Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 32 (11.8.1848)
- Date
- 1848-08-11
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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vielfach verdient gemacht haben, und die in diesem Rechte seit Jahrhunderten stehen, entziehen will, ihn in dieser Zeit aus dem Munde eineS Mannes zu Horen, der den Zcitideen so sehr huldiget, daß man meinen sollte, es widere ihm alles an, was nicht zum Kvüt t!ujuue gekört. Wie konnte doch dieser Herr einen Vorschlag machen, der dem Zcitgeiste schnurstraks entgegensieht? Tagegen ist cs nicht in Abrede zu stellen, daß es zu der Selbständigkeit der Gemeinden gehören durfte, ihre Lehrer selbst zu wählen. Aber nur in dem Falle, wenn die Schule blos lokale und religiöse Zwecke hat. Diese haben aber unsere Schulen nicht blos; sondern haben auch und ganz besonders staatliche Zwecke. Es hat also der Staat, rcsp. die oberste Schulbehörde auch ein Wörtchen mitzusprechen! Die Aufsicht, welche die christlichen Geistlichen über die jüdischen Schulen haben, haben sie nicht als Geistliche, sondern als Organe der Oberschulbehörde, als Inspektoren, und weil man nicht an allen Orten gebildete Männer findet, denen man die Inspektion übertragen konnte, so übertrug man sie eben einem Pfarrer, der in jedem Orte sich befindet. — Dabei muß es zur Ehre der Inspektoren gesagt werden, daß sie nie und nirgendwo dem jüdischen Religionsunterricht, in welchen sie sich jeder Einsprache enthielten, beschränkend in den Weg getreten sind. Wenn aber in unfern Schulen, da wo von den Gemeinden nicht besonders Zugabsstunden bezahlt werden, nur wenig kcbräische Gegenstände gelehrt werden, so liegt die Ursache nicht in den Inspektoren, sondern i» dem allgemeinen Lection-und Stundenplan, der fast die ganze Schulzeit mit Elementar- und Realfächern ausfüllt. Und wenn heute noch die Rabbiner als Schulinspektoren gesetzt würden, so hätten sie eben auch die genaue Ausführung dieses Schulptans zu überwachen. Auch scheint eS mir^ daß nicht alle Israeliten Würtembergs unter demselben hingcworfcncn Wort „Religionsunterricht" einen und denselben Begriff zu verbinden. Schreiber dieses, und mit ihm wol neunzehn Zwanzigstel seiner diesseitigen Glaubensgenossen, verstehen darunter Uebcrsctzung oibon, rc re. Andere verstehen aber darunter, das Lehrbuch der isr. Religion, das Spruchbuch und das Gesangbuch; lauter Bücher bei deren Kenntniß n an noch immer die jüdische Religion nicht kennt und der Mangel ihrer Kenntniß durchaus nicht verhindert in der jüdischen Religion durch und durch unterrichtet zu sein. Noch eine Frage l Warum wurde nicht auch beantragt, daß die Gemeinden die Leute, denen sie ihr Gewissen in die Hand legen müssen, die Rabbiner selbst wählen sollen? — Wie kann doch einer Gemeinde gemnthet werden, ihr ganzes religiöses Wesen einem Rabbiner anznvertrauen, den sie nicht kennt, von dem sie nichts weiß, und der nicht von ihr mildem nöthigen Vertrauen beschenkt ist? Wenn auch nicht eine Gemeinde im Lande sich befindet, die ihrem Rabbiner das Vertrauen entzieht, so gibt das noch keine Bürgschaft für die Zukunft, uud kein Recht ihr das Wahlrecht vorzuenthalten.' Auf dem ganzen Erdenrund ist den Juden das so natürliche Recht geblieben, ihre religiösen Führer selbst zu wählen. In Würtembcrg wurde es ihnen im Jahre 1828 entzogen, eine Frucht des Polizeiakts, der das Polizeiwesen von der Wiege an bis über das Grab hinaus ausspanut, und seine Uutcrthaneu damit umgarnt. Jetzt wird nicht mehr polizeilich regiert, und jetzt wäre eö au der Zeit, den Gemeinden, deren Selbständigkeit wieder hergestellt wird, auch wieder das so natürliche Recht, die Wahl ihrer Nabbinen zu erwerben. T-st Briefwechsel. S. in D. l. Die Mitteilungen sollen uns zu jeder Zeit lieb sein. — l30 Ihrem Wunsche genügt, die Bemerkung war durchaus erforderlich; lassen Sie sich fernerhin durch jenen materiellen Grund nicht alchalten, da wir gerne erbörig sind, aucl, ohne jenes Ihre Mitteilungen entgcgenzunehmen. O in G. Erhalten und soll richtig besorgt werden. Verlag: Herol d'schc Buchhandlung in Hamburg.