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Der treue Zionswächter · 1848-09-27 · 39 (27.9.1848) · page 7

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
39 (27.9.1848)
Date
1848-09-27
Page
– (sequence 7)
Language
German
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seine Religion ein Hinderniß in seinem gewählten Beruf, frei darf er sich entschließen, wozu ihn Anlage und Trieb bestimmt, und keine Ursache hat er ferner, durch äußere Verhältnisse mit seinem Glauben unzufrieden zu sein. Bei dieser Lage, und bei diesen Verhältnissen können wir getrost der Zukunft entgegen gehen. Nicht bedroht uns ferner jene Zahl unverufener Jünglinge, die ohne Kenntniß vom Judenthume als Lehrer desselben sich erheben; schon haben eine Menge derselben ihren bis dahin vermißten Kreis gefunden und allen Reformbestrebungen valet gesagt; und der geringere Theil, den die frühere Zeit uns zurückgelasscn hat, wird aus Mangel an Anerkennung auch baldigst alle ihre Reformvorschläge einstellen. Sollten sich noch hin und wieder einigeJndividuen finden, die ihren Lüsten fröhnend, von den Satzungen des Judenthumes sich lossagen, so haben wir von diesen auch keine Gefahr zu befürchten. Nur so lange als der Freiheit Schranken gesetzt waren, strebte man gegen Gesetz und Lehre anzukämpfen; jetzt wo dem Einzelnen freier Spielraum gegeben ist,' wird der nach Ungebnndenheit Strebende sein Ziel ohne Kampf gegen Andersdenkende verfolgen. Wir können also das kommende Jahr mit den Worten begrüßen: .'VI ö't'' twh, ZeitANgsnachrrchteN. Preuften Berlin. Von dem Vorstande der hiesigen jüdischen Gemeinde ist an das Ministerium die Anfrage gerichtet worden, wie sich die Gemeinde zu verhalten habe, da in einigen Wochen die Wahlperiode des zeitigen Vorstandes abläuft, ein Gesetz über die Regulirung der jüdischen Gemeindeverhältnisse jetzt aber seit Suspendirung des Gesetzes vom 23. Juli v. I. nicht in Kraft bestehe. (B. Z. H.) Rheinpreußen. Aus einer Correspondenz eines unserer geachtetsten Rabbinen kann ich Ihnen die Mittheilung machen, wie sämmttiche Rabbiner der dortigen Sprengel -> mit Ausnahme von 3—4 nur zu bekannten Herren — übereingekommen, eine etwa zu veranstaltende Synode für ihre eigene Personen nicht zu besuchen, auch dahin zu wirken, daß selbige Seitens ihrer Gemeinden nicht besucht werde, ein Entschluß, der natürlich nur Anerkennung und Billigung finden kann. Bayern. Wir werden für den Augenblick kein jüdisches Oberconsistorium erhalten. So untröstlich auch einige, sich bereits als Eonsistorial-Näthe gerirende Rabbiner darüber sind, hat dennoch Königl. Minist, d. I. in Anbetracht der vielen, gegen die Organisation einer solchen Behörde eingegangenen gründlichen Bedenken erklärt, einstweilen die Schaffung dieser Centralbehürde zu sistiren, jedenfalls so lange, bis in Uebereinstimmung mit den allgemeinen zu erlassenden gesetzlichen Bestimmungen für die Israeliten das nothwendige Bestehen oder Nichtbesteben der projektirtcn Maaßregel, sich hinreichend erkennen lasse. Böhmen Prag. Das Collegium der Stadtverordneten hat in seuier Kundmachung vom 23. August, wie bekannt, die Wahlunfähigkeit der Juden ausgesprochen. Die darüber von dem israelitischen Gemcindevorstande geführte Beschwerde fand bei dem Gubernium die gerechteste Würdigung und hatte bei ihm den besten Erfolg, nicht so bei den Burgern. Die „Bohemia" schreibt darüber: „Die jedenfalls nur gerr ch t zu nennende Verfügung des Präsidiums, daß auch den israelitischen Hausbesitzern vaS Wahlrecht zustche, hat schon wieder einen Protest hcrvorgerufen, zn dessen Unterzeichnung lebhaft geworben wurde. Wo bleibt da die Gerechtigkeitsliebe, wo die Humanität, wo die echte bürgerliche Freiheit? Man bewegt Leute zum Unterzeichnen von Meinungsaufstellungen, die dem gerade zu entgegen sind, was wir dem Fortschritt gemäß austreben; die das widerrufen, was wir im März vom Kaiser erberen, was wir erhalten haben und nun unterdrücken wollen — die konstitutionelle Freiheit. Witt die Majorität der Pragerbürger das wirklich, nun so muß die Minorität es sich gefallen lassen; dann möge man aber auch consequent handeln und gegen alle die Institutionen protestiren, die wir früher

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