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Der treue Zionswächter · 1849-01-12 · 2 (12.1.1849) · page 1

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
2 (12.1.1849)
Date
1849-01-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der zur Wrchrrmg der Zrrtereffen des VrthvdVxen ZudenthrsMs. Redacte nr. vr. En och, Director und Oberlehrer zu Altona. 5. Jahrgang. iS. Januar 1849. > Altona. I v'v 2» Don diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal, Freitags, ein Dogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 K Ct. (2Thlr. pr.,3Fl. 30Xr.) Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und Zeitungs-Erpedltionen. Inhalt Leitende Artikel: Die deutschen Grundrechte re. Don Dr. I- — Rückblick aus das verflossene Jahr 1848. — Was ist jetzt an der Zeit? Von S. — Miecellcn. — Zeitungsnachrichten aus: Frankfurt, Hamburg. Prag. — Briefwechsel. — Die deutschen Grundrechte, iu ihrer praktischen Bedeutung, für Synagoge jüdisches Schul- und Gemeindewesen > Von Dr. I. So sind sie denn endlich angenommen und definitiv festgesetzt die Grundzüge, welche von jetzt an das öffentliche Leben der Gesellschaft regeln, maaßgebend sein sollen, für die so viel versprechende Zukunft der deutschen Nation. Sv sind sie denn zur Anerkennung gebracht, jene großen Schlagwörter, die seit einer Reihe von Zähren schon als mächtige Hebel angesehen wurden, der größeren öffentlichen Wohlfahrt des Völkerglückes, wir Juden sind durch eine nicht geringe Zahl jener neuen Grundzüge in unfern wichtigsten Interessen so sehr berührt und betheiligt, daß eS dem aufmerksamen Beobachter nicht entgehen kann, wie durch sie eine gänzliche Umgestaltung unserer Gesammtverhältnisse bedingt sein muß, der äußeren sowol wie der inneren. Ohne indeß uns für den Angenblick auf jene, die politische Seite unserer Frage näher einzulaffen, wollen wir zunächst jene inneren Veränderungen und Neugcstalrungen erwägen, die uns unter der schützenden Ae» gidie der Grundrechte geworden, wollen vor Allem ihre Bedeutung für Synagoge, Schule und Gemeinde uns Vorjahren. Doch lassen wir zuerst jene Paragraphen im Zusammenhänge folgen, wie selbige aus der definitiven Abstimmung und Feststellung hervorgegaugen sind. Sie heißen: §. 11. Zeder Deutsche hat volle Glaubens« und Gewissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine .eli, g-öse Ueberzeugung zu offenbaren. §. 15. Zeder Deutsche ist unbeschränkt in dee gemeinsamen, häuslichen und öffentlichen U-bung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Au*, Übung dieser Freiheit begangen werden, sind nach den, Gesetze zu bestrafen. K. 16. Durch das religiöse Bekennrniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Nect'ce weder bedingt noch beschränkt, den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch lhun. 8. 17. Zede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, blc-.hi ab«e den allgemeinen Sraaksgesetzen unterwvrs.n. Kerne

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