Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 40 (6.10.1848)
- Date
- 1848-10-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der z u r Wahrrmg der ZNterefsen des VrthVdvxen Z«denth«Ms. Redaeteur: vr. Gnoch, Direktor und Oberlehrer zu Altona. 4. Jahrgang. 6. October 1848. I Altona. I v'-m v »^40. Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal, Freitags, ein Bogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5H Ct. (2Thlr.pr.,3Fl.30Xr.) Man abonnirt bet allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und Zeitungs-Expeditionen. Inhalt. Leitende Artikel: Die politischen Institutionen des mosaischen Staates. — Was fordert die bewegte Gegenwart von uns Juden? Beantwortet von D. L. Straffer. — Auf welchem Gebiete des neuen Deutschlands soll die deutsche Volksschule erwachsen? Zeitungsnachrichten: aus: Breslau. Schlesien, Berlin, der mährischen Gränze, Nadasch. — Preßburg. (Im Monat April.) — Briefwechsel. Die politischen Institutionen -eS mosaischen Staates. Es möchte nicht ohne Interesse sein, in der jetzigen Zeit, wo das politische Leben säst aller Völker Europa's in einem Gährungsprozesse begriffen ist, und neue Gestaltungen zu fördern strebt, die politischen Institutionen eines Volksstammes zu beleuchten, dem das civilisirte Europa in anderer, in religiöser und moralischer Hinsicht so viel zu verdanken hat, wir meinen die Institutionen des alten mosaischen Staates. Die Stichworte Republik und konstitutionelle Monarchie gehen jetzt von Mund zu Munde, und wenn man auch die Republik als eine uralte Regierungsform kennt, so möchte dies doch weniger der Fall sein hinsichtlich der Regierungssorm, die man konstitutionelle Monarchie, nennt, am wenigsten möchte es allgemein bekannt sein, daß diese Regierungsform schon im alten mosaischen Staate vorhanden und ziemlich ausgebildet vorhanden war. Das mosaische Staatsgesetz stellte zwar als die Grundform des Staates die Republik, mit einem auf Lebenszeit erwählten Präsidenten, (Schäfer, Richter) fest, wie wir dieses bei Moses, Zosua, Simson, überhaupt in der ganzen Richterzeit finden, nichts destoweniger hatte aber daS Staatsgesetz den Fall vorhergesehen, wo eS in Ermangelung der in einer Republik stets näthigen Tugenden angemessener sein würde, die ausübende Gewalt zu verstärken, und einen König an die Spitze des Staats zu stellen. Wir lesen dieses 5. B. M. 17. 14. „Wenn du kommst in daS Land u. s. w. und du sprichst, ich will über mich einen König setzen, wie alle die Völker, die rings um mich, so setze einen König über dich." rc. Hierauf folgt gleich das Königsgesetz, dessen Grundidee die ist, daß der König unter dem allgemeinen Sraatsgesetze stehen, und dieses Gesetz stets vor Augen haben und achten soll. Hier haben wir schon die Grundzüge einer wahren konstitutionellen Monarchie, der König gehr hervor aus der Wahl des Volkes, von dem er seine Macht und sein Recht erhält, er ist unterworfen dem Volksgesetze, und seine Aufgabe ist nicht Gesetze zu geben, oder abzuändern, sondern die Gesetze zur Ausführung zu