Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 18 (1932)
- Issue
- 4 (29.1.1932)
- Date
- 1932-01-29
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr.• 4 JÜDISCHL pmm diese Entschließung für absehbare Zeit beschworen. Man zweifelt flieht dafärb daß der Völkerbund sich die Eht- Schließungen der Kalenderreform-Konferenz zu eigen machen wird. . , '. . ± ,. . Soeben erschien ein heb ra>1 s clv-st e nogra plwse.11 es KürzungsvefÄeichnis -unter dem Namen ״!Eiet kiztire milim lisstenografia Iwrit“. Verfasser ist Herr J. Maimon. der Anfang .1930 einen Lehrgang der hebräischen Stenographie herausgegeben hat. ׳.; Am 4. Jänner verschied in New York Albert H e r s k o v i t s, ein hervorragendes ■Mitglied der .Ersten Ungarischen Synagogengemeindc ״Öliab Zedek“. ׳Der Verblichene, der aus G r o ß w a r d ein stammte war ein treuer Schorn er Schahbos und als großzügiger Woldtüter und!Freund seiner 11 ligarischen Heimat bekannt. Die Jttdenlteit ixt Algier und Tunis. Dr. Maurice Laserson hielt vor kurzem einen Vor־־ trag über die Judenheit in Algier und Tunis. Er gab ein eindrucksvolles Bild von der Geschichte, dem religiösen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben dieses nicht unwichtigen Teiles der Weltjudenheit und schilderte deren häusliche und öffentliche Sitten und ihre Bezie# hungen einerseits zu dem herrschenden Franzosenttini, andererseits zu der örtlichen Moslem־Bevölkerttng. In Algerien leben etwa 74.000 Juden, die 1,3 Pro# •zent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Die Jüdische Gemeinde der Stadt Algier zählt 16.000 Seelen (7,7 Pro־־ zent). Ein Ghetto existiert nicht mehr. Die Intellektuellen sprechen nur Französisch, die Masse der Bevölkerung spricht Judäo#Arabisch. Von Antisemitismus ist heute wenig zu merken. Tunesien, wo jüdische Ansiedler noch vor der christlichen Aera gelebt haben, ist vom jüdischen Ge# sichtspunkte interessanter als Algerien. Das Selbst# bewußtsein der Juden ist ein gesteigerteres. Der Zionis־ mus ist stark verbreitet. In der Stadt Tunis leben schätzungsweise 50.000 Juden, die amtliche Ziffer: 24.000, wird von allen Juden als unzutreffend bezeichnet. Hier leben die Juden im Ghetto, der sogenannten Hara. Die besser situierten Schichten leben außerhalb der Hara. Es gibt zwei Gemeinden: Tunsi, die Nachkommen der eingeborenen Juden, und Grana, die Nachkommen der . Einwanderer aus Spanien, Portugal und Livorno. Die beiden Gemeinden sind aber organisatorisch verbunden. Es existiert ein vom Staate anerkanntes und erhaltenes Tribunal Rabbinique, für das cler Talmud geltender Gesetzeskodex ist. Die hauptsächlich zu entscheidenden Fälle sind: Feststellung der Volljährigkeit, Regelung von Erbfolgefragen, Rechtsgültigkeit von Ehen, die Regelung der Hinterlassenschaft u. a. m. Es gibt auch jüdische Notare, die vom Tribunal kontrolliert werden. Dr. Laserson schilderte seine Erlebnisse in anderen jüdischen Gemeinden Algeriens und Tunesiens, berichtete über das starke Interesse, das seine Vorträge über die Aufbaubewegung der Juden Osteuropas unter den nord# afrikanischen jüdischen Massen gefunden haben. Auch hier wird das Bedürfnis nach Berufsumschichtung ein immer dringenderes. Der Conseil de la Communaute wird wegen seiner veralteten Methoden der Wohlfahrtspflege scharf angegriffen, es wird von ihm ein konstruktives Programm verlangt. Die auf dem Friedhof in Antwerpen bestatteten jüdischen Leichen werden nach!Holland überführt. Im Hinblick darauf, daß die Stadtverwaltung von Antwerpen beschlossen hat, den Friedhof Antwerpen#Kiel, der auch eine jüdische Abteilung enthält, aufzulassen, hat sich aus Vertretern der jüdischen Gemeinde, des Rabbinats und der Chewra Kadischah von Antwerpen ein Komitee gebildet, dessen Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, daß die Gebeine der auf dem Antwerpener Fried# hof bestatteten jüdischen Toten nach dem jüdischen Friedhof in Putte (Holland) überführt werden, da die belgische Regierung die Anlegung spezieller jüdischer Friedhöfe nicht erlaubt. Das Komitee wendet sich mit einem Aufruf an alle Juden in Belgien und im Auslande, deren Verwandte auf dem Antwerpener Friedhofe ruhen, mit dem Ersuchen, sich mit dem Komitee wegen der Ueberführung der Toten in Verbindung zu setzen. Amtliche Verlautbarungen der israel. Kultusgemeinde Wien. Predigten in den israelitischen Gemeinde- und Bezirkssynagogen: Freitag, den 29. Jänner 1 932, werden bei dem um 4 Uhr 45 Minuten beginnenden' Abendgottesdienst in nachbenannten Gemeindeüncl Bezirkssynagogen Predigten aibgehalten, und zwar: L, Seitenstettengasse 4 (Rabbiner Dr. Feuchtwang); II., Pazmanitengasse 6 (Rabbiner Dr. Z. Taubes); III., Untere Viaduktgasse 13 (Rabbiner Prof. Dr. K. Kupfer); Y., Siebenbrunnengasse la (Rabbiner Dr. M. G. Mehrer); VI., Schmalzhofgasse 3 (Rabbiner Dr. I. Drobinsky); VII., Neudeggergasse 12 (Rabbiner Dr. M. Bauer); IX., Müllnergasse 21 (Rabbiner Dr. A, Z. Schwarz) XVI., Hubergasse 8 (Rabbiner Dr. I. M. Bach); XIX., Dallinergasse 3 (Prediger Dr. A. Frankfurter); XX., Kluckygasse (1 (Rabbiner Dr. B. Murmelstein). — Samstag, •len 3 0. Jänner 193 2, beim Vormittags gott esdienst (Bibelvorträge): XX., Kluckygasse tl (Rabbiner Dr. B. Murmelstein). — Beim Naclimittagsgo׳t t es d i en s t: XIII״ Eitelberggasse 22. (Rabbiner Dr. M. Lewin). Israelitischer Jugendgottesdienst. Samstag, den 30. Jänner 1932, findet in allen Gemeindeüncl Bezirks-• syngagogen der Jugendgottesdienst um 3 Uhr nachmittag statt. Kundmachung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien gibt, hiermit bekannt, daß die P r i va ti s t e n- Prüfungen aus israelitischer Religion für Mittelschüler(innen) und Präparandinnen im 1, Halbjahre des Schuljahres 193132־ Mittwoch, den 3. Februar 19 32, von 4 bis 5 Uhr nachm., im Schulamte, I., Seitenstettengasse 2, 1, Stock, durch Herrn Studienrat Inspektor Prof. Dr. Heinrich R e d i s c h vorgenommen werden, Die Prüfungstaxe beträgt S 5 pro Halbjahr und ist im vorhinein an der Kasse der israelitischen Kuitusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock, zwischen 9 und J2 Uhr vormittags zu entrichten. Die Quittung ist dem Examinator vorzulegen. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien. Privatistenprüfungen aus israelitischer Religion für Schüler und Schülerinnen an Volks* und Hauptschulen für das 1. Halbjahrdes Schuljahres 1931/33 finden durch die zuständigen Religionslehrer in den Sammelstationen statt. Die Termine für die Prüfungen können bei den Schulleitungen oder im Schulamte der israelitischen Kuitusgemeinde, Wien, L, Seitenstettengasse 4,■■I. Stock, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags ab 1. Februar 1932 erfragt werden. Die Prüfungstaxe beträgt S 5 pro Halbjahr Und hd im vorhinein an der Kasse der israelitischen Rultusgemeinde» 1.* Seitenstettengasse 4, L. Stock oder bei den Bezirks* arhlern: XV., TurnergäSäe 22* XVI., Hübergasse 8, und XXL, Hotzmeistergasse 12* in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags, bzw. beim Bezirksamte, XVIIL* Schopenhaüersträße 39, von 3 bis;5 Uhr nachmittags zu erlegen. Die Quittung ist dem zuständigen Religionslehrer Vor der Prüfung zu übergeben. Der schriftliche Bescheid des Stadt*, bzw. Ortsschulrates über die bewilligte Dispens vom Besuche des Öffentlichen israelitischen Religiotts* Unterrichtes ist dem Prüfer vorzuweisen. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien. Konfirmandenunterrieht. Der Vorstand bringt zur Kenntnis, daß der alljährlich in den Gemeinde* und Vereinssynagogen stattfindenden Konfirmation der israelitischen!Mädchen ein , Konfirmandenuntericht vorausgeht. Die Teilnahme an diesem Unterricht steht solchen Mädchen frei, welche im Laufe des Kalender• jahres das 14. Lebensjahr bereits erreichen. Die P, T. Eltern oder Vormünder werden demgemäß eingeladen, ihre Tochter, beziehungsweise Mündel zu veranlassen* sich bei ihrem R e 1 i g i o n s 1 e h r e r oder im Schulamte der Israelitischer! Kuitusgemeinde, 1. Bez., Seitenstettengasse 2, I. Stock, bis spätestens 21. Februar wegen Teilnahme an dem Konfirmandenunterrieht zu melden. Mädchen, die keinen öffentlichen Religionsunterricht genießen und über Wunsch der Eltern oder Vormünder konfirmiert werden sollen, sind gleichfalls im Schulamte der Israelitischen Kuitusgemeinde bis zu dem angegebenen Termin anzumelden. Der Unterricht ist unentgeltlich. — Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Zur Frage der Gruft- und Gräbersclimückuingen auf den israelitischen Friedhöfen In einer entgeltlichen' Veröffentlichung wird in einem Montagsblatte gegen die Israel. Kultusgemeinde Wien wegen Bestellung eines neuen Kontrahentenverhältnisses für die Gruft- und Gräberschmückungen eine Polemik versucht, die einer Klarstellung bedarf. Zunächst ist es unwahr* daß der Titel eines ״Kontrahenten der Kuitusgemeinde** nicht mehr bedeute, , als das Benützungsfecht eines Raumes in der FriedKofskanZlei. Die Kultusgeffleinde ist vielmehr durch die Bestellüüg von Kontrahenten in der Lage: *1. Vertraglich Preise festzülege«, durch welche eine Benachteiligung des Publikums hintangehalten wird, 2. die den Preisen angemessene Ausführung 2U überwachen. Es konnte aber auch durch die Vereinbarungen mit dem neuen Kontrahentenkonsoftium, dessen Mit* glieder allerdings nicht dem jüdischen Glauben angehören, -*■ der Kontrahent, mit welchem die bisherigen Beziehungen gelöst wurden, ist der einzige dem Judentum angehörende Friedhofgärtner *— sichergestellt werden, daß für die Herstellungen der Gräber, und im Dienste der Gruft- und Gräberschmückungen, soweit irgendwie möglich, jüdisches Personal beschäftigt wird, ein Bemühen des Kultusvorstandes, das bei dem bisherigen Kontrahenten nicht dürchzusetzen war. Die Erträgnisse der Gruft- und Gräberschmückungen werden von der Kultusgemeinde für die Herstellung und Instandhaltung von Armengräbern verwendet. Die Gemeinde Wien laßt im Friedhof des Krematoriums überhaupt keine Auschmückungen durch private Gärtner zu. Die Kultusgemeinde hat bezüglich ihres Friedhofes bisher von einer solchen Maßnahme abgesehen, um die Existenzen der vielen kleinen, wenn auch andersgläubigen Friedhofsgärtner zu schonen. Sie war aber, auch aus wese'ntliehen Gründen nicht in der Lage, das Kontrahenten- Verhältnis mit der Gärtnerfirma Leopold Deutsch aufrechtzuerhalten. Die Israelitische Kuitusgemeinde wiederholt auch bei diesem Anlasse ihren Appell an die Gemeindemitglieder, die Gruft- und Gräberschmückungen im Wege der Friedhofskanzleien der Israel. Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse Nr. 4, Telephon Nr. U-24-4-45 und U-27-1-64, oder der Verwaltungskanzlei der israelitischen Abteilung des Zentralfriedhofes, Wien, XI., Zentralfriedhof, 1. Tor, Tel. Nr. U-15-5-83, oder der Verwaltungskanzlei des Neuen israelitischen Friedhofes, Wien, XL, Zentralfriedhof, IV. Tor, Telephon Nr. U-15-2-14, zu vergeben. ■T scliecli o Slowakei Zur Sache Fellner Die ,Affäre des!Darin händlcrs Leopold Fellner in 'Bratislava, dem d׳a!s Bratislavaer Rabbinat die ihm vor einigen Jahveu erteilte religiöse Berechtigung zum freien Verkauf von 1110,11זס13־כשר wieder entzog, ibemäehtigt'e stell in den letzten Wochen in höchst überflüssiger Weise auch ■die .nach ״jüdischen“ ,S’ensa-tioiieii lüsterne nicht jüdische Tages- .und Wochen preisse. Wir können diese Sensationssucht nicht!billigen und wollen 1111־ keinerlei Vorschub leisten. Innere Angelegenheiten des ■ jüdisch-religiösen!Lebens und damit zusammenhängende Entscheidungen der Rabbinatc1 gehören nicht auf den öffentlichen Markt. Sie werden, dort wohlkaum je richtig verstanden, zumal wennsie — wie es jetzt geechieht —•sinnwidrig• und 1:111 falschen Lichte dargestellt werden. Die!Entziehung der ■religiösen Vertrauenswürdigkeit, bzw. die Einstellung der Rabbinatsaufsicht über ein Geschäft gehört nicht zm den außergewöhnlichen Fällen, mit denen man die gesamte Presse wochenlaiyg beschäftigt. Das Rabbinat hat die Tatsache des Entzuges des חזקת כשדלת der Oeffentlichkeit in einer auch in unserer Zeitung erschienenen kurzen Bekanntmachung mitgeteilt. Für diejenigen, die dies für die Praxis des religiösen Lebens ׳angeht, genügt das vollkommen. Für die Revision von Rabbinatsemsoheidungen trifft das Religionsgesetz und die religiöse Gerichtspraxis erfordeiTichenfalls ausreichende Vorsorge im Geiste der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit. Der Weg clahin führt aber sicherlich nicht über die Sensationspresse. Das weiß jeder Jude. Das stellen wir ׳hier fest, ohne auf Einzelheiten des Falles näher einzugehen. Zu den Veröffentlichungen in den Zeitungen in dieser Angelegenheit erhalten wir vom ehrw. R a!b b i- 11 a t in Bratislava folgende Mitteilung: ״Die Bekanntmachung des Rabbinätes in der Angelegenheit des Darmhändlers Leopold Fellner ist das Ergebnis einer vollauf begründeten, sachlich geführten Untersuchung. Das Rabbinat hat keinerlei Grund oder. Veranlassung, , daran auch nur' das geringste zu ändern.“ Die obige Notiz war für die vorige Nummer gesetzt und!ist nur durch ein Versehen zurückgeblieben. Inzwischen, erschien in den ״Jüdischen Nachrichten“ von Herrn Samuel Reiner eine Antwort auf meinen Artikel ״In die Sohranken“ in Nr. 2 unserer Zeitung, Diese Antwort enthält zu meiner Enttäuschung nicht das, was ich erwartete, nämlich die Rückkehr von einem Wege, den ein . orthodoxer Jude von klarer Einsicht niemals gehen dürfte. Ich bedauere es tief, daß es mir nicht gelungen ist, ihn von diesem Wege abzu* bringen. Damit sollte eigentlich auoh dieses Zwischenspiel für mich und — so denke ich — auch für die orthodox-jüdische Oeffentlichkeit abgetan sein. Denn ich habe n i c 111 und hatte auch bei meinem genannten Artikel 11 i c h t das Verlangen, mich vor de? Oeffentlichkeit mit der phantastisch auf gebauschten ״Dreyfius-Affäre ׳Fellner“ .zu befassen, In deren gesamtes Mäterial, sofern es dem Braiislavaer Rabbinat vorliegt, ich Einblick genommen habe. Dieser Fall Fellner ׳ist auch durchaus nicht, wie Herr Reiner annimmt, so sehr ״in tiefes Dunkel gehüllt“, daß er erst seiner oder meiner ״Erhellung“ bedurft hätte; er gehört nur nicht — wie das meiste von dem, was! die Tätigkeit der Thora* Gerichtshöfe überhaupt bildet ■ — in die Zeitungen hinein, jedenfalls nicht so lange, als man gegen die Entscheidung des Rabbinats nichts als Beleidigungen und Beschimpfungen vorzubringen hat und man es heharrlich verabsäumt, an der e.i n z i g z u s t ä n d a gen Stelle, beim Braiislavaer ■ Besdin. unter vorschriftsmäßiger YoTbriingung etwaigen neuen Tatsachen- oder Aktenmaterials die Revision der ersten beansta n d e t e n G er i c h t s c n t s c 11 e i d u 11 g z n v e 11 ־ a 11 g e n. Dagegen erschien es mir geboten, zum ״Fall Rainer“, mit jener Zurückhaltung, wie licli es getan habe, das Wort zai ergreifen. Gegen dI e 1A r t namentlich,!wie Herr Reiner zur peinlichen Verblüffung aller, die seine Gesinnung kennen, eine Entscheidung des Bratislavaer Rabbinates — dessen Autorität und Kompetenz, seine Reclitsentscheidungen nach seinem Wissen urid Gewissen zu treffen, in den Augen orthodoxer Juden doch wolil noch zu Recht besteht — in «einer jüdischen, Zeitung zur Sprache brachte, mußte gerade vom Gosichtspunkte eher o r t h o d o x - j ü da s cli e n : Publizistik Verwahrung eingelegt werd e n. Diesen klaren Zweck verfolgte ich mit meinem Artikel und nicht etwa eine Diskussion über die absolut rechtsgültige — wenn auch selbst verstandlieh nicht unfehlbare — Entscheidung des Bratislavner Besdin bezüglich Schuld oder :Un,schuld Fellners. Einen Passus in cler Antwort des Herrn Reiner tinödite ich jedoch, auch heute!reicht ׳stillschweigend übergehen, weil er mir und unter Berufung auf mich dem Bratislavaer Besdin Gedanken und Absichten unterschiebt, für die nicht clie allergeringsten Un t er lagen vorhanden Sind. Herr Reiner schreibt: ״Diese Unschuld Fellners ist erwiesen und feststehend auch <i׳n dem zug’egebenen, aber nicht zugestandenen Falle, welcher vom Besdin erst erwiesen werden müßte, daß der טעם כמיס,ich nenne ihn Tarn Komisch, auf d e 11 II err Braun anzuspiel'e n sch ein t und von dem so oft gelispelt, geflüstert und gefaselt wird — wirklich existieren würde und Fellner gegen den Willen des Besdin aus Polen, dessen Schecliita und Heu r o’o laut dieser Version ei ne 1׳ Ani mosität des Bratislavaer Besdin begegnen soll, Koscherware bezogen hätte.“ Und dann weiter: ״Es wäre in einem solchen Falle wohl das diskretionäre Recht des «Beselins gewesen, mit klarer Erwähnung des Verstoßes, den an Fellner erteilten Ilechscher zurückzuziehen, aber nicht um ein Jota mehr, da das ח1הת כשריח Fellners und das K'asch r 11 s seiner Ware, a n <1 e rw ii r t s ׳hätte Geltung haben können, w 0 a u c h po 1 nis e h e Sc 11 e c hit a und Heuro’o uocli als vollwertig angesehen wird, also kurz gesagt, in i t A u s n ah m e v 0 n B r a t i s .1 a va .111 de r ganzen jüdischen Welt.“ Das!grenzt schon sehr nahe an Br!unnenve1'giftung; es tut mir weh, daß Herr Reiner ■sich so weit verirren konnte,.solchen •Unsinn iuedemischreiben. ׳ Ich ׳konstatiere, daß ich davon oder ähnlichem in meinem Artikel 11 i c h t die leiseste Ände ut ung gemacht habe. Ich konstatiere ferner, daß ich bis zur Lektüre cler Re.ine1־echen Antwort . von. der Un- «,•״״״ ä״,..,•״;,ei.. ״ 1״ . Besdin ׳oder von einer ״Animosität“ gegen sie weder irgend! etwas ״andeuten“, noch ״lispeln, flüstern und faseln“ gehört habe. Das Bratislavaer Rabbinat ist-im besten ■Einvernehmen! mit den גאונים - 1גד1לים ■des Warschauer Rabbinats ׳und vorkommendebfalls m!it!zahlreichen anderen Rabbinaten in Polen. Auch in der ■I Untersuchung des Falles Fellner zog aidi ein Fädön nach Warschau •!und auch da ging das Bratislavaer ׳Besdin Hand iii Hand mit dem Warschauer Besdin ׳ ,vor nml stützte sich selbstredend p h ne e i.מ em :S cha 11,641 * Y oii Miß t r a U e 11 ׳ o d e r A n im 0 s i t ä ׳t auf seine Feststellungen und Untersuchungsergebnisse. v •'•h Herr Reiner gerät also auch ,damit auf ein Nebengeleis, auf dem ich ahn nicht gern sehe. JK J, B, Wie wir übrigens zu ^dieser Angelegenheit weiter L eHehren, hft der Vorstand d!ej'orthodoxen Gemeinde,. in BLadisiaya beim Besdin in 1K 0 Ai C e;gegen Herrn ־'Samuel Reiner in ׳BreSoy eine Klage ־דיךחוררז^ ^egen: Beleidigung und Verunglimp* fung des Bmt^l^vaer Ralbbinates angestrengt.