Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 17 (1931)
- Issue
- 46 (27.11.1931)
- Date
- 1931-11-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Novinovä v£platä6 povülen6 fiadit post i tclegtafov v Bfatislave Ha. 41572411.26. Zeitungen vom Verleger versendet. Journal exp^die par f 4dif61Ä. v,m ORttAN UM Redaktion ü. Administration: Wien, II., Leopolds? gasse 26, 1. Stiege, 1. Stock. — Tel. A94?0?49״. Tschechoslowakei: Bratislava^ Postfach 140. Erscheint jeden Freitag. — Redaktionsschluß: Mittwoch Mittag .. .׳ .• . . .יiw*... Abonnementspreise: Ganzjährig: Für Oesterreich S 16, Tschechoslowakei tschech. K. ßO, Einzelnummer Öst. Gr. 50, das übrige Ausland 3'Döllär. , Zahlungen auf Konto ,Jüdische Presse“, Wien für Öesttf*, reich: Postsparkassenkonto Nr. D*93614; Deutschland 1 Post* Scheckkonto Berlin Nr. 122619; Jugoslawien i Postspk.-Amt Zagreb Nr. 40217; Polen s Postspk.-Amt Warschau Nr. 19Ö409; Ungarn: Postspk.-Amt Budapest Nr.50170; Schweiz: Post* seheckk. Zürich VIII. 4117; für die Tschechoslowakei: ,Jüdische Presse*, Biatlslava, Postspk.-Amt Prag Konto Nr. 53386 v Nr. 46 Wien-Bratislava, 27. November 1931 .ריר, וינא־£יעםבורנ י״ז כסלו תרצ׳ב 17. Jahrg. Sieg des orthodoxen Standpunktes. — Keine Mitwirkung bei Einäscherungen. In der vorigen Nummer d׳er ״Jüdischen Presse“ wurde un .dieser Stelle imit iBodauem ifcstgestcllt, daß der Voristauwl!uiiid dms Raihbinut der Wiener Kultusgemeinde iiinterdasisen ihaiben, ■die!jüdische Oelfentlidikeit!iiiber die iBeruitiuigeii im der {Ldcherey.er.brenm'Uings־ fruige, iiiber die!Gerüchte venb reitet werden, ollen!zu informieren. 1Enf.ra111icherw!c,ise ■erfolgt nuin — wenn auch reichlich verspätet, so doch besser als nie — seitens des Vomtämdeis der Jisraelitiischeii Kultmisgemeinide die machstehende amtliche Verkuitbar.unig, die wir zum Abdruck bringen: Zur Frage der Einäscherung jüdischer Leichen Durch Mitteilungen, die aus dem Kreise der Gemeindemitglieder dem Präsidium der Israelitischen Kultusgemeincle zugekommen sind und aus einer Veröffentlichung in der ״Jüdischen Presse“ mußte das Präsidium die Wahrnehmung machen, daß über die Haltung, welche, das ehrw. Rabbinat der Israelitischen Kultusgemeinde und der Kultusvorstand in der Frage der Funktionen bei j ii d i s c hen L eichen, welche _ zur Einäscher1mg״best.immt. sind, ,einnehmen,: vollständig unrichtige unct j ed e r Gr lind1 ׳ a g cf e in t Ire h*i‘ e n d e 3Na c K-r richten verbreitet w e r d e n. Es isf völlig aus der Luft gegriffen, daß auf Grund eines Gutachtens des Rabbinates vom Vorstande die religiöse Weihe bei Leichen- Verbrennungen bewilligt worden sei und es ist vollkom-f men unrichtig, daß den Funktionären der Gemeinde ,die Mitwirkung bei Verbrennungen gestattet worden ist oder g;estattet werden soll. Alle die eingangs erwähnten Gerächte und Veröffentlichungen, welche geeignet erscheineu, kn Kreise der orthodoxen Jiidensoliaft Beumrühigung hervorzurufen, scheinen darauf zurückzuführen zu sein, daß im Kreise des ehrw. Rabbinates und des Kulturvor- Standes über Anregung von Gemeindemitgliedern die Frage in Erwägung steht, ob im Trauerhause oder in der Zeremonicnhalle der jüdischen Friedhöfe — also nicht im Krematorium — eine Funktion bei solchen jüdischen Leichen bewilligt jverden darf, die nachher zur Kremation gebracht werden sollen. Die Mitwirkung von Funktionären der Kultusgemeinde bei Leichenverbrennungen oder überhaupt im Krematorium ist niemals zur Diskussion gestanden. ׳ Die ganze Angelegenheit ist über das Stadium der Vorerhebungen, die sich naturgemäß auch auf •clen Vorgang־ in den anderen jüdischen Großgemeinden erstrecken, noch nicht hinausgelangt. Aus dieser Verlautbarung geht hervor, daß bisher, was wir mit Genugtuung, begrüßen, in dieser Frage noch kejne endgültige Entscheidung erfolgte. Wir müssen aher ebenso mit Bedauern feststellen, daß die Erklärung des Vorstandes die im ׳Zuge befindlichen Verhandlungen zu־ geben muß. Gerade in dieser schweren Zeit finden sich "also Mitglieder der Kultusgemeinde, die keine ändere Sorge kennen, als die Sanktion der Leich enver־ brennung durch das offizielle Judentum. Denn eine solche würde es bedeuten, wenn auch nur im Trauerhaus oder ■in der Zeremonienhalle vor der Kremation von Funktionären der Kultusgemeinde Gesänge oder An? sprachen exekutiert würden. Man wird gewiß zugeben müssen, daß es dem Rabbinat und noch mehr *dem Vor- 'stände schwer fällt, gegen die Strömung der Zeit anzü־ kämpfen, aber kein ,gesetzestreuer /Jude wird verstehen, warum nicht gerade diese Instanzen, die in einer Kultus? gemeinde zur Wahrung des religiösen Judentums in erster Linie berufen erscheinen, mit aller Kraft in dieper ent־ scheidenden Frage an dem einzig möglichen Standpunkt festhalten, ■ Der Jude, , der seinen Leichnam einäschern läßt, setzt sich dami't selbst angesichts der Majestät des Todes über ausdrückliche Vorschriften und den geheiligten Brauch, der , Erdbestattung vor sieht und jede Verletzung des Leich־ n a hi s verpönt, hinweg. ,Es ist also nuiäy^ ganz folgerichtig, daß bei solchen; Fällen von Religionsverletzung religiöse Funktionäre nicht mitwirken dürfen. Und wenn vielleicht auch Dtsher. schon gelegent? lieh die ״Tahara“ an Leichen, die dann nach dem Krematorium gebracht wurden, vorgenommen wurde, so ist dies eben ein Akt, der sich nicht in tler! Oeffentlichkeit vpll־ zieht, der also nie so wie die in[ der- Oeffentlichkeit erfolgenden Funktionen des Kantors'oder Rabbiners von den Laien als Gutheißung der Verbrennung gedeutet wer? den kann. Wenn aber aus solchen Fällen gar auf die Zu־ lässigkeit aller ' dieser Funktionen seitens religiöser _ Organe geschlossen werden sollte, müßte schärfste Ab־ wehr von traditioristreuer Seite erfolgen. Gewiß werden 'äüf/dem Judenfriedhof in Wien viele:'‘ Menschen' iri Ehren bestattet, die sich in ihrer Lebensweise vielfach und grob? lieh mit den Vorschriften der jüdischen Religion in Wider,sprüch setzten, wobei aber wenigstens der Tod den Schleier des Verzeihens über alle Irrungen des Lebens ausbreitet. Wenn aber nun solche Menschen sogar über den Tod hinaussich-anmaßen, ihren areligiösen Willen anderen, ja sogar ihrer Gemeinde aufzuzwingen, kann dies nicht nachdrücklich genug zurückgewiesen werden. Hier ,, hilft nicht mehr die Halbheit und Nachgiebigkeit, die Vorstand und Rabbinat in ihren Aeußerungen und auch in ihrem Stillschweigen allein Anschein nach an den Tag legen. ־; Die orthodoxe Judenschaft Wiens muß nun fordern, daß das Gutachten des Rabbinats veröffentlicht werde, damit von kompetenter orthodoxer Seite Stellung dazu genommen werden könne. Die Orthodoxen werden dann in der Lage sein, Argument gegen Argument, Beweis gegen Beweis zu stellen. Dann wird es aber auch Pflicht der orthodoxen R abbiner und .Bethausvorstände sein/ihre Stimmen und die Chanukafest Montag, den 7. Dezember, 7 Uhr abends, im Festsaal des Hotel ״Post46, I., Fleischmarkt, zugunsten der Schiilerausspeisung an der Talmud-Thora-^olks- und Hauptschule, II., Malzgass%»JNr. 16, Telephon A-47-6-43! % Karten von S 10.— bis S 1.— in allen jüdischen Buchhandlungen sowie in der , Schiilerausspeisung ./ Programmüwlerung Vorbehalten. Reingewinn zugunsten der Schiilerausspeisung an der jüdischen Volks- und Hauptschule, II״ Malzgasse 16. — Oesterreichisches Postscheckkonto Nr. 182,159. Stirn m u n g der religiösen Judenschaft Wiens in geeig־ neter Weise zum Ausdruck zu bringen; Wir hoffen, daß dann diese ominöse Angelegenheit nicht über das -Stadium der Erwägungen hinausreifen wird, sondern daß die Akten darüber bald in den Archiven begraben oder — in diesem Falle sind wir zu einer Konzession bereit — sogar im Beisein von Funktionären dem Feuer übergeben werden. Die Leichenverbrennung Der große, bange religiöse Zweifel, in dem sich die Briinner jüdische Gemeinde infolge des auch in unserer vorigen Nummer berichteten Mitwirkens ihres Ober? rabbiners Dr. Ludwig Lewy bei einer Leiqhenverbren? nting einige Tage lang befunden hat, ist nun glücklich geschwunden. Der Kultusausschuß der Gemeinde hat ׳— wie berichtet wird'’— die Frage auf Grund eines Gut־ achtens, das ihm von , seinem dreigliedrigen Rabbinät — es wurde zur U.eberras£hung der jüdischen Oeffentlich־ keit in den Zeitungen sogar als ״Beth?Din“ bezeichnet — über die Handlungsweise des Oberrabbiners Dr. Ludwig Lewy abgegeben wurde, endgültig'״geregelt‘‘. ,Dieses sachverständige Rabbinatskollegium bestand interessanter־ weise aus den Herren Dr. Ludwig Lewy, Oberrabbiner in Brünn, Dr. Nahuin ' S c 11 o r s t c i n, Rabbiner in Brünn, und Moses Gläser, Rabbinatsasses'sor iriiBrünn;- Und dieses fromme ״Beth?Din“.־hat die religiöse Funktion des Oberrabbiners Dr. Lewy in der ״Feuerhalle“ — Üas mag vielleicht überraschen — nicht gebilligt, aller? dings auch nicht ausdrücklich m i ß billigt. Eine größere Objektivität hat ein Richter,, wenn ihm aufgetragen wird, über seine Handlungsweise selber zu. urteilen, ganj? gewiß noch niemals bewiesen. In dem abgegebenen Gutachten spiegelt sich strenge Sachlichkeit neben unvoreingenqm־ mener,- vorurteilsloser Milde gegen den beklagten. Ober־; rabbiner Dr. Ludwig Lewy in vornehmer Würde wider. Das muß eingeräumt werden. Ob nun auch wirklich alle Briinner mit der Religiosität ihres Rabbinates zufrieden sein werden, mag dahingestellt bleiben. Die offizielle Gemeindeleitung •wird es jedenfalls sein und sie wird — wenn die orthodoxen Juden in den historischen Ländern sich wieder einmal ein \yenig rühren werden — auch weiter nicht begreifen wollen, daß es Juden־ gibt, die: es als schweren Gewissenszwang empfinden, einer solchen. Gemeinde angehören und ein solches Rabbinat als ein jüdisch-religiöses Amt anerkennen zu müssen. Die Gutachter .machen, sich die Arbeit leicht. Sie legen'sich ,die Frage vor: ״Ist die Le ich enver־ brennung mit dem jüdischen R e 1 i g i o n, s? ge setz vereinbar?“ Darauf anworten sie nicht klar , ״ja“ oder ״nein“, sondern bloß, daß ״die jüdische Bestat? tungsart die Beerdigung ist“. Sie findet sich in der^ Bibel als ״uralte Sitte“ und ist vom Talmud und den Dezisoren als ״Gebot der Thora“ kodifiziert. Wer also sich verbrennen läßt, hat" demnach nichts getan, als die Hinterbliebenen ״zur Uebertretung dieses Gebotes“ ver־ anlaßt, sonst nichts. Daher ״sind diese nach dem Reli? gionsgesetz zur Ausführung seines letzten Wunsches nicht verpflichtet“. Man soll sie,sogar möglichst davon abhalten. Die Frage, ob man solche Aschenreste dann auf einem jüdischen Friedhof beisetzen dürfe,, die von den meisten Autoritäten verneint wird, weil eben die Leichenverbrennung mit dem'Judentum unver־ , einbar ist, beschäftigt, die Herren gar nicht. Denn die Beisetzung von Aschenurnen auf dem jüdischen Friedhof scheint, wie aus einer Wendung des Gutachtens hervor? geht, in Brünn seit dreißig Jahren bereits geübt zu wer?