Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 31 (4.8.1848)
- Date
- 1848-08-04
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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veranlaßte, die oZi.- nicht desto weniger laut zu beten, während der Vorsänger schwieg. Bald wurde aber, an einem Freitag Abend vor dem Beginn des sabbathlichen Gottesdienstes, in allen Synagogen des. Landes ein gedruckter Erlaß der Oberkirchenbehörde verlesen, welche dieses Unterfangen der Art verpönte, daß den Leuten, welche fürder es wagen sollten, solches zu thun, mit Criminaluntersuchung, den Vorstehern, Vorsängern und Rabbiuen, die aus Nachsicht oder Schwäche es dulden, oder sich dem Gottesdienst entziehen, um der Verantwortung überhoben zu sein, mit Amtsentsetzung gedroht wurde. Solch' eine Strafandrohung, solch' geringfügiger Sache, von einer Behörde, die sich nie das a llgemeine Zutrauen erworben hatte, und in einer Zeit, wo ihr Fortbestehen so sehr in Frage gestellt ist, Gemeinden gegenüber, die bei allen politischen Umwälzungen des musterhaftesten, gesetzlichen Betragens sich befleißiget, und gar kein Vergehen sich haben zu Schulden kommen lassen, als daß sie ihr Herz vor Gott ergossen, um von Ihm Schutz und Hülfe zu erbitten, auf welchen Schutz und auf welche Hülfe sie mehr als auf die der bewaffneten Macht vertrauten, empörte allgemein. Noch mehr empörte aber eine Stelle in jenem Erlaß, und welche ungefähr lautet: „Die israel. Oberkirchenbehörde ist es sich bewußt, daß sie seit ihrem Bestehen die Rechte der israelitischen Kirche *) dem Staat gegenüber mit aller Energie vertreten hat, sie wird aber auch die Rechte des Staats der Kirche gegenüber aufs Entschiedenste vertreten." rc. Da fragten sich die Leute: Welchen Angriff hat denn je der würtembergische Staat auf die jüdische Religion machen gewollt, bei welcher Gelegenheit die Oberkirchenbehörde sich vor dem Riß gestellt hätte?? Die israelitischen Sträflinge haben nie am Sabbath und Feiertagen arbeiten müssen, das hat eine Religion, und diese wollen sie gewahrt wissender Justizminister selbst erklärt; die Oberkirchenbehörde hat aber auf eine desfalsige Anfrage das Gutachten abgegeben, daß solches nach den jüdischen N e l i g i o n s g r n n d s ä tz e n, nicht nur erlaubt, sondern auch Pflicht sei. Ist das ein Wahren der jüdischen Religion? Mußten wir nicht schamroth werden, als wir in den Kammcrverhandlungen zu lesen bekamen, daß die Stände des Reiches sich bemüssiget fanden, der jüdischen Religion einer israelitischen Oberkirchenbehörde gegenüber das Wort zu reden? Als Fuld in der französischen Kammer sagte, die israelitischen Arbeiter in den Fabriken wurden sich gerne gefallen lassen am Sabbath zu arbeiten, wenn man ihnen einen andern Ruhetag, gleichviel welchen dafür gönne, wurde er vielfach, und das mit Recht, darüber angegriffen. Fuld sprach aber nur seine Privatmeinung aus, glaubte bei seinen Glaubensgenossen etwas voraussetzen zu dürfen, dem nicht also war. Er hat aber nicht gesagt, daß die Ne.igion es erlaube, und auch ist Fuld nicht das theologische Mitglied des Oonsiriw'ire oentrulo. (Beschluß folgt.) Aus dem Würtembergischen. Wie im benachbarten Baden gegen den Oberrath, in Kurhessen gegen die Vorsteherämtcr, wie in ganz Deutschland eine allgemeine Bewegung, zumal gegen die Vorgesetzten jüdischen Centralbehörden sich kundgiebt, so auch hier. Ein allgemeiner Sturm hat sich gegen unsere Oberkirchen-Behörde erhoben, und trügen nicht alle Zeichen, so har in ihrer jetzigen Gestalt deren letzte Stunde geschlagen. Die bedeutendsten Rabbinatsbezirke haben öffentlich erklärt, die von Dr. Maier ausgeschriebene Versammlung nicht beschicken zu wollen, mehrere derselben haben ein ausdrückliches Mißtrauens-Votum gegen Dr. M. abgegeben, alle aber sich in Petitionen an das Culrusministerium geeinigt, den jetzigen, unerträglichen Zustand hierarchischer Bevormundung und (Zentralisation aufzuheben und die Selbständigkeit der Gemeinden auszusprechen. Die Forderung ist zu gerecht, steht mit den allgemeinen Tägesfragen in zu inniger Verbindung, als daß deren Gewährung nicht zuversichtlich erwartet werden dürfte, daß vor