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Jüdische Presse · 1934-05-04 · 17 (4.5.1934) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Presse
Volume
20 (1934)
Issue
17 (4.5.1934)
Date
1934-05-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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JÜDISCHE PRESSE ORGAN FÜR DIE INTERESSEN DES ORTHODOXEN JUDENTUMS. Redaktion und Administration: Wien, Dt., Malzgasse 12a, Telephon A-46-0-15. Tschechoslowakei: Bratislava, Postfach 8814 Jugoslawien: Subotica, Zrinjski trg 31. Erscheint jeden Freitag. Redaktionssciilnß: Mittwoch Mittag. Abonnementpreise: Ganzjährig: für Oesterreich S 16, Tschechoslowakei Kc 80, Jugoslawien Dinar 150, das übrige Ausland Schw. Fr. 14. Einzelnummer öst. Gr. 40. Zahlungen für ״Jüdische Fresse“, Wien, auf fol* gende Postsparkassenkonti: Wien Nr. D-93.614, Brünn Nr. 126.058, Berlin Nr. 122.619, Budapest Nr. 50.170, Warschau Nr. 190.409, Zagreb Nr. 40.217, Zürich Nr. vm, 4117. Nr. 17 Wien-Bratislava, 4. Mai 1934 ביה ווינא־פרעסבורג "ט אייר תרצד. 20. Jahrs. Oesterreichs neue Verfassung. Der 1. Mai 1934 wird ein denkwürdiger Tag in der Geschichte unseres Vaterlandes sein. An diesem Tage wurde die neue Verfassung des österreichischen Bundesstaates proklamiert, die Verfassung, die dazu;bestimmt ist, den Irungen und Verwirrungen der letzten Jahre ein Ende zu bereiten und unser ganzes öffentliches und staatliches Leben auf eine neue Grundlage zu stellen. Der wichtigste Wesens* zug der neuen Verfassung ist der Grundsatz, daß das Recht vom allmächtigen G-tt ausgeht. Menschenwerk ist immer vergänglich, aber was im Namen der g-ttlichen Allmacht geschaffen wird, hat Bestand und kann nur zum Segen gereichen. Wenn der Geist des Ewigen über dem Werke schwebt, wenn dieses im Geiste des Rechtes und der Gerechtigkeit, der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, zur Durchführung gelangt, dann wird der Segen nicht ausbleiben. Haß und Neid, Partei- und Klassenegoismus müssen verschwinden. Wir sind alle die Söhne eines Vaters, ein G-tt hat uns erschaffen, wir müssen brüderlich zusammenarbeiten für das allgemeine Wohl. Das ist der Sinn der neuen Verfassung und es wird Sache derjenigen sein, die dieser Verfassung, ihren Artikeln und Paragraphen Leben zu geben bestimmt sind, dafür zu sorgen, daß dieser Geist und dieser Sinn nich t' verfälscht und nicht beeinträchtigt werden. ״Vi r i b u s uni tis“ — dieser Wahlspruch des verewigten Kaisers Franz Joseph soll auch Wählspruch des neuen Oesterreich sein, das mit 1. Mai 1934 ins Leben getreten ist. Wenn wir glaubenstreue Juden diese neue Verfassung begrüßen, so müssen wir vorausschicken׳, daß wir die Bezeichnung ״christlicher Staat“ im Sinne von ״religiöser Staat“ verstehen. Es ist begreiflich, daß ein Staat, dessen Bevölkerung zu 95 Prozent der christlichen Religion angehört, sich als ״Christ* 1 i c h e r Staat“ bezeichnet, ohne damit die Stellung seiner andersreligiösen Bürger irgendwie zu beeinträchtigen. In diesem Sinne begrüßen wir es aufrichtig, daß all die Gerüchte, die neue Verfassung würde in-irgend einer Form die Rechte der jüdischen Bürger schmälern, keine Bestätigung gefunden hab e n, daß alle einseitigen Bestrebungen, die Neuordnung und den Umbau des Staates zum Werkzeug einer Politik des konfessionellen Hasses und des Rassenwahneä zu machen, erfolglos geblieben sind. Die feierliehen Zusicherungen der maßgebenden Faktoren, des Bundeskanzlers Dr. Dollfuß und seiner Mitarbeiter, daß nicht im geringsten daran gedacht wird, die Rechte der jüdischen Bürger irgendwie anzutasten, haben vollauf ihre Bestätigung gefunden. ״Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetze gleich“ Leistungsfähigstes Möbelhaus M. Redler/ Wien 1/ Sdiottenring 35 Telephon A-12-9-78, Gesamtausstattungen von der billigsten bis zur feinsten Ausführung. Uebernahme sämtlicher Adaptierungen. . Eigenes Zahlungssystem. Samstag geschlossen. ״Schomra“-Mitglied. besagt Artikel 10 der neuen Verfassung. Allerdings folgt hier ein Satz, der um so eher zu Mißdeutungen Anlaß geben könnte, als ein solcher sich weder in der bisherigen Verfassung noch in' der Verfassung des alten' Oesterreich vorfand. Der Absatz ״Sie (die Bürger) dürfen in den Gesetzen nur sofern ungleich behandelt werden, als es sachliche Gründe rechtfertigen“ könnte vielfach mißverstanden und mißgedeutet werden. Wir wollen aber hoffen, daß die zuständigen Stellen die erste Gelegenlheit ergreifen werden, um über den eigentlichen Sinn dieser etwas unklaren Worte beruhigende Aufklärungen zu geben. Von großer Bedeutung und völliger Eindeutig* keit ist der Abschnitt 2 des Artikels 27: ״Der Genußderbürgerlichenundstaatsbürgerliehen Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Aemtern und Würden ist vom Religionsbekenntnis unabhängig“. Es wird nur darauf ankommen, daß diese Bestimmunng nicht auf . dem Papier bleibt, sondern auch in der Praxis verwirklicht werde. Außerordentlich wichtig ist ferner Abschnitt 5 des Artikels 5: ״Jede gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft hat das Recht, ihren Angehörigen in den SchulenRe Ligi omaun t er ric h t zu erteilen, und ie unmittelbare Aufsicht darüber, Zugführern“ Es wird' darauf ankommen, daß nun auch hinsichtlich des jüdischen Religionsunterrichtes ein neuer Geist zum Durchbruch gelangt, im Sinne des Ab-׳ Schnittes 6 des gleichen Artikels, wonach ״dem Staat insbesondere die Aufgabe zukommt, darüber zu wachen, daß die Kinder religiös-sittlich erzogen“ werden. Es wird in diesem Sinne den staatlichen Organen die Aufgabe zufallen, den Wünschen eines großen Teiles der jüdischen! Bürgerschaft hinsichtlich der religiösen Erziehung ihrer Kinder Nachdrück zu verleihen und ihnen dazu zu verhelfen, daß die bisherigen Uebelstände nach dieser Richtung abgestellt werden. Religiös erzogene Menschen haben feste Lebensanschauungen und sind den Verlockungen destruktiver Elemente unzugänglich. Hierin bewegen sich die Interessen aller Konfessionen parallel. Wenn die Basis des öffentlichen und staatlichen Lebens in Oesterreich religiös-sittlich sein soll, dann dürfen die Schaffung eines orthodoxijudisdien ExcknfmKomitees. Zur Wahrung der politischen Rechte der ortho* doxen Judenschaft Oesterreichs hat .sich hier ein Exekutiv-Komitee orthodoxer jüdischer Verbände Oesterreichs gebildet. Dun gehören an prominente Führer der österreichischen Landesorganisation der Agudas Jisroel, Repräsentanten der Adas Jisroel und anderer gesetzestreuer Synagogenvereine, ferner Führer der autonomen orthodoxen Zentralkanzlei des Burgen lande s. Den Vorsitz führt Herr Kommerzialrat Siegmund Bon di, Obmann der Adas Jisroel und Mitglied des G. A. der Agudas Jisroel. glaubenstreuen Juden nicht weiter zurückgedrängt werden, sondern sie müssen die Möglichkeit erhalten, sich im Sinne und Geiste ihres religiösen Bekennt* nisses frei und unbehindert ausleben zu können. Da darf es keinen Gewissenszwang geben. Wenn Artikel 8 der Verfassung besagt, daß ״die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes als Bestandteile des Bundesrechtes gelten“, so ist damit denjenigen Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben, die, unter Verletzung internationaler Verträge, die Rechte der jüdischen Minderheit schmälern wollen. Wir Juden Oesterreichs betrachten uns als vollgleichberechtigte Bürger des Staates und streben keinen Schutz von außenher an. Wenn wir als Minderheit gelten, so nur in konfe,ssioneller Beziehung. Wir lehnen aber,alle Pläne, uns als politische Minderheit zu qualifizieren und demgemäß unter ein sogenanntes ״Minderheitsrecht“ zu stellen, entschieden ab. Wir wollen keine Sond e r r e c h t e, die in der Regel auf vermindert^ Rechte hinauslaufen. Nur gegenüber gewissen Strömungen ist es gut, wenn die Verfassung ausdrücklich die Verbindlichkeit der ״allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes“, somit die Unantastbarkeit der internationalen Verträge und Verbindlichkeiten, anerkennt und zu ״Bestandteilen des Bundesrechtes“ erklärt. . Die neue Verfassung sieht auch im sogenannten ״K u 1 t u r r a t“ eine Vertretung der; verschiedenen Bärchen und Religionsgesellschaften vor. Wir müssen den! Wunsch zum Ausdruck bringen, daß diese Vertretüng, soweit sie die jüdische Religionsgesellschaft betrifft, in dem religiösen Geiste, von dem die ganze Verfassung getragen ist, zur Auswahl .gelangt.. Es geht nicht an, daß gewisse Parteimänner sich vordrängen und unter Vorspiegelung falscher Tat- Sachen sich seihst oder ihre Hintermänner als ״Wortführer“ des Judentums proklamieren. Vertreter der Juden in den Ständekörperschaften können und dürfen nur solche Männer sein, die in ihrer Lebensanschauung und Lebensführung auf dem Boden des durch die Religion־ gewordenen jüdischen Volkes stehen und dadurch das Vertrauen aller Schichten der österreichischen Judenheit verdienen. Wenn im allgemeinen staatlichen Leben mit dem Parteiwesen aufgeräumt wird, dann geht es nicht an, gerade hinsichtlich der j ü d i s c h e n Vertretung Parteimännern, noch dazu solchen mit einseitigen Parteiinteressen, Tür und Tor zu Öffnern. Wir wollen hoffen, daß die maßgebenden Faktoren für diese Postulate der Juden Wiens und Oesterreichs Verständnis haben und sich darnach richten werden!. Im Sinne dieser Hoffnung begrüßen wir die neue Verfassung aufs wärmste, sagen ihren Schöpfern, besonders dem Herrn Bundeskanzler Dr. Dollfuß sowie dem Verfassungsminister Dr. En der und seinen Mitarbeitern, aufrichtigen Dank und geloben, mit ganzer Kraft für das Wohl des Vaterlandes zu arbeiten, im Sinne unserer religiösen Vor- Schriften und im Sinne unserer patriotischen Gesinnung. Die Verfassung, die im Namen, G-ttes dem österreichischen Volke gegeben wurde, möge sich des 1 Segens des Allmächtigen erfreuen und möge Oester- •8 Die reisende Dame erhält bei mir schon innerhalb 3 Stunden eine individuell ihrem Gesichte entsprechend modellierte Perücke OTHMAR SCHIFF Besitzet der weltbeRarmten Perttcken-Kunitwerkstätte Wien I, Kärntnerring 6 SnaW&'. V

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