenkunft einberufen werden, die am Sonntag Iwu ghagin Novd Zämky unter großer Beteiligung stattfand. Es haben sich eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedern aus den Gruppen Bratislava, Dun. Streda, Galanta, Ko׳־ marno, Nitra, Novd Zämky, äala, äurany, Topolöany, heben dem Vertreter der östsiowakischefi Gruppen, Herrn L. Reiner-Preäov, eingefunden. Die vom Vorsitzenden, Präsidialfnitglied A. Porges- Topolöany, eröffnete Tagung begrüßte seitens der Nove- Z&mkyer Jugendgruppe Herr E. Roth. Ini Namen der Landesorganisation ׳ wünschte Se. Ehrw. Herr Oberrabbiner Eckstein-Sered der Tagung besten Erfolg. Für die Ortsgruppe der Agudas Jisroel und den Schulstuhl Nove Zämky, in dessen Sitzungssaal die Tagung stattfand, begrüßte Herr Hermann Löwy. Von den eingelaufenen Begrüßungen verdient das innig gehaltene Schreiben des äuranyer Oberrabbiners Frey besondere Erwähnung. Die Grüße der ostslowakischen Agudo-Gruppen vermittelte Herr L. Reiner. Nachdem das Tagespräsidium unter Vorsitz des Herrn A. Porges gewählt wurde, gingen die Delegierten zur Beratung über, die eine rege Beteiligung aller anwesenden Mitglieder zu verzeichnen hatte. Der Vorsitzende berichtete über die bevorstehende III, Kenessio G e d a u 1 o, die nach einem Beschluß der Agudo-Weltexekutive vom 11. bis 16. Ellul d. J. in Marienbad stattfinden wird. Er appellierte an die Gruppen, sich an dem Verkauf von Sela-Scheinen, durch die man sich das Wahlrecht zur K. G. erwirbt, eifrig zu beteiligen. Es soll auch eine gemeinsame Fahrt zur K. G. organisiert werden, zu welcher sich Interessenten schon in der allernächsten Zeit zu melden hätten. Weiters wurde beschlossen, den Delegiertentag der Jugendgruppen heuer abzuhalten, Tagungsort und -zeit sollen vom Präsidium festgesetzt werden. Dieser Delegiertentag soll verbunden werden mit einer großzügigen Landesversammlung aller Agudisten unseres Landes,. zu der auch die ehrw. Rabbonim unseres Landes eingeladen werden, die den Auftakt zur Kenessio Gedaulo bilden soll. In allen Gruppen sollen aus Anlaß des 25jährigen Be- Standes der Agudas Jisroel im Monat Siwan dieses Jahres öffentliche Versammlungen abgehalten werden, um die jüdische Oeffentlichkeit über die Ideologie und Leistung der Agudas Jisroel zu informieren. Bezüglich der Arbeiten für den Keren Hajischuw wurde beschlossen, die Rettungsaktion ״Mifal Hazoloh“ mit allen zur Verfügung stehenden Propagandamittein fortzusetzen und gleichzeitig auch dafür zu sorgen, daß dem Keren Hajischuw aus allen Ortschaften bestimmte Beträge regelmäßig monatlich zufließen. Zum Schluß wurden noch die religiösen Belange der jüdischen Soldaten ausführlich besprochen. Die orthodoxe Landeskanzlei wird ersucht werden, sich bei jeder Gelegenheit für die religiösen Interessen der jüdisehen Soldaten einzusetzen. Den Höhepunkt der Tagung bildete der in der alten Gemeindeschul abgehaltene öffentliche Vortrag. Hier י sprach vor einer stark besuchten Versammlung, der auch der ehrw. Oberrabbiner von Novä Zämky, J. Tigermann, beiwohnte, der Sereder Raw über das Thema ״ Agudas Jisroel als Ideologie und Tat“. Er würdigte vor allem die Persönlichkeit des greisen Orfsrabbiners Tigermann, des Vorkämpfers für Agudas Jisroel, der sich immer wieder für ihre Interessen und Ziele einsetzte, und sprach" sodann in seiner einstündigen Rede, die mit atemloser Spannung angehört und mit großem Beifall aufgenommen wurde, über die Aufgaben und Leistungen der Agudas Jisroel. Er spornte die Anwesenden zur tatkräftigen Arbeit und zur Förderung des ״Mifal: Hazoloh“ auf. Nachher sprach Herr A. Porges-Topolöany über die wirtschaftliche;und, religiöse Lage,in Erez Jisroel und stellte als natürliche Folgerung die große Notwendigkeit der agudistischen Erez-Jisroel-Arbeit, als einen Kampf für G-tt, seine Thora, sein Volk und Land, fest. : J. T. BEKIZZUR... KoSice: Die hier für Chol Hamoed anberaumten Gemeindewahlen mußten — wie maü uns berichtet — verschoben werden,־ da durch die hohe Besteuerung der Gemeindemitglieder nahezu ein Großteil von ihnen sein Wahlrecht' verloren hatte. Auch die Kandidatenlisten waren nicht ordentlich fertiggestellt. Dies hatte die Ver- Schiebung der Wahl zur Folge, für deren Abhaltung noch kein genauer späterer Termin feststeht. — Seit einiger Zeit besteht hier ein Verein ״H i shar u“, der es sich zur Aufgabe stellt, minderbemittelten Bachurim das Lernen in auswärtigen Jeschiwos durch eine entsprechende geldliche Unterstützung zu ermögliehen. Durch die herrschende Krise hat auch diese Institution schwer zu leiden, es werden mehr Ansprüche an sie gestellt, während die Einnahmen geringer werden. Der Verein wendet sich jetzt an die hiesige jüdische Oeffentlichkeit, seine Arbeit tatkräftig zu unterstützen. — Vergangenen Sonntag fand hier eine außeraußerordentliche Generalversammlung der Agudo Baal.e Batim gemeinsam mit der Agudo- Jugend statt, die den Zweck hatte, das in letzter Zeit abgeschwächte Interesse für Agudas Jisroel wieder aufzufrischen und eine finanzielle Basis für die Werbearbeit zu schaffen. — Michlovce: Einem Gemeindebeschluß gemäß soll die hiesige vakante Stelle eines Oberrabbiners durch eine anerkannte rabbinische Persönlichkeit in der allernächsten Zeit besetzt werden. Wie verlautet, werden als Kandidaten die ehrw, Herren Oberrabbiner aus Cop, Sala, Seäa und Surany, genannt. Bfumennö: Auch hier herrscht das Bestreben, die unerledigte Rabbinerfrage ehestens auf friedlichem Wege zu liquidieren. F. Grünbaums streng כשר Kuranstalt und Pension, modern eingerichtet, Zimmer mit fließendem Kalt- und Warmwasser. — Ganzjährig geöffnet. Telephon Nr. 9. 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Uhrj Min. 4 i 05 4 i 10 7 | 45 7 1 50 6 j 35 6 j 20 6! 45 7 i 00 30 ן 9 9; 30 3 | 30 —! — o o 4 j 30 7 i 25 7 j 10 1 5 j 15; — 00 ן 6 I 6 j 15 I 6 i 45 6 j 50 I 7 j 3p — i ־ Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Schriftleiter: David Tür kl (für den ״Jüdisch-orthodoxen Freßverein׳), Wien, II., Malzgasse 12 a. Für den Inhalt verantwortlich im Sinne des Preßgesetzes; Mendel Geldwert!!, Wien. II., Große Rfarrgasse 3. — Verantwortlicher Redakteur für die Tschechoslowakei : Siegfried Frommer, Bratislava, Zochgasse 22IXIV/II. — Druck: Druckerei- und Verlags-A.-G. Ig. Steinmann, Wien, IX״ Universitätsstraße 6(3.