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Jüdische Presse · 1930-07-25 · 30 (25.7.1930) · page 3

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Journal
Jüdische Presse
Volume
16 (1930)
Issue
30 (25.7.1930)
Date
1930-07-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. ג>י JÜDISCHE PRESSE Seite 3 Tschechoslowakei §llilllllllllli]in1liUil!ll!i!llllllilli!llUi1l!]l!llll]ll!lll!lUllUI!tillill!llUIU]ll!)!il1lll11llU₪ll!illl!!lf]llIIIUl(llUi(!llllUl I WICHTIGE NEUERSCHEINUNG j | ספר בית הבחירה־ הנקרא m 1 מאירי על מםיםנהדרין! 1 ן עם הגהות ומראה מהומות. ובסופו הינמרס קושיות מרבינו I .ן עקיבא איגר זציל במס׳סנהדרין אשר לא נדפסו עד היום | Preis 2.50 Dollar | H Für Buchhändler entsprechender Rabatt!4 §j Ü Zu beziehen durch Rabbiner A. Schreiber, g | Gorixia, Italia ן ... Juden, sein Scherflein beizutragen zur Rettuung der jüdi« sehen Kinder im heiligen Lande? Die Palastina־Zentrale richtet im. Aufträge aller rabbinischen Autoritäten an alle Juden und Jüdinnen die dringende Bitte, ihren am 17. Tamus und 9. A\v an Speise und Trank ersparten Geldbetrag dem orthodoxen Schuhverk in Erez Jisroel zu weihen im Sinne des talmudischen!אנרא דתעניתא צדקהא Die Agudas Jisroel und die Kalenderreform. (J. T. A.) Der stellvertretende Außenminister Dr. Wy« socki empfing eine Delegation der Agudas Jisroel, be* stehend aus dem Präsidenten des Zentralrates der Agudas Jisroel, Rabbiner Lewin und dem ehemaligen Se« nator Mendelsohn, die ihm den Standpunkt der jüdischen Orthodoxie gegen die geplante, die Stabilität des Sabbat bedrohende Kalenderreform darlegte. Dr. Wysocki ver« sicherte, daß der polnische Delegierte beim Völkerbund, Sokal, den Standpunkt der orthodoxen Juden gegen die Kalenderreform vertreten wird. ז׳> Eine Delegation der Agudalt beim polnischen Ministerpräsidenten Slawek. (J. T. A.) Der polnische Ministerpräsident Slawek empfing eine Delegation der Agudah, bestehend aus dem Rzeszosver Ravv Lewin, Raw Schapira und dem früheren Senator Mendelsohn. Raw Lewin schilderte namens der Delegation die wirtschaftliche Lage der Juden in Polen und sprach auch über die Lage der Kehilloth und die mit der Rabbinerwahl in Wilna, Lublin und anderen Städten zusammenhängenden Fragen. Die Delegation erbat Kredite für die orthodoxe Kooperativbank und sprach über das Rabbinerstatut, das in Kürze veröffentlicht werden soll. SlflWek versprach, alle besprochenen Fragen in günstiger Weise zu erledigen beziehungsweise sie mit den zuständigen Ministern zu be« sprechen. Der neue Chefsekretär der Palästina־Regierung. (J. T. A.) Das englische Kolonialamt teilt mit, daß Mark Aitchison Young-, Colonial Secrctary in Sierra Leone, als Nachfolger von H. C. Luke zum Chefsekretär der Palästina«Regierung ernannt worden ist. Amtliche Verlautbarungen der Israel. Rultusgemeinde Wien. Antisemitische Ausfälle in einem Lehrbuch für die Gendarmerie, In der ״Arbeiter-Zeitung11 vom 9. Juli 1930 waren unter der Ueberschrift ״Die Weisen von Zion im offiziellen Lehrbuch unserer Gendaiynerie‘' auszugsweise Stellen aus dem ״Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte zum Gebrauch für die Gendarmerie, die Sicherheitswache und sonstige ßundesbeamte. Bearbeitet von Gemlarmerieoberinspektor Franz N e u b a u e r, Stellvertreter des Kommandanten der Gendarmeriee rgänznngsa btei Iu ng des La ndesgendarmeriekomraandos in Graz“ veröffentlicht, in welchen unerhörte Ausfälle und Angriffe gegen die Juden enthalten sind. ■ Die Israelitische Kultusgemeinde Wien hat unverzüglich im Bnndeskanzleranite interveniert und die Auskunft erhalten, daß das gegenständliche Lehrbuch niemals ein offizielles Lehrbuch der Ge nd arme 1• i e w a r, sondern daß als solches das Lehrbuch des früheren Geudannerie-Zentralinspektors Dr. Gamp in Verwendung steht. Das Lehrbuch des Gendarmerie- Oberinspektors Neubauer sei im Jahre 1923 erschienen und sei weder durch einen Erlaß des Ministeriums zum Gebrauch an Gendarmerieschulen zugelassen (approbiert) noch auch in einem Erlasse den Gendarmeriebeamten empfohlen worden. Das Buch stellt sich somit als eine reine Privatarbeit dar. Seiten^ des Bundes- Jcanzleramtes werde es bedauerlich gefunden, daß ein •Lehrbuch uiit derartigen zu beanständenden Stellen erschienen sei. Da es sieh nicht um ein offizielles, zum Gebrauche zugelassenes oder empfohlenes Buch handle, «ei ein. Anlaß zu einem weiteren Einschreiten nicht gegeben. Aus der Bevölkerungsbewegung. Der statistische Ausweis des Matrikenamtes der Israelitischen Kultusgemeinde weist für die Monate April, Mai und Juni t930 folgende Daten auf: ^ah! der Trauungen.. •־ » Scheidungen. 88 ״ ״ Geburten.. 347 davon t72 männlich, 175 weiblich ״ ״ Stevbefülle.. . . . 604 ״ ״ Austritte aus dem Jpdentum .... '147 ״ ־י Eintritte in das Judentum ..... 65 Konkurs. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien beabsichtigt, anläßlich der diesjährigen hohen Feiertage (Kantoren, Vorbeter, die auch als Kaure wirken können, Chorsänger'und! bebofarbläser) für die temporären gottesdienst- Lehen Veranstaltungen zu bestellen. <2 u Auskünfte werden im Kultus- und ^(inulamte der israelitischen Kultusgemeinde Wien, . oeitenstettengaase 4, HI. Stock, während der Amtsstundeu von 9 bis 12 Uhr vormittags erteilt. Wien, am 21. Juli 1950; ׳• Der Vor$tk*d. Neue Versuche zur Rettung des religiösen Judentums in Böhmen, Mähren und Schlesien. Aus einer mährischen Kleingemeinde. Die alten österreichischen Zwangs« gesetze mit ihrer ״Einheitsgemeinde'‘, die das gesamte religiöse Leben der jüdischen Gemeinden lind ihrer Mit« glieder unentrinnbar dem Gutdünken und sehr oft auch cler derben Willkür der unrcligiösen Gemeindegewaltigen ausgeliefert haben, sind in den Teilen der tscliechoslowa« Irischen Republik, die man ״historische Länder“ nennt, also in Böhmen, Mähren und Schlesien, auch 11 e u t e noch in Kraft. Sie helfen in unserer Zeit den ״jüdisch« nationalistischen“, wie ehemals den ״assimilatorischen“ entfremdeten Söhnen des jüdischen Volkes, jeden reli« giösen Aufschwung der Gemeinden mit der Macht der ״Majorität“ zu unterdrücken. Alle jahrzehntelangen Ver« suche der wenigen, durch die ersten großen Vernichtungs« erfolgte der Thorahasser nicht völlig entiputigten Thora« treuen in diesen Landesgebieten, sich dem Einfluß der Zerstörung zu entwinden, scheiterten an der Stärke dieser, jeder Gewissensfreiheit hohnsprechenden gesetzlichen Be« Stimmungen. Sie werden auch in Zukunft scheitern müssen, allsolange der Geist der Gerechtigkeit nicht auch auf die Behandlung der jüdiscl1«religiösen Angelegen« heiten und namentlich auf den Schutz der frommen Minoritäten in den thorafremden jüdischen Gemeinden aus« gedehnt wird. Daß eine Acnderung nach dieser Richtung längst ein Gebot der Zeit und der neuen staatlichen Ver« vhältnisse ist, wird nunmehr an den maßgebenden Staat« liehen Stellen und sogar in manchen herrschenden Kreisen der böhmischen und mährischen Judenheit anerkannt. Tn einzelnen Gemeinden werden von den Gemeindelcitern seit einigen Jahren den Konservativen hie und da auch schon kleinere religiöse Konzessionen gemacht, zumeist allerdings um einen Preis, der früher oder später dem Thorajudentum u n v e r g 1 ei c h« lieh verhängnisvoller werden muß als alle bisherigen ״Re formen“ an den äußeren Ge* st alt ungen des religiösen Lebens zusammen« genommen, nämlich um Zugeständnisse an das zionistische, thoralose ״N ati onal judentu m“. Den winzigen Gruppen orthodox gesinnter Juden in den böhmischen Kleingemeinden sind diese Zugeständnisse an den neuen ״Freund“ im Kampfe wider den alten ״Gegner“ nicht sehr übel anzurechncn. Diese •thoratreu eingestellten Einzelnen sind im Rahmen der ״Einheitsgemeinde“ organisatorisch und geistig in einer solch furchtbaren Situation, daß sie der neuen Gefahr gar nicht achten, wenn sie die alte schwinden sehen, wenn nur der triste Augenblick von einem Hoffnungsschimmer erhellt wird. Eine nennens* werte religiös־thoratreue jüdische Jugend ist in ihren Gemeinden nicht mehr vorhanden. יתר הארבה אכל ך,ולק denken die meisten ״Alten“, ״Was die Reform unversehrt ließ, nahm uns das ,Nationaljudentum‘.“ Wem kann es also noch schaden, wenn an Stelle des abgewirtschafteten ״Assimilanten“ jetzt der aufstrebende ״Zionist“ in der Gemeinde zur Macht gelangt? Wen ficht es au, wenn der ,wunderbar anpassungsfähige moderne Rabbiner heute mit Argumenten der palästinazentrischen ״nationalen Wiedergeburt“ den geraden und strengen Geist des tradi* tionellen Judentums als überlebt erscheinen läßt, wie er es früher aus Gründen der kosmopolitischen ״Aufklärung“ und des ״Zeitgeistes“ getan hat? Unter solchen Um« ständen dünkt einem ein jeder schwimmende Strohhalm ein Rettungsanker. Die jetzt vorbereitete Neuordnung des organisatori« sehen Gefüges der böhmischen, mährischen und schlesi* sehen jüdischen Gemeinden mit einem ״Obersten Rat“ an der Spitze mag manchem vielleicht ebenfalls als ein solcher Rettungsanker erscheinen. Es wird daher gut sein, Selbsttäuschungen zu verhüten und darauf aufmerksam zu machen, daß bei nüchterner Betrachtung der gegen« wärtigen religiösen Zustände in Böhmen, Mähren und Schlesien im Verhältnis zu den Lebensnotwendigkeilen des praktischen Judentums gerade bei einer gesetzlichen Neuregelung der jüdischen Beziehungen den letzten Resten thoragemäßer Institutionen und der Pflege thora« gemäßer jüdischer Ideale die Vernichtungsgefahr droht, wenn die alte österreichische Gesetzesbestimmung über die einheitliche Zwangsgemeinde bestehen bleibt. Den thoratreuen Gemeindcmitgliedern in Böhmen, Mähren und Schlesien kann nur durch Auffrischung und Zuwanderung aus anderen Gebieten der Repu« blik geholfen werden. Dazu ist aber die Schaffung neuer religiöser gemeindlicher E n t vv i c k 1 u n g s m ö g 1 i c h« lceiten als unerläßliche Voraussetzung notwendig. Jede zielbewußte Aufwärtsentwicklung ist jedoch ausge* schlossen, wenn die Kräfte durch den eisernen Reifen der Zwangsgemeinde gehemmt werden.; Mit der Neu« regelung der jüdischen Gemeindeverhältnisse muß der un« moralische Gewissenszwang der thorawidrigen ״Einheits« gemeinde“ aufbören und einer jeden Gruppe von Juden das Recht eingeräumt werden, sich nötigenfalls je n ac h ihrer religiösen Grundanschauung selb« ständig zu Gemeinden und Verbänden zu« sam men zu schließen. Als ein recht interessantes Dokument für das ver* zweifelte Ringen der konservativen Kreise in den mähri* sehen Gemeinden um ihre religiöse Lebensmöglichkeit mag auch das Memorandum betrachtet werden, das Herr Jakob S. S c h ö n in U n g.*B rod dieser Tage über die Zustände in seiner Gemeinde an den Vorsitzenden des mährischen Gemeindeverbandes gerichtet hat. Es braucht nach dem oben Ausgeführten nicht besonders* vermerkt zu werden, daß wir seine Vorschläge auf Grund der Er« fahrungen eines Jahrhunderts für unzureichend halten müssen. Immerhin dürften die Auszüge aus dem uns freundlichst zur Verfügung gestellten Schriftstück, das wir aber Raummangels wegen nicht׳ vollinhaltlich wieder* geben können, deutlich zeigen, daß jetzt bei der Schaffung . fl euer gesetzlicher Grundlagen für das jüdische Gemeinde* leben in den historischen Ländern, dev Zeitpunkt für die orthodox Gesinnten gekommen ist; ihren Rechten Und Forderungen Ge 11ung zu verschaffen. In dem Memorandum heißt es: ״Wie-ich aus der ,׳,Jüdischen Volksstirame“ Nr. 26 vom 26. Juni 1930 entnehme, wird gegenwärtig an die Novellierung des alten österreichischen Gesetzes, be« treffend die. äußeren Rechtsverhältnisse der isräeiiti* - sehen Religionsgemeinschaft voni 21. März j:8qo, än efc«3i1a1 neuen ReK־gionsgeseuz, dessen erster Entwurf bereits vorliegen soll, gearbeitet. Der neue Gesetz* entwurf sieht vor, daß auf dem Gebiete der historischen Länder nur jeweils eine Gemeinde in einem Orte bestehen dürfte. Da es aber in der Slowakei und in Karpathorußland orthodoxe, neologe und Status«quo* Gemeinden gibt und da für die ehemals zu Ungarn ge* hörigen Teile gegenwärtig noch das ungarische Gesetz gilt, ist die gesetzliche Regelung vorläufig auf die historischen Länder beschränkt. Die wichtigste Er* gänzung des Entwurfes besteht in der Zulassung höherer Organisationsformen, als der Kultusgemeinden, die die Grundlage der Kultusverfassung bilden sollen. Der Repräsentant der jüdischen Religionsgenossen* schaft Böhmens, Mährens und Schlesiens ist der Oberste Rat in Prag. Seine Aufgabe ist es, das Ansehen der israelitischen Religionsgenossenschaft zu wahren, ihre Rechte sowie die ihrer Angehörigen in staats* bürgerlicher und religiöser Beziehung zu vertreten und geltend zu machen, über alle gemeinsamen Aufgaben der Verbände zu beraten und zu beschließen. Ueber die Gemeindeverbände, ferner über den Oberrat, über die Anstellung von Rabbinern, über die Steuerleistung von Fabrikanten, habe ich nichts zu be* merken, weil ich mich damit nicht befassen will. Ebenso nehme ich keine Stellung zu der ausgesprochenen Ent* täusclmng seitens der Redaktion in diesem Artikel, wegen des Mangels eines Bestrebens, die jüdischen Ge* .meinden gesamtstaatlich zu organisieren und zu verein* heitlichen, weil mich der politische Teil ganz kalt läßt. Hingegen ist es Pflicht eines jeden religiös denkenden Menschen dafür ein’zutreten, daß die freie Betätigung der religiösen Ueberzeugung wirklich gesichert ist, nicht aber, wie es im, früheren Gesetze anstatt gefördert, behindert wurde. Die Gemeinde Uh. Brod, welche den sechzig* jährigen Kampf hinter sich hat, weiß davon viel zu er* zählen und ist auch im Werke ״Geschichte der Juden in Ung.«Brod" von Dr. Frankl Grün, Wien 1905, so ziemlich alles wiede’rgegeben, mit welchen Inquisitions* mittein man gearbeitet hat, um die frommen Juden zu den Reformen zu zwingen. . . . Wir gestehen, daß es leider in Böhmen, Mähren und Schlesien nicht so wie in der Slowakei ist, wo jede religiösere Gesinnung, wie orthodox, neolog und Status quo ihre eigene Vertretung hat und sich nach ihren Gefühlen ausleben kann. Wir können bei der Ab* fassung des neuen Gesetzes uns nicht ausliefern lassen. Wir verlangen, daß allenfalls zur Beratung des neuen Gesetzes auch konservative Gemeindemil:־ glieder zugezogen werden, weil wir in den h i s t o r i* sehen Ländern keine k o n s e r v a ti v e n R a b* bin er haben und auch diese unter dem Drucke der freisinnigen Vorsteher nicht zugunsten des orthodoxen Judentums so eintrete n dji r f e n, wie es zur Erhaltung und zum Bestände des religiösen Judentums notwendig wäre״ Das Uh. Broder Statut, welches unter Mitwirkung des Ober* rabbiners Dr. Kalman Nürenberger konservativ abge* faßt wurde, kann sich nicht auswirken, weil die religiösen Juden in der Minorität sind, und man möchte es nicht glauben, daß die Konzession, welche die Verwaltungskommission unter dem Vorsitze des verdienstvollen Gemeinderates Herrn Markus Fuchs, im Einvernehmen mit dem Herrn Rabb. Dr. K. Nüren« berger uns gemacht hat, daß der Posten des Schach* ters durch einen frommen Mann besetzt wurde, welcher von der Gemeinde mit 960 Kc monatlich an* gestellt ist, und die Orthodoxen außerdem monatlich beitragen, und die entspre« chende Pensionsversicherung zahlen müssen, daß die dafür erteilte Bewilligung, daß der Schächter den reformierten Tempel nicht zu besuche» hat, schreckliche Entrüstung hervorruft und täglich von seiten des Publikums da* gegen demonstriert wird. Der hebräische Unterricht (Bibel* Studium) ist auch heute in unserer Gemeinde ein P r i« vatunter rieht und bildet ein Nebeneinkommen der zwei Schächter der Gemeinde. Dadurch kommt cs dazu, daß viele Kinde r, Knaben und Mädchen, ganz ohne jüdischen Unterricht sind und bloß auf den ejn« bis zvveistiindlichen Religionsunterricht des Rabbiners angewiesen sind. Die Gemeinden basieren noch immer auf der indirekten Steuer, weil sie sich dadurch entlasten wollen, um die Armen oder Minderbemittelten, die bei der Kultussteuer durch eine angeblich niedrigere Steuer auf den Pranger gestellt werden, durch die in* direkten Steuern, Kosten des Religionsunterrichtes, hohe Taxen des Badhauses, teures Fleisch, die-oft bei einem größeren Haushalte die Steuer eines gutbemittelten Mannes erreichen, zu belasten. Wir verlangen daher, daß in das Statut nach« stehende Bestimmung aufgenommen werde, daß, wenn so wie in Ung.*Brod än der Grundlage rituelle Aende* rungen vorgenommen werden, die Hauptgemeinde ver* pflichtet werden soll, für die freie Betätigung der reli* giösen Mitglieder dafür sorge: 1. daß ein Betlokal in strengkonservativem Sinne errichtet und erhalten 1werden muß und die־ Funktionäre von der Hau ptgemeinde bezahlt werden müssen, und solche Funktionäre angestellt werden müssen, welche den Nachweis der streng־ orthodoxen Führung erbringen. 2. daß speziell die Schlachtung nur vou streng orthodoxen Schächtern vorgenömmen werde, aber allenfalls zumindest ein Schächter da sein muß, der* den Orthodoxen vollkommen entspricht. Die Beauf* sichtigung des Koschcr*Fleisches muß von religiösen Organen durchgeführt werden. 3. Der jüdische Unterricht muß gleichfalls von frommen, jüdisch gelehrten Männern erteilt werejen, aber allenfalls muß ein solcher Lehrer für die Ortho* doxen aufgenommen werden. 4. Bei Beerdigungen darf gleichfalls auf die reli* giösen Mitglieder kein Reformzwang, sei es durch Ab* Stellung traditioneller Ritualien oder durch Einführung der Nachahmung von Gebräuchen von Andersgläubigen, auch nicht der leiseste Druck ausgeübt werden. 5. Die Erzeugung der Qsterbrote muß gleichfalls für die Orthodoxen mit entsprechender Aufsicht durch* geführt werden. 6. Die gerechte Verteilung der Kultussteuer, damit nach den Vermögensverhältnissen die Uirreligiösen nicht geschont bleiben und <ße Frommen und UnoemittrSten UBgerechterweise besteuert werde».

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