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Der treue Zionswächter · 1849-06-15 · 24 (15.6.1849) · page 7

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
24 (15.6.1849)
Date
1849-06-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
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IM zettel einzuliefern. Dasselbe wird zuvor feinen Namen in eine bei jeder Abtheilung unter Aufsicht der Kommissarien befindliche Liste eigenhändig einschreiben oder durch einen Kommissarius einschreiben lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine von einem Beamten unter Beifügung feines Amtssiegels attestirte Vollmacht zu legitimiren. 5) Die Kommissarien aller Abtheilungen werden nach dem Schlüsse des Termins die fämmtlichen Behältnisse, in welchen die Stimmzettel eingesammelt fei» werden, an sich nehmen, dieselben von dem zu dem Termin requirirten zu öffentlichen Be- Beglaubigungen berechtigten Gerichtsdeputirren oder Notar (Nr. 3) wieder aufsiegeln lassen, und mit dessen Zuziehung das Resultat der Stimmzettel seststellen. Den Verfassern des Statuts werden sich manche Schwierigkeiten entgegensiellen. Diese werden aber überwunden werden, wenn Alle,, welchen an dem geschichtlichen Bestehen der Gemeinde gelegen ist, und in denen ein Herz für Religion und Tugend schlägt, mit ihren Kenntnissen, Einsichten und Erfahrungen, mit Versönlichkeit und Nachsicht, besonders aber mit gutem Willen und Vertrauen das Unternehmen unterstützen und im Hinblick auf das künftige und lange Bestehen der Gemeinde denjenigen hilfreich beistehen werden, welchen die Förderung des Werkes übertragen sein wird. Nicht die Stimme eines Sterblichen, ,die Stimme der Religion, die vom Himmel herabtönt, die wir Alle vernehmen und der wir alle huldigen, ist es, welche hier ermahnt. Sie hilft unserer Schwäche und wird unS auch bei diesem unfern Unternehmen zu guten und edlen Handlungen führen. Die hiesige jüdische Gemeinde ist zu einer Zeit gestiftet, als anderswo der Stab über unsere Voreltern gebrochen war und sie hier in Berlin eine Stütze gefunden hatten. Bei schweren Prüfungen hatten sie Kraft in sich gefühlt und Alles gethan, um die Gemeinde und die frommen Institute derselben zu gründen und über ihre Gräber hinaus dieser Gemeinde denjenigen Ruf zu verschaffen, welchen dieselbe sich später auch wirklich überall erworben hat. Bedenken wir, daß sich ganz besonders von unserer Gemeinde aus die Kultur unter unseren Glaubensgenossen verbreitet hat, und daß das Wohlthu», akS GotteS heiligster Wille von unseren Vorfahren erkannt, durch Ansehen und Beispiel zur Srtte in der Gemeinde geworden ist. Dieses Werk, an welchem wir mit einem unsichtbaren innernBande gehalten sind, soll in den jetzigen entscheidenden Momenten nicht umgestürzr, sondern, wenn auch veränderte in wahrer Ehrfurcht für Pflicht und Tugend erhalten nnd befestigt werden. Voll der frohen Hoffnung^ daß dem also sein werde, empfehlen wir den Mitgliedern der Gemeinde die Annahme jenes Regulativs, um damit das Allernächste zur Ordnung und Stärkung der Gemeinde anzubahnen. Berlin, den 24. April ISIS. Die Aeltesten und Vorsteher der jüdischen Gemeinde Rieß. Herz. Hirfchfeld. Hepmann. Bsnda.L Regulativ für die Wahl von Repräsentanten der' jüdischen Gemeinde in Berlin. ' - §1. Die jüdische Gemeinde wählt ein unh zwanzig Repräsentanten und ermächtigt dieselben: 1) einen aus sieben Personen mit Einschluß dos Rendanten der Gemeindekasse bestehenden Vorstand auS den Gemeiudemitgliedern zu wählen; 2) in Gemeinschaft mit diesem Vorstande (Nr. ein Statur für die Gemeinde zu entwarfen: 3) auf Antrag des Vorstandes (Nr. 1) solche Gemeindeausgaben, jedoch nur für dessen Amtszeit (§. 3) zu bewilligen, welche von der bisherigen, observanzmäßig aus sieben und zwanzig Mitgliedern bestandenen Kommission noch nicht genehmigt worden sind; 4) in Gemeinschaft mit dem Vorstand (r»«l t) die übrigen unbesoldeten Beamten der Gemeinde und der Institute derselben zN wählen, so weit nicht die Statuten der einzelnen An stalten ein Anderes bestimmen. §. 2. Außerdem wählt die Gemeinde gleichzeitig zehn Personen aus ihren Mitgliedern, um nach der Reihefolge (Z. 13) im Fall des ZlbgangS oder einer mindestens acht Wochen dauernden Abwesenheit einzelner Repräsentanten, als Ersatzmänner die Ausgeschiedenen zu ersetzen oder die

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