Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 3 (19.1.1849)
- Date
- 1849-01-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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ire«e Wshr-ung dei Der WseUer. zrgan zur ZNtevessenDes orthodoxen ZAdenthnnrs. Redartenr: vr. E«»ch, Dircctor und Oberlehrer zu Altona. 5. Jahrgang. 19. Januar 1849. I Altona. MV?') Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal. Freitags, ein Bogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 K Et. (2 Tblr.pr..3Fl. 3»Xr.) Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und Zeitungs-Erpedttionen. Inhalt Leitende Artikel: Die deutschen Grundrechte re. Von Dr. I. — Rückblick auf das verflossene Jahr!8t8. — Was ist jetzt an der Zeit? Bon S. — Miecclle. Witzige Bemerkungen re- — Skizzen üderMaimonides. —Zeitungsnachrichten auS: Breslau, Wien, Krakau— Anzeiger. — Briefwechsel. — Die deutsche« Grundrechte, i« ihrer praktischen Bedeutung, für Synagoge jüdisches Schul- und Gemeindewefen. Von Dr. I. (Fortsetzung.) Aber nicht nur, daß jener §. 41 der Grundrechte den hie und da zwangsweise eingefühnen Liturgieen jede Berechtigung und pracktische Anwendbarkeit benimmt» ist er eS. der zugleich von einer andern Seite, eine nicht gering zu achtende Gabe den Bekheiligren barbietet. Wir meinen daS Recht de- PrivatgotteSdiensteS. ES war dieser aber, bekanntlich bisher in der Gesetzgebung der meisten Staaten polizeilich verboten, und zwar einmal, we»l das Bereinigungerechr als solcheüberhaupt nicht sankrionirt war, dann aber, weil größtentheils die un i htige Ansicht verwaltete, als fei der jüdische Gottesdienst — wie etwa der nichrjüdische — eine kirchliche Handlung, könne als solche, analog, weder außer der Kirche, noch von Laien vollzogen werden. Wie mannigfache Nachtheiie, abgesehen von der Verhinderung eines positiven, religiösen Gebotes, diese Beschränkung des PrivargottesdiensteS tn sich trug, wollen wie unerörrert lassen, genug so viel, die Freiheit deS häuslichen PrivargorteSdiensteS ist uns durch diesen Paragraph gewährleistet wird gewiß in ihrer segen-reichen Wirkung sich bald genug überall geltend zu machen wissen. Wir fürchten keineSweqe». daß durch die häusliche Andacht, die sogenannte Hanprsynagoge etwa ganz verödet oder verlassen werde, so wie daß durch dieselbe eine zu weite Zersplitterung der Gemeinden einreißen würde, indem «S unS ziemlich gleichgültig sein kann, ob wir eine große, aber leere Haupt-, oder ein Dutzend etwa kleinerer, aber gefülltr Nebensynaqogen, ja selbst Berzimmer besitzen. — wodurch am Ende sogar der Grundsatz vv znz varalysirr werden wird — weiches nämliche Berhälrniß sich in Beziehung ans die Gemeindeverbände anwenden ließe. Daß schließlich der Nachsatz dieses Paragraphen, daß nämlich Verbrechen und Vergehen bei der Ausübung dieser Freiheit begangen, nach den Gesetzen zu bestrafen seien, durchaus selbstverständlich, ja sogar zum wahren Segen dieser gesetzlichen Bestimmung unumgänql'ch nöthig sei, bedarf wol kaum noch der Erwähnung, und gehen wir mi hin zum §. 16 über, der in -»„fachen aber klaren Worten, und zwar prinzipiell und systema «sch