Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 18 (1932)
- Issue
- 14 (8.4.1932)
- Date
- 1932-04-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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1MsU' ,üfcjSt. did ittfallen^artdefeii teteä .<Ue LäM6'rfech4ttc־tt ,Voh Ba^efft. Wilfitei_ ־',.tiad Rädern ebdtiso die Länderschäftett von!Hessen* Ei» BdiTdSl tflh*Fd& Vmbefeitttttg ind IlMwiljy tmf *TJte&teds Tifc-iFftttifieitr. söWte über dasgfoße verstäudftis.. ׳•-w^fehet«fwaderder;■ Halberatädter Verband tifttudtiitte ^?Riefenflb^!Pfawfiisebett i^inistetiujftjland^ bef^i^te Sjöiftühütigaf 21tst!!ti.miin,g der rtord- Und süddeutsche» pe~ vTttlifeihtfeürTJie־׳ Yefsarö1ttl11f1% ״sich tibö^' dött gäHfc «!Tag bin und ,ferräehte wertvolle 'Beschlüsse.‘‘ L? :''/־י;Die . Agitdas Jisroel-Jugendgriippe, welche den JpWinfer zur Pflege des Thora-Lernens durch Abbaltiittg f verschiedene# Scltiuritti gut ausnützte.!ließ4 auch den' ׳ Purim nicht unausgeniitzt vorübergehen. Sie veraftstal־; tele einen ilberaiis glänzenden Purim-Aibend. ■Eine Fülle : 'humorvoller und geistreicher Vorstellungen amüsierte!׳die zahlreichen Zuhörer.!Besonders hervorzuheben sind 1die Leistungen folgender Mitglieder: Akiba Deutsch, , :S. Glück, Brüder Engl, M. Großberger, K. Holländer. ' Um das Gelingen der Veranstaltung haben sich nebst dem besonders ilfeliebten und agilen Präses der Gruppe H. jenö Berger, der sich mit Eifer und Begeisterumg um das Zustandekommen dieser Feierlichkeit bemühte, die Herren L. Pfeifer und A. Glück besonders verdient gemacht. Ein Fasttag der Jassyer jüdischen Gemeinde. Bei der Verwüstung der Synagogen von Jassy wurden durch cuzistische Exzedenten am 23. März nicht weniger als zehn Thorarollen zerrissen und vorbrannt. Der rabbinische Rat von Jassy hat wegen der Schändung der Thorarollen einen allgemeinen Fasttag an,geordnet. > , Generalversammllung und Neuwahl in der Großwardeiner Schasz Chewra. Vorige Woche hielt die Schasz Chewra unter Vor• sitz des Herrn Präses Ignatz Str.asSer ihre General- Versammlung ab. Die G.-V. beschloß, dem Präses für uneigennützige Arbeit, die er im‘ Dienste des Vereines durch 32 Jahre geleistet hat, den innigsten Dank auszusprechen; und ihn •zum lebenslänglichen Ehrenpräses zu wählen. Dann, folgte unter Vorsitz des Herrn Hugo Lebovits die Neuwahl, die folgendes Resultat hatte: Präses: Ullmann Josef. Vizepräses*. Wolf Weisz. Kürätoren: Oppenheim Mor, Samuel Guttmann, Cassien Israel :Spitzer....;Kontrollor: Jenö Großmann. Sekretär: Adolf . Lebovits.v Bibliothekar: Mor Ullmann jun. — Der neugewählte Präses Josef Ullmann entwickelte sein Proj-gramm, indem er versprach, im Sinne und Geiste seiner;Vorgänger. (Isidor Ullmann, Sandor Ullmann), die | Chewra auch weiterhin zu leiten: Rabbiner Mor Pollak?begrüßte den . neugewählten Vorstand und gab seiner!Hoffnung Ausdruck: daß die neue Leitung die Erwar- : tungeh der Mitglieder erfüllen werde. : 10.000 Warschauer Juden bitten um Pessach-Unter- 1 Stützung. J)ie Zahl der bedürftigen jüdischen Familien, die sich bis jetzt an die jüdische Gemeinde Warschau um Pessacli-Unterstützung gewandt haben, beträgt •bereits über 10.000. Hunderte Personen belagern <las Wobtfahrts- ■büro der Gemeinde, unter ihnen mehrere früher wohl-; habend gewesene Kaufleute .und zahlreiche Arbeitslose. :"Dip Gemeinde' ^ah; sich infolge ilirey knappen .Hilfsmittel ׳' ' genötigt, ״ am 31. März die Frist' für (EinTeichiui'gvon -; Pessäch-Unterstützungsgesuchen für beendet zu erklären. Rabbi Simon Dubrowski in Riga verstorben. In Riga verstarb im Alter von 62 Jahren der be- "kannte jMarupoler Rabbi“ Simon Dubrowski, ein hervorragender Gelehrter und Verfasser zahlreicher talmudischer Werke. Er war aus!Brjansk in Riga eingetroffen, um von hier die Reise nach Amerika fortzusetzen, als er plötzlich erkrankte und kurz darauf verstarb. Auch ein Opfer des Antisemitismus. In!Budapest, :ist der Sahn des gewesenen Volks- ׳ wohlfahrtsmiinisters August iBenard, der Artilleriehaupt־‘ mann August •Renard jun. aus dem Ueldcnorden aus- ״getreten.. Dieser Austritt ,erfolgte im Zusammenhang mit der vor einigen Tagen stattgefundenen Eheschließüiig des jungen Renard mit der Tochter des Irredentistenführers und ehemaligen Reichstagsubgeördneten Ferdinand Urmanczy. Die Tochter Urmanozys ist von mütterlicher Seite nicht ״rasserein“. 'Dies veranlaßte •den •ehemaligen Volks wohlfahrtsminister Renard, der zu den Vorkämpfern des ,Rasseschutzes geliert, zunächst seine Zustimmung zu der Heirat zu verweigern. Als aber sein Sohn darauf beharrte, veranlaßte er. diesen, wenigstens aus dem iHeldenorden auszutreten. Die semitischen Araber und der Antisemit. Hitler. Unsere Stammesbrüder, die Araber, verleugnen sehr gerne ihre Stammesverwandtschaft mit den Juden. ’.So schreibt neuerdings ,,Jamea el Arabia“, das Organ •׳des Großmufti: ״Sollen die Palästina-Arbeiter die Wahl Hindenburgs oder die Hitlers zum deutschen Reichs- Präsidenten wünschen? Wir sind an dieser Wahl stark interessiert. Hitler ist ein Feind der Juden. Wird er gewählt, bricht eine böse Zeit für die Juden in Deutschland an. Deswegen unterstützen die Juden Hindenburg. Es würde nur natürlich, sein, wenn wir Araber den Sieg Hitlers wünschen würden, tla, wie ein arabisches Sprichwort lautet, ,der Feind meines Feindes mein Freund ist‘. Demnach würde eine Wahl Hitlers nicht zu unserem Vorteil sein, weil die von Hitler verfolgten Juden in diesem Falle in Scharen Deutschland verlassen und zu einem; großen Teil, nach Palästina ziehen würden. Wird aber Hindenburg gewählt, werden sie in Deutschland bleiben. Trotz all unserer Sympathie für Hitler wünschen wir Araber die Wahl Hindenburgs, denn welche Schwierigkeiten immer auch Deutschland durch die An- Wesenheit der Juden in diesem Lande haben mag, es kann sie leichter überwinden, als ein armes Land wie Palästina.<f Der Artikel schließt: ״Herr Hitler, wir bitten tausendmal um Entschuldigung, aber tadeln Sie nicht׳ die Araber, wenn sie ihre eigenen Interessen den anderen voranstellen.“ , Amtliche Verlautbarungen der israel. Kultusgemeinde Wien. Israelitische Kultusgemeiude Wien Unter Aufsicht des eluw, Rabbinats der israel. Kultnsgeraeande ׳ (Rosch Beth Din Josef Rabad) stehen derzeit: 1, Selchwarenfabrik Meier Brückner & Co., II., Im Werd 1L 2, Auswärtige Geflügelscheohiitah; a) Fellner, Schönfeld & Steinberg, II., Haidgasse 7; b) Geldberg & Hundert, H״, Tab9rstrhße 58. . 3. Weiukellereiea; Markus Bärtfeld, II., Sebastian-Kneipp-Gasse 3; Josef und Nathan Spindel, TI., Schrotzberggasse l; Gustav Wilder. IV., Räinergasse 31. 4. Restaurant: Aron Barschak, TL, v־:•• ..5׳•,v$sk *־» ’■.י . <.״ ־K־> Wird Kunerol dri6a|t,iYifnoddm1snf appe* tittidh reififen Anlagen, dWvom Publikum jederzeit besichtigt werden können! Kunerol ist garantiert reines, 100\iges Pflanzenfett Seinebesonderen Vorzüge sind ^Größer Nthrwärt, *leidftte Verdau• lichkeit und lange , Haltbarkeit. ■י., .. Kunerol wird unter stärfdiger Aufsicht des Herrd ß62irksrabbiners S. £ h re.n fei d zu Mattersburg hergestellt 100% REINES KOKOSNUSSFlElt iHirn Große Schiffgasse 3. 5. Schokolade-Erzeugung: Moritz Intrater, XII., Gaudenzdorfergürtel 43. 6. Gewürzhandlung: Moses Blind, II., Obermüllnerstraße 7. Für alle anderen Betriebe, die nicht die Aufschrift ״Unter Aufsicht des ehrwürdigen Rabbinats der israel.: Kultusgemeiude Wien“ tragen, übernimmt das Rabbinat — auch wenn diese Betriebe (eine Tafel mit der Be־: Zeichnung ״koscher" führen 7H keinerlei Verantwortung im ritueller Beziehung und es!werden die Gemeindemitgiieder auf diesen Umstand besonders aufmerksam gemacht. 1, Gruft- und Gräberschmückungen Den Gemeindemitgliedein wird in Erinnerung gebracht, daß Aufträge für Gruft*־ und Gräberschmückungen auf den Friedhöfen in der Israelitischen Kultusgemednde den Kanzleien für Gräberschiiiückungen, die sich in den Verwaltungsgebäuden der Isräelitischen Kuiltusgemeinde am Zentralfriedhofe, 1. Tor (Tel. Nr. U-15-5-85). und am Neuen israelitischen Friedhofej 4. Tor (Tel. Nr. Ü-15-2-14) befinden, sowie in der Zentrale des Friedhofaintes Wien, I., Seitenstettengasse 4 (Tel. Nr. U-24-4-45 und Ü727־lr64) entgegengenömmen werdem׳ ,”Woselbst•• i auch Auskünfte und Kostenvoranschläge erhältlich sind. .Öle Durchführung der Schmückungen erfolgt durch däs neue Kontrahenten-Kohsörtium der Kultusgemeinde unter fachkundiger Uebetprüfung und Aufsicht.! Predigten in den israelitischen Gemeinde- und Bezirkssynagogeh: Freitag, den 8. April 1932 werden bei dem um 6 Uhr 30 Minuten ,beginnenden Abendgottesdienst in riackbehannfen Gemeinde- und Bezirks- Synagogen Predigten abgehalten, und zwar: II., Tempelgasse 5 (Rabbiner Dr. M. B.osenmänn); II., Pazmänitengasse 6 (Rabbiner Dr. Z. Taubes); V-, Siebenbrünnen־ gasse la (Rabbiner Dr. M. G. Mehrer); III., Untere Viaduktgasse 13 (Rabbiner Prof. Dr. K. Kupfer); XVI., Hubergasse 8 (Rabbiner Dr. J. M. Bach; XX., Kluckygasse 11 (Rabbiner Dr. B. Murmelstein). — Exegetische Vorträge: Samstag, den 9. April 1932 (beim Vormittagsgottesdienst): XVIII., Schopenhauerstraße 39 (Rahbiner Dr. D. Feuohtwang); XX., Rluckygässe 11 (Rabbiner Dr. B. Murmülstein). — Beim Nachmittagsgottes: :dienst: XIII., Eitelbergergasse 22 (Rabbiner Dr. M.LeVin). Israel. Jugendgotiesdieiist. Am Samstag, den 9. April 1932, findet um 3 Uhr nachmittags der Jugendgottesdienst für die israelitische Schuljugend in den Gemeinde- und Bezirkssynagogen statt.. , X s c h ec 11 a s I ow akei Die in der vorigen Nummer erwähnte, für alle jüdischen Gemeinden sehr wichtige Entscheidung des;Obersten Verwaltungsgerichtshofes in Prag bezüglich des ausschließlichen Rechtes der jüdischen G e m e i ii d e n, M a z z ö t h z, u erzeugen u 11 d z u verschleißen, hat '־folgenden Wortlaut: Nr. 2293/32. V Im Namen der C.<!S. Republik: Der Oberste Verwaltungsgerichtshof hat unter dem Präsidium des Senatspräsidenten Dr. Janota, in Gegenwart der Räte des Obersten Verwaltungsgerichtes Dr. Dusil, Dr. Hufnagel,. Dr. Corba, Dr. Mrazfk'und des Schriftführers Obersekretärs SevfSill.׳ nach der am I. März 1932 verrichteten öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Beschwerde des Hermann Berko in Uzhorod gegen die ,Entscheidung des Landesamtes in Uzhorod vom 9• April 1930, Nr. 38.454—III/4/30, wegen Uebertretung des Mazessverkaufes, nach Anhören des Berichtes des Referenten und der Ausführungen des Vertreters des belangten Amtes Dr. Friedrich Karl Pick, Oberfinanzrates a. D., und des,,Vertreters der beteiligten Partei, der aut. orth. isr. Kultusgemeinde Uzhorod, Dr. Salatnon Rotter. Advokaten in Bratislava, folgendes zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. . B_s_g r ii n d u n g: Mit dem Urteile der Polizeidire$iön in Uzhorod als Polizeisträfgerichtes I. Instanz vom 25. III. 1930. Nr. 1317. pfes. 30. wurde Hermann Berko, Kaufmann, in Uühorod, wegen Uebertretung nach § 3 des Erlasses des gew, ung. Ministers für Landwirtschaft. Industrie und Handel vom 24. März 1899, Nr, 14040, laut § 3 dieses Erlasses zu 50 Kß Geldstrafe, im Uneinbringlichkeitsfalie zu Qefänguis* in der Dauer von 3 Tagen verurteilt, weil am 19. Mär1930 •/׳ festgestellt worden ist, daß er eine größere Menge jüdischen Osterbrotes ׳.(Mazess) am Lager hat und in seinem Geschäfte an jüdische Kultusgemeinden und Privatpersonen außer Uzhorod, aber auch an Mitglieder' der Uzhoroder KnUusgemeinde verkauft, obwohl er dazu nicht berechtigt'ist. Außerdem wurde auf Grund §'S dieses Erlasses die. Beschlagnähme der ganzen Menge Mazess (Osterbrotes), die der Angeklagte am Lager hat. ausgesprochen und deren Sicherstellung bis zu den jüdischen Osterfeiertagen angeordnet, damit dei; Angeklagte dieselben nicht verkaufen könne; die Beschlagnahme und'die Sicherstellung hat der Bezirksinspektor der Zivilwache Frant. Kära in Gegenwart des Angeklagten oder dessen Vertreters und bei Intervention des Vertreters der jüdischen Kultusgemeinde in Uzhorod sofort durciizuführen. Mit der!angefochtenen׳ Entscheidung wurde die eingebrachte Berufung abgewiesen und der angefochtene erstinstanzliche Beschluß aus den darin angeführten GrÜndeu bestätigt. Ueber die Beschwerde hat das Oberste Verwaltungsgericht folgendes erwogen: Der Beschwerdeführer macht in etater Reihe geltend, daß der Erlaß des •gew. ung. Ministers für Landwirtschaft. Industrie und Handel vom 2.4. III. 1 8 8 9. Nr. 14.040 (sowohl die angefochtene Entscheidung, als auch , die Beschwerde zitiert unrichtig 'das Jahr 1 8 9 9) Rend. Tara Nr, 45 vom Jahre 1889 nicht mehr in׳ Geltung sei, nachdem er durch :253 ן des Gewerbegesetzes Nr. 259/24 Slg. außer Kraft gesetzt wurde, weit derselbe auf Grund des alten ungarischen Gewerbegesetzes ausgegeben worden sei und weil er dem durch das neue Qcwerbegesetz garantierten Prinzipe des freien Handels .widerspreche; wenn aber dieser Erlaß nicht mehr in Geltung s.ei, konnte der Beschwerdeführer wegen dessen Uebertretung nicht bestraft werden, _ Dieser Einwendung konnte das Oberste Verwaltungsgericht nicht Recht geben, ,, .... . , ׳ ״ ,Laut § 253 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 259/24 verlieren mit dem Tage der Wirksamkeit dieses Gesetzes der Qes. Art. XVJI: 1884 und alle auf Urunddessenausgegeb eben Vero'r d nu n ge n ihre W i r k s a in k e i t. Der zit, Erlaß Nr, 14.040/89 berüft sich in keiner Richtung auf den Ges, Art. XVII: 1854 und namcntMch enthält er, nichts, woraus herabgeleitet werden könnte, daß er auf Grund dieses Gesetzesartikels herausgegeben worden wäre, d, i, auf Grund irgend einer den Minister zur Herausgabe einer bestimmten Verordnung oder zur, näheren )urchfiihrung irgendwelcher־ ün'^ ung. Qewerbegesetze geregelten Materie berechtigenden Vorschriften, Aber־ auch durch*seineu Inkalt erscheint der •zit, Brlaß nicht alseine Gewerbevorschrift, d. i. als eine Irgendwelche Frage des Gewerberechtes regelnde Vorschrift, sondern e r h a t 0-f fens i c h tlieh den C h arakter einer■ die Er z e׳u gi^n g sun d den Verschleiß vnnOsterbrn t (M a ze.s's) v om re ligi Ösen resp. rituellen G e sj c h t.s-p u n k t e '־r e g e l ti d e’ir Norm. Daran ändert der Umstand nichts, daß dieserv.Erlaß durch den'Minister für Landwirtschaft,; Industrie und Handel,'*׳ in ‘״,dessen Wirkungskreis prinzipiell die Qewerheangelegenheiten. gehören, herausgegeben, worden ׳׳ ist2״umal;die Herausgabe ausdrücklich im Einvernehmen mit dem Kultus- und Unterrichtsminister erfolgt ist, wodurch diesem Erlaß ׳der Qharakter einer religiösen Vorschrift äufgeprä'gt worden ist. '־' •i Daß es sich nicht'-uin eine Qewehevofschriit handelt, bezeugt eudlieh auch der Umstand, daß die״ Uebe’rtretungen. des, zit. Erlasses nicht laut dem Oewerbegesetz bestraft werden, sondern laut dem Ges. Art. XL:!879 (§ 3). . . .. .! Dann aber kann sich die,,Derogatidnsklaüsel des § 253 des Gewerbegesetzes Nr. 259/24; auf den angeführten Erlaß hicht beziehen. Insoferne die Beschwerde vorwirft.: daß; durch diesen Erlaß das Prinzip des durch das ösl. Gewerbegesetz garantierten freien Handels verletzt ist. übersieht sie, daß diese Freiheit nicht u n ti esc kränkt ist. sondern sie existiert nur i n s o f e r n e, a I s k e i n e s i e e i nschränkenden posi 11 v e n;Normen vorhanden sin d. § 3 des zit. Erlasses, wegen dessen Verletzung der Beschwerdefilhrer bestraft worden ist, bestimmt, daß die angeführte Strafe jeden trifft, der ohne Bevollmächtigung der zuständigen jüdischen Kultusgemeinde sich mit der Erzeugung des OsterbroteS befaßt oder Osterbrot verschleißt. Das belangte Amt hat in seiner angefochtenen Entscheidung sich die Gründe der I. ׳• Instanz zu eigen gemacht und ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer in seinem Geschäfte Osterbrot verkaufte, obwohl er dazu nicht berechtigt war, bezw. daß er ohne Bevollmächtigung der zuständigen jüdischen Kultusgemeinde so handelte. Der Beschwerdeführer behauptet nicht, daß er eine solche Bevoilmächtigung erhalten hätte und bestreitet ebenfalls nicht, daß, er. Osterbrot (Mazess) verkaufte. Dann aber ist der Tatbestand der Uebertretung der zitierten Vorschriften gegeben und es ist vollkommen gleichgültig, ob er Mazess nur solchen Personen verkaufte, die nicht Mitglieder der orth. isr. Kultusgemeinde sind, da der zitierte § 3 in dieser Richtung gar keinen Unterschied macht, sondern verbietet ganz allgemein den Verschleiß von Osterbrot ohne die dort angeführte Bewilligung und es , ist aus diesen Gründen gleichfalls vollkommen irrelevant, wenn vielleicht die Mazess nicht deshalb verkauft worden sind, ejamit dieselben zu Osterzwecken gebraucht werden. Es ist deshalb kein Mangel im Verfahren, wenn in dieser Richtung keine Untersuchung angestellt worden ist und die durch den Beschwerdeführer in dieser Hinsicht beantragten Zeugen nicht einvernommen worden sind. Aus diesen Gründen wurde, die Beschwerde nbgewiesen. Prag, am 19. März 1932, Senatspräsident: ....... Janota, m. p. Seföik, m. p. Trauer fälle in der Gemeinde Nove Meston. V. Aus Nove Mesto n. V, wird uns bericlitet: Im Laufe der Woche 0' מסיני wurden drei Vorstandsmitglieder unserer orthodoxen Gemeinde in Trauer versetzt. — Montaff verschied in Budapest, 76׳ Jahre alt, Herr David Lichtenb e 1׳ g. Vater unseres Gemeindepräses Herrn Josef Liefetenberff..— Dienstaff verlor der Viizepräses unserer Geraeinde, Herr Max Handwerker, seihe Schwieffermutter Frau Kathi F r i e d l ä n d e r. Sie erreichte ein Alter von 80 Jahren und in ihrer Freude an סצ1ת י׳סעיס war es ihr noch ׳im hohen Lebensalter am verffahgenen 22, Siwan anläßlieli^ der hundertsten JaJirzeitstages des Rabbi David Deutsch זצ״ל ibeschieden, die letzten Buchstaben eines •neuen jrniO ס.סר in ihrem Hause schreiben zu lassen und die aus naij und ׳fern zahlreich herbeiffeeilten Gäste auf das fretindliehste zu bewirten. Für diese und viele äfeülkfee• gut# Werke wird ,sie jet?t ver ,dem Throhe des Alimäehügen' reiche» Lohn empfangen. — Mittwoch verschied in Nitra Herr Ad<df