Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 17 (1931)
- Issue
- 20 (21.5.1931)
- Date
- 1931-05-21
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 JÜDISCHE PRfcSSfc Nr. 20 Vsolmeolmoslo ,wtr ca. 1c Das neue Organisationsgesetz für die jüdischen Gemeinden in den historischen Ländern. Am יי. tMai fand in!Brünn die diesjährige Ver- I) a n {1!י v c 1■ 3 a tu m lang des L a n <1 c «vor b a 1ז d e s der 1 s 1• a e 1 i t i « c •11 c n K n 1111 s g c m e i n d en in Mälir en statt. Jliebe,! wurde von der Leitung ein sein־ übersieht lieh er Tätigkeitsbericht erstattet, lieber dem gegenwärtigen Stand der Bestrebungen zur Schaffung eines neuen Gesetzes für die Kultusgemeinden, an dem auch das .g e s a mtc o r t b o d o x e J u <1 e n t u 111 eminent!interessant ist, entnehmen wir diesem!Bericht folgende beachtenswerte Stelle: 6 §״. iDic Organisation der israelitischen Rcl.igionsgcsellschaft zu einer einheitlichen!Körperschaft n!a׳t zwar durch die mit staatlicher!Bewilligung erfolgte ׳Bildung von drei Kultusgemeindeverbünden in Böhmen und von zwei!Landesverbänden, und •zwar in Mähren und dem ehemaligen Schlesien, ,ferner durch die Zusammenfassung aller dieser •Verbände in den Obersten Rat einen 1Fortschritt zu verzeichnen, was insofern erfreulich ist, als die staatlichen!Behörden sich nun- ׳mehr dieser Institutionen!in jüdischen Angelegenheiten — und •wir können •mit!Befriedigung sagen —"stets mit!Erfolg bedienen, doch sollen und dürfen diese rein verwultungsteclrnischen!Maßregeln nicht den Absc h 1 uß unserer /Bestrebungen!bilden, •die dahingehen müssen, daß auch der israelitischen iReliigi 0116 gesellschaft von Staats wegen das gewährt werde, was die anderen Religionsgeselischaften bereits •besitzen, niimlieh c i n e >g e s c t z I i c h f u n d i c r t c e!i n 11 e i t- .1 i c h e O r g a n i s a t :i o 11. Ei ne solche war zwar be- •redts ־in dem!Motiveaibcriclit zu.111 Gesetze vom 21. März 1890,!R.-G.-Bl. Nr. 57, vorgesehen, wurde aber bis jetzt nicht durch geführt. Zu diesem •Zwecke wurde nun der Vorsitzende!unseres Verbandes vom Obersten Rat ersucht, einen Gesetzentwurf zu verfassen, der die Grundlage für die diesbezüglich mit der Regierung zu pflegenden Verhandlungen bilden soll, welcher gewiß nicht leichten Aufgabe sich unser Vorsitzender willig unterzog, worauf er den!Entwurf dem Obersten ■Rat zur Vorläge brachte. Sobald innerhalb derselben d:ie :Beratung 1 abgeschlossen sein wird, wird an das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur herangetreten werden, ■um einvernchmlich den T e x t d c s Gesetzes, d e r <1 e r N a 11 o n u 1 v e r s a m 111 1 u n g zur iBesc h 1 u ßf a ssu 11 g v o r g c 1 e•g t w erden 601 I, endgültig fcstzustcUeu. Wir wollen gern glauben, respektive wir dürfen ehrlicherweise daran nicht zweifeln, daß die Schöpfer und Initiätoren des geplanten neuen Gesetzes bis zu einem gewissen Grade in der Tat manchen Wünschen des •kleinen Häufleins der orthodoxen Juden, das trotz aller Gewisscnsbedrüngung während eines halben Jahrhundevts wie durch ein Wunder erhalten blieb, IRech- :innig zu tragen!beabsichtigt — so gut, sie es verstehen. Die Wiendung: ״d!ic sich als konservativ :bezeichnen“ läßt allerdings darauf schließen, daß •die Führer unserer sich als ״liberal“ oder ״national“ bezeichnenden Brüder in Mähren immer noch nicht gelernt haben, denjenigen Juden, die im Gegensatz zu ihnen ׳in Gesinnung und Praxis den alten, geheiligten Traditionen ihrer Väter nicht den Rücken gekehrt!haben, ׳mit dem Mindestmaß von Sachlichkeit und Verständnis zu begegnen, das von jedem gefordert werden darf, der cs unternimmt, ■in den Fragen der Gemeinden und der religiösen Gemeinschaft mifziiraten und mitzutaten.!Man sollte doch noch auch im mährischen Landesverband wissen, daß der!bezeichiiende Wes e.11 szug des orthodoxen Judentums nicht der ,^Konservativismus“ seiner Anhänger, sondern ihre v o 1־ b c 11 a 11 •1 o s e T r e u e z 11׳ an J u d e n t •u m u 11 d d i •e 1 •ü berzeu g u •n g s!g e m äße U n t e •r o r d 111111 g a u s n a •11 111 slos n 11er;i 11 r c r L e b e 11 s ä u ß e r u 1tg e n 111 11׳ e r T 11 0 1־ a 1111 d M i z w o t!11 1 s t. Auch der orthodox gebliebene Teil der Juden ln den mültraschcn Gemeinden ״beze!ic׳l1uet sich“ demnach keineswegs als etwa«, was er nicht ist, .und er will auch nichts vom Judentum 111 useu 1 ״konservieren“, sondern er will und er muß für sich den Genuß aller gesetzlich gesicherten Rechte!beanspruchen, d;ie dein niehtorthodoxen Juden unbestritten izugebiilligt ,werden. Darunter wird in der Hauptsache verstanden werden müssen das Recht auf unbeeinträchtigte Gewissensfreiheit ln der Erfiillüng seiner religiösen Pflichten, zur Gründung und Er halt it 11 g־ selbständiger t h o r a ■t r e ti e r, or.th.od o x 0 r G e 111 e i 11 d e 11, zur!Schaffung■ u 11 a b 11 ä n g igor t h o r a g e in •ä ß ׳e r, 1‘ •i t u c 11 e r, g -11 e •s d 1 e 11 s t- 1׳ i c h e r u 11 d e r z i e li e 1■ i s c •ll 0 r 111 s t i t u t i o 11 e 11 und zur Ilepa r a t i o 11 alles dessen,!was Jahrz e h n •t e •11!i n d u r c .11 ln i t Hi 1 f e des alte n u n d v e r a 11 e t c 11 ö s t e r r e •i C 11 i s c h eil Z w a 11 g •s g־ es et z e s an 1 •11 m u 11 d ä ii ‘ d e r Z u k u ai •f t d e s 1־ e 1 igi ö s e 11 J ud!0111 u ms leide 1111 ׳ i t b e 1 s p i e 1lose m E r f 01g gef e 11!11 w u r d e. So werden geistige und religiöse Gegensätze, deren Quelle in der Zone der Weltanschauung entspringt, •in ainsereu Tagen nicht mehr aiisgetraffen,־. Man zwingt nicht mehr Menschen mittels eiijer aiißerhäib der ■eigenen •geistigen Sphäre liegenden Macht, ih einer religiösen ׳Gemeinschaft zil verbleiben, wenii ihr 1‘eiigiöses Gewissen sich dagegen auflehnt, und anan kamt füglich auch nicht orthodoxe Juden daran hindern wollen, sich in Freiheit gemeindlich so einzurichten, wie ihr religiöses Gewissen es ihnen diktiert und wie die religiöse Weiterentwicklung und die Erfülltnngdev heran wachsenden Generation es erheischt. Dieser selbstverständlichen Forderung könnte sich wahrlich auch der mährische .Landesverband in toto aiischließcn, wenn den G׳cmeindcfiihrern nicht ein mächtig Stück — jetzt möchten wir beinahe die Bezeichnung anwenden: ,,.konservativer“ — Gewaltherrschaft und ein unverzeihlieh hohes!Maß von tüchtig eingeimpfter Voreingenommenheit gegen die jüdische Weltanschauung des orthodoxen Judentums tief im Blute stecken würde. Es handelt sich bei der Diskussion über diese Frage wo 111 gemerkt noch lange nicht darum, ob von dieser gesetzlich zu gewährleistenden Gewissensfreiheit a u c •h u 111) e d i n g t p r a k t ■i s e 11 Ge b r a uch g emacht werden sollte, und nach der anderen Seite wiederum auch nicht darum, ob nicht auch billigcrwcise gewisse gesetzliche Vorkeliru 11 gen und Maßregeln zum S e 11 u t z e d e r F 1• c i 11 e i t g e g e 11 d c n M i ß b 1־ a u c 11 mit!ihr am Platze wären. Das jüdisch-religiöse Recht ist übrigens — das sei mir nebenbei bemerkt — so wunderbar verästelt und so reich ausgebaut, daß ihm auch ohne überflüssige staatliche Einmischung die Entsehcidring in solchen!innerjüdischen Angelegenheiten getrost überantwortet werden dürfte. Dazu liat's aber noch eine Wleile Zeit. Hier handelt es sich vorerst um eine ganz einfache Sache. Dem Parlament soll, w.ie wir sehen, ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der jüdischen Gemeindeverhültnisse in den •historischen Ländern unserer Republik vorgelegt werden. Manche Bestimmungen eines solchen neuen Gesetzes — wie z. B. die Schaffung eines ״Obersten Rates“ — könnten sich — vielleicht — in •ihrer im vorgesehenen •End׳ Wirkung in!irgend׳ einer Form auch in slowakisches und poclkarpatska russisch es Gebiet •hinein erstrecken. Da muß •man sich sagen (und man muß cs zu vertreten wissen): Es ist ein Gebot der vercdelten und freiheitlicheren Rechtsaaiffassinig unseres Staates, daß aus diesem neuen Gesetze, das Voraussichtlieh auf Generationen hinaus die iReclvtsbasis des jiidisollen Gemcindelebens!bilden wird, jede S p u v jene r s c 11 m a c 11 v 0 1 I c!11 a 11 ö s t e r r e 1 c!1 i s c 11 e 11 B es ti m• in u11׳ g־, d!i e d e 11 orthod ox en Jude 11 m i t den Machtmitteln eines staatliche 11 G csetzes jede selbständige gemeindliche L c b e 11 s 111 ö •g 11 c h k e i ■t r a u b t, ׳e n d g ü 11 i g u n d a u f N i m m e r w i e d e. f s e!11 e n . v e 1• 6 c 11 w i 11 d e. Man kann •und!unseres ■Erachtens darf •man es!auch bei richtiger Aufklärung erwarten, daß alle berufenen staatlichen Stellen — und selbstredend auch alle unvoreingenommenen Juden ohne!Unterschied der religiösen Richtung, der sie persönlich angeboren — eine solche Forderung, die praktisch niemand etwas nimmt und vom Gesichtspunkte der Gewissensfreiheit jedem alles gibt,!gutheißen werden. Das orthodoxe J11 d e n t •u in 1 n d c r S1 0wa k e i sollte ,au •der rechtzeitigen und r ii c khaltlos klare 11 Vertretung dieser Forderung!in erster Reihe interessiert sein. Erstens deshalb, weil kein Jude das Solidaritätsgefühl und die Arewus-Pflicht Gleichgesinnten gegenüber 111 religiösen!Fragen verleugnen darf. Da wird ,man sich scharf in Erinnerung prägen müssen den erschütternden Appell, den Herr Prof. Dr. Sal. Hugo Lieben (1Prag) in der Eestnummer amserer Zeitung zum 28. Oktober 1928 niedergeschrie- •ben bat: ״Das jüdische Prag von heute erwartet seine Belebung von der Slowakei, deren Vereinigung־ vor nunmehr 10 Jahren mit den historisehen Ländern der böhmischen Krone zu unserer Republik :wir heute gedenken. Das jüdische Prag, das ,jüdische Böhmen, das durch Jahrhunderte mit seinem ׳.jüdischen Geiste, mit seinen jüdischen Schulen lind Lehrern die europäische Judenhe.it erzogen und großgezogen hat, ■die stolze Mutterstadt in Israel, einst faktisch die Hauptstadt ■der europäischen Judenheit, e s e r w a r t e t heute die H i 1 f e sein e 1־ eins t i g e 11 S c h ii 1׳ e r.“ Was für Prag notwendig erscheint, gilt mit gesteigertet• Eindringlichkeit von der Gesamtheit der historischen Länder. Zweitens aber aus folgendem Grunde, den ich siebenfach unterstreichen möchte: Tn der Slowakei besitzen die orthodoxen jüdischen Cemeinden ihre gesetzliche Selbständigkeit und — wenn sie wirklich wollen — auch eine Eiitwicklungsinöglichkelt. Wie könnten wir uns aber auch nur einen Tag iui Besitze unserer freiheitlichen Rechte sicher fühlen, wie könnten wir uns endlich dem so unaufschiebbar dringend notwendigen Ausbau unseres innergemeindlichen orthodoxen Lebens zuwenden, wenn die Rechtsgrundlage unserer Gemeinschaft so schwach ist, wenn unsere Gesetzgebung, wenn das Rechtsbewußtsein unserer Gesetzgeber es zuließe, daß innerhalb desselben Staates die religiöse Gewissensfreiheit mit zweierlei Maß geinessen würde, daß in einer Gesetzesnovelle jüngsten Datiiins unseren Gesinnungsgenossen in einem Teile der Republik das elementare Recht vorenthalten würde, ohne welches unser eigenes religiöses Leben — nach menschlichem Ermessen — dem Verfall preisgegeben wäre? Das: gibt zu denken. Das verpflichtet. J. J. B. Die Pflege geschichtlicher Erinnerungen. Von Oberrat Df, jnr. et phil. Friedrich Karl Pick im־ Ministerium für Schulwesen und Volkskultur in Prag.- Schewualis, das Wochenfest, steht vor der Türe. Es ist das Fest der Ernte, die Feier der Einbringung der Früchte, die aus der dem Boden anvcrlrautcn Saat hervorgesprossen sind. Aber es gibt auch eine andere Saat, welche unserer־• jüdische Gemeinschaft dem ererbten Boden ihrer Kehillos anvertraut hat. Warum wird nicht, auch' diese gepflegt und gewartet, damit einst nützliche Frucht daraus ersprieße und zu geeigneter Zeit geerntet werden könne? Was ich mit dieser Saat meine, das sind die vielen Zeugnisse aus älteren Perioden, die zahl־, reichen Beweise guter und gemeinnütziger Handhingen, die Keimlinge, welche unsere Vorfahren gepflanzt haben, damit einst ihre Enkel die Früchte des־ Fleisses ihrer Ahnen sammeln und genießen können. Wo ■sind sie, all die Denkmäler einer reicheren und fruchtbareren Vergangenheit? Soll das, was uralte- Gemeinschaft jüdischer Menschen gehegt und geplant,, dahingehen, ohne Spuren zu hinterlassen, verfliegen, wie die Spreu im Winde? Daß in älteren Zeiten so vieles verloren ging, ist ohne weiteres leicht zu verstehen, und mehr ,als genügt der Entschuldigungsgründe sind dafür gegeben; daß־ gerade bei den Juden die Pflege der geschichtlichen. Erinnerungen stärker als bei anderen vernachlässigt worden ist. Eine richtige, lückenlose Ueberlieferung des historisch Ueberkommenen kann nur dort gedeihen, wo ruhiges Beharren auf den! eigenen Boden, wo dauernde geschichtliche Entwicklung auf einem Wohngebiete gewährleistet ist. Daß dies den Juden früherer Perioden nicht vergönnt war, ist allzu bekannt. Wer gewärtig sein muß, in kürzerer oder längerer Zeit ■ immer wieder, seinen Aufenthaltsort wechseln zu müssen, der wird sich nicht mit dem Gepäck von Schriften und Urkunden belasten wollen, ja, es wird , ihm bei dem oft plötzlichen Anfbrechen nicht einmaL möglich sein, das, was er etwa gesammelt haben mochte,.’ zusammenzuraffen und mitzuführen. Dazu kommt noch, daß man die Juden oft nicht einmal das Lebensnotwendigste mitnehmen ließ, daß’; die Wut des gegen die Ausgewiesenen entfesselten Pöbels ihre Zerstörungsfreude an deren Habe in der gründlichsten Weise austobte. Auch später noch ging in stürmischen Zeiten manches von dem verloren, wastrotz allem vielleicht doch noch zu erhalten möglich» gewesen war. So ist es denn nur allzu begreiflich, wenn ׳ auch ungemein bedauerlich, daß die Quellen historischer Forschung auf dem Gebiete der jüdischen Ge— schichte vielfach so spärlich fließen. Muß!da« aber so bleiben? Wir können wohl ohne übermäßigen Optimismus ruhig behaupten, daß nunmehr ganz ändere Zeiten angebrochen sind. Wir können auch begründetermaßen hoffen, daß Perioden! wie jene, von denen ich sprach, in absehbarer Zeit nicht mehr zu gewärtigen sind. Die jüdischen Gemeinden sind in ihrem Bestände gesetzlich anerkannt. Gesichert nach menschlicher Voraussicht im Besitze ihrer Rechte und ihres Eigentums, können sie darangehen,, das überkommene Kulturgut in Ruhe zu verarbeiten,• und nicht nur dies, sie können auch versuchen, das, was sie schaffen, den Nachfahren zu sichern und:‘ weiterzugeben. Dazu ist aber auch nötig, daß sie fürdie Erhaltung dessen Sorge tragen, was den Nachkommen die Erkenntnis des früher Geschaffenen möglich macht, was sie in den Stand setzt, die Tradition bewußt und getreu aufrechtzuerhalten und־ weiterzugeben in die Folge der kommenden Gesclrlechter hinaus. So wie ein neues Gesetz, eine neue Einrichtung mir völlig verstanden werden kann, wenn die Gründe und Motive erforscht werden können, die dazu geführt haben, so kann auch im Leben einer Gemeinschaft an die Arbeit der Vorgänger nur dann mit Erfolg!Das große Ereignis des BQdiennarlites 19311 Das hochinteressante Werk Für die Subskriptionsarbeit (bis Oktober 193Ü H §§ und auch für den späteren Verkauf werden §§ Für die Subskriptionsarbeit (bis Oktober 193Ü ן erstklassige Buchvertreter Ü seriös» gewandt und beziehungsreich | in allen Städten der Republik Ü zu sehr günstigen Bedingungen gesucht Ü ♦♦♦♦♦♦♦♦4♦♦♦♦ 4 4 '444 4־ ♦ ♦ ♦ 4־♦♦♦♦♦♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ j§ Ausführliche Offerten mit Referenzen an: | MARS-Verlag, Prag, ll, ätepanska 28! MARS-Vartag, Prag, ll, Stepanska 28