Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 44 (3.11.1848)
- Date
- 1848-11-03
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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3s1 Des Abends das Gebet, O möge bald ein Morgen kommen Wie innig wir erfleht: Daß wir von Sünden freigesprochen Sobald der Abend angebrochen! - - Zeitungsnachrichten. Freie Städte. Hamburg. Wegen des unglückseligen Brandes in der hiesigen Klaus, wurde am gestrigen jiLrnv I vn ein eigener 7v-n veranstaltet und i.u gewesen. Zunächst für die dortige Synagoge Besuchenden bestimmt, hatten sich ans freien Stücken eine Anzahl hiesiger v'w Hvz dem o'rvn zugcsellt, und während des 75vc> waren die Räume der jetzigen intcrmistischen Klaus so überfüllt, daß die übergroße Menge nicht Platz genug finden konnte. Der jüngere Klausner i"-rov cv^ hielt den 72^, und es bedarf wol kaum der Erwähnung, wie die eindringlichen, herzlichen Worte desselben bei allen Zuhörern den tiefsten Eindruck hervorriefen, wie die innigsten, tränenreichsten Gebete zum Hüter Israels emporstiegen, seine strafende Hand fernerhin von der hiesigen Gemeinde abzuwenden, auf die Tage des Kummers und der Noch, bald für uns, wie für ganz Israel, Tage des Friedens und der Frende anbrechen zu lassen. Eigene Trauer feierlichkeiten rnun ov'ichiesclbst, werden auch in einigen andern Gemeinden vorbereitet und werden wir das Nähere seiner Zeit darüber mittheilen. Ungarn. Die Zahl der im Felde stehenden v-w' beträgt jetzt über 10,000; und, die National-Garden u. die durch die Conscription neu Eintretende hinzugerechnet, mehr als das 4fache. Sie kämpfen für^s Vaterland, obschon dieses bis jetzt sie kaum für seine wahren Kinder anerkannt; allein ob 'L->7, 7'rv einer-, der Gehorsam gegen das Landes-Gesetz andrerseits ist es, der dem >rv die Waffen in die Hände giebt, ihn lehrt zu opfern, zu sterben für sein jetziges Vaterland. Möge auch er beitragen zu dessen baldiger Beruhigung, zum allgemeinen Frieden. Galligen. Lemberg. Die auf die erste Aufregung erfolgte Verhaftung der Häupter der Orthodorie, Orenstein und Bernstein, die freilich mehr zu deren Schutze unternommen, als weil sich nur die entfernteste Ahnung eines Verdachtes gegen sie gefunden, ist wieder aufgehoben, nachdem das von einer fanatischen Partei ausgesprengte Gerücht einer Vergiftung des Predigers Kohn sieb als gänzlich unstatthaft erwiesen. Daß selbst eine solche Anschuldigung von Inden gegen Juden nur in Gallizien möglich sei, wird der leicht begreifen, der je einen Blick in den dortigen socialen und religiösen Verhältnissen geworfen. Polen Warschau. Auf Befehl des Kaisers ist den Juden gestattet worden, in 13 Straßen Warschaus, wo sie bisher nur zu je drei Familien wohnen durften, jetzt zu fünf Familien zu wohnen, sobald sie ein reines Vermögen von 9000 Silber Rubel besitzen. In allen übrigen Straßen ist den Juden das Wohnen ohne Beschränkung der Familien-Anzahl gestattet worden, sobald sie ein reines Vermögen von 3000 SR. nachweifen; wenn sie sich auf unbebauten Plätzen niederlassen, so müssen sie massive Häuser bauen; hölzerne, welche sie an sich kaufen, müssen sie in bestimmter Frist massiv umbauen. Sie können dort auch Handel treiben, aber nur an Einem Orte, und mit Ausschluß jeder Fabrikation uyd Verkaufs en Aros oder en iletail von Landesgetränken, auch in den übrigen Städten des Königreichs dürfen die Juden jetzt früher ihnen verbotene Straßen verbotene Straßen beziehen, wenn sie 1500 S R, reineS Vermögen haben und die Landessprache oder eine fremde Sprache lesen und schreiben können, ihre Kinder in Regierungsschulen schicken, keine jüdische Trachten tragen, oder wenn sie Bankiergeschäfte oder erlaubten und offenen Handel treiben. Letztere Bedingungen müssen übrigens auch in Warschau befolgt werden. (H. C.)