Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 10 (1924)
- Issue
- 5 (1.2.1924)
- Date
- 1924-02-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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V. b. b. JÜDISCHE PRESSE ORGAN FÜR DIE INTERESSEN DES ORTHODOXEN JUDENTUMS. Redaktion und Administration{ Wien, II., Malzg&sse 19 a. — Telephon 49.054. Tschecho-SIowakei.‘ Bratislava, Postfach 140. Erscheint jeden Freitag. — Redaktionsschluss: Fftr Artikel Sonntag, für Nachrichten Montag. Abonnementspreiset Ganzjährig: Für Oesterreich, Deutschland, Polen öst. K 80.000, Tschecho-SIowakei Kfi. 70, Schweiz Frcs. 10, Amerika 9 Dollar, Italien 95 Lire, England 7 Shilling, Rumänien 800 Lei, Jugoslawien 100 Dinar, Einzelnummer öst. K 9.000. Zahlungen ffir Oesterreich 1 Posta! Nr. 13.45S: ffir Polen: Postsparkai Nr. 190.409: ffir Ungarn! Postspari Nr. 50.170: ffir Tschecho-SIowakei Konto Nr. &3B6; ffir Jugoslawien: 40.217: f.Runlniett: Banea Mannen &C0, Bukarest; für die Schwein P01 parkasaenamfWiea, Koste nenamt Warschau Keilte laeseaamt Budapest, Koste MdhEÜancf^oSrViSäi itscheckk. Luxem V1L14» Nr. S Wian-Bratisiava, 1. Februar 19*4 .ב׳ה ויענדדםרעםסבורו: כץ שבט תיפץ־ 10■ Jahrg. Rechtsfragen. Das Recht im gewöhnlichen Sinne des Wortes versucht in die Verhältnisse zwischen Mensch und Mensch eine bestimmte Ordnung zu bringen. Die Rechtssysteme fast aller Völker weisen eine strenge Scheidung auf zwischen Zivilrecht und Kriminalrecht. Crsteres schafft die Voraussetzung, unter der sich der normale Verkehr zwischen den Menschen im Handel und Wandel zu bewegen hat. Letzteres greift da ein, wo eine Schädigung des einzelnen oder der Gesell- Schaft versucht oder verübt ist. Auf Grund dieser Unterscheidung kennt das Zivilrecht im engeren Sinne des Wortes (keine Strafbestimmung, vielmehr bedingt eine Nichtbeachtung der dort gegebenen Voraus- Setzungen Wirkungslosigkeit etwaiger Abmachungen. Nun hat allerdings die Rechtswissenschaft gewisse Normen zu ergründen versucht, aus denen unwandelbar und unbeeinflusst von Zeit und Ort alle einzelnen Rechtsbestimmungen fliessen. Es erhebt sich aber da *ehr die Frage, ob das nicht künstliche Konstruktionen sind, die erst nachträglich aus etwaigen Parallelerscheinungen abgeleitet sind. In den meisten Fällen ist es geschichtlich nachweisbar, dass bestimmte Neuerscheinungen des Lebens neue Verkehrsformen, bewussten Bruch in den bisherigen Normen und Grund- Prinzipien herbeigeführt haben, so dass vor allen Dingen in der gewaltigen Frage, ob ein Rechtssystem den Schutz der Starken oder Schwachen erstrebt• Der Weg vom Faustrecht zum Recht der Thora ist ohne Brücke. Es ist ein Prüfstein des wählen religiösen Denkens und Lebens, ob man der Religion auch einen Einfluss auf das Alltagsieben einräumt oder nicht. Das prägt sich am deutlichsten gerade im Rechtsleben aus, daher kann es gar nicht genügend gewürdigt werden, dass gewissermassen als Einleitung für alle einzelnen Rechtbestimmungen in einer durch einen Buchstaben ausgedrückten Bezugnahme zu den Worten der sinaitischen Offenbarung zum Ausdruck gebracht ist, dass auch alle Rechtsbestimmungen aus derselben Quelle fliessen, in gleicher Weise offenbar sind; daher kommt den einzelnen Rechtsgrundsätzen und Rechtsgesetzen in der heiligen Thora die Bedeutung eines Ewigkeitswertes zu. Der beste Beweis hiefür liegt in der Tatsache, dass für alle Wandlungen aller Zeiten, für alle Aenderungen der Grundlinien für den Handelsverkehr, für alle Verästelungen des Familienrechtes, für alle Verwicklungen des Gesellschaftsrechtes, für alle Probleme des Staatsrechtes, für alle Aufgaben des Völkerrechtes in Din Thora geradlinige Ableitungen für alle möglichen Rechtsfälle sich finden. Diese Einheitlichkeit des Ur- Sprunges der jüdischen Rechtsbestimmung macht es fast selbstverständlich, dass in der heiligen Schrift eine Trennung zischen Zivil- und Kriminalrecht sich nicht findet, da alle Güter des Menschen, die durch das Recht geschützt und erstarkt werden sollen, gleichfalls aus derselben Quelle fliessen. Daher kommt es ferner, dass in demselben Text solche Vorschriften sich finden, die man heute als einen Gipfel sittlicher Vollendung betrachtet, wie auch solche, welche die primitivsten Grundsätze der aus den einfachsten Verhältnissen abgeleiteten Rechtsbestimmungen enthalten. Für das jüdische Recht ist das Gebot, dem Feinde zu helfen, wenn er in Not ist, ebenso selbstverständlich und ebenso verbindlich wie das Verbot, Vater oder Mutter zu schlagen. Das jüdische Recht regelt ebenso sehr die sonnige Welt der reinsten selbstlosen Gefühle der Liebe, wie es andererseits die Welt von der verderblichen Flut des Hasses zu bewahren versteht. Im jüdischen Recht ist die feinste Blüte der höchsten Kultur geborgen. ,Der Haderech* erscheint nach kurzer Unterbrechung in bedeutend verbesserter und mg'össerter Form wieder. Ab n&chsten Monat werden diejenigen, die bis 1&. Februar (10 Adar 1) den Bezugspreis von K 100.000 fQr ein Jahr bezahlt haben, das Blatt repelm&sßig monatlich zugestellt erhalten. Da der ,Haderech* eine Zeitung ist, die Aber die ganze Welt in vielen Tausenden Exemplaren verbreitet, eignet er sich speziell als Insertionsorgan• Administration: Wien, II., Malzgasse 12a. Wille oder Bestimmung. Es sei mit folgender Fragestellung allen sich dazu berufen Fühlenden die Lösung des Rätsels aufgegeben: Ist es Zufall oder kausale Bestimmung, dass hi dem Augenblicke, in dem Ramsay Maödonald dte Macht ergriff, Wladimir Iliitsch Lenin sein Erdenwallen beendete? Ohne weiter auf diese Frage einzugehen, wolle! wir den grossen Komplex des Problemes ״Wille oder Bestimmung“ mit einigen Strichen skizzieren. In unsere Gegenwart fällt der Anfang der Schichtung und Klärung der chaotischen Zustände, die Europa und die Welt seit dem Jahre 1914 beherrschen. Es zeigen sich bereits in unseren Tagen in nebelhafter Ferne die Umrisse der zukünftigen europäischen politischen und^ wirtschaftlichen Konstellation. Dieselbe Voraussagen wäre lächerlich, sie aber voraussehen ist unablässliche Pflicht. Man kann sich täuschen. Doch kann der Irrtum nicht so gross sein, wie die Gefahr, die entstehen muss, wenn die Dinge plötzlich vor die Augen treten und von Unvorbereiteten unbarmherzig rasche, entschlossene Tat fordern. Englands neue Arbeiterregierung mit der Lordgarnierung wird im Innern Englands vieles erwirken, was dem Lande und der ganzen Welt von grossem Nutzen sein wird.; Worin diese Reformen oder Neuerungen bestehen werden, ist momentan unbekannt. Bestimmt wird aber vieles geschehen. Die äussere Politik der neuen Regierung bleibt konstant in den Spuren der Tradition. Monate bevor die neue Partei zur Regierung kam, waren die Zeitungen gefüllt von den kolossalen Neuerungen und ״Umstürzen“, die der Machtergfelfung durch die Labour Party folgen werden. Alle Neuerungssüchtigen und Kaffeehausrevolutionäre wurden aber arg enttäuscht. Dieselben leeren Formeln wurden beim Regierungswechsel vernommen, wie sie immer bei einem Personenwechsel an obersten politisehen Stellen verlautbart werden. ״Gutes Einvernehmen mit Frankreich, Stärkung der Entente, gute freundschaftliche Beziehungen zu allen, Lösung der Reparationsfrage“ usw. Der Traum des Rabbi. (Porttisetizung.) Am Mittwoch, pünktlich zut angesagten Stunde, fand der Einzug des Königs statt, der diesmal mit ausserordentlicher Feierlichkeit begrüsst wurde. Der König war mit grösserem Gefolge als sonst erschienen und den Zug beschloss eine Schar bewaffneter Soldaten* Der Oberrabbiner, gefolgt von den Rabbinern und den Vorstehern — sie alle mit den Thorarallen am Arme — begrüsste den König mit dem üblichen Segensspruche, den er mit lauter, weithinschallender Stimme sprach, worauf die ganze Gemeinde in den begeisterten Ruf: ״Lang lebe der König!“ ausbraoh. Der König neigte zum Danke leicht das Haupt und sein Blick überflog grüssend die freudig erregte, huldigende Menge. In diesem Moment erblickte der Oberrabbiner den jungen Mönch, der in der Nähe des Königs stand und dessen Augen wie in verzehrender Glut brannten. Der Mönch, dessen Antlitz von einer fahlen Blässe war, die noch durefr das rabenschwarze Haar, das ihm bis auf seine Schulter fiel, erhöht wurde, musste unter allen Umständen durch seine imposante Erscheinung auffallen. Er^ war von hoher Gestalt und hatte trotz seiner Jugend etwas Gebieterisches in seinem Wesen. Der Oberrabbiner fühlte völlig den bohrenden Blick des Mönches mit sohier unheimlicher Schärfe auf sich haften; unwillkürlich verweilte auch sein Auge länger auf dem Antlitz des Mönches, prüfend, suchend... Da schien es dem Rabbi, als ob der junge Geistliche noch um einen Gedanken stärker erblasste und er merkte deutlich, wie dessen Augen sich scheu vor den seinen senkten. Aber schon hatte sich der Zug wieder m Bewegung gesetzt und bald war die grosse Hauptsynagoge erreicht. Dem streng vorgeschriebenen Zeremoniell für den Empfang des Königs gemäss und mehr noch aus Ehrfurcht für den Monarchen strömte die Menge lautlos in die Synagoge, die, so gross sie war, bald bis auf das letzte Plätzchen gefüllt war. Der König hatte auf einem erhöhten Sitz und die in seiner Begleitung erschienenen Würdenträger auf Bänken hinter demselben Platz genommen. Jetzt wollten zunächst die Träger der Thorarollen, der Oberrabbiner an der Spitze, an dem König mit tiefer Verbeugung vorüberschreitend, die Stufen zut Bundeslade hinaufsteigen, um die Thorarollen in die von den Tcmpeldienern geöffnete BundesJade zurückzu־ stellen. Doch da ereignete sich ein im Programm der Feierlichkeit unvorhergesehener Zwischenfall. Der König hatte sich von seinem Sitze erhoben und rief dem Überrabbiner ׳zu* | ״Wartet, Rabbi, noch ein wenig. Ich habe im 1 Laufe der Jahre Euere Thoia so oft von aussen gesehen, dass ich nun neugierig bin, auch etwas aus I ihrem Inhalte vorlesen zu hören.“ | Ueberrascht, doch auch zugleich freudige Erregung malte sich in dem erglühenden Antlitz des Oberrabbiners. Auf einem Wink von ihm traten zwei Synagogenfunktionäre zu ihm, nahmen die Thora, nachdem sie die samtene Hülle mit dem silbernen Schmuck entfernt, aus dem dünnen Holzgehäuse und mit den laut und bis in den letzten Winkel der Synagoge vernehmbaren Worten; ״Dies ist die Thora, die Moses den Kindern Israels vorgelegt hatte,“ zeigte der Oberrabbiner sie d׳em König und allen An; wesenden, legte sie sodann aufgerollt auf den Platz, von dem aus die regelmässigen Vorlesungen aus der Thora stattfinden. Mit Spannung folgte der König dem Vorgänge. Plötzlich, wie von einem momentanen Einfall ergriffen, erhob er sich von seinem Sitze, näherte sich dem Oberrabbiner und sagte, nachdem er einen prüfenden Blick auf die Zeilen des Pergamentes geworfen: ״Rabbi, ich wünsche, dass Ihr aus jeder der neun Thorarollen, die zu meiner Begrüssung mir entgegengebracht wurden, irgendeine Euch beliebige Stelle vorleset.“ Nach einigem Besinnen fuhr er fort: ״Der ehrwürdige Priester, der mich hieher begleitete* ich hörte, er sei ein grosser Kenner der alten Sprachen, soll mir, was Ihr hebräisch gelesen, in unsere geliebte Heimatssprache übersetzen.“ Der König gab dem Mönch ein Zeichen, und bald stand dieser neben dem Monarchen und dem Oberrabbiner als Dritter bei der Thora. Schill5 Pclzvarenhaus 1■!res uad En«u!ung!., Bauernmarkt 24 (Ecke Fleischmarkt) Tel. 67*302 Detailverkaufs-Nisdsrlag• 1 I., Grab•■! 28 Filiale: Karlsbad, Alte Wiese. Ptlziiftewihmg gegen Vwilihareiig Iber M Sormaenneiat•