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Jüdische Presse · 1932-01-08 · 1 (8.1.1932) · page 1

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Journal
Jüdische Presse
Volume
18 (1932)
Issue
1 (8.1.1932)
Date
1932-01-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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f/״: ץ', ׳־• ..׳ 5 ־ ׳ " "׳'סי^טר2 . V.b.b, ORttAM r«MI WC WTERE88EII DES ORTHODOXEN JUDENTUMS. Redaktion u. Administration: Wien, II., Große Pfarrgasse 3/3. -־ Tel1. A«45«381־. Tschecho« Slowakei: Bratislava, Postfach 140. Erscheint jeden Freitag. — Redaktionsschluß: Mittwoch Mittag Aböüneffientspreisej Ganzjährig: Für Oesterreich S 16, Tschechoslowakei tschech. KL; 80, Einzelntiinmer Öst. Gr. 50, das übrige Äfislanä 3 Dollar. Zahlungen auf Konto ,Jüdische Presse*, Wlltt für ÖSster« reteb: Postspatkasienkönto Nr. D-93614; Deutschland 1 Post, scheekkouto Berlin Nr. 122619; Jugoslawien! Postspk.*Amt Zagreb Nr. 40217: Polen t Postspk.-Attit Warschau Nr. 190409; Ütignfnt Postspk.-Amt Budapest Nr.S0l70; Schwelst Post« scheckk. Zürich VI11. 4117; für die Tschechoslowakei t »Jü« dtsche Presse", BtätislavS, PostSpk.-AmtPrsg Konio Nr. 53386 ’-■־■׳■•■•■ ׳ - ׳ ' ׳ A . Nr.1 Wien-Bratislava, 8. Jänner 1932 .ב־ה דכא־םיעםבו-נ כ*נ1 טבת תרצ׳ב 18. Jahrg. Der Fall Weißberger. Der Fall Horak hat sein Gegenstück gefunden. Um. die Ungeheuerlichkeit, daß ein überführter Raubmörderstraflos ausgeht, vor dem Rechtsempfinden der gesitteten Menschen zu beschönigen, wird in der Eile ein Fall kon־ struiert, in welchem in der gleichen aufgeregten und ver־ worrenen Zeit des staatlichen ״Umsturzes“ von Ende 1918 ein Jude angeblich zwei Nichtjuden niedergeschossen haben und der Mord bis zum heutigen Tag ungesühnt geblieben sein soll. Gegen diesen Juden wird die Anzeige erstattet, er wird in Haft genommen und das Gewissen der Welt kann nunmehr beruhigt über den Fall Horak diinweggehen. ״Wenn ein Jude. — wie behauptet wird — zwei Nichtjuden ungestraft töten durfte, weshalb sollte 1 gerade der Mann, dem Mord und Raub au sieben schuld« losen Juden in Vitez nachgewiesen sind, und der sich ein Jahrzehnt der gerichtlichen Verfolgung durch Flucht ins Ausland entzogen hat, eine Strafe verdienen?“ So fragt die Durchschnittsmoral der Zeitungslescr, und die ״aus« gleichende Gerechtigkeit‘‘ ist wieder hergestellt. Diese Gedankenkonstruktion bildet den geistigen und mora־ lischen Hintergrund zu dem ״Fall ÄV.e.iß b er g er“, der 1 in den letzten Wochen die gesamte Oeffentlichkeit be« schäftigt. In den Zeitungskorrespondenzen und zum größten. Teil auch in den jüdischen Zeitungen des In״ und Aus־ lancles wird der Fall folgendermaßen erzählt: Im Novem־־ ״ ‘ ber des,-. Jahres 1918 begab sich eine ״fliegende Patrouille’‘ ,der Gendarmerie nach dem Dorf Z b i n c e. Dort, würden dann zwei Bauern;;wegen" Raubes an dem' Eigentuni der ״..._,,,.Üüdi&chen״...Einwohtiecdes״״Dorfesohne~״Vorangegangene״ r Feststellung ihrer Schuld standrechtlich erschossen.'Als Führer dieser Patrouille sollen Dorfeinwohner jetzt, nach 13 Jahren; den Kaufmann S.amuel Weißberger in M i c h a 1 o v c e, erkannt haben. Er wurde auch auf Grund - einer gegen ihn erstatteten Anzeige und der Aussage von mehreren Zeugen verhaftet und wartet nun seit Wochen schon in der Untersuchungshaft auf das Ergebnis der ein« geleiteten Erhebungen. Wir sind auf Grund von Mitteilungen unseres ver־ trauenswürdige’n und bestinformiertenl Sonderkorrespondenten in' M i c h a 1 o vc e in der Lage, über diesen Fall Weißberger Einzelheiten und Tatsachen bekanntzugeben,. durch die die meisten Zei« tuiigsnächrichten in wesentlichen Punkten ergänzt und richtiggestellt werden. ' In Michalovce wird die Angelegenheit von der jüdischen und nichtjiidischen Bevölkerung gleichermaßen als plumper und nicht einmal besonders geschickt er־ dachter ״Bilbul“ betrachtet. Kein Mensch glaubt daran, daß dieser Beschuldigung auch nur ein Splitter von Wahr־ heit anhaftet. Am allerwenigsten findet man an ihr eine Handhabe zur künstlichen Schaffung einer ״Judenaffäre", * als Parallele zum Fall Horak. Man erwartet mit Bestimmt« heit, daß die letzte Spur einer Anklage oder auch nur einer Verdächtigung gegen Samuel Weißberger in kurzer Zeit ' a?• n*ck*s zerfließen wird. Samuel Weißberger ist in Michalovce ein solider, angesehener und wohlhabender Kaufnfann, der ausschließlich seinem Geschäft lebt, und dem die Tötung eines Menschen nicht zugemutet werden kann. Er war während des Krieges allerdings — wie alle Welt — zum Militärdienst einberufen. Am 2. Novem« ber 191B r׳ü s tete er ab und lebt seitdem ununterbrochen in Michalovce, Die gesamte Ein־ wohnerschaft kennt ihn genau und niemand'hat. ihn Vorgesetzten vollstreckt haben könnte. Die? Belastungszeugen gegen Weißberger erscheinen samt und sonders unglaubwürdig. Da ist einer, der bereits wegen verschiedener Delikte im Gefängnis, saß. Der Sohn einer Bäuerin, der gegen Weißberger aitftritt, ist wegen Raubüberfalls an einer jüdischen. Wirtschafterin zu acht Jahren Kerkers verurteilt. Ein, jetzt 22jähriger Bursche will jetzt im Weißberger den Mann erkennen, den er als 9jähriger Junge die Exekution vollstrecken sah. Diesen und ähnlichen Belastungszeugen gegenüber stehen 150 Ent« lastungszeugen, die auf das entschiedenste bekunden, daß Wcißbergergseit Anfang׳ November 1918 ständig in Micha־ lovee war und in dieser Zeit niemals Uniform trug. Da־־ gegen ist in Michalovce bekannt, daß jene Exekution in, Zbince seinerzeit von einer Gendar me r i e a b t et« Iung aus S. A. Ujhely vorgono me m e n wurd e. Die Namen der Teilnehmer an dieser Patrouille konnten die Untersuchungsorgane unschwer feststellen. Pas wird auch zweifellos bald geschehen. Dadurch allein wird die Unschuld Weißbergers schon nächstens an den Tag kommen und die Anzeige gegen ihn als haltlos^erwiesen sein. . ''.׳ ׳."•'’;׳ Von Rabbiner Josef Adler, Schäßburg. form gesehen. Die Exekution an den zwei ’Bauern in Zbince wurde aber am 10. November ausgeführt also zu einer Zeit, als Weißberger nicht mehr dem Heeresverbande oder einer Gendar־ m er leab teil ving an gehörte und unmög־ l»ch an einer ״fliegenden ״Patrouille“ t e 11 n e h m e n k o n n t e. Dreizehn Jahre sind seit jener Zeit, verflossen. In dieser Zeit verkehrten tausende Men« sehen aus den Dörfern und auch aus Zbince in seiner Eisenhandlung und niemals fiel es jemand ein, in ihm den Führer einer Gendarmerieabteilung zu erblicken der noch nach ,der Abrüstung s t a n d r e c h 11 ich e Todesurteile •mit oder ohn e B e f e h 1 s eine r Im Anschluß an Anein auch in der ״Jüdischen Presse“ veröffentlichtes Referat über den Mädchenunterrieht erhielt ich von mehreren Freunden clie Aufforderung,’d& Frage halachisch zu behandeln, um zu erweisen, daß dieser Mädchenunterricht auch tatsächlich einwandfrei gestattet sei. Wohl könnte ich auf den Bestand der Beth-Jakob-Schulen hinweisen, deren Gründling und Erhattung unter den Fittichen cfer größten raibbiuischen Autoritäten Polens und Litauens gcschali und noch heute geschieht, deren expansive und extensive Entwicklung Riese Koryphäen geradezu fordern. Aber ich möchte der Erörterung dieses einmal angeschnittenen Themas nicht aus dem Wege gehen, um so weniger, weil eine gründliche uncl-erschöpfendet>Aa1ssprache;di1׳־־dieser Frage41־uir,' lind den weitesten Kreisen ebenfalls nicht bekannt ist und 'dadurch leicht, vorgefaßte Meinungen, auf Irrtiimern und falschen Voraussetzungen aufgebaute Ansichten Platz greifen können. Man hört denn tatsächlich Halbwissende mit den sattsam bekannten Zitaten aus ש״ם ופוסקים um sich werfen und den Stab über das herrlichste Werk brechen, das unter der Flagge der Agiidas Jisroel,!in der von ihr geschaffenen geistigen Atmosphäre in Form der Beth-Jakob-Schulen, entstanden ist. Wollen wir nun der Sache offen ins Gesicht schauen und an der Hand des ganzen einschlägigen Materials untersuchen, ob clie großen, verantwortungsvollen, ihre Hand׳ auf dem Pulsschilage des Lebens haltenden ‘rabbinischen Führer Polens und Litauens recht haben, indem sie nicht nur für die Erhaltung des bereits geschaffenen Beth-Jakob-Schuilnetzes , plädieren, sondern auch noch für dessen möglichste Ausbreitung sich tatkräftig'einsetzen, oder jene klein (liehen Nörgler, die in weitfremder Abgeschiedenheit, in unangebrachtem, falschverstandenem Konservativismus der Entwicklung der Idee sich hartnäckig in den Weg stellen. Die einzige Quelle für die Auffassung, daß die Thorabelehrung des weiblichen Geschlechtes verboten sei, ist in Sota 20 clie Mischna,' in der Ben Asai die Ansicht vertritt, daß Frauen Thora lernen müßten, damit sie vor ,irrigen Anschauungen, vor falscher Beurteilungder 1Thoraaussprüche bewährt blieben. R. Elie&er bestreitet dort die Richtigkeit dieser Behauptung und meint, wie die Gcinoro dort auf Blatt 21 .: erklärt, das Thorawissen könnte bei den Frauen sich gär noch nachteilig auswirken, denn sie könnten clie Lehrmethoden ihrer schwankenden Psyche entsprechend zur Ableitung falscher Konklusionen verwenden. Auf diese Talmudstelle baute Rainban und in während dieser Zeit, seit dem Tage seiner' seinen Spuren cler Tur, beziehungsweise der Schulchan Abrüstung, jemals in militärischer Uni׳־^ . J°re» ־^ea 246,י folgende Entscheidung־ auf: ״Ein ~ " Weib, das ,Thora lernt, wird dafür .nicht so belohnt wie ein Mann, denn diesem wurde, das Lernen anbefohlen. Die Frau erhält nur einen minderwertigen Lohn, wie a׳lle jene, clie irgend welches Gebot erfüllen, ohnedazu verpflichtet zu sein. Jedoch obschon auch das Weib fürdas Thoralernen Belohnung findet, trugen uns clie Weisen auf, mit unseren Töchtern nicht Thora zu lernen, weil der Sinn des größten Teiles clgr Weiber nicht so recht auf das Studium cler Thora eingestellt ist, sie würden das Thorawissen lecliglioh zura, Tand gebrauchen. Darum meinen ״die Weisen, daß derjenige, der seine Töchter Thora lehrt, so bewertet wird, als ob er sie eitel Tand gelehrt hätte, Dieses ist aber nur 111 bezug der mündlichen Lehre gesagt worden, das Lehren cler schriftlichen Thora hingegen,' obschon man auch diese mit den Töchtern nicht lerne, wird;.nicht.' als Lehren eitlen Tandes bezeichnet.“ - Wenn nun die Ausdrücke ״schriftliche und mündliche Thora“ ganz allgemein aufgefaßt werden sollten, stände man vor einem großen Rätsel. Wissen wir docli aus dein Berichte der Thora in der ,'Beleuchtung cles Talmuds, daß G-tt großes Gewicht auf clie Beteiligung und Anwesenheit der. Frauen 1beim Offenbarungsakte gelegt, hatte. Nicht •nur •wies ei, nach der Ueberliefcrung iiuserer Weisen, משה zuerst und zunächst an die Weiber mit dem Ausspruche כה תאמה ..לבירת יעפב Rem clasBeth’-JakoJi-Sc.hii'lvverk sci.n.c.. stilvolle Benamsung verdankt, sondern der ganze .טחן תורה Akt wurde mit Rücksicht auf die ^Bereitstellung ׳ cler Frauen um drei Tage hinausgeschoben. (Siehe Traktat Schab!bos 86.) Wie dürften'sie also vom Thoralernen ganz ausgeschaltet werden? Der lahcHäufigen^und oberflächlichen Auffassung, daß jeder Thoräunterrieht cler Frauen untersagt sei, steht auch clie halachisch rezipierte Entscheidung entgegen, daß Frauen doch unbedingt die ihr Pfliditleben betreffenden Normen zii keimen, also zu lernen haben. (Jore Den 245—246 und Oracli Chajjim 47.) Und hielier gehören selbstredend nicht nur die Frauenpflichten im engeren Sitte, sondern sämtliche Verbote cler Thora, hinsichtlich deren doch kein Unterschied cler Geschlechter besteht, und auch alle jene Gebote,die auch für clie Frauen verbindliche Kraft haben, alsoAhit Ausnähme einiger an den Fingern auf zählbarer Gebote, deren Erfüllung an eine determinierte Zeit gebunden ist, sozusagen die Totalität aller Thorävorschrifteii. Strenger genommen, schrumpft auch die an sich־ •schon kleine Zahl cler clie Frauen nicht verpflichtenden מצות ,auf• eine noch verschwindendere Zahl zusammen, da unsere frommenAhiiniUtter, die!im Gegensatz zu ihren;; modernen Enkelinnen wohl auf die G 1 eic.11 b e r e c Id tigung mit den Männern im politischen .und kulturellen Gcnieindeleben verzichten, Ikpnnten, aber durchaus nicht auf die G1 e ׳i c h v e r p f l i c h t u n g mit den Männern in Erfüllung der ThorageboteVerzicht;' leisten wollten, sich und ihren Nachfahren vielmehr־׳;' die־• Verpflichtung auf erlegten,, ׳auch den nur immer möglichen Teil jener!Gebote zu erfüllen, von eieren Befolgung sie ursprünglich befreit waren. Somit muß ja clie Frau fast mit clem ganzen, das alltägliche jüdische Leben regelnden Schulchan Aruc'h und seinen bezüglichen Bestimmungen *gerade so vertraut sein wie; jeder jüdische Mann qs sein sollte. Woher sollte sie *aber diese Kenntnis herholeii, wenn •inan sie von der Beschäftigung mit der Thora fernhalten müßte? Die trockene, PIe1*z und Gemüt kalt , lassende׳'׳Erlernung.■ aller Vorschriften der Gebote und Vebote allein erfordert schon eine Ausbildung des weiblichen Geschlechtes, was übrigens im Sifre zu Vers 28, Kapitel 12, im V. Buche, voii Raschi daselbst zitiert, ausdrücklich gesagt wird. Da heißt es nämlich: ״Wenn du gelernt hast, ist es möglich, daß du gehorchst und erfüllst,' wer aber nicht lernt, der kann auch nicht die Gesetze praktisch ausüben.“ Hieraus folgtdoch unwiderleglich,׳' daß auch* die Frauen^wenigstens clie trockenen Paragraphen, eieren Zahl sich an clie Tausend beläuft, lernen müssen, damit sie wissen, was sie tun uud was sie lassen sollen, (!Fortsetzung folgt,) Modernste BrautperUcken der weltbekannten Perückenwerkstätte dil ־׳ 5 \k* 1<־ r! Wien I, Kärntnerr8*1 a 6 ttaif'teiJ' Tel. (1-47-1-16 ־-־i llii 1,<•^<׳ 1

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