Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 15 (1929)
- Issue
- 19 (10.5.1929)
- Date
- 1929-05-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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ftövjvovt vfplatne povolcne riadii post * telegralo»? Bratislava öis. 41572-111-20. Zeitungen vom Verleger versendet Journal exp4die par l'editesr. Ul JODBCHE PRESSE ORGAN FÜR DIE INTERESSEN DES ORTHODOXEM JUDENTUMS» Redaktion n. Administration! Wien, IL-Lcopolds• laue 26, 1. Stiege, 1. Stock. ־־ Tel. R 45-4-94. Tschechoslowakei! Bratislava, Postlach 140, Erscheint jeden Freitag. — Redaktionsschluss: Mittwoch Mittag. Abonnementspretsei Ganzjährig 1 Für Oesterreich S 14 Tschechoslowakei tschecb. K. 70, Einzelnummer öst. Qr. 40, das übrige Ausland I Dollar. reich: Postsparkassenkonto Nr. D-93614; Deutschland: Post- Scheckkonto Berlin Nr. 122619; Jugoslawien: Postspk.-Amt Zagreb Nr. 40217; Polen: Postspk.-Amt Warschau Nr. 190409; Ungarn: Postspk.-Amt Budapest Nr.50170; Schweiz: Postscheckk. Zürich VIII. 4117; für die Tschechoslowakei: Jüdische Presse“, Biatlslava, Postspk.-Amt Prag Konto Nr. 53386 Nr. 19 Wien-Bratislava, 10. Mai 1929 ב ד. וינדדפרעסבויג ל' ניסן תיפ״ט־ 15. Jahrg» Diskussion über die Hauptpropleme der II. Kenessio. Die Kenessio-Artikel unserer Pessach- Nummer haben eine rege Diskussion besonders unter den westeuropäischen Agudisten ausgelöst. Wir bringen diese Diskussionsartikel, ohne zunächst redaktionell Stellung dazu zu nehmen. m;. .ד . d. r. Organisation oder Zweckverband? Von J. R. in Frankfurt am Main. Die Ausführungen meines Freundes und Kollegen, Herrn Dr. S. Ehrmann, in Nr. 1718־ der ״Jüd. Presse׳,״ sind trotz der gewählten homiletischen Form, in ihrem ersten Teile, ein ernster und dankenswerter Versuch, eine der grundlegenden Verfassungsfragen der Agudas Jisroel auf eine knappe, die Klärung erleichternde Formel zu bringen. Aber bei solchen VereinfachungsJ versucheil besteht immer die Gefahr, daß wesentliche Züge verwischt und an die Stelle der objektiven Wahrheit subjektive Formulicrungstendenzen gesetzt werden. Zunächst ist es schon rein historisch u n r i c h t i g, daß man in K a tt o w ixt z nur au einen Zweck v e rbau d und nicht an eine ideell eindeutig fundierte O rganisation gedacht habe, wie es ebenso auch der historischen Wahrheit widerspricht, in den § 4 der Wiener Verfassung die tiefe Absicht der Umwandlung des Zweckverbandes in eine Organisation hineinzuinterpreticren. Das offizielle programmatische Referat, das in Kattowitz gehalten wurde, unterstreicht bereits mit aller nur wünschenswerten Deutlichkeit, daß es sich um den A u fbau des geschichtlichen jüdischen Volkes mit der Thora als organisierender Seele handelt — also nicht um einen Zweckverband, sondern eben um das ״Volk der Thora“. Trotzdem hat in Kattowitz niemand beantragt, Misrachisten aus der obersten Leitung auszuschließen. Ausschließen wollten die ungarischen Freunde und mit einer kleinen Abschwächung der heimgegangene Frankfurter Raw זצ״ל nur diejenigen, die, sofern sie an einem' Orte mit selbständiger orthodoxer Gem e i ncl e wohnen, dieser nicht angehören. Diese Fordenmg wurde später fallen gelassen, wohl weil man hoffte, daß das Schwergewicht der persönlichen Mitarbeit genügen« werde, um die ^unerwünschten Kreise auch ohne statutarische Bestimmung vom Eintritt und Einfluß fernhalten zu können. Ebensowenig aber wie in Kattowitz an einen bloßen Zweckverband, hat man in Wien bei Schaffung des § 4 an eine Negation des Zweckverbandes und an seinen Ersatz durch den straffen, logisch abgerundeten Organisationsbegriff gedacht. Vielmehr war es hier ausschließlich die in den slowakischen Gemeinden immer stärker ihr Haupt erhebende misrachistische Ge•* f ah r mit ihren zersetzenden Wirkungen, die den Vertreter der Slowakei veranlaßte, einen besonderen Paragraphei: zum Ausschluß von Misrachisten aus der obersten Leitung der Weltaguda zu fordern und von der Aufnahme dieses Paragraphen die Teilnahme der Slowakei an der ״Agudas jisroel“ überhaupt abhängig! zu machen Nur deshalb, weil für die Landesorganisationen ein gleicher Ausschlußparagraph nicht verlangt, die religiöse Gleichwertigkeit der einzelnen misrachistischen Individuen also durch die Bestimmung ausdrücklich anerkannt war (denn nicht gesetzestreue Persönlichkeiten sind ja auch in den Landes-׳ Organisationen und Ortsgruppen zu keinem Amte wählbar) hielt sich die große Mehrheit für sittlich, berechtigt und darum für geradezu verpflichtet, der slowakischen;!Forderung, die ja nicht aus Mutwillen erhoben wurde, Rechnung zu tragen. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß ein großes Land, wie die Slowakei, die Rücksicht auf ihre religiösen Interessen, in der maßvollen Form, wie sie der $ 4 zum Ausdruck bringt, durchaus zu verlangen berechtigt ist, und daß die von mir im Plenum der Kenessio Gedaulo vorgetragene sachliche Begründung des § 4 jedem wirklieh Vorurteilslosen genügen muß, ja selbst ruhig denkenden Misrachisten genügen k a n n. Dagegen vermag ich mir die Motivierung, die Herr Dr. Ehrmann dem Paragraphen gibt, indem er sagt, die Wählbarkeit von Angehörigen anderer Organisationen bedeute ein ״organisatorisches Kompromiß mit Organisationen, Gemeinden oder Parteien, die die Thora nicht als Grundlage kennen“, keineswegs zu eigen machen.' Ich!halte diese Ansicht nicht nur wegen ihrer unmöglichen Konsequenz, sondern auch aus inneren Gründen für unannehmbar. Sie ist eine den psychologischen Gegebenheiten nicht gerecht werdende Ueb-erspannun g des Prinzips, die der Agudas Jisroel jede Existenzmöglichkeit raubt und sie wie die Sache des orthodoxen Judentums überhaupt u nnütz erweise dem Haß weiter wohlmeinender Kreise aussetzi. Die Wiener Verfassung der Aguda, die Herr Dr. Ehrmann im Gegensatz zu derjenigen von Kattowitz, auf den Schild erhebt, hat nicht im entferntesten daran gedacht, gesetzestreue Angehörige lokaler Einheitsgemeinden aus der obersten Leitung ausschließen zu wollen, soweit' ging ja nicht einmal die alte, zurückgezogene' Frankfurter-ungarische Forderung. Vielmehr bezog sich der Antrag, der im § 4 zum Gesetz erhoben wurde, wie jeder ehrliche Mensch anerkennen wird, nur auf die misrachistische Weltorganisation, weshalb man mit gutem Bedacht von ״Organisationen, die in prinzipiellem Gegensatz zur (Weltorganisation) Agudas Jisroel stehen,“ sprach und nicht von lokalen ״Gemeinden“ oder ״Körperschaften!“. Das, was Herr Dr.Ehrmann jetzt fordert, bedeutet also nicht eine sinngemäße Interpretation, sondern eine Abänderung und Verschärfung der von der ersten Kenessio Gedaulo geschaffenen V erfass ung, eine Abänderung, die mir mindestens .ebenso unerwünscht scheint, wie es die Abschaffung des richtig interpretierten § 4 wäre. Die von Herrn Dr. Ehrmann gewünschte Verschärfung des § 4 würde Tausende von ehrlichen ostjüdisehen Jeiiudim in Deutschland, die den territorialen Einheitsgemeinden angehören, von der Gleichberechtigung in der Aguda ausschließen, darunter Hunderte von ת״ח עיסקים בתורה ומדקדקים במצות denen auch Herr Dr. Ehrmann nichts weiter vorwerfen kann, als daß sie nicht von ihrem Wohnort wegziehen, um einen Ort mit einwandfreier orthodoxer Gemeinde ohne jede Subvention von gesetzwidrigen Institutionen zu suchen — wieviel solcher Großgemeinden gibt es überhaupt? — oder daß sie nicht den Mut aufbringen, aus der Einheitsgemeinde ihres Wohnortes durch Erklärung vor dem Richter auszutreten. Möglicherweise wären dann sogar alle ortho- שוט? כשר (תחת השגחת הרב ח ישעי פורסט שיפשוהל) Erzeugt unter Aufsicht Sr. Ehrwürden Herrn Oberrabbiner Jesaia Fürst (Adas Jisroel) Ueberall erhältlichl doxen Juden Warschaus oder Wiens von dem § 4 betroffen, denn es dürfte in logischer Anwendung der Interpretationsgrundsätze des Herrn Dr. Ehrmann nicht schwer fallen, auch die Warschauer oder die Wiener Gemeinde als: eine ״Organisation“ zu erweisen, ״die die Thora nicht als Grundlage kennt“. Darf doch, wie Herr Dr. Ehrmann zugeben wird, mit der Thora als Grundlage eine Gemeinde weder jiddische oder zionistische Schulen! unterstützen noch vollendete Gesetzesübertreter oder Leugner als Religionslehrer auf die Jugend loslassen. Allein nicht nur wegen der absurden Konsequenzen* sondern auch aus inneren Gründen halte ich den Gedankengang des Herrn Dr. Ehrmanu für unzutreffend. Wie kann man in kühnem Gedankensprung behaupten, die bloße Möglichkeit, daß ein Misrachist in die oberste Leitung der Weltaguda gewählt werden könne, bedeute ein ״organisa torisch es Kompromiß mit Organisat i o n e n, die die Thora nicht als Grundlage k enne n“! Schließt etwa die Frankfurter israelitische Religionsgesellschaft ein ״organisatorisches Kompromiß“ mit der ״Frankfurter israelitischen Gemeinde“, wenn die von S. R. Hirsch und seinem Nachfolger gebilligte Satzung der Religionsgeselischaft die Wahl von Angehörigen der anderen Gemeinde in den Vorstand der ortho•* doxen Kehilla zuläßt? Die Verfasser dieser Satzungen haben vielmehr mit Recht sich gesagt: Wenn jemand sich durch Anschluß an unsere Kehilla zu ihren Grundsätzen bekennt, so mag er den logischen Widerspruch der gleichzeitigen (nach unserer Ansicht religiös verbotenen) Zugehörigkeit zu jenem anderen Gemeinwesen mit sich ausmachen —1 ist er nur in Gesinnung und Tat ein echter Jehudi, so mag er bei uns Führe(? sein und seine Kraft dem בנין בית ישראל weihen. Prinzipiell — wobei ich zunächst von den praktischen Lebensbedürfnissen einzelner Länder absehe — gilt der gleiche Gedankengang auch für die Aguda. Wenn jemand Mitglied der Agudas! Jisroel geworden ist, dort für die Herr- Schaft der Thora im ganzen jüdischen Volk wirkt un d sich zu diesem Oedanken au f ri c h tig bekenn t, so mag ich ihm — wenn ich Lust dazu habe — vorwerfen, er handle inkonsequent, daß er glaube gleichzeitig auch, so gut es geht, innerhalb religiös-neutraler Körperschaften für תורה ומצות eintreten zu sollen. Aber diese Inkonsequenz gibt uns keinesfalls das Recht zu dem Gedankensprung, in der Gleichwertung des IndivT d u u m s ein ״Kompro m i ß“ mit der fremden Organisation zu erblicken! Wir selber sollfen doch Agudas Jisroel hoch und heilig genug achten, um das Bekenntnis zu ihr als בפרה zwar nicht für die geringste wissentliehe Uebertretung oder Vernachlässigung einer der הרי״ג מצות wohl aber für die Zugehörigkeit zu einer anderen! Was bietet die führende Weltfirma pfihmar Schiff, Wien, I., Kärntnerring Nr, 6 S-VmÄ8! in Damenperücken? 1• Modernste und individuelle Ausführung II. Tadellosen, mustergültigen Silz III. Nur erste Qualität in Material und Arbeit zu mäßigen Preisen Die Firma Othmar Schiff legt allergrößten Wert darauf, jede Kunde unter allen Umständen zufriedenzustellen * Setzen Sie sich daher, bevor Sie eine Perücke kaufen in Ihrem ureigensten Interesse mit der Firma Qthmar Schiii in Verbindung!