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Der treue Zionswächter · 1849-07-20 · 29 (20.7.1849) · page 1

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
29 (20.7.1849)
Date
1849-07-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
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, zur WshrMg her Interessen hes orthohoxen Jnhenthnnrs. Redaeteur.vr. Enoch, Director und Oberlehrer zu Altona. 5. Jahrgang. 20. Juli 1849. I Altona. I o'io Ib b *^29» Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal , Freitags, ein Bogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 K Ct. (2 Tblr.pr..»Fl. 30Xr.) Man abönnirt bei allen löhl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und ZeitungS-Erpeditionen. Inhalt Leitende Artikel: Der Staat in fernem DeshältniK zur Kirche von I- — In der Gegenwart leben. — Metrische Bibel-Nebersetzungen. — Zeitüngsnachrichtenaus: Berlin, Caftl. vom Rhein. Naab, Schleswig-Holstein.—Briefwechsel. Bert e rr d e ArtZ k e!. - Der Staat in seinem Verhältnisse zur Kirche. ' von A Zu den Fragen, denen die Wissenschaft, nicht minder die praktische Lebensnothwendigkeir, in der neuesten Zeit mir besonderer Vorliebe sich zugewandt hat, nimmt die deS wechselseitigen Verhältnisses, tn welchem die Kirche sich zum Skaare verhalten soll, gewiß nicht die letzte Stelle ein. Sie mtt Besonnenheit zum Abschluß zu bringen, ist dringendes Dedürfniß, da die Begebenheiten, durch welche die gesellschaftlichen Zustände in der neuesten Zeit erschüttert und zum Theil umgestaltet worden sind, auch auf daS mit jenen innig verbundene kirchliche..Leben, einen Einfluß geäußert hflben, der in dem unablässigen Ringen nach freier Gestaltung vielfach zur Erscheinung ger kommen ist. Insbesondere ist der Streit in der Kirche mit großer Lebendigkeit geführt worden, so baß die Schriften in denen Befreiung der Kirche von dem Joche der Staatsgewalt, Herstellung einer verfassungsmäßig geführten Stellung dem Staate gegenüber, Theilnahme aller Glieder einer Reiigioneg-scllschafr an dem Regiments gefordert wird, zu einer kaum übersehbarer Anzahl erwachsen ßnd. Zn der Thar aber würde man sich vollkommen täuschen, wollte man in ihnen und durch sie den Streit für geschlichtet erachten, denn befähigte Rathgeber giebt es hier sehr wenig, da zur Entscheidung der Streitfrage eine mehr als oberfiachllche Einsicht in die Wissenschaften deS NechrS und der Theologie erfordert wird, welche in die stimmgebenden Theologen oder Juristen nur alftnselren sich vereinigt. Aber auch, wo dies Letztere der Fall, «st dennoch immer ein Hauptmangel in dem Standpunkte zurückgeblieben, der, anstatt die Verhältnisse der Kirche im Allgemeinen aus ihren eigenen Lebensmomenten zu bemessen, vielmehr eine)» sy weit umfassenden Maßstab onlegr, dessen Regeln auf alle Kirchen, die jüdische sogut als die nichkjüdtsche anwendbar fern sollen. Dadurch kam man denn nicht selten in große Bedrängniß, da die im Voraus gegebenen Verhältnisse der Kirche in das Fachwerk der einseitigen nach dem jeweiligen Erkenntniß gebildeten Systeme uns mit

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