Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 14 (1928)
- Issue
- 32 (17.8.1928)
- Date
- 1928-08-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 32 _ jüdische presse S6»e207 bas neue Kongruagesetz, •; ״״ Vorbemer kun«: . / J . , ־ : Am 25. Juni 1926 wurde von der tschecho- .c 1 ,slowakischen ׳Nationalversammlung ein!Gesetz j beschlossen, ■daß ■die Bezüge der 'Seelsorge-; geistlichkeit der vom Staate anerkannten, bzw. ־! י rezipierten!Kirchen und!Religionsgesellschaften! regelt. Oie Durchführungsverordnung zu die-!י•;! sem ׳Gesetz wurde erst am 17. Juli 1928 aus-! ':gegeben. Auch die jüdischen Gemeinden, 1! '•R^1׳b»bam e r und Rabb.'in a׳ts v e r we s e r sind an diesem neuen Kongruagesetz luteressiert. Wir veröffentlichen daher im folgenden die wesentlichsten Bestimmungen dieser Ver- Ordnung zur!Information aller ׳interessierten Kreise. Die Red. § 1. Von den entsprechend dem Gesetze organisierten Kirchen und iReligionsgesellschiaften gelten als Konsruukirchen, bezw. iKongruare'ligionsgesellschaften: In ׳Böhmen, (Mähren und!Schlesien die katholische und die orthodoxe (griechisch-orientalische) Kirche. (In der S.lowakei und in Karpafcho-Rußland die rezipierten Kirchen: die!katholische, die evangelische A. B., die evangelischreformierte, die griechisch-orientalische ׳und die rezipierte lüdische Religionsgenossenschaft (jüdisches (Bekenntnis). § 2. Das .niedrigste Einkommen der Geistlichen der Kongrua-Kirohen und!KongruawReiigionsgesellschaften, welche •in der Verwaltung von Pfarrämtern oder ,in der sonstigen seelsorgliohen Verwaltung auf Stellen, weiche mit!Zustimmung der staatlichen Kol tu »Verwaltung systemisiert wurden, tätig sind, beträgt jährlich 9000 tsch. K, welcher Betrag nach!je drei Jahren anrechenbarer Dienstzeit, insgesamt aber höchstens zehnmal, ׳um je 972 tsch. K erhöht wird. :Den Anspruch auf die Erhöhung des niedrigsten Einkommens (Kongrua) muß der!Geistliche lanmelden und gegebenenfalls die Bedingungen für diesen Anspruch nachweisen. Dabei gelten ׳für die einzelnen Kirchen die diesbezüglichen ׳Bestimmungen des dritten Teiles. §§ 121, .141 und 178. § 3. Einen Anspruch auf die Kongrua samt dem entsprechenden Erziehungs׳be׳itrag!haben die Geistlichen nur dann, wenn sic tschechoslowakische Staatsbürger sind, wenn sie die vorgeschriebene ׳Gymnasiialvorbiklung nachweisen können und wenn sie alle!Bedingungen erfüllt ,11aben, welche f<ür die Anstellung auf den mit Zustimmung der staatlichen!KultusVerwaltung systemisierten Stellen bei der Verwaltung der Pfarrämter oder in'anderem öffentliehen, seelsorgischen Verwaltungsdienst vorgeschrieben sind und die physische!Fähigkeit zur Verrichtung der j Funktionen beim ׳Eintritt in die seelsorgliche Verwaltung j nachgewiesen haben. § 4. Abs. 2.!In den jüdischen Religionsgemeinden ׳gilt!als Geistlicher;in diesem Staate nur der Rabbiner. § 7. (Abs. 1. Als Stellen, welche mit Zustimmung der staatlichen Kultusverwaltung in der Verwaltung der ׳Pfarrämter und in der sonstigen öffentlichen seelsorgliohen ׳Verwaltung systemisiert wurden, gelten ohne'weiteren Nachweis alle Stellen der Geistlichen usw., welche 1a׳m 1. Jänriet 1926 dauernd besetzt waren. § 9. Die Geistlichen haben!Anspruch auf einen Er- .׳zieliungsbeitra'g, ׳welcher bei einem unversorgten Kinde 1224 tsch. •K, bei mehreren unversorgten Kindern 1880 tsch. Kronen jährlich beträgt. § 10. Abs. 2. Für Kinder über 18 Jahre gebührt ein Erziehungsbeitrag nur: 1. Wenn sie an einer staatlichen Lehranstalt oder an •einer solchen •mit. Oeffentlichkejts- •recht studieren, bis!zur!Beendigung der Studien, ׳längstens!aber, ׳in Mittel- und Fachschulen bis zum!vollendeten 21, Lebensjahre, an )Hochschulen, wenn sie ׳mit ׳ordentlichem Erfolge studieren, bis zum vollendeten 24. Lebensjahre, oder wenn sie infolge einer dauernden (geistigen, oder, körperlichen Krankheit ,für jede Verdienstmöglichkeit uhgeeignet sind. ־ 14 §׳. Anspruch ,׳auf .die iKongrua in vollem Beträge nach § 2 und^die vollen Erziehungsbeiträge mach § 9 haben unter den übrigen Bedingungen nur die Geistlichen, welche mit,Erfolg an einem inländischen Staatsgymniasium oder einem,.Gymnasium •mit Oeffentlichkeitsrechf die Matnritäts- •Prüfung absolviert haben. Geistliche, welche diese iMatiirifätsprüfüng nicht abgelegt haben, ab,er mit Erfolg wnigsteiis sechs Klassen •eines inländischem!Staatsgymmasiums •oder eines solchen ׳mit Oeffentlichkeitsrecbt •absolviert 'haben, haben nur auf zwei Drittel der IKongrua Anspruch usw. Geistliche, welche die in den vorhergehenden Ab- Sätzen angeführte Vörbildun׳g nicht!haben, aber ׳mit :Erfolg wenigsitens vier Klassen eines •‘inländischen 1Staatsgyimmasiums oder eines solchen mit i.Oeffentlichkeitsrecht a'bsolviert haben, haben nur auf ein Drittel der IKongrua An- •spruch. ׳Eime Dispens vom!Nachweise der vorgeschriebenen Vorbildung zwecks Erreichung des Tischtitels ersetzt nicht die im § 14 vorgeschriebene Vorbildung. '§ 18. Die Ergänzung des •niedrigsten Einkommens!(iKongrua) wird um die andere ständige Einnahme ver- <rj tigert, welche der!Geistliche aus öffentlichen Mitteln bezieht. Diese Bestimmung bezieht sich ■nicht auf die •Ent- Schädigung und das Weggeld für den Religionsunterrieht usw. § 19. Geistliche,• welche nach den bisher geltenden Vorschriften entsprechend ihrer Vorbildungl) die verminderte Kongrua bezogen, ■erhalten die Kongrua •nach § 14, Abs. 3,׳־), es wäre denn, daß sie der Vorschrift des § 14, Abs. 2, entsprechena), in welchem ׳Falle ihnen •die Kongrua nach dieser .Bestimmung gebührt. Abs. 2. Geistliche, welche bisher die ׳unverminderte iKongrua bezogen, erhalten die Kongrua in dem ,in § 14, Abs. 1, festgesetzten Ausmaße. (׳Fortsetzung folgt.) Zionistische Umtriebe in Nitra. •Aus iN'ii t r a wird) uns gemeldet: Der zionistische, bezw. misrachistische Kreis :in!unserer Stadt, ׳der sich aiis;Mitgliedern und Nichtmitgliedern unserer orthodoxen Gemeinde zusammensetzt, macht seit längerer Zeit •die größten Anstrengungen, um •den Frieden i!1'unserer Gemeinde zu unterwühlen und den guten orthodoxen Geist der Gemeinde in seiner Fortentwicklung zu stören. Obwohl der überwiegende Teil der Gemeinde und namentlieh die!בני תוח־ die sich geschlossen um •unseren ehrx) Mit vier ■Bürgerschulklassen. Die Red. s) Ein!Drittel der Kongrua. Die Red. 3) Sechs Gymnasialklassen. Die Red. würdigen Oberrabbiner scharöitj. von allen Versuchen der Zionisten und einigen ihnen angeschlossenen gesinnungslosen Querulanten, sich im Gemeindeleben unangenehm i bemerkbar zu machen, keinerlei!Notiz nehmen un'd sich; darin auch von der Assistenz .nicht beirren lassen׳, die den Gegner^! ■der Orthodoxie von ihren auswärtigen Ge- | sinnungsfreundeti immer zur Verfügung gestellt wird, hören sie nicht auf, in einer bestimmten Sorte von Blättchen, die kein anständiger ׳Mensch ohne Widerwillen 1 zur Hand nehmen kann, allerlei unsinnige!Lügen über die! Gemeinde und ihre leitenden Persönlichkeiten zu verbreiten. Sie haben hier eine Art .1״Kultur“־Verein unter dem t Namen ״Achduth“ gründen wollen. Kein!Mensch kümmerte sich um sie und ihren Verein; ,man weiß schon längst, was dort unter ״Kultur“ verstanden wird: eine ,Kultur“, die s i e haben. Unbeachtet zu bleiben, ist ein!Schmerz,; der Linderung verlangt. Die Linderung kam jedoch׳ nicht und wollte nicht kommen. •Die Vereinsgründling ging ihren normalen Weg bei den Behörden und dürfte so enden, wie solche zionistische und misrachistische ׳Gründungen zu enden pflegen. Nun haben sich die braven ׳Herren auf etwas verlegt, was wahrlich nicht zum zionistischen Programm gehört, nämlich aufs — ׳Beten. Das wirkte schon ein wenig bemerkenswert .und 'fand auch eine gewisse Beachturig. Betende Z i 0 n i׳ s t c.n zum Zwecke der Befriedigung ihrer Streitsucht ■und des Friedens'bruohes innerhalb einer orthodoxen Gemeinde! Das war schon etwas, woran man nicht ganz achtlos vorbeiging. ,Nur hatte die;Sache einen kleinen׳ :Haken. Vorläufig hat sich nämlich der Zionismus trotz seines Misrac'h'i-Fiügels!in der SIowakei noch nicht als besondere national-jüdische ,Konfession“ oder ״Religion“ etabliert. Gute Zionisten schreiben sogar!Bücher und .Abhandlungen, um das Tröpfchen ,,!Konfessionalität“ und ״Religiösit'ät“, das sich in ihren Reihen noch etwa vorfinde,n sollte, so rasch wie möglich aus der Welt alles!Seienden zu schaffen. Solange es •aber eine zionistische Sonderkonfession •in •der Slowakei nicht gibt, kann cs bei Uns ,in Nitra auch nur eine orthodoxe und eine neologeGemeinde geben,'aber keine —־ zionistische. Diese beiden Gemeinden, sowohl die orthodoxe wie die neologe, sind aber •von Gesetzes wegen — z׳um tiefsten Leidwesen aller Zionisten, Mlsrachisteu und sonstigen streitsüchtigen ״!Nationaljuden“ allerneuester Mode — nicht ganz rechtlos. Das Staatsgesetz schützt sie in mancher Beziehung und stattet sie,!ihren'Statuten gemäß, mit gewissen Rechten aus. Dieser ,gesetzlichen Rechte können sie nicht beraubt werden,!Es gibt, in einem Staate wie die tschechoslowakische Republik G־tt sei Dank keine Beh'örde, •die eine solche (Rech'tsv.erkürzung unternehmen würde. •Zu diesen verbrieften gesetzlichen Rechten der Gemeinden gehört a/ber die Errichtung!und Bewilligung van Bethäusern!für die Angehörigen ihrer Konfession. Der zionistische Versuch, mit ,jMachloffke-Minjanim“, die weder von der orthodoxen noch von der neologen Gemeinde ordnungsgemäß' bewilligt und auch nicht von den statutarisehen Instanzen dieser Konfessionen gutgeheißen wurden, den Rahmen* der beiden Konfessionen zu sprengen und auf diesem Wegje allerlei zionistischen Umtrieben ein Tor zu öffnen, mußte also schmälich scheitern, wie alle anderen zionistischen und misrac'histischen ׳Unternehmungen, in die orthodoxen Gemeinden durch 'Schlupflöcher ׳einzudringen. ,.״,• Selbstverständlich 'hat unsere Gemeinde bei der Geltendmachung ihrer ausschließlichen Rechte aulf Erricht'ung und Bewilligung von' Betgelegenh'eiten für die Mitglieder ihrer Gemeinde die weitestgehende, aber pflichtgemäße Unterstützung der orthodoxen Zentralkanzlei in Preßburg erwartet und tatsächlich audh erhalten•. Das Recht der Gemeinde in dieser Beziehung ist so selbstverständlich und im Gesetze, bezw. Statut so klar umschrieben, daß es nur 'bedauerndes Erstaunen .hervorrief, als eine lokale!Instanz in!Nitra nicht bald auf den ersten Blick verstanden hatte, den Weisungen der oberen Instanzen unausweichlbaren!Gehorsam zu sichern. Damit aber hat sich ׳die orthodoxe!Landeskanzlei in 1 den Augen der hadergierigen iBet'zionisten zu ״Mitschuldigen“ unserer Gemeindeleitung und unseres Oberrabbiners gemacht. ״Wehe ihnen also allen miteinander!.“ sagten sich die Zionisten! •und ihr Anhang. Ein Preßburger Advdkat, der jetzt mit allerlei Wahlvorbereitungen übermäßig beschäftigt ist, versprach ihnen zwar, wie sie vor den Irregeführten großtaten, ״energische Intervention", •bei der er mit seinem weitreichenden Einfluß diesem 1״Weber“ schon zeigen werde, was es ,heißt, in den!Gesetzen sich besser auskennen zu wollen, als der ״zukünftige Paria- ‘ mentarier“ einer ״Jüdischen Partei“. Aber mit seiner Kenntnis der Gesetze happert es ein bißc’hen und mit seiner ״Energie“ im Feldzuge gegen die Rechte der orthodoxen Gemeinde kommt er dort, wo Tatsachen und nicht große Worte Trumpf sind, ungefähr so weit, wie er sich mit allen seinen Kunststücken dem jüdischen Abgeordnetenmandat — nähert. Was tut man also in solcher Verlegenheit, wenn man einmal in Nitra Zionist ist ,und allem Widerstand zum Trotz seinen •Streit mit der orthodoxen Gemeinde und — wenn es geht — mit der Orthodoxie des ganzen Landes haben will? Man sucht sich •eine Zeitung, und mag sie auch in Nitra erscheinen, und lügt, in einem fort mutig drauf los, unverschämt und gemein, erfindet Zitate ,über De nunz i ä t i 0 n e ,n aus Schriftstücken, die niemals existiert haben, und schleudert Worte um sich, di•e, von *dorther stammend —■ niemand w .u nd.ei n.e h m e n. ~!Unddeshalb,- weil diese infamen Lügen niemand überraschen, weil :kein Mensch von dorther etwas anderes erwartet, wird der Plan mißlingen unfrjn .Nitra .wird’s mit der so kühn an.gezettelten Machlajke diesmal wieder — nichts sein! Mewasser. Die Oberrabblnerstelle in Büke. Seit dem Wegzüge des Oberrabbiners ׳Liebermann bildete die!Neubesetzung der Rabbinersteile in Bilke den Gegenstand eines leidenschaftlichen Streites zwischen der Gemeinde und■ Rabbiner Leibisch , K ,a 1 e c ■h, der •auf die 'Stelle Anspruch erhob. Wie uns mitgeteilt wird,!ist dieser Streitfall nunmehr zu allseitiger Zufriedenheit beigelegt worden. Am 5. Juni tagte unter Vorsitz Sr. Ehrwürden!Herrn!Oberrabbiner Du•sc!h•in s ky aus Hust ein Schiedsgericht in dieser Sache. Laut dem!(uns im Wortlaut vorliegenden) Urteil erhält die Gemeinde freie Hand, bei der Wahl ihres Oberrabbiners, während dem Rabbiner •Kalech der Titel und die •Funktionen eines ״Rosch-Bes-Oin“ aberkannt •und der Titel und teilweise auch die Funktionen eines ״Daijan“ nebst einer Geldabfinidiung zugesprochen wurden. Sijumfeier in Pezinok (Bösing). Aus 1B ö s i n g wird uns!berichtet: Am Abend des חמשה עשר באב wurde!hier nach zweijährigem, intensivem Lernen im Rahmen einer סעודה של מצהו ein 5*}mh auf מס׳ כתיבות veranstaltet. Bei dem Feste hielt unser ehrwürdiger Herr Oberrabbiher Jos. Schill •einen schönen חדרן im Anschluß an gediegene דברי תורה• Es sprachen noch aus diesem Anlaß die!Herren Salomon Weis z •und Ch. Friedman n ■und •die ׳Bäciiurim H. Ster •n, (N. Oh. E h r e n t r e u und Sam. IA •d 1 e r. Bei den üblichen ׳ שירים ותשבחותblieben die Teilnehmer bis lange nach Mitternacht beisammen. Im Anschluß •an diese Siljum-Feier wurde eine neue Chewroh zur!Pflege des לימוד הש״ם unter den Kaufleuten gegründet.!New York. 11m ersten Berichte der ׳Expertenkommission für Südamerika wird konstatiert, daß 20.000 jüdische Einwanderer ׳jährlich• nach Argentinien und Brasilien!kommen!könnten. 44♦♦« mit allen iNebenräumen,!NähenAugartenbrticke, gegen Miete aibzu'geben.!]Unt׳er ״Ohne Ablöse“ an die 1Wr. •Adm. Für Mädchen!aus ׳gutem, streng frommem Hause, intelligent, hübsch und!i׳m!Haushalte tüchtig, mit entsprechender )Mitgift, ׳wird passender Mann, womöglich diplomierter Lehrer,, gesucht.!Zuschriften unter ״Trautes!Helm“ an die!Bratislavaer Adm.__ Suche, eine brave jüdische Person, die neben einem Dienstboten die Küche selbständig versieht und die Wirtschaft!beaufsichtigt, zu möglichst!sofortigem Eintritt. Fa- ׳milienanschluß und gute Behandlung versichert. '_ David Kohn,!Holzhändler, Nitra. 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Zweck ■der אסיפה ist, über die Ver- ״-besserung der •in einer außerordentlich ׳schweren Situation sich befindenden• Mensa der dortigen ישיבה zu •beraten und •ihr rasche iHUfe zu schaffen. ׳Auch •auf diesem ׳Wege werden sämtliche לסירים auch ■diejenigen, ׳die wegen mangelnder Adresse eine direkte •Einladung nicht erhielten, dringend ersucht, bei dieser אסיפה unbedingt zu erscheinen ׳und an die Adresse •der Jeschlwaleitung in Galanta ihr!Erscheinen bekanntzugöben, •damit für Unterbringung gesorgt wird. וזכות החזקת החורה יעמוד להם ׳ ,בחור ח״ח דר״שReligionslehrer der Sninaer Ge- .meinde, der schon in mehreren vornehmen •Gemeinden vorbetete, sucht für ׳die י״נ הבע״ל Vorbeterposten. Der- ׳selbe ist zugleich בעל קורא ובעל תוקע Adresse: Isak Dorf, Snina (P. K. R.). Für hübsches, gebildetes und tüchtiges Mädchen, 23 Jahre, aus guter, streng religiöser Familie, Ausland, 20.000 Schilling Mitgift, nebst schöner Aussteuer, wird : ,passende Partie gesucht. 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