Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 15 (1929)
- Issue
- 13 (29.3.1929)
- Date
- 1929-03-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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,3 JÜDISCHE PRESSE Seite 5 Nr. 1-.׳ —■a—HW—■■■MMMi11————W—1■■■■■■■«■■«■■■■■■■■»■■■■■■■■!■■■■■■■■ff Tschechoslowakei 3 »Milli IHI Eine wichtige Entscheidung des Landesamtes. Die Fraye der E i 11 h c b u n g v 01t K 111111 s s t e ite r 11 b e i P ersone n, die an zwei Orte 11 i h r c n W o h 11 s i t z 11 a b e 11, o d er an eine m Orte wo 11- 11 e 11 t! 11 d an einem anderen Orte ihr Geschäft a 11 s ii b c 11. verursacht in zahlreichen •KtiHusgemcinden Schwierigkeiten und führt oft zu langwierigen und. kostspieiigen Prozessen zwischen der ׳Kultusgemeinde und den Besteuerten. Vor einigen Wochen hat!das .Landesamt in Bratislava in einem konkreten Falle eine Entscheidung getroffen, die von prinzipieller Bedeutung ist und geeignet erscheint, für die Zukunft in gleichen Fällen gerichtlicher Auseinandersetzungen vorzubeugen. Wir bringen hier diese Entscheidung in genauer Uebcrsetzaing zum!Abdruck: Landesamt in Bratislava. Z. 103950/7—1928. Bratislava, den 10.!1. 1929. Gegenstand: Appellation des L. 13., Inwohners in ׳ S. in Sachen der Eintreibung der Kultiissteuer. Das Landesamt in Bratislava. erbringt in lieber- Prüfung der durch die ,Appellation des L. B. in S. äugefochteneu Entscheidung des Bezirksamtes in S. vorn 10. April 1928, Z. 1928. Z. 423/1928, durch welche L. B. verpflichtet wurde, den Beitrag!von tsch. K 6900 als Rückstand au Kultussteuern für die Jahre 1925, 1926, 1927 zu entrichten, nachstehende Entscheidung. Es wird die Entscheidung des Bezirksamtes aus den in derselben angeführten Gründen, wie auch aus ■den nachstehenden weiteren Gründen bestätigt.!Als Rechtsnorm hat zu gelten, ׳daß jeder Jude zu den Lasten jener Kultusgcmcinde beizusteuern hat, wo er .seinen ständigen Wohnort hat (siehe § 20 des G. A. 1L'I'Iil :vom Jahre 186S, dessen Gültigkeit durch den § 2 des :G. A. XLill vom Jahre 1895 auch auf die Juden ausgedehnt wurde und den § 5 der Verordnung!des gew. ung. Mini-;s-tcriüms für Kultus und ■Volkskiiltur Z. 1191/1888 Präs.). — :Un Falle aber, daß irgend ein Mitglied der jüdischen K011tession in zwei Gemeinden wohnt, ist dasselbe im Sinne des § 8 der Organisationsstatuten der Landesorganisation der aut. orth. •isr. Gemeinden in der Slowakei verpflichtet, die Lasten derjenigen ■jüdischen Kultusgemeinde niitzutragen, wo es zugleich auch seinen Erwerb hat. In einem solchen Falle war ein solches!Mitglied bis zum Jahre 1920, d. i. bis zum 14. April 1920׳, als diese Statuten durch das 'Ministerium sanktioniert wurden,;berechtigt, nach freiem •Ermessen von diesen beiden Gemeinden diejenige zu wäh- Jen, zu deren Lasten es beitragen wollte.!Durch die Genehrniguiig dieser Statuten haben jedoch all •jene Bestimmutigen der alten ung. Ministerialveroridmuigen, die zu den .Bestimmungen dieser Statuten im Widerspruche stehen, ihre!Gültigkeit verloren (siehe ׳die Erkenntnis des Obersten Vcrwaltiuigsgerichtshofes vom 3Q. Dezember 1925, Z. 23387/24) und infolgedessen •ist'■in solchen Fällen seither die Bestimmung des § 8 der zitierten Statuten maßgebend, daß nämlich jener Wohnort!in Betracht kommt, wo das betreffende Mitglied sein (Gewerbe ausübt. Irn konkreten Falle wurde durch die durchgefiihrte Untersuchung festgestellt, daß L. B. seinen Wohnort in S. (H.-Puszta) und einen solchen auch in T. hat. Sein Gewerbe betreibt er in der Puszta H׳ ״die zur pol. Gemeinde S. gehört, weshalb er im Sinne des § 8 der zitierten Statuten verhalten werden mußte, die Steuerrückstände zu bezahlen. Was jene Einwendung des 1Beschwerdeführers betrifft, wonach sich das •Bezirksamt in dieser ■seiner Entscheidiing mit einer Angelegenheit befaßt hätte, die durch administrative Behörden rechtskräftig erledigt worden ,sei, und zwar in! gegensätzlichen Sinne, obwohl sich die Umstände seit jener Zeit nicht geändert hätten, so muß hiezu bemerkt werden, daß es sich irn gegebenen Falle um die ׳Eintreibung der Steuer für die Jahre!1925, 1927 ,1926׳, daher um die ,Eintreibung neuer Forderungen handle und daß frühere Verfügungen (Entscheidungen) administrativer Behörden der Erledigung dieses ganz neuen Streitfalles nicht präjudlzieren können, weil diese Verfügungen keinen grundlegenden Charakter hatten und das Bezirksamt sich au diesen bei der Erledigung des Steuerstreiitfalles tun so weniger halten konnte, als doch diese Verfügungen auf die Bestimmungen׳ des § 8 der Org. Statuten, die bei der Erledtgung ähnlicher Streitfälle entscheidend sind, keine Rücksicht nahmen. Diese Entscheidung ist itn!Instanzwegc endgültig. Hievon wird zwecks angemessener Verfügungen das Bezirksamt!in S. unter Herausgabe der Schriften und dreier Exemplare dieser Entscheidung verständigt. Für deu Landespräsideuteu: Dr. Bettko m. p. Aus der Aguda-Bewegung in der Tschechoslowakei. Wie wir bereits berichteten, nimmt die Aguda- Bewegung in der Slowakei im Zeichen der Vorbereitungen zur 11. Kenessijoh Gedauloh einen neuerlichen Aufschwung. Aus Trnava, Nitra, Presov und Topolcany berichtet man uns־ von Veranstaltungen, die zur Information über die Bedeutung der Kenessijolh und den Stand der Aguda in nächster Zeit stattfinden sollen. ׳Die Nitraer Agudas-Jisrocl-Ortsgruppc verbreitet folgenden neuen' Aufruf Sr. ,Ehrwürden des Herrn Oberrabbiners Katz an die Mitglieder seiner Gemeinde: ב״ה Auf zur 11. ■Kenessijoh Gedauloh! "כנסייה גדויה"! Was dieses Worr uns, dem thoratreuen Judentutne, bedeutet, welche Erwartungen wir Orthodoxen an den Zusammenschluß der □'ירא *aller Weltteile knüpfen, es braucht nicht erst gesagt ,zu werden. Jedes Sic hau sammen find en der Frommen bringt■ sowofol den Teilnehmern wie der ganzen Welt Segen und ,Heil. "כינוס לצדיקים נאה להם ונאה לעול□". Ein ganzes Gebiet für die Orthodoxie hochwichtiger Fragen in religiöser und sozialer Beziehung soll durch die Kenessijoh Gedauloh ihre ,praktische Lösung finden. Und daß dies der Fall sein wird, dafür bürgen׳ jene גדולים וצדיקי□ שליט״א Geistesheroen als auch praktischen iBaaie-Batim יראים וחרדים היץ, die sich im Eiui הבעל״ט •in der iKenessijoh Gedauloh zusammenfinden werden, "לחזק אח בדק הבית" aße Gebrechen, die sich am /Körper des Judentums zeigen zu behöben. אלוקים נצב כעדת אל. Und somit ersteht .in der Kenessijoh Gedauloh ein neues Heiligtum ifiir Jisroei, zu dessen ,Aufbau jeder sein Scherflein ,beitrage. ,Es ist dies jüdische Pflicht, der sich niemand entziehe. Jeder setze seinen Stolz darein, sagen zu können, "חבר אני לכל אשר יראוך" Zeichnen Sie reichlich ifiir den Kenessijoh-Gedauloh-Fonds, der der geistigen, politischen und finanziehen Vorbereitung der iKenessijoh ,Gedauloh dienen soll. Jeder kenne seine Pflicht, niemand bleibe zurück.!לבא לעזרת ד׳ בגמרים!Nitra, א׳ רר״ח אדר שני תרפ״ט לפ״ק Mit ,glaubensbrüderlichem Gruße Aron (Katz. Oberrabbiner. Audi die ,Schwesterorganisation für Böhmen, M ähre n u n d Schlesien leitete eine Aktion zur Kenessijoh Gedauloh ein und versendet soeben an die leider sehr wenigen thoratreuen Juden dieser Länder den folgenden Aufruf: 1Prag,!Mähr.-Ostrau, ’Bosikowitz, im Adar I, 5689. An alle thoratreuen Juden in . Böhmen, Mähren und Schlesien! Die Leitung der;Agudas Jisroei bat in Gemeinschaft!mit dem ,Rabbinischen Rat die;Einberufung der I׳I.!Kenessijoh!Gedauloh für ,den Spätsommer dieses׳ Jahres beschlossen. ,Zum zweiten!!Male werden sich ■demnach ,die gcwählten Vertreter des gesetzestreuen Judentums aus allen Ländern gemeinsam mit ihren rabbinischen Führern vorsammeln, um an der Lösung der Gemeinscbaftsprobleme des jüdischen Volkes im! Geiste der Thora zu arbeiten. Zum ■zweiten!!Male werden die .thoratreuen Juden in allen Ländern von dem erhebenden!Bewußtsein erfüllt sein, daß die großen Aufgaben׳ der jüdischen Gesamtheit ‘unter Mitwirkung ihrer freigewählten, gleichgesinnten Vertreter vom Gesichtspunkte der ■unvergänglichen alten jüdischen •Ideale gewertet •und mit G-ttes Hilfe einer!Lösung enitgegengafiihrt werden. ,Wir richten daher an unsere ,Gesinnungsgenossen ,in ,Böhmen,!Mähren■■ ■und Schlesien die Aufforderung, angesichts ■der bevorstehenden zweiten Hauptversammlung ■der Weltorganisation der orthodoxen!jüdischen! Gesamtheit ihre Zugehörigkeit zatr Agudas Jisroei und ihre Treue zu ■den ewigen Idealen ■des traditionellen Judentums zu ׳bekunden׳. Seid, werdet!!Mitglieder .unserer ״,Landesorganisation ,der Agudas Jisroei für!Böhmen, Mähren׳ und Schlesien“! Werbet 'Mitglieder für sie! Erwerbet Euch und schaffet ■Euren Gesinnungsgenossen die Möglichkeit und ■das Recht, Delegierte! zur Kenessijoh Gedauloh zu entsenden, die zum׳ Ausdruck!bringen sollen, daß auch bei uns das!Interesse uiivd die Hoffnung für die Neubeilöbung der Thoratreue in allen Herzen' der jüdischen Gesamtheit!' •wach sind und daß auch .,wi'r bereit s׳imd'׳, unseren!Anteil an den Pflichten der Gesamtheit zu nehmen. Hiezu! gehört die ■Entrichtung des ״Tnirnas Chower“ (Mit!gliie1d:sb!e,iträges von!tsch. K JS, ohne welchen, ׳in Sinne .der Organisationsstätuten das Wahlrecht zur Kenessijoh Gedauloh nicht ausgeiibt werden ■kann. Bedenket, daß gleich ■der ersten, ■die vor mehr als fünf Jahren in Wien tagte, auch ,diese M. .Kenessijoh!Gedauloh, die für ■den Monat Elul voraussichtlich abermals ei n!be rufen wird, ein grandioses ■Bild!des inmitten aller Stürme der .Jahrtausende den! Thoragesetze und den Thoratraditionen treugebliebenen ,jüdischen Volkes ■dar!z.uste'llen berufen ist, und traget, ׳je nach ,Eurem Können, mit einer Sonderspende zum .Kenessijoh-Gedauloh-Fonds bei. Vor allem aber stärket unsere Reihen׳ und schließet ,Euch uns an:!מי לח אלי!Fiir die Landesorganistion ,der Agudas Jisroei in Böhmen, Mähren׳ und Schlesien1: Gustav Springer. Dr. S. ׳Lieben׳ ■Dr. Max Beer. Jakob Schwarz. Franz Fischof. Zuschriften und!Geldsendungen sind zu adressieren an:!Dr. S.!Lieben, Prag, V., ßilkova 3, wegen Agudas Jisroei. ,In mehreren Gemeinden, .in ■denen• bis jetzt ,Aguda- Orts- und Jugendgruppen nicht bestanden, bildeten sich vorbereitende Komitees zur Gründung solcher Gruppen. Aus der orthod. Gemeinde in Piestany. Wie L11 ,dieser Zeitung bereits öfters ׳erwähnt wurde, •ist es seit Jahren eines der öffentlich verkündeten edlen Ziele des tschecliaslowaik'ischeu Zionismus misrachis tische r Färbung, ■den •Frieden in •der orthodoxen Gemeinde von Piestany, dem Rabbinatsitz des Präses der orthodoxen Landeskanzlei, zu stören. Nachdem ׳alle ■solche׳ jahrelang eifrig gemachten Versuche an dem Willen der Gemeindemitglieder .scheiterten und sie •in ihrer Mehrzahl •im Gegenteil 111׳ den Satzungen der ■Gemeinde durchaus wirksame Maßnahmen trafen, ,uni den orthodoxen Charakter der Ge- •meinde ■und ihrer ,Institutionen zu bewahren!und sie vor allen zionistischen .,Eroberungs“versuchen zu schützen, hatte ,die Zugehörigkeit ■der Zi011 isten-Mi sruchisten ,zur orthodoxen Gemeinde für sie jeden Zweck ■verloren. Sie sammelten einen Kreis von Leuten u׳m sich, die ihrer!Gesinnitng und Lebensführung nach für orthodoxes Judentum Je der Tag 1• festigt die Überzeugung den delikaten, würzigen, gleich guten Geschmack, das feine Aroma, die volle goldbraune Farbe erhält Ihr alltägliches Kaffeegetränk bei der Verwendung von verläßlich koscherem aecht Franck mit der Kaffeemühle in Schachteln und Packeln. Deshalb empfehlen wir ihn auch heuer für Pessach! ך CÄ□ kein besonderes Interesse 1haben können, schieden ■aus der orthodoxen Gemeinde aus ■und■ gründeten! eine separate ncöloge Gemeinde. ׳Gemäß deti Intentionen des ״Trentvumgs- Zionismus“ bemühte sich׳ diese neue Sepäratgcmeinde ■zunächst,!ihre Zugehörigkeit zur! Neologie durah den Namen ״Jeschurun“, den sic sich beilegen wollte, z׳u bemänteln und/ ■zu beschönigen. Auch dies mußte jedoch mißlingen, denn gesetzlich ist derzeit nur noch die Gründung von zwei Typen! von 'jüdischen Gemeinden zulässig, entweder ״o r l hl o d׳ o x“ oder ״n e o 10 ,g*\ Der Trick mit dem!Namen ״Jeschurnn“ würde ihnen übrigens fiir ■die Dauer auch,!nicht genützt ,haben. Die Gaoniim der vorigen!Generation haben .nämlich ihren bekannten fssut ohnehin auf alle Gemeinden ausgedehnt, die sich v o n d er O r t ho d o x i e at n t e r welchem Titel und unter welchem!Namen ,i mm c r 1 o ss a g e׳n. So wurden denn auch ׳die Statuten dieser neuen ׳Gemeinde vor kurzem von den ,Behörden nur unter dem Namen ,.׳Kongreß-Gemeinde“ legalisiert. Dadurch ■ist jeder• •Irreführung, als ob es i!n Pieätany den Zionisten ,Hindi ähren! Freunden gelungen wäre, der bisherigen einheitlichen orthodoxen Gemeinde eine!zweite orttoodaxe Gemeinde entgegenzustellen, vergebet!gtl Die neue ,Neologengemeinde stellte vor einigen Tagen auch schon einen eigenen Schochet an, und. zwar einen Mann, der bisher ■bei ,einen kleinen, in Auflösung ,begriffenen orthodoxen Dorfgemeinde ׳(Kostalany) angestellt war.!Um nun ,die Gemeindemitglieder— und vielleicht auch den einen oder ■anderen der neuen Gemeinde, die׳ ■sich!die religionsgesetlzliehen1 Konsequenzen ihrer Zugehörigkeit zur ‘Neologie noch!nicht vor Augen geführt haben — vor dem איסור נבלות וטרפות zu bewahren, gab das Rabbinat ■von •Piestany mit der Unterschrift der ■Herren Oberrabbiner Weber ■und Rabbinatsassessor Teiichthal ׳dieser Tage ׳die folgende ße- ׳kämitmachiing in ■hebräischer und deutscher Sprache heraus: ב״ה הידעות ביד״ץ דפה ק״ק ארטה׳ תע״א אזהרה חמורה! להתורע ולהגלות כי כל אלח שנפרדו ויצאו מקהלחנו. הקדושה הארטהאדאקסית ויסדו להם קהלה בפני עצמה, קהלה של נעאלאנים, שקיבלה זה לא כבר את אישור הממשלה על השטאטיטען שלהם בשם הנאה להם "עדת קאנגרעס" ינעאלאג) חלה עליהם עי״ז, עליהם ועל בתיהם, על מוריהם ועל זובחיהם ועל בית תפילתם ועל כל מוסדותיהם האיסור החמור שכמה מאוח1 רבנים גמלים גאוני אמי וצדיקי עולם, מורינו ומאוריני, אשר ספיחס אני חיים ומימיהם אני שוחים, הפריזי על כל הקהלות שאינם בכלל הקהלוח הארטהאדאקסיות כידוע. והאיסור הקשה הזה עותר בתקפו הראשון עומד כמקדם כהחלטת כל הרבנים הגאונים דארצני בשנת החרפ״ב. והנה עפ״י הפוסקים כל אלה הנפרדים לזרים הם נחשבים בכל עניני הדת ואין להם חלק ונחלה בתיך בני ישראל הארטהא־ דאקסים השומרים התורה כפי אשר חיא מורשה לנו מרור רור הרבה־ מאוח ואלפים שנה (מהר״ם שיק זצוק״ל הירד חשיבה של״ג) על כן כל איש אשר יראח ה׳ נוגע אל לבבו יהא זהיר ונזהר מאד שלא להחגעל במאכלות שלהם האסורות כשאר נבלות וטרפות וכל מי שיעבור על אזהרה זו יהי׳ חליי עליו גם התיצאיח תכתובות בתקנות קהלחני על עוברי עברות ואוכלי מאכלות אסורות ר״ל. ומיכן שהאיסיר חל גם על כל יתר המיסחת שלהם ושאסיר לכל יהירי ארטהאדאקסי להשתמש בהם. ולהשומע ינעם וחבא עליו ברכת טיב. וקהלחני הקדושה שנחיסדה על ידי גאוני ארץ בע״ב יראי ה׳ אשר תמיד היתה מגמתם ומטרתם ללכת בדרכו הארטהאדאקסי׳ בלי לנטות מהם חשגא ותפרח ותעמיד על תלה בזכיח כל הגאונים והצדיקים אשר לאיר חורחם ובנתיבחם נלכה אנו ובנינו לרור דירים. Strenge Warnung! Es wird hiedurch ׳bekanntgegeben, daß auf alle diejenigen׳, die ,unsere orthodoxe Gemeinde verlassen haben und jetzt unter dem Namen ,Kongreßgemeinde“ ■eine von der Regierung bestätigte Neolog eugemeinde gründeten, die strengen und schweren Verbote, die von hunderten ,der גאונים וצריל/ים rabb. Autori- ׳täten׳ ■der vorigen ■Generation über ■alle •dem orthodoxen Verbände nicht angehörenden Gemeinden verhängt wurden, gleichermaßen auf die hiesige neol'oge ,Gemeinde und׳ auf ihre Mitglieder angewendet werden müssen. Diese איסורים sind nach dem Beschlüsse aller orthodoxen Rabbiner ׳linseres Landes vom Jahre 5682 auch ■heute noch ungeschwächt :in Kraft. ,Unter diesen איסור fallen alle Mitglieder der neo- ■logen Gemeinde, ihre Haushaltungen, •ihre!Rabbiner, Schächter, ,Bethäuser ,und alle ihre Institutionen aus nah mslos. ׳Laut Entscheidung der religiösen Dezisoren, גדולי ח פ 1 ס ק י ם sind die Neologen als in religiöser Beziehung aus dem Kreise der gesetzestreuen Judenheit vollständig ausgesehiedeu änzusehen und darf ein orthodoxer Jude, dem das ererbte ,heilige ■Gut der ת1רה noch teuer ist. mit ihnen ׳keinertlei religiöse Gemeinsamkeit pflegen. Jeder g-:;vsfiirchtige Jude wird daher vor ׳dem Fleischgenuß aus der