Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 9 (1923)
- Issue
- Sonderausgabe 3 (20.8.1923)
- Date
- 1923-08-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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k3000 Kenessio Gedaulo-Ausg T«*e K3000 JÜDISCHE (״JÜOISIMIE KORRESPOIIOEHZ“) > ORGAN FÜR DIE INTERESSEN DES ORTHODOXEN JUDENTUMS. Redaktion und Administration: Wien, II., Malzgasse 12 a. — Telephon 49.054. Tschechoslowakei: Bratislava, Postfach 140. Erscheint jeden Freitag. — Redaktionsschluss: Für Artikel Sonntag, für Nachrichten Montag. Abonnementspreise: Ganzjährig: Für, Oesterreich, Deutschland, Polen' öst K 4S.000, Tschecho-SIowakei Kö. 70, Schweiz Frcs. 10, Amerika 2 Dollar,'Italienf20 Lire, England 7 Shilling, Rumänien 200 Lei, Jugoslawien 70 Dinar, Einzelnummer öst. K 1.500. Zahlungen für Oesterreich: Postsparkassenamt Wien, Konto Nr. 13.458; für Polen: Postsparkassenamt Warschau, Kont< Nr. 190.409; für Ungarn: Postsparkassenamt Budapest, Konti Nr. 50.170; für Tschecho-SIowakei: Postsparkassenamt Prag, Konto Nr. 53.386; für Jugoslawien: Postsp.*Amt Agram,Ko. N. 40.217; f.Ramänten:Bane*Marmarosch Blanc & Co für Florenz &Co, Bukarest;für die Schweiz: Postscheckk. Luzern VII. 1470. Sonderausgabe 3. Wien-Bratislava, 20. August 1923 .בע״ה וינה־םועססס־רג ח' אליל תיפ״ג j 9. Jahrg. Erez Jisroel. In dem einleitenden Referate zum Satzungsentwurf der Agudas Jisroel, das durch die Klarheit und Schärfe seiner Beweisführung ein Kabinettstück rechtsphilosophischer Abhandlung ist, stellt der Verfasser folgende Sätze zur Charakterisierung der Aufgäbe von Agudas Jisroel hin. ״Das thoratreue jüdische Volk war schon vor der agudistischen Organisation da. Und nachdem die agudistische Organisation ins Leben getreten ist, gibt es für sie keine spezifische ,Vereinsziele, die sie von Zielen des thoratreuen jüdisehen Volkes absclinüren könnten. Die Ziele des thoratreuen jüdischen Volkes sind auch die Ziele der agudistischen Organisation. Und jeden Juden, der diese Ziele bejaht, betrachtet sie, ob er will oder nicht, als einen der ihren.“ Wenn wir diese Gedanken, deren Richtigkeit wir anerkennen, zu Präzisierung der Aufgaben von Agudas Jisroel in Bezug auf Erez Jisroel heranziehen, so ergibt sich für uns folgende Konsequenz. Die Arbeit der thoratreuen Judenheit für Erez Jisroel war schon vor der agudistischen Organisation da. Agudai Jisroel kann kein'e'aridete Zielfe':' verfolgen, als eben die Arbeit der thoratreuen Generationen fortsetzen und vergrössern. Die Ziele des thoratreuen jüdischen Volkes in Bezug auf Erez Jisroel, wie sie während vieler Jahrhunderte erstrebt wurden, sind auch und müssen auch die Ziele der agudistischen Organisation bleiben. Mit derselben Entschiedenheit, mit welcher wir für eine Arbeit in und für Erez Jisroel eintreten, verlangen wir, dass die alten Ziele des thoratreuen jüdischen Volkes, auch die Ziele der agudistischen Organisation bleiben. Wenn die Erez Jisroel-Debatte, die heute im Plenum vor sich geht, Klarheit auf diesem Gebiete schafft, so dass ganz Agudas Jisroel zur begeisterten Vorkämpferin dieser Ziele wird, für deren Verwirklichung sie unerschrocken, hingebungsvoll und opferbereit arbeitet, so ist zu hoffen, dass diese gradlinige ehrliehe Arbeit bei jeden! Juden, mag er auch mit den Prinzipien dieser Arbeit nicht einverstanden sein, Achtung vor der historischen Kontinuität, die Agudas Jisroel in ihrer Arbeit repräsentiert, haben wird. Diese ehrliche Arbeit wird aber vor allem zustande bringen, dass wir jeden Juden, der die alten Ziele des thoratreuen jüdischen Volkes in Bezug auf Erez Jisroel ersehnt, als einen der unseren w.erden verzeichnen können. P. Das Wesen der Satzungen( Referat gehalten am 4• Eltil Tom Rccl&taanwalt Dr» J. Brtiaci׳. M e i n e II e r r e n! Im Namen des Geschäftsführenden Ausschusses habe ich die Ehre, den Entwurf einer Satzung der agudistischen Weltorganisation mit einigen Worten der Begründung Ihnen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bei der vollkommensten aller Organisationen, dem Staat, unterscheidet man im modernen Rechtsleben zwischen dem Recht seiner Verfassung, auch Staatsrecht genannt, und dem Recht seiner Verwaltung. Unter dem Recht seiner Verfassung versteht man den Inbegriff der Rechtssätze, in denen sein eigenartiges Wesen, (gewissermassen seine besondere Stellung in der Staatenfamilie) sein letzter Sinn und sein Ideengetragenes Ziel, sdwie die Art des Zustandekommens seines Willens zum Ausdruck kommt. Das Verwaltungsreciht hingegen hat die ganze Hülle der staatlichen Betätigung zum .׳Gegenstände ■und regelt mene Staatswille auf den einzelnen Gebieten des staatlichen Lebens seine Verwirklichung findet. Ein reiner Verein bedarf im allgemeinen keiner Verfassung. Sein Wesen kann einer besonderen Herausstellung und klärenden Abgrenzung entbehren. Ganz dem Tageszweok hingegeben, tritt sein Wesen hinter seiner Betätigung völlig zurück und diese Betätigung erheischt lediglich eine Verwaltungssatzung, die nach kurzer Angabe des Zweckes die Organe bestimmt, die der Zweck-Verwirklichung dienstbar gemacht weiden. Ehe der Verein, die ihm betretenden Menschen organisatorisch für den Vereinszweck zusammenschloss, verknüpfte diese Menschen in der Vor- Vereinszeit, kein den Verein irgendwie interessierendes Band. Das Wesen des Vereines an sich ist daher einer verfassungsrechtlichen Klarstellung enthoben. Dass Menschen sich zur Erreichung eines bestimmten Zweckes Zusammenschlüssen, braucht nicht weiter erörtert zu werden. Allein auf den Zweck kommt es an und auf die Tauglichkeit der Vereinsorganisation, den Zweck zu erreichen. Die Satzung eines Vereines kann daher nur dem Verwaltunigsrecht des Staates entsprechen. Aber der Staat kann sich mit einem blossen Verwaltungsrecht nicht begnügen. Denn älter als die konkrete Staatsform ist das Staatsvolk. Auch vor dem Bau der konkreten Staatsform ist das Staatsvolk schon vorhanden und der Staat, der dieses Volk organisatorisch zur Einheit Zusammenschlüssen will und die Glieder dieses Volkes restlos umfasse a möchte, hat sich selber in seiner Verfassung vor de/n Staatsvolk zu rechtfertigen. In seiner Verfassung <9rbringt der Staat den Nachweis , dass das tiefste und letzte Wesen des Volkes in ihm zu organisatorischem Ausdruck gelangt ist. Meine Herren! Es ist ungemein charakteristisch fUr die verantwortungsbewusste Bescheidenheit der bedeutenden Männer, die vor mehr als einem Dezennium Agudas Jisroel gründeten, dass sie der Organisation zunächst die äusseren Formen eines blossen Vereines gaben. Das provisorische Statut, mit dem sie־׳an die Oeffentlichkeit traten — die bekannte Kattowitzer Forumlierung — ist seinem Wesen nach eine rein verwaltungstechnisohe Veremssatzung. ״Organisatorischer Zusammenschluss der gesetzestreuen Juden zur Lösimg^der jeweiligen Gesamtheitsaufgaben im Geiste der Thora.“ G an z i m Vor^efgnühd^Slfeh^'lfi^.'dfeiP'diitf;•■•■ eine “kurze Formel gebrachte Organistionszweck. Die Tatsache der Organisation selber wird nicht weiter begründet, ihr Wesen nicht weiter gerechtfertigt. Nur die erste Hälfte des Wortes ״Gesamtheitsaufgaben“, nur der in einer Wortverbindung benützte Begriff ״Gesamtheit“ lässt demiitig-bescheiden die ungeheure Tragweite der Entwicklung ahnen, zu der die Tat von Kattowltz den ersten Stein gelegt hat. Der Geschäftsausschuss Ist zu der lieberzeugung gelangt, dass das Dezennium agustisciien Lebens, das. nunmehr hinter uns liegt, uns das Recht gibt, ja die Pflicht auferlegt, die agustische Organisation als das herauszustellen, was sie in Wahrheit in den schweren Kämpfen des vergangenen Dezenniums längst geworden ist: Die Golussorganisation fm Dienste des thoratreueii jüdischen Volkes! Das thoratreue jüdische Volk war schon vor der. agudistischen Organisation da. Und nachdem die agudistische Organisation ins Leben getreten ist, gibt es für sie keine spezifischen Vereinsziele, die sie von den Zielen des thoratreuen jüdischen Volkes abschniiren könnten. Die Ziele des thoratreuen jüdischen Volkes sind auch die Ziele der agudistischen Organisation, und jeden Juden, der diese Ziele bejaht, betrachtet sie,; ob er will oder nicht, als einen der Ihren. TXriel Bl1*n.־b eltxx.’xx- Die Eröffnung. j Die Sprachen aller Völker, aller Zonen Erfüllen den Raum, der gross ist, grau und kahl Und vor dem Fenster stehen die Aeonen Und starren nieder in den hohen Saal. Jahrhunderte der Not — der Angst — der Qual Umdrängen das Gebäude und sie raunen: ״Sahst Du das je?“ — ״Ich nicht.“ — Sahst ״DuV einmal?“ — ״Wir nicht .... wir nicht . . . Und die Aeonen staunen, Dann hallen durch die Himmel״ hin Posaunen Und immer ,ältere, frühere Zeiten nah‘n, Nicken einander zu, lächeln und raunen: ״Nimmt G-tt sich wieder Seines Volkes an? ״Geseheh’n die Wunder wieder, die geschaht ״Als .wir «;inst die Versammlung Esra.*?• w.-SjC'* Der Chofez Chajim. Höcfi durch' die Fenster Sommersonnqjiblitze: Dort lockt die Welt, blüht blau und wolkenweiss Und achtet nicht des Saals hier, der von Hitze Und Staub erfüllt ist und .von Menschenschweiss. Doch auch die Menschen sehen das Gegleiss Der Sonnenwdt dort oben nicht, der schönen: Sie sehn nur einen Mann i— sehn einen Greis, Hinfällig an der Bühnenbrüstung lehnen. Er spricht sö leise, dass man nur die Tränen In seinen Worten hört — die Worte nicht; Man ahnt nur, dass des alten Volkes Söhnen, Der alte Mann vom alten G־tte spricht .... Und aller Glanz der Welt, er wird zuniciu Vor, G-ttes Licht — vor Seiner Lehre Licht. Gebet. O Herr, vor Dem Jahrtausende ein Tag: Du hast uns nur auf einen Tag gegrollt; Ob es auch führerlos bestehen mag, Hast prüfen Du Dein altes Volk gewollt. Verfolgung war und Schande unser Sold — Du schlugst uns hart, Gerechter im Gericht! Durchs Glas der Welt glomm Deiner Lehre Gold: Wir wankten, schwankten, doch wir fielen nicht. Ein Teil fiel ab — das Volk tat reine Pflicht — Ein Teil fiel ab — das Volk blieb immer treu Und nie erlosch uns Deiner Lehre Licht. -ד- Die Jahre der Erprobung sind vorbei, Jetzt sammle Du zu Garben ein uns Spreu, Dass, wie Du Eins bist, Israel Eines sei! W i e n, 15. August 1923.