Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 16 (1930)
- Issue
- 26 (27.6.1930)
- Date
- 1930-06-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 4 JÜDISCHE PRESSE N1>. 26 Die Redaktion BMiiit in keinem falle die Verantwortung Molidi des Kasihtas im Annoncenteile und es ist Sache üer Leset, sich n informieren Residenz-Atelier für moderne Photoaranhie Wien, 1■ Fleischmarkt 1, Tel. 79-2-80 nW1m 1 ItUlUyl ItpiilU Autoahmen täglich von 9 bis 6 Uhr, an Sonntagen von 9 bis 6 Uh« 2. Im Sinne des § 80 des Gemcindeslatules ist vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die ■he• . liördliche Genehmigung die Bewilligung des Kultus- Vorstandes einzuholen. 5. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 15. August d. J. im Kinreichungsproiokollc der israelitiselien Kultusgcmeinde, f., Seifenstcttengasso 4, Hl. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht cntsprcchcnd'bctcgtc Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 4. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (*Namen derselben sind im Gesuch anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, .Moralität und Befähigung zu erbringen. 5. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 6. Die als Betlokale cinziirichtenden Bäume müssen sieh für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Mauseigenttimers zur diesFiilligcn. Verwendung beizubringen. 7. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeränmt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 8. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgc- ])alten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 9. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethüuscrn wird in der Regel nicht bewilligt. 10. Die Bewilligung gilt nur für die einschreitende Partei und ist somit nicht übertragbar. Im Uebertretungsfalle wird die erteilte Bcwilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig hievon verständigt. 11. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 12. Die Bewilligung wird den Betlokalinhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behürcle genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 10. September d. J. zur Verfügung stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der israelitischen Kultusgemeinde Wien abfiihren. 15. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung־ des Zweckes cinz.usenden. 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpl'lichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Betliauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung" auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution, welche in Bargeld zu erlegen ist, wird mit 20 bis 200 Schilling bemessen. 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Aunoncierung oder Plakatier 1111g ist dem Gesuche zur Genehmigüng anzuschließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Betveranstaltung widerspricht, ist unstatt- 11aft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als ״Hausandachten“ werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, I. Juli 1950. Dev Vorstand dev israelitischen Kultusgemeinde Wien. Stern Flora Kostelitz A. Josef Peziuok Szombathely Verlobte Wir gratulieren herzlichst unserem Mitgliede Herrn Josef Zimlich zu seiner Verlobung Agudas-Jisroel Jugendgruppe, Piestany מודעה יצא לאור ספר חרש ממש, ביאירים חרושים רהניינרת על חמש המגילות, בשם "עבודת הלוים"׳ ויפרד לשני ספרים, שם האחר "מנילת ספר" עם קינטרס "פשיטי/דססרא" להרב ר׳ מ-כאל הלוו איש הורוויץ ז״ל מקייאהא בהנאין זצל״ה האבד״ה דהראקא, ושם השני •נשמי ברבה" עם קונטרס בשם תוססות ברכה" להרב ח ביוךהלוי עפשטיין מפינסק, מחבר חומשי תורה חמימה וספר מקור ברוך - כל אלה חוברו יחריד והוא ספר רב הכמות ירב האיכות בדפוס משובח - להשיגו אצל המו״ל עפיי הכתובת: Rabb. Michael Horowitz, Krakow, Dietla 61, Polen Die Agudas - Jisroel ־ Jugendgruppe in Piestany wünscht ihrem Vorstandsmitgliede Herrn Armin Holzer zu seiner Verlobung mit Frl. Martha Justh, herzlichsten מזל טוב! Konkurse Am jüdischen Spitale in Bratislava gelangt die Stelle einer Wirtschafterin und einer Leiterin der Küchenwirt־ schaft zur Besetzung. Die Wirtschafterin muß Erfahrung in der Material־ Verwaltung besitzen und die Fähigkeit haben, einen größeren Wirtschaftsbetrieb selbständig leiten zu können. Die Leiterin der Küchenwirtschaft muß streng religiös sein und erstrangige Erfahrung in der Leitung einer rituellen Küche besitzen. Die Gesuche mit Lebenslauf und Referenzen sind bis zum 15. Juli a. c. an das Kuratorium des jüdischen Spitals, Bratislava, T u r n e r g a s s c 1 4, zu richten. Am jüdischen Spitale in Bratislava gelangt die Stelle eines Direktors für die administrative Leitung des Spitals zur Besetzung. Der Direktor muß tschechoslowakischer Staatsbürger sein, die Landessprachen beherrschen, den Grad eines Doktors der gesamten Heilkunde nachweisen und zur Ausübung der ärztlichen Praxis in der tschechoslowakischen Republik berechtigt sein. Die Gesuche mit Lebenslauf und Gang der Ausbildung sind bis zum 15. Juli a. c. an das Kura־ torium des jüdischen Spitales, Bratislava, Turnergasse Nr. 14, zu richten. An der aut. orth־isr. Volksschule in Nitra mit s 1 o v. Unterrichtssprache ist . ab 1. September 1. J. eine Lehrerstelle zu besetzen. Die Stelle ist mit den im Gesetze 104/926 bestimmten Bezügen verbunden. Ge־ suche sind bis zum 1. August 1930 an den Schulstuhl der israelitischen Volksschule in Nitra zu richten. Schulpräses. In der aut. orth.־isr. Kultusgemeinde Frauenkirchen (Burgenland) gelangt die Stelle eines שיחט יבידק ול׳ירא und vorzüglichen בעל חפלה zur Besetzung. Es wird Wert darauf gelegt, daß der Bewerber וושט וצ״ג TD התרה besitze und werden solche bevorzugt״ . .־ Gehalt laut Uehereinkommen nebst halber שחיטא und Nebenemolumente. Reisespesen werden nur den Berufenen vergütet. Frauenkirchen, ini Juni ]930. Der Vorstand. Wir suchen für unsere תלמיד חורה in Lackenbach (Burgcnland) einen tüchtigen מלמד der auch בעל חפלה sein muß, auch eventuell ישיחט ובודק und wird ein שוחט ובירק bevorzugt. Monatsgehalt 200 österr. Schilling, freie Wohnung, das Einkommen der מק ה und Holz laut Vereinbarung׳. Der Posten ist sofort zu besetzen und wollen Aspiranten ihr Gesuch mit Angabe des Alters: und Familienstandes sofort an Unterfertigten einsenden. Spesen werden nur den Akzeptierten laut Verein־ barung bezahlt. J. Krausz, Rabbiner, .Burgenland, Oesterreich. Bade- und Kurorte Sklenne Teplxe (Skleno) Slowakei Bahnstation: Hlinik-Skleime Teplice (Strecke Bratislava-Zvolen) Autobusverkehr. 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Tamus Minchah 7'30 Uhr; יש״ק פרשה קרח• Morgengebet 6.15 und 9.30 אבות ^D-Vortrag 3.30 Uhr. Minchah 4 Uhr.50•§ םוצאי[ש״ק Uhr An Wochentagen 15*5 השכמה Uhr. 6 שחרית Uhr, Minchah 7.30 Uhr.____ . Eigentümer, Herausgeber, Verleger und verantwortlicher Redakteur: Dr. Joel Pollak, Wien, II., Leopoldsgasse 26.— Für die Tschechoslowakei: Heinrich Schwarz, Bratislava.— Druck: Druckerei־ und Verlags־A.־G. Ig. Steinmann, Wien, IX., Universitätsstraße 6—8.