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Der treue Zionswächter · 1848-11-03 · 44 (3.11.1848) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
44 (3.11.1848)
Date
1848-11-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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seinem starken Namen sich anklammern, von ihm mir Zuversicht Rettung erhoffen. Aber jenes Röhricht mir weit auSschattendcn Zweigen, aber winzigen Wurzeln. wie wenig konnte eS Widerstand leisten, wie bald wurde eS vom Winde auf's Angesicht gekehrt, die dem schmachvollen Verderben Preis gebend, die unter seinen weiten, aber schwachen Arsten Schutz suchten. Za, der Sturm der Zeit- und Wclrereignisse, hat in bisher nicht gekannter Stärke sich erhoben, hat entwurzelt, hat ausgckehrt, waS bis dahin für fest und sicher galt. Gebrochen sind hier Institutionen, die für die Ewigkeit berechnet schienen, dort Gebäude umgestürzt, deren Dauer für alle Zeiten gelten sollte. Und ihr wundert euch, daß der Sturm, indem er über die Lander einhersährr, auch euer schimmernd Flitterwerk ergreift, und es kaum erfaßt, weit mit sich fortführr, daß seine Stelle nicht mehr zu erkennen? Uns wundert daS nicht, denn 'n Eure Gebäude waren Luftschlösser, dem lockern Zeitgeiste entsprossen, waS der Zeit angchört, in ihr, durch sie entsteht, ist ihrem unabänderlichen Gesetze verfallen, besteht, vergeht mir ihr, durch sie. Aber unser Werk, es ist Gotteswerk, unseres Baumes Zweige, sind sie geringe, desto stärker seine Wurzeln, wir sehen den Sturm getrost entgegen, wir bieten ihm trotzend die eiserne Stirne, an unserm Werke, muß er spurlos vorübergehen, daS leitet sein Entstehen nicht von der Zeit ab, wird durch Zeitereignisse nicht zerstört werden können. Ihr hieltet lange schon zur äußerlichen Synagoge, übertünchket sie mit barocken Geschnörkel, suchtet in diesem Ersatz für den wahren, innern Kern, euch galt Schaugepränge, während unS einfache, heilige Stille genügte. Der Kampf ist entschieden. Der Sturm hat Euer Gebäude über den Haufen geworfen, kaum daß noch hier und dort ein zerrissener Fetzen des buntscheckigen, leichtfertigen, modernen Gewandes hängen bleibt, Zeichen der Vergänglichkeit menschlicher Eitelkeit und deS Eigennutzes. Unsere Synagoge stand nie fester als eben jetzt, nachdem das unnütze, sie verunzierende Geröll überall stückweise adgebröckelt ist. Za, wir schaueten mit Sehnsucht zurück nach jenen glücklichen Zeiten, jüdisch patriarchalischer Einfachheit und Reinheit, und siehe da, wie ein Traum sehen wir jetzt verwirklicht, waS wir so eben' kaum noch zu ahnen wagten. Der Bestand unserer Synagoge ist gesichert, unsere Institute sind zu einfach, als baß sie der Kosten wegen' in Frage gestellt werden könnten; abgesehen davon, daß der fromme »Tw» für seinen n, sein n'2 seinen vpw, 'ipp rc. stets daS Erforderliche aufbringen wird, weil diese Alle ihm religiöse Gebote sind. .Eure Rabbiner und Prediger, Eure Chöre und Sänger, eure Schulen und Lehrer, eure modernen Gottesdienste, eure thenren Beamten und Gemeindeverwaltungen, sie werden gewiß fallen, und mit ihnen die, die zu ihrer eigenen Ehre, in ihrem Interesse so häufig, derartig moderne Gebäude aufgeführr. Wir wollen nicht frohlocken, nicht der Feinde Fall unS freuen. Aber unser eigenes Glaubensgebäude, unsere wahre Synagoge, wir wollen sie stets mehr stählen und kräftigen, damit sie fortfahre den Stürmen Trotz zu bieten, damit sie uns stets sei, und bleiben möge, Zuversicht und Schutz am Tage der Noch, Schirm vor Gefahren und Ungemach jeglicher Art. Auf welchem Gebiete des neuen Deutschlands soll die deutsche Volksschule erwachsen? (Schluß.) Wie also die Nationalerziehung zwischen Staa und Schule, so ist der Religionsunterricht das Bindeglied zwischen Kirche und Schule. Mithin gehört der Religionsunterricht als jedenfalls kirchliche Angelegenheit in den Bereich der Kirchengewalt; aber die Rechte, welche der Kirche nach Obigem zustehen, beziehen sich auch einzig und allein auf die religiöse Bildung, welche die Schule ertheilt. Ein weiteres Recht der Oberaufsicht über die Schule kann sie nicht beanspruchen, eS ist nur ein einseitiges, das religiöse Gebiet der Staatsbürger in sich fassendes, aber auch der Kirche heiligstes Interesse und Recht. DaS des Staates dagegen «st das allseitigere, allgemeinere. Nach diesem Rechte der Kirche kommt dem Geistlichen der Gemeinde als solchem die Aufsicht über den Religionsunterricht der Schule zu; aber auch Nichts — durchaus Nichts mehr. Eigentlicher Schulinspector ist ein anderer Mann vom Fach, ein Schulmann. Aber auch dieses Recht wollen viele Lehrer den Geistlichen nicht zugestehen, sondern genommen wissen. Ich meine aber, wahrend wir unsere Rechte wollen, unS nicht länger vorenthalten oder genommen wissen wollen: dürfen wir eben so wenig Andern ihre Rechte zu nehmen versuchen. Recht um Recht!

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