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Jüdische Presse · 1930-09-19 · 38-39 (19.9.1930) · page 7

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Journal
Jüdische Presse
Volume
16 (1930)
Issue
38-39 (19.9.1930)
Date
1930-09-19
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 38/39 JÜDISCHE PRESSE Seite? Tschechoslowakei I Sonntagsruhe, soziale Gerechtigkeit, Gewissens- und Religionsfreiheit. Lad. Rosenzweig, Nitra.! Anläßlich des Sabbat-Weltkongresses wurde die Frage der Sonntagsruhe wieder erörtert und diskutiert. Sowohl im Referat, wie in der Debatte ist es zum Aus« druck gekommen, daß die sabbathaltenden Juden das Recht auf eine sccfistägige Arbeitswoche, inklusive Sonn« tag, haben. Aber die Argumentation, mit der man diese Forderung vertritt, ist nicht danach angetan, daß sie auf die Kreise, die an der Sonntagsruhe besonders interessiert sind, d. h. die Sozialisten und Klerikalen, die richtige Wirkung haben. Wir sollen den Sozialisten sagen, daß die Sonntagsruhe Lebensberechtigung hat bei Leuten, die , volle sechs Tage arbeiten, da ein Mensch zu seiner kör« perlicheu und geistigen Erholung auf eine 24stiindigc Ruhe Anrecht hat. Es wäre gegen die soziale Gerechtig« keit, wenn man diese Leute zwingen möchte, auch noch Sonntag 2 bis 4 Stunden zu arbeiten, da sie in diesem Falle keinen einzigen Tag hätten, wo sie sich genügend ausruhen können. Ganz anders ist der Fall bei den sabbat« haltenden Arbeitern und Angestellten. Bei dem heutigen Status der Sonntagsruhe ruhen diese den ganzen Samstag (d. h. 25 Stunden) und außerdem haben sie den halben oder drciviertel Teil vom Sonntag frei, da sie maximum bis Sonntag Mittag arbeiten. Wenn wir dies addieren, so sehen wir, daß während der nichtsabbathaltende Angestellte heute nur einen halben oder, wenn es gut geht, einen dreiviertel Tag ruht, der sabbathaltende Angestellte ein und einhalb bis ein und dreiviertel Tage in der Woche ruht, also zweimal soviel wie sein Kollege bei gleichem Gehalt. Vom sozialen Standpunkt ausgehend, ist es aber ganz irrelevant, welcher Tag der Ruhetag ist, ob Samstag oder Sonntag. Die soziale Forderung geht dahin, daß der Arbeiter nach sechstägiger (achtstündiger) Arbeit volle :24 Stunden ruhe. Dieses Prinzip anerkennen wir gern, denn es ist gerecht. Es ist aber gegen die Arbeitersoli« 1.darität ,und gegen jede soziale Gerechtigkeit, wenn ein Arbeiter zweimal soviel ruht als der andere. Ist es nicht soziale Gerechtigkeit, wenn wir für alle Arbeiter das« selbe Recht verlangen? Von diesem Standpunkt wäre;die allgemeine Sonntagsruhe antisozial und reaktionär. Ich meine, daß dies der extremste Sozialist zugeben muß. Leider wird die allgemeine Sonn«;tagsruhe (für jeden und den ganzen Tag) hauptsächlich , von jüdische n Angestellten gefordert, die die Sache so därstellen, als ob sie sonst in ihren Rechten gekürzt •würden. Ich glaube genügend bewiesen zu haben, daß dies nicht richtig ist. Bei Realisierung eines Prinzipes (z. B. der 24stündigen Ruhe) muß man darauf sehr be« dacht sein, daß man durch eine unrichtige V e r a 11 g e« me.inerung nicht das Entgegengesetzte von dem erreiche, was man eigentlich beabsichtigt. •Dasselbe gilt auch beim sabbat h a 11 e n d e n K a u fman n. Der christliche Kaufmann hält sein Ge« schäft volle sechs Tage offen, während der sabbat־■ haltende nur fünf Tage und außerdem noch zwei Stunden am Sonntag arbeitet.' Wir sehen• also, daß der jüdische Kaufmann gegenüber seinem Kollegen im Nachteil ist. Bei Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe wäre dies Mißverhältnis für den׳ sabbathaltenden Kaufmann kata« strophal; er wäre nicht imstande, mit seinem Kollegen zu konkurrieren. Der sabbathaltende Kaufmann bringt ja ohnedies ganz große wirtschaftliche Opfer, wenn er am Samstag (Lohnauszahlungstag!) sperrt, während der christliche Kaufmann in dieser Zeit seine Ware verkauft. Die etwaige Furcht der christlichen Kaufleute vor der jüdischen Konkurrenz am Sonntag erscheint־ unberechtigt bei näherer Prüfung der Sachlage, denn sie halten doch den ganzen Samstag offen, während der jüdische Kauf« mann nur einen Teil des Sonntags offen hätte. Es ist doch bekannt, daß der Samstag ein viel besserer Ge« schäftstag ist als der Sonntag. Dabei verlangen wir gar nicht den ganzen Sonntag, obgleich auch dies noch völlig gerecht wäre, sondern nur zwei Stunden, während welchen doch auch der christliche, Kaufmann verkaufen wenn er will und seine Religion ihm das erlaubt. Der christliche Kaufmann wäre aber auch dann noch konkurrenzfähig, wenn er Sonntag überhaupt nicht öffnen •‘würde; er wäre immer noch um einen vollen Tag, dem Samstag, im Vorteil gegenüber dem jüdischen Kaufmann. Wenn die allgemeine Sonntagsruhe vom kaufmännischen Stand dennoch gefordert wird, so_ ist es nichts > als grober Antisemitismus, der sich gegen die.jüdi« sehen Existenzen richtet. Wir fordern das gleiche Recht für den sabbathaltenden Kaufmann als für den anderen. Wir leben ja in eihefii demokratischen Staat und unsere Forderung ist auch die Forderung.der Demo« k r a t i e und sozialen Gerechtigkeit. Die allgemeine Sonntagsruhe widerspräche auch dem Prinzip der Gewissens־ und Religio rt'sfrei* heit, die in allen Staatsverfassungen sanktioniert ist. Diese Freiheit ist die Errungenschaft der menschlichen Zivilisation im 19. Und 20. Jahrhundert. Dieses Prinzip macht heute eine spezielle Staatsreligion un« möglich. Man kann niemand zu einer anderen Religion zwingen, als sein Verstand und sein Gewissen ihm diktiert. Auf dieses Prinzip berufen sich sehr oft die Klerikalen; auf sie kann man wieder mit dieser Argumentation wirken. Wir müssen ihnen die Wahrheit sagen, daß wir den Sabbat ausschließlich aus religiösen oder Ge« w i s s e n s g r ü nden halten, denn die Sabbathaltung ist ein Gesetz unserer Thora. Wenn man uns nun die Be« obachtung dieses Gesetzes i n d i r e k t unmöglich machen will, so müssen wir uns auf die Freiheit der Religions« iibung berufen. Man verlangt von uns, nicht direkt, am Sabbat unsere Geschäfte zu öffnen, aber ein indirekter Zwang bleibt es, wenn ein Gesetz geschaffen wird, das die Einhaltung des Sabbat unmöglich macht. Ob dies eine Gewissenssache ist, darüber können nur wir urteilen. Das Prinzip der Gewissensfreiheit ist doch so gemeint, daß nicht ein anderer, sondern nur ich allein darüber, ent« scheide, was bei mir eine Gewissenssache ist. Prinzipien haben zwar eine Reservation, daß sie itri Einklang mit der öffentlichen Ordnung und der guten Sitte seien. Wer wird aber zu behaupten wagen, daß'das Recht der Juden, Sonntag zu arbeiten, gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoße? Die Freiheit, des Gewissens und der Religionsübung hat nur dann einen .wirklichen Wert, wenn nicht nur ihre theoretische Seite, d. h. ■die'freie. Erkenntnis, sondern die praktische, d. h. die freie Tat möglich gemacht wird. Wenn wir erklären, daß die allgemeine Sonntags« ruhe gegen unsere Gewissens- und Religionsfreiheit ver« stößt, so können wir dessen sicher sein, daß uns die Klerikalen gewiß zu Hilfe kommen werden. (Wie das Z e n t r u m beim Schächtverbot in Bayern u. a.) Ich bin überzeugt, daß man kein Gesetz gegen die in der Staats« Verfassung verankerten Prinzipien annehmen kann, ohne die Verfassung zu ändern, was nicht geschehen wird. Keine Partei, außer den faschistischen und antisemiti« sehen, die doch eine Minderheit darstellen, wird für die allgemeine Sonntagsruhe eintreten, wenn wir beweisen, daß ihre Einführung der Demokratie (Gleichberechti« gung),' der ' sozialen Gerechtigkeit und' aller’ Gewissens« und Religionsfreiheit hohnspricht. Werden wir so kämpfen, so werden wir siegen und werden den Sabbat, diesen heiligen Schatz des Judentums, der jetzt so stark bedroht ist, auf ewige Zeiten erhalten. Dazu möge uns G«tt helfen! Die hohen Feiertage im Militärdienst. Wir berichteten bereits in der vorigen Nummer, daß das Ministerium für nationale Verteidigung auf Intervention der orthodoxen Landeskanzlei angeordnet habe, den am l. Oktober, Erevv Jomkippur, einrückenden Rekruten jüdischer Konfession am Jomkippur Dienstfreiheit zu bewilligen und ihnen die Maglichkeit zu geben, am G-ttesdienste teilzunehmen. Wir veröffentlichen nachstehend die Zuschrift, die das Laudesmilitärkommando von Bratislava am 16. September שונ1ן TERNO כשר (תחת השגחת הרב ח ישעי פורסט שיסשוהל) Erzeugt unter Aufsicht Sr. Ehrwürden Herrn Oberrabbiner Jesaia Fürst (Adas Jlsroel) Ueberall erhältlich! j tarl BlainuiUeinslferelniBle Maigarineand Bolterfalniken ד מאיר בעל הנם נשמה־ליכט ///׳ Das anerkannt gute ל>רובע המערב :.40 wwß Man achte auf die gesetzlich geschützte Marke und Name Schulz Fabrik und Büro: Wien, XIV., Braunhirschengasse 3 Telephon R-33-1-87. an das orthodoxe Zentralbüro in Bratislava in dieser Sache richtete: ״Zemske vojenske velitelstvi v *Bratislava.. Nutne. V Bratislava eine 16. zafi 1950. cj. 47.561/1 org. zr. 1950. Vee: Novacci zidovskelio vyznani zprosteni sl. 1. a 2./10. An die Zentrutkanzlei der orth. jiid. Gemeinden in der Slowakei und Podkarpatska Jlus, Bratislava. Ich gebe den Erlaß des Ministeriums für nationale Verteidigung, Zahl 40.025-1/5. Abt. z .11/9 1950 bekannt: Das Ministerium für nationale Verteidigung bewilligt, daß die Rekruten jüdischen Glaubensbekenntnisses■, die ihren Präsenzdienst am 1. Oktober 1׳. J. antreten, aus religiösen Rücksichten vom 1. Oktober um 16 Uhr nachmittags bis zum 2. Oktober nach Sonneri- Untergang von jedem Dienst und »jeder militärischen Funktion befreit werden sollen und daß ihnen fiir dies? Zeit die Möglichkeit der Beteiligung an den reli-;y giösen Funktionen in den Besatzungsorten, gewährt ' werde. Auf Befehl:; Chef des Stabes i. V.: Oblt. Kratochvil m. p.“ Die orthodoxe Landeskanzlei verständigte samtliehe Gemeinden von diesem Erlasse im Zirkularwege. Für die bereits im Dienste stehenden, M i l i t ä r p e r s o n e n hat das Ministerium für nationale Verteidigung schon früher sub Zahl 830/30 einen Erlaß irn gleichem Sinne herausgegeben. Dieser Erlaß wurde vom Landesmilitärkommando in Bratislava der orthodoxen Landeskanzlei mit Zuschrift Zahl 32.523/1. org. vom 31. März 1930 mitgeteilt. WBW Artikelserie: Ein Wendepunkt in der Organisations« geschickte etc., 1928, Nr. 27 u. f.) ausführlich dargestellt, wie derselbe trotz des großen Seelenschmerzes, den ihm die Zweiteilung der ungarischen Judenheit bereitete, einer der ersten gewesen, die den Anschluß ihrer Gemeinden an die autonome orthodoxe Organisation bewirkten, und wie er die Kongreßbeschlüsse mit der Bezeichnung ״חוקים המתועקים" brandmarkte und verwarf. Nunmehr aber wollen die Herren Mezei und Kalman beweisen, daß diese Einstellung־ R. Joel Ungars keine aufrichtige gewesen ist. Hatte doch derselbe wohl einen Schwiegersohn, der in einer orthodoxen Gemeinde wirkte (es war dies mein Großvater זצ״ל der Verfasser des Jalkut Elieser, früher in Halas, nach dem Hinscheiden seines Schwieger« vaters in Paks), aber zugleich hatte derselbe noch einen Schwiegersohn, der in einer Kongreßgemeinde (Baja) als Rabbiner amtierte. (Schon diese Angabe zeigt von der Oberflächlichkeit beider Herren. R. J. U. hatte noch einen orthodoxen Rabbiner zum Schwiegersohn, den ebenfalls als ך ן ל bekannt gewesenen R. Salomon Klein ז״ל. Verfasser der לקוטי שלמה דזנחית על כל.השם׳) Also ist es bewiesen: daß R. J. U. — ein — Heuchler gewesen ist! Und das יואל בחטאו יומת mein Herr ״Rabbiner“ Dr. Kalman?! (Um aber auch für meinen seligen Groß* onkel מלמד זכית lu sein, sei erwähnt, daß in dem damaligen jüdischen Baja, wo einst Männer wie R. Meier Asch und R. Götz Schwerin wirkten, noch die große Masse altväterlich jüdisch gewesen ist und nur der Terror einiger Gemeindepotentaten den Anschluß an die Kongreßorganisation erwirkte. Auch hatte bitterer חסרון פרנסה meinen seligen Großonkel; der ein mehrjäh« riger Talmid des בעל כת3 0ופר ן״ל gewesen ist, zur An« nähme jenes Postens veranlaßt. Zeitlebens aber grämte sich derselbe hierüber, wie dies allen Verwandten be. kannt war.) Aber die Herren haben einen noch schlagfertigeren Beweis zu Händen. Die jüdische Gemeinde in Szekszärd habe sich bereits im Jahre 1869 der Kongreßorganisation angeschlossen, und doch abdizierte nicht R. J. U., zu dessen Sprengel auch diese Gemeinde gehörte, sondern versah bis zu seinem Tode auch in dieser Gemeinde Rabbinatsfunktionen. Nun, ich will gar nicht daran erinnern, daß die Szekszärder schon drei Jahrzehnte vor dem Kongresse R. J. U. (dessen eigentlicher Rabbinatssitz in Paks war Nach Szekszärd pflegte er bloß ein« bis zweimal im Jahre auf einen שבת oder zur Verrichtung von Trauungen zu reisen) als ihren Rabbiner anerkannt haben und dem« gemäß ihr Anschluß an die Kongreßorganisation ohne Zustimmung ihres zuständigen מרא דאתרא nac^ dem Din«Thora überhaupt ungültig war. Aber ich will dem Herrn Dr. Kaiman, seines Zeichens Rabbiner in Stein* bruch, etwas anderes erzählen. Kaum hatte mein Ur* großvater im Jahre 5646 (1884) seine Augen geschlossen, da war nun die erste Heldentat der Gemeinde in Sz., die nunmehr freie Hand gewann, sich einen Zögling des Pester Seminars zu ihrem Rabbiner zu wählen und damit derselbe den passenden Rahmen für sein Wirken findet, die alte, kleine Synagoge niederreißen und einen modernen Tempel, mit Orgel und Mädchengesang aus* gestattet, äüfführen zu lassen! Weiß nun der Herr Dr. Kalman, ebenfalls ein Zögling des Pester Seminars, warum R. J. U. auf seine Rabbinatsbefugnisse in Sz. bis zu seinem Tode nicht verzichtete? Nicht der paar Groschen wegen! Sondern weil er es nicht erleben wollte, daß in der! Gemeinde, wo er Jahrzehnte hindurch das wahre Wort G*ttes verkündete תורת אמת חיתח בפיךןן nunme^r so ein Mann als ״Rabbiner“ sich geri&ren sollet Und daß man aus der alten SchüF einen ״Orgeltempel“ mache! Darum hielt er in seinem, Pflichtbewußtsein, wie ein Kapitän auf dem sinkenden Schiffe, bis zum letzten Augen# blicke aus! Glauben Sie, Herr Dr. Kalman, aber, daß diese meine psychologische Motivierung, gar zu romantisch klingt, so bitte ich Sie doch gar sehr, jenen wunderbaren Brief, den der*!SlD בעל כתבan Meir Perls richtete und der in den voriges Jahr erschienenen Igroth Sofrim (III., S. 37) veröffentlicht ist, zu lesen. . R. Meir Berls, einer der größten Talmudgelehrten seiner Zeit, wollte nämlich seine Gemeinde in Nagy«Käroly verlassen, weil, wie er es dem Kessaw Sofer mitteilte, 36 jüdische Knaben, und zwar lauter Kinder der Reichen oder des Mittel#‘ Standes, das dortige Gymnasium besuchten und nur zwei Kinder dortiger blutarmer Eltern in seine Jeschiwah gingen. In einer , derartigen Gemeinde wollte er nicht länger verbleiben und beabsichtigte den ihm angetragenen Posten in Eisenstadt zu übernehmen. Da beschwor ihn nun der ב׳ס solches nicht zu tun, indem er demselben u. a. schrieb: ומי יודע מי יבא אחריו איש רש בתורה ונקלח אשר מקלו יניד לו לרדות בעם הי בחזקה לדחותם מנחלת אבותינו חל הלא בעיניו רואה בקהלות גדולות אשר ישבו בחם מעולם שרי התורה שועלים קטנים מחבלים כרם ה׳ צבאות הושיבו בהן, Fürwahr, auch jene Männer, die für die Separierung der Orthodoxie kämpften, wußten, was das^ ערבים ישראל זה בזל! bedeutet, und nur die bittere Einsicht, daß sonst die Prinzipienintegrität des eigenen Lagers untergraben wer« den wird, konnte sie dazu bewegen, nur mit bluten, dem Herzen jenen letzten Schritt zu tun! 03# כי לא ינןןן ״ הרשע על גורל הצחEs soll nicht das Zepter der Frevels über das Los der Frommen entscheiden, למען לא ישלחן הצדיקים בעולתה ידיהם denn das könnte die Frommen bewegen, infolge des bösen Beispiels und Einflusses auch ihre •Hände nach dem Ungerechten auszustrecken!

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