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Der treue Zionswächter · 1849-08-24 · 34 (24.8.1849) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
34 (24.8.1849)
Date
1849-08-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Einnahme. 1. Gemeindesteller. Die Häuptquelte unserer Einnahme ist unsere Gemeindesteuer, welche, früher nach dem alten Herkommen normirt, seit September 1819 durch Senatsbcschluß auf ein nicht;n überschreitendes Maximum von einhalb pr. Ct. des Capitals oder 3 Pr. Ct. des Einkommens gesetzt ist. Der kleinste Ansatz. Crt.L. 18, stammt noch von der ehemaligen Familiensteuer (11o8c.Il« i!uvil) her. Die fortschreitende Zahl unserer contribuirendeu Gemeindemitglieder, welche seit 1816 — 1848 von 535 bis auf 1446 (1846 waren es sogar 1502gewachsen ist, und die, wie bereits bemerkt, das Zunahmsverhältniß der Population weit übertriffr, liefert einen frappanten Beweis verminderter Arinnth und vermehrter Betriebsamkeit. Die angesessenen Fremden haben, ohne das Gcmcinderecht zu besitzen, für den iknen gestatteten Geschäftsbetrieb pro munnlo Crt.Z 100 jährlich zu steuern, und dafür Bürgschaft zu stellen. Wenn in den letzten Jahren der Durchschnittscrtrag dieser Stenerclasse unter 100 Mark bleibt, und beispielweise 1818. 110 Personen nur Crt.A. 9700 zahlten, so liegt der Grund darin, daß bei manchem Fremden. die viele Jahre gesteuert batten, unter veränderten Vermögcnsumständcn eine billige Berücksichtigung nicht abzuweifcu war. Obgleich nicht dazu verpflichtet, hat die Gemeinde den völlig verarmten, längere Zeit hier angesessenen Fremden alle ihre milde Stiftungen gleich den Einheimischen geöffnet. Unter der in der Tabelle angegebenen Zahl unserer wirklichen Contribuenten befinden sich etwa 50 im Auslande domicilirte, die sich durch einen jährlichen Beitrag bloß das Recht rescrvirten, bei ihrer Rückkunft ohne Eiukaufsgeld wieder in die Gemeinde zu treten. Wir haben herkömmlich den Gebrauch, die ungeachtet aller angewandten Mittel nicht eingehenden Steuern fortwährend zu Lasten der Pflichtigen offen stehen zu lassen, und so geht in den folgenden Jahren noch gelegentlich Manches ein, und die Erfahrung lehrt, daß der schließltchc Ausfall sich Nicht über durchschnittlich 5 — 8 pr. Ct' erhebt. In diesem Augenblick schätzen wir die als gut anzunehmenden Rückstände auf Crt.P. 45000 nach Abzug von Crt.H 4263 ansgegebener Gemeindebillets, durch welche ein Theil unserer Mitglieder bereits abschlägliche Zahlungen geleistet hat. Diese Bitters eristiren in der Größe von 8 /?, 1 A und 10 A zur Benutzung derjenigen Contribuenten, die die allmälige, etwa wöchentliche Abzahlung ihrer Beiträge vorziehen, und deren Comen erst nach cingclieferter Vollzahl entlastet werden«! Dieser Rubrik dürfen wir noch die Notiz hinzufügen, daß unsere Ansätze im Allgemeinen wenig Anlaß zu Klagen geben, indem es nicht nur höchst selten zur wirklichen Pfändung kommt, sondern auch in letzten Jahren immer nur 60 bis 80 :Reclamationen vorgekommen und bald erledigt worden sind. Das Jahr 1818 hat begreiflicherweise mehr Reclamationen gebracht und mehr Rückstände hinterlassen als seine nächsten Vorgänger; doch dürfte auch hier das Gleichgewicht sich rasch wieder hergestellt finden. 2. Nachzahlungen. Unter Nachzahlungen verstehen wir hauptsächlich diejenigen Beiträge, die von Fremden bei ihrer Aufnahme entrichtet werden, und die Benennung bezieht sich darauf, daß diese ihre Abstammung von einem Gcmeindegliede Nachweisen und durch die gedachte Praestation die unterbrochene Kette der Gemeinde-Angehörigkeit wieder Herstellen. Die zahlreichen, bei Beurtheilung dieser Verhältnisse herkömmlich befolgten Regeln sind im März 1812 dem hohen Senate auf sein Verlangen mitgcthcilt. Die Einnahmen dieser Rubrik sind sehr verschieden; die des Jahres 4848 gehört zu den mittelmäßigen. 3. Eintritts gebühr. Dies ist eine alte herkömmliche Abgabe nach Classen zu 9, 18, 36 und 60 mK, welche sich nach der Höhe der Steuerquote normiren. Sie wird bloß von Ehemännern im ersten Jahre nach ihrer Nerheirathung entrichtet, ohne Rücksicht darauf, ob sie schon früher contri« buirende Gemeindcmitglicder waren oder nicht.

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