Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 18 (1932)
- Issue
- 30 (29.7.1932)
- Date
- 1932-07-29
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Juli 1932“ .נ*ח וינא־פרעבבו־נ כ״ה חמוז חרצ׳ב 18. Jahrs- Der Mader Gaon, Rabbi Mordechai Jehudo Winkler זצ״ל. Der 17. Tamus, der Beginn der großen jüdischen Volkstrauer, hat in diesem Jahr eine schmerzliche Vertiefung erfahren durch das Ableben des großen Gaon von Hegyalja-Mad זצ״ל der in seinem 88־. Lebensjahr an diesem Tag nach längerem Leiden verschied.־ Hervorragend durch seine bescheidene Lebensweise, geehrt infolge seiner einfachen Frömmigkeit, bewundert wegen seiner weithin glänzenden Gelehrsamkeit, geschmückt mit der Kröne des Alters, stand er in den letzten Jahrzehnten an der Spitze des orthodoxen Rabbinerstandes in Ungarn. Rabbi Mordechai Winkler ist im Jahre 1844 zu Lepöntivic (Kom. Neutra) geboren. Nach seiner Verehelichung war er zunächst Kaufmann und erst 1880 kam er^ nach Mezötelegd als Rabbiner. Von hier kam er auf den Rabbinersitz von Brezova und ungefähr vor 33 Jahren nach H. Mad. Er erblickte seine Aufgabe nicht nur in der Erledigung der Rabbinatsagenden, sondern in der Führung einer großen Jeschiwah. Viele Tausende seiner Schüler wirken teils als Rabbiner, teils als Gemeindeführer in seinem Geist. Er verfaßte auch* rfiehrere halachische Werke unter dem Namen ״Lebusche Mordechai“, Werke, die ein beredtes Zeugnis von seiner immensen Gelehrsamkeit und von seinem tief eindringenden Geist geben.'Die לוי׳ fand Freitag unter Teilnahme von vielen Tausenden statt, die trotz des Sabbatrüsttages gekommen waren, um dem großen Gaon die letzte Ehre zu erweisen.■ Den ersten Nachruf hielt im Schulhof der dortige Dajan, Rabbi Chaim Zwi Ehrenreich, nach ihm sprach sehr eindrucksvoll Oberrabbiner Duschinski, Hust (ein Schwiegersohn des Verstorbenen), der am Ende seines Hespeds im Sinne der letzwilligen Verfügung des Verstorbenen den Dajan als neugewählten Oberrabbiner, als Nachfolger des Verblichenen proklamierte. Ferner hielten Hespedim: Der Ujhelyer Rabbiner Meiseis, die Oberrabbiner von Miskolcz, Nagykallo, Fallya, Putnok, Sajoszentpeter, Szerencs, Abaujszanto, Dajan Dick aus Ujhely und der Oberrabbiner von Tolcsva. Am offenen Grabe sprachen R. Abraham Juda Spreier und der Oberrabbiner von Tiszapolgär. Von Wodie zu Woche« Alle Welt blickt in diesen Tagen gespannt auf das, was in Berlin in unheimlicher Konsequenz sich abspielt, es ist . aber noch immer schwer, die Geschehnisse zu deuten. Für. uns im Süden und Südosten Deutschlands ist nur e i n e s. klär: Aufnordung kann nie und nimmermehr das Ideal sein und nie war so aktuell wie heute, daß י מצפון תפתח הרעה mag dieser Punkt im Norden nun in Berlin oder in Moskau zu suchen sein. Ex Oriente 1 u x, nur ,־־nih מציון תצא . und wenn der Norden darob auch noch so eifersüchtig dem Osten grollt, so hat schon Jirmijahu gewußt, daß כל אלכליו יאשמו Denn das Niederreißen, das vom Judentum, vom Osten ausgeht, ist ein ganz anderes, es ist gleichzeitig ein Bauen und Pflanzen! * Daß dem so ist, merkt man auf Schritt und Tritt all dem an, was an ״Geistigem“ aus den diversen ״braunen Häusern“ kommt. So schreibt denn auch einer der zahllosen ״Rufe“, die Stadt und Land mit ihrem Gift überschwemmen, neulich an leitender Stelle, daß der überwiegende Teil (des Kredits von. Lausanne) ״bereits jetzt schon aufgebraucht ist“. Ja, man merkt bereits jetzt v 11• V• 11• Obcrrat Dr. Friedrich Karl ׳Pick, Referent für jüdische Gemeindeungelegenheiten im Ministerium für Schulwesen und Volkskultur, hat sich um das jüdische!Gemeindewesen in der 6. S. R. und die Erkenntnis seiner Rechtsverhältnisse ein neues Verdienst erworben■ Seit Jahren in amtlicher Eigenschaft mit den staatlichen Normen und den gesetzlichen ׳Bestimmungen, die bej der ־Behandlung inner jüdischer und speziell gemeindeorganisatorischer Fragen in Betracht kommen, aufs intimste vertraut, hat er jetzt die jüdische Rechtsliteratur mit einer neuen!wissenschaftlichen Publikation bereichert und dadurch in'anerkennenswerter Weise •dazu beigetragen, daß die Kenntnis der gegenwärtigen Rechtslage der, jüdischen Gemeinden, der jüdischen Gemeinde,gemeihscluvften (Konfessionen, Religionsgesellschäften) und der jüdischen religiösen und kulturellen Institutionen, sowie ihrer Organe in alle Schichten der interessierten Kreise dringen, kann. Wer Gelegenheit hat, zu beobachten, wie verlegen oft Gemeindeleiter und Gemeindefunktionäre, aber auch Berufsjuristen und staatliche Organe sind, wenn, an sie mehr oder minder wichtige Fragen rechtlicher oder verwaltungstechnischer Natur herantreten, welche das jüdisch-konfessionelle Leben betreffen, der wird es gewiß freudig begrüßen, daß sich nun endlich ein Berufener entschlossen hat, ihnen, mit reicher Sachkenntnis und Erfahrung ausgerüstet, zu Hilfe -zu kommen. Die Leser kennen. die in dieser Zeitung veröffentlichten Aufsätze aus der Feder Oberrat Dr. Picks und .wissen, daß er den konfessionellen Rechtsproblemen der jüdischen Gemeinschäften auf dem Gebiete der tschechoslowakischen Republik ein sehr wachsames Interesse entgegenbringt. Er ist von dem tieferen Sinn des jüdischen Daseins ergriffen und wird deshalb bei der Betrachtung der Einzelerscheinungen und ihrer Auswirkungen auf die Rechtslage ■ganz offenkundig von dem. Bestreben geleitet, Zusammengehörige im Wege des gemeinsamen Rechtes zusammenzuhalten und zur Selbständigkeit Entwickelte in ihrem Bestand durch Rechtshilfe zu stärken und in der Entfaltung ihrer idealen Kräfte ■und Werte zu unterstützen. Dem dient!in hohem!Maße auch seine neue Arbeit: ״D ■i e israelitische R e 1 igionsgese-llschaft“, von J.-U.-Dr. Vaclav!Paleöok, aus dem ״Slovnik verejneho präva ceskoslovenskeho“ übersetzt und mit!Vorwort und Anme'rklingen versehen von Dr. jur. u.'phil. Friedrich Karl Pick, verlegt bei Rudolf M. Roh rer, Brünn 1932, 82 Seiten. ' ,; -Der Stand . der hiehergehörigen Rechtsfragen wurde seit der Gründung der tschechoslowakischen Reublik ■in dieser Monographie des Regierungsrat Doktor a lecek erstmalig zusammenfassend bearbeitet. Durch die vorliegende deutsche Ausgabe aber,, die mehr ist als eine Uebersetzerarbeit, hnd die Weiterführüng der Rechtsentwioklung sozusagen bis zum Tage der Drudelegung, ist das Werkchen erst den Lesern brauchbar gemacht worden, die von ihm gewissermaßen ״im tagliehen Leben“!Nutzen ziehen können. In einer Einleitung, rn der die historische Entwicklung der allgemeinen Rechtsverhältnisse der Juden auf den Ländergebieten, die heute die Tschechoslowakei bilden, gezeichnet wird und die Quellen angeführt werden, aus denen der Verfasser sein Material schöpft, finden wir; hier in zwei Hauptkapiteln l. das in den böhmischen '.Ländern, geltende Recht (S. 10 bis 41־) und 2. das in der;Slowakei und Kafpathorußland geltende Recht (S; 42 bis 76) in übersichtlicher Anordnung, in Unterkapiteln aufgeteilt, kritisch und vergleichend dargestellt. Vieles von dem, was hier aus der Fülle dev Gesetze, Erlässe, Verordnungen und Statuten heraüsgehoben wird, dürfte dem Nichtfachmann neu sein und als Erklärung für manche Anomalität im Reohtsleben der jüdischen Gemeinden erscheinen. Selbstverständlich und unvermeicl- 1 ich ist dabei, daß in strittigen Rechtsfragen die Auffassung, der der Verfasser persönlich beipflichtet, zur Norm erhoben .wird. Ueber Einzelnes, wie z. B. darüber, was in ■bezug auf die iPensionsversicherung (S. 57) •gesagt wird, ließe!sich diskutieren. Das vermindert aber für den verständigen ßenützer den Wert der Arbeit durchaus nicht. Er wird über zahlreiche Rechtsfragen der jüdischen Gemeinwesen in dem Werke ganz unvoreingenommene, objektive Belehrung erhalten. Man wird auf*Grund der hier gebotenen Rechtsquellen z. B. auch verstehen, weswegen in den ״historischen Ländern“!in der mehr k o 11 s e r v.a ti v eingestellten österreichischen Aera das o rt li 0־ iloxe Judentum im Gegensatz zu dem zur Gewaltherrschaft gelangten, reformierten Judentum •.■sich geknebelt und in seinem ״Rechte so verkürzt fühlte, daß es in wenigen Jahrzehnten,, bis auf kleine Reste fast vollständig verkümmerte, während es sich in der. bedeutend liberaler.en — an Konsequenz und ׳einiieitlicher Durchdringung der Reclitsauffassung allerdings weniger geklärten — Rechtsatmosphäre der u li!ga r!i s c 11 e n Gesetzgebung in seinen g em e i ndliehen Grundlagen zumindest erhalten konnte. Der Rechtsrahmeri der Konfession wird in der Diaspora des Judentums notgedrungen zum Lebensrahmen der Religion! Aufschlußreich ist■ die Arbeit auch über Einzelheiten der Rechtsfragen innerhalb der. orthodoxen Gemeinden in der ׳Slowakei, was tim!so wichtiger ist, als man gerade darin von den meisten Gemeindestatuten und gar erst von dem geltenden Landesstatut ,ך־״^sp yvie sie vorliegen — dm Stiche ■gelassen wird. Ueber die Rechtsgrundlagen der Besteuerung, des Wirkungskreises der Würdenträger und Funktionäre, über die Monopol• rechte der Gemeinden und dergleichen eine Menge, werden die Bestimmungen evident und beweiskräftig ■• ji'erausgearbeitet. Kurz: man wird Herrn Oberrat Doktor Pick nur Dank wissen für das Uilfsbuoh, das er mit ,diesem Werkchen allen Interessenten in die Hand ge• geben hat. Man wird!sieh aber auch dem Wunsche anschließen, den er in seiner Vorrede zum Ausdruck bringt,!wenn er sagt: ״Ein besonderer Herzenswunsch des Uebersetzers wäre aber erfüllt, wenn dieses Werkchen dazu beitragen würde, 'durch gegenseitiges •Kennenlernen des historisch Gegebenen bei den durch die Verschiedenheit der Rechtsentwicklung in den beiden Staatsteilen einander etwas entfremdeten Gruppen innerhalb der uralten jüdischen ׳Gemeinschaft das Bewußtsein dieser alten geschichtlichen Gemeinschaft wieder stärker empfinden zu lassen.“ I. I. B. schon, nämlich schon an der zehnten Zeile des ״deutschen“ Blattes, wessen Geistes Kind es ist und wie gut es ihm täte, wenn es sich einen jüdischen Uebersetzer ins Deutsche hielte. * Um aber in diesem Konkurrenzkampf mit dem jüdischen Geist doch einigermaßen Schritt halten zu können, wollen sie freilich den Juden aus der geistigen Umwelt ausschalten, und so lautet einer der beliebtesten Programmpunkte der Nationalsozialisten, es müsse den jüdischen Zeitungen verboten werden, in Fraktur zu setzen. Vielleicht könnte man da aber noch ein wenig weitergehen und den jüdischen Kindern überhaupt das Erlernen der ״In der rührendsten Aufrichtigkeit gestand da neulich ein Naziorgan: ״Nur einer kann hier Wandel schaffen: Adolf Hitler! Mit aller Entschiedenheit und Deutlichkeit muß der gesamten deutschen Künstlerschaft klargemacht werden, daß es im gesamten deutschen Leben der Gegenwart keinen Menschen von so fanatischem Willen zur Kunst und speziell zur Theaterkünst gibt wie Adolf Hitler!“ * ׳ Diesem nunmehr endlich eingestandenen ״fanatischen Willen zur Theaterkünst“ entspricht es auch, wenn die Nationalsozialisten in Wien allen Ernstes in' . Fraktur verbieten! ihrem Wahlprogramm die Forderung nach dem Schulgebet der weltbekannten Perückenwerkstätte W 1 e n I, K8r nt wer ring 6 (S&r Igfiw) Tel. U-47-1 ■16 1^/SpS % #'■