Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 27 (6.7.1849)
- Date
- 1849-07-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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«W 216 HZ» Brachtest du doch auch die Stunde, Wo sie würden, was ich jetzt. Denn unzählig sind die Kummer Und mein Herz ist voller Weh. Freie Städte. Bremen. Hier ist folgende obrigkeitliche Verordnung, die bürgerlichen Verhältnisse der Juden betreffend, erschienen: „Der Senat bringt hiermit, den von ihm -und der Bürgerschaft gefaßten Beschlüssen gemäß die folgenden gesetzlichen, die bürgerlichen Verhältnisse der Juden betreffenden Bestimmungen zur Ausführung des 16ten Paragraphen der Grundrechte des deutschen Volks zur öffentlichen Kunde. §. 1. Diejenigen Juden, welche im Bremischen Staate bereits heimathsberechtigt sind, können in derjenigen Gemeinde, in welcher ihnen diese Berechtigung zusteht, das Gcmeindebürgerrecht und damit das Staarsbürgerrecht unter den nämlichen Bedingungen erwerben, unter denen solches andern Heimathsbercchtigten gestattet ist. §. 2. Hinsichtlich der Erlangung des Gemeinde- und Staatsbürgerrcchtö von Seiten solcher Juden, welche im Bremischen Staate nicht cheimathsbcrechtigt sind, oder in einer andern, als derjenigen Gemeinde, worin ihnen diese Berechtigung zustebt, das Gcmeindebürgerrecht erwerben wollen, kommen die für Christen bestehenden Vorschriften gleichfalls zur Anwendung. §.3. Juden, welche das Gcmeindebürgerrecht gewinnen wollen, haben, sofern sie noch keine feste Vor- und Familiennamen besitzen, solche anzunehmen. Alle Familiennamen gehen unverändert auf ihre Descenten über. Die Erklärung hinsichtlich dieser Namen erfolgt vor derjenigen Behörde, bei welcher dessen Gewinnung geschieht; sowol die früheren als die angenommenen Namen sind auf den Dokumenten über die Erlangung des Gemeindebürgerrechts zu bemerken. H. 4. Die Abstattung des Staatsbürger- Eides von Seiten der Juden erfolgt in. der für christliche Glaubensgenossen bestehenden gesetzlichen Form und Weise. § 5. Durch die Erwerbung des Gemeindebürgerrechts und Mstattstng des Staatsbürger- Eides erlangen die Juden alle den übrigen Gemeindegenossen zustehenden staatsbürgerlichen und Gemeinde-Rechte und sind den nämlichen Verpflichtungen dieser Art unterworfen. §. 6. Hinsichtlich des Geschäfts und Gewerbebetriebs sind die Juden den Christen gleichgestellt, unterliegen dagegen aber auch den nämlichen Gesetzen und Vorschriften wie diese. §. 7. Die Feststellung an Arbeiten an Festtagen bleibt, soweit dabei überhaupt Privatvereinbarungen zulässig sind, der freien Uebereinkunft der Betheiligten überlassen. Ist darüber nichts ausgemacht worden, so entscheidet die Hausordnung des Geschäfts- oder Dienstherrn. §. 8. Auf die jüdischen Angehörigen des Bremischen Staats finden die für christliche Glaubensgenossen geltenden Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes, insbesondere diejenigen über das eheliche Güterrecht und über das Erbrecht, volle Anwendung. Beschlossen, Bremen, in der Versammlung des Sepats am 20. und bekannt gemacht am 25. Juni 1819 " Preußen Berlin. Die Proteste gegen den Schritt des Gemeinde-Vorstandes, die Gewährung des neuen Gemeinde-Statuts der Genehmigung des Ministeriums oder einer sonstigen Staatsbehörde zu unterziehen, mehren sich von allen Seiten. In der That. begreift man es kaum, wie ein Vorstand, dem infcmer -Mehrheit Intelligenz wie Fähigkeit zur Bcurtheilung der Verhältnisse nicht abznsprechen, so iuconscqnent, so taktlos handeln, sich der Oeffentlichkeit gegenüber solche Blöße geben konnte. Von einem nieder» Servilismus kann doch hier wahrhaftig nicht die Rede sein, und wollen wir nur hoffen, daß wir überall im Staate sich ähnliche Proteste gegen jene ministerielle Genehmigung erheben möchten, damit, wenn auch später, doch nicht zu spät einen begangen Fehler unwideruflich sei. -Im Ucbrigen geht das Geschäft der Reorganisation der Gemeinde langsam, doch sicher vom Statten, und dürfen wir der festen Hoffnung uns hingcbcn, daß unsere alte Gemeinde das bleiben wird, was sie von jeher war ölnL'avüi'rm. Briefwechsel Z. M- Zn der nächsten Nummer werden Sie das Betreffende finden. — L- D. Abermals, wir können nicht in die Herzen schauen. — S. Es thut mir leid, doch ist es in diesem Augenblick unmöglich. — E. Baldigst. — Ncrlag: Lehmkuhl'sche Buchhandlung in Altona. Druck: G e b r u d e r Bonn in Altona.