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Jüdische Presse · 1921-02-18 · 6 (18.2.1921) · page 1

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Journal
Jüdische Presse
Volume
7 (1921)
Issue
6 (18.2.1921)
Date
1921-02-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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JUDISCHE PRESS („JÜDISCHE KORRESPONDENZ") ORGAN FÜR DIE INTERESSEN DES ORTHODOXEN JUDENTUMS. Redaktion und Administration: Wien, II., Malagasse 12 a. - Telephon Nr. 49,054. Tschechoslowakei: Bratislava, Turnorgasse 14. erscheint jeden Freitag. — Redaktionsschluß: Jtr Artikol Montag, für Nachrichten Dienstag. Abonnementsproise: ftanajährig: Für Österreich und Ungarn d.-ö.K200 —, Tschechoslowakei Kc. 60*—, Deutschland Mk. 60-—, Schweiz Frcs. 10' — , Amerika 2 Dollar, Italien 20 Lire, England 10 Shilling, Rumänien 30 Loi, Jugoslawien 20 Dinar, Polen Mk. 240--. Einzelnummer d.-ö. K 4-, Kc. 1-20. Die 6 mal gespaltene Petitaoile d.-i. K 8* — Fürs Ausland 100 Prozent Teuerungsauscklag. Bei Wiederholung entsprechender Rabatt. Nr. 6 Wien-Bratislava, 18. Februar 1921 .»«sin tik rvQDDjriB - nri ,tsd 7. Jahrg. Eine bescbeidene Trage. Kein Kampf ist so heiß, kein Gegensatz so scharf, •wie der zwischen der modernen Auffassung des demokratischen Gedankens und der in dem Autoril.ätsbegriff wurzelnden Weltanschauung. Gewiß, man kann Kompromisse versuchen: es gibt Autoritätsinenschen, die ihre Stellung den widrigsten, an die sogenannte Masse verschwenderischst gespendeten Schmeicheleien verdanken; es gibt Demokratien, welche .schon höchlichst zufrieden sind, wenn nur die Form der Demokratie gewahrt ist. Aber im großen und ganzen gibt es unzählig viel müde, im Wirtschaftskampf zermürbte Menschen, für welche Prinzipien überhaupt nicht existieren, die jedoch im gegebenen Moment aufgepeitscht und demagogisch bearbeitet, ohne Kenntnis der Folgen, ja kaum im . Bewußtsein ihres Tuns der jeweiligen Modemeinung unterliegen. In diesen Schwachen und Halben liegen die .größten Gefahren für jedes Gemeinwesen, sie Hind die Totengräber sowohl für den Autoritätsgedanken, als auch für die Demokratie. Dies erbauliche Schauspiel erloben wir jetzt auch in den Gemeinschaften, welche jüdische Fragen zu »beantworten, jüdische Interessen zu vertreten haben. Und doch sollte für den wirklichen Juden die Wahl gar so seh wer nicht sein. Der erste Aufbau des jüdischen Staates vollzog sich vollkommen auf autoritärer Grundlage. Denn nehmen wir einmal die primitivste Form der „Religionsgemeinschaft", die Gemeinde. Gewiß, die Waiden zur Vertretung der Gemeinde vollziehen sich nach demokratischem Wahlrecht. Aber man lese einmal in dem-ReJigionskodex nach, was als Vorbedingung für das jaassiVe Wahlrecht verzeichnet ist,- -ger;,• 1 denl^n4ej^enjch ^rd daraus die iVaTirn^ väatß' wie ein eherner Fels die Autorität des Gesetzes über allem demokratischen Ansturm steht. Nun werden natürlich auch in den Staaten die Gesetzgeber unter dem Zeichen der Verfassung gewählt, allein hier besteht (ter Unterschied, daß unter Umständen die Gewählten, falls sie über die notwendige Majorität verfügen, die Verfassung ändern können. Daß dies bei jüdischen Dingen, in jüdischer Gemeinschaft, in Parlamenten des jüdischen Volkes nicht möglich ist, bedarf wohl keiner weiteren Auseinandersetzung. Es ist also eitel Blendwerk, wenn man in den jüngsten Jahren mit der Demokratisierung auch der jüdischen Einrichtungen paradierte. Das ist ja letzten Endes das charakteristische Zeichen der Orthodoxie, daß sie religiöse Dinge den Zufälligkeiten parlamentarischen Gebarens nicht aussetzen kann: es wäre ein Verbrechen sondergleichen, wenn man sich oder die Welt nach dieser Richtung täuschen wollte, als wäre es möglich, in solchen Körperschafton, die jüdische Angelegenheiten vom ueligiösen Standpunkt ans behandeln, nach waschechtem demokratischen Rezept zu verfahren. Von diesem Standpunkt aus 'wäre füglich auch die Frage zu behandeln, welche heute so sehr die Gemüter erregt, hei der sich die einzelnen Organisationen kokett und demagogisch an Modernismus überbieten, das Frauenwahlrecht. Fs ist hier nicht der Ort, über die religiöse Seite der Sache zu diskutieren. Nur »las Eine sei konstatiert: Wirkliche Autoritäten, die das passive Wahlrecht der Frauen als verträglich mit dem Religionsgcsetz bezeichnen, gibt es nicht: Talmiautoritäten, welche mit einem Saltomortale sich über geschriebenes Wort und ungeschriebene Sitte hinwegsetzen, um ja nicht als rückständig zu erscheinen, gibt es natürlich genug. Außerdem haben sich die meisten wirklich anerkannten Führer auf dem Gebiete des religiösen Dürfens mit schweren Bedenken gegen das aktive Wahlrecht ausgesprochen. Allein, wie . gesagt, ein Leitartikel kann nicht beanspruchen ein religiöses Forum zu sein; es gibt, ja av^ch noch einen anderen Gesichtspunkt, von dem aus -wir unsere .Frauen und Töchter davor bewahren möchten, in Suffragettengeist zu verfallen.'.Wir halten ios für ein-.Unrecht, die Frauen in das Getriebe hineinzuzerren, das unvermeidliche Begleiterscheinung Aller Wahl ist. Gerade weil wir die Frauen sehr ernst würdigen, erscheint es uns als ein Unding, die einzigen Persönlichkeiten, welche geeignet wären, tm*mhoch über dem Tohu wabohu ^unserer Tage in den Emilien und anderen Gemeinschaften des Lebens Ideale unbeeinflußt von der Eärteien Gunst und Haß.zj^^hr^en, in widrigen Kampf hinabzü^t^SenV iCs" icohnte'^sbnljt ^öhv N^el unwiderbringlich verloren gehen, nach dem man sich, in heißem Sehnen verzehrt, wenn in Bälde man allgemein einsehen wird, wie bald sich der gesunde Sinn der Frau gegen den Appell an ihre Eitelkeit sträubt. Das alles schließt natürlich nicht aus, daß man dort, wo wirklich edles Werk selbstloses Tun: beherrscht, Frauen mit den edelsten Aufgaben betrau!, dort, wo die Erziehimg der Zukunft beraten wird, den weiten Blick der Mutter oder der Muttervertretungen um ihren maßgebenden Rat bittet. Nein, und dreimal nein, wir glauben nicht, daß wir ein Prediger in der Wüste sind, wenn wir an wahrhaft religiöse Frauen uns wenden und in* dem Instrument ihrer Seele anklingen lassen möchten die Akkorde des no^S "jb» fO rTOD R K. Das Palästina mandat. Von Awi-Schalem. Nach langem Erwarten und Erregen sehen ist der Text des englischen Entwurfes für das Paläs,tinamandat endlich veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung ist nicht offiziell, aber sie is,t, wie versichert wird, authentisch. Was die englische Regierung anbetrifft, so hat sie sich auf die Bestimmungen festgelegt, die in diesem Entwurf ihren Ausdruck finden. Der Entwurf unterliegt noch der (Genehmigung des Völkerbundes, es ist aber kaum anzunehmen, daß dieser 'wesentliche Aender^ngen anordnen dürfte. Man kann daher schon heute zum Entwurf, als zu einer gegebenen Tatsache, Stellung nehmen. Vom allgemein-jüdischer^ Standpunkte ist die Fertigstellung des Entwurfes und dessen bevorstehende llnterbreitung an den Völkerbund nur zu begrüßen. Man mag das höchste Vertrauen zur englischen Politik hegen, man mag überzeugt sein, daß nicht blos die gegenwärtige Regierung, sondern daß auch ihre mittelbaren und unmittelbaren Nachfolger sich durch die Balfour-Deklaration als gebunden erachten würden. Wer den Entwicklungsweg der Politik kennt, weiß, wie groß das Risiko ist, sich in derart ernsten Dingen auf bloßen guten Willen und Kontinuität zu verlassen. Schließlich hat die englische Orientpolitik in der Haltung der Londoner Regierung dem Zionismus gegenüber stark mitgespielt. Führen die Umstände zu einer Aenderungdieser Politik, dann Jcann auch ,die iPalästinasache. bis zu einem gewissen Grade iin iMitleidenschaft gezogen werden. Ist nun einmal das Mandat .unter Zustimmung rund unter Aufsicht des iVölker-;bimäe^lfest§ele^f,s*: -dann- "ist die iSache mcJjit mehr äußeren Einflüssen ausgesetzt.;Die /Stabilisierung kann ihre normale Entwicklung nehmen und die Sicherheit der Lage den Erfolg verbürgen. Muß man nun von allgemein-jüdischem •Gesichtspunkte mit dem Festlegen deivMandatsbestimmungen zufrieden sein, so lassen diese Bestinimungen allerdings viel zu wünschen übrig. Es wird wiederholt von einem jüdischen n a t i o n a 1 e n H ei m gesproohen, ohne näher anzugeben, was man darunter versteht. Gegenüber der Balfour-Deklaration ist ein merklicher Rückschritt zu verzeichnen. Allerdings nahen bereits früher Nordau und Zangwill darauf hingewiesen, daß diese Deklaration England zu nichts verpflichtet und daß man dieselbe willkürlich interpretieren kann. Wenn der Artikel 2 des Mandats den „Mandatar verpflichtet, das Land (Palästina) unter solchen administrativen, politischen und wirtschaftlichen euz Israel — Palästina. Von Rabbiner J. Horovicz (Jerusalem). Im palästinensischen Staatsrat hat Dr. Salim dagegen protestiert, daß auf den Palästina-Briefmarken neben der Benennung WlUS^S» in hebräischer Quartschrift auch noch die hebräischen Anfangsbuchstaben als Abbreviatur für die Bezeichnung Sk-HZT pK figurieren. Wenn vor zwei Tausend Jahren. Palästina so genannt wurde, war es doch auch-»als „Land Kanaan"' und als das „Heilige Land" bekannt. David Jelin protestierte .gegen den Namen „Palästina" als offizielle hebräische Bezeichnung unter Anführung von Beweisen aus dem neuen Testament, aus der Talmudischen Konkordanz von Kassovsky und aus nichtjüdischen geographischen Schriften, daß seit mehr als 2000 Jahren nur „Erez Israel" der Name dieses Landes war. Der High Kommissioner Sir Herbert Samuel führte aus, daß ihm bei Feststellung dieser Bezeichnung bekannt war. daß in der hebräischen Sprache nur Erez Israel als Hauptnamen gelte. Aus praktischen Gründen jedoch, weil dieser Name in der großen Welt nicht geläufig ist, habe er den bekannteren Namen „Palästina'' in hebräischen Schrift-, zeichen aufdrucken lassen, dabei aber die Anfangsbuchstaben "»"X hinzugefügt, von denen jeder Schriftkundige weiß, daß hier Erez Israel gemeint sei. Der High Commissioner ist noch immer der Meinung, daß diese offizielle Doppelbezeichnung gut gewählt sei. : In der nächsten Sitzung soll der Staatsrat die Diskussion über diese Frage fortsetzen. j Daß der Name „Palästinavon Pelischtim- I (Philistäervolk) abzuleiten ist, unterliegt wohl keinem Zweifel. In den einschlägigen Forschungen wird die Ansicht vertreten, daß dieser Name auf Kaiser Hadrian zurückzuführen sei. Diese Annahme ist nicht stichhaltig. Im Propheten Zephanja 2, 5 heißt es ausdrücklich: T! W OTHD DT! bin •ÜttTP ÖTlttHÖ pK |^33 „Bewohner des Landstriches am Meere, Volk der Kreter! Des Ewigen Wort über Euch Kanaan, Land der Philist äer". [n dieser Weissagung sind auch die Städte der Pelischtim namentlich aufgeführt. Die Benennung „Palästina" oder „Land der Philistäer" erfährt also liier eine geographische Einschränkung und kann in dieser Betonung auf das jüdische Erez Israel, also auf das damalige und heutige Gesamtpalästina, keine Anwendung finden. Ueber den Ursprung der Pelischtim und deren Stammsitz sind die Meinungen nichtjüdischer Forscher sehr verschieden. Die zerstreuten Angaben des jüdischen Schrifttums geben darüber recht interessante Aufschlüsse. Die Insel Kreta war wohl der Stammort der Pelischtim, bezw. der mit ihnen verwandten Kaphtorim. In den ersten biblischen Aufzeichnungen wird berichtet, daß Mizraim (Aegypten) und Kanaan (Palästina) von den Nachkommen der gleichnamigen Enkelsöhne Noas bevölkert waren. Die Pelischtin, bezw. Kaphtorim werden hier zum Völkerstamm der Aegypter gezählt. Von diesen wird in Deutersnomium 2, 2;J folgendes berichtet: „Die Awwim (Nach Nachmanides ist hier von dem Volksstamm Chiwi die Rede), welche in Gehöften bis Asah wohnten, haben die aus Kaphtor ausgezogenen Kaphtorim vernichtet und sich an ihre Stelle niedergelassen." Auf dieses Ereignis weist hin der Prophet Arnos 9, 7: „Habe ich doch Israel aus dem Lande Aegypten geführt, wie die Pelischtim aus Kaphtor." Die kriegerischen Beziehungen der Philistäer zum jüdischen Volke setzten jedoch erst gegen Ende der Richterzeit ein und das bat seine historische Begründung. Die Berührungspunkte dieses Volkes mit den Abrahamiden sind nämlich viel älteren Datums. In den ersten Blättern der biblischen Geschichte wird berichtet, daß Abimelech der'König der Pelischtim mit dem Patriarchen Abraham ein förmliches Bündnis geschlossen. Der König der Philister residierte in Gerar, in nächster Nähe von Asa oder Gaza. In Beer Seba (Birseba), welches unter englischer Herrschaft einem neuen Aufschwünge entgegengeht, wurde der Friede mit größter Feierlichkeit besiegelt. Nach der biblischen Deklaration wurden drei Generationen für absolute gegenseitige Bündnistreue durch heiligen Eid verpflichtet. Mit dem Patriarchen Isaak, der lange Zeit im Lande Pelischtim gewohnt, hat der König Abimelech dieses Bündnis durch neuen Eid bekräftigt. Der Heerführer des Philisterkönigs sagte dem Patriarchen: „Du sollst uns nichts Böses tun, wie wir Dich nicht berührten und Dir nur Gutes erwiesen haben." Es scheint doch, daß die alten Nationen es mit den Bündnisverträgen sehr ernst genommen haben. Bei Abraham. Isaak und Jakob und Ibei ihren Nachkommen war dies der Fall. Das alte Schrifttum stellt fest, daß es zwischen den Philistäern und Hebräern infolge dieses Bündnisses bis zur Richterzeit keine Reibungsflächen gegeben habe. Beim Auszuge aus Aegypten sollten, nach der Ueherlieferung, die Israeliten auch nicht

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