Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 25 (20.6.1848)
- Date
- 1848-06-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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So verschieden sie nun auch an Sprache, Sitten und Volksrhümlichkeiren sind, so ist dennoch eins, welches sie in dieser Verschiedenheit gemein haben und ihrem Charakter einen bestimmten Typus giebr. Alle sind sie Israeliten, Bewahrer jener uralten Gotteslehre, die ihren Ahnen am Sinai gegeben wurde. Und hör, ten sie nun auf ein Staat zu sein, so blieben sie doch ein Priesterreich. Wer von Israel noch heute seinem Gott gehorcht und seine Gebote ausübr, gehört noch immer diesem Pricsterreich an. Er ist der wahre Priester Gottes ans Erden, sein Handeln dient als Norm seinen Mitmenschen, und er befördert so die Veredlung der Menschheit. Zur Wahrung dieser rein religiösen Einheit in der großen Zerstreuung, wurden am Beginn dieser Periode die Satzungen, welche bis dahin traditionell im Munde des Volkes sich erhalten haben, ausgezeichnet, so daß nun im religiösen Leben der Jude sein Bruder stets wiederfinde, wenn ihn auch andere gesellige Verhältnisse von demselben trennen sollten. Allein das ausgezeichnete Wort bedarf zu seiner Verständigung das lebendige Wort, die Erklärung aus dem Munde des Lehrers. Es entstanden daher Schulen, die von gotlesfürchrigen Männern geleitet, zahlreiche Jünglinge um sich versammelte, welche wieder nach erlangter Reife das Erlernte in größeren und kleineren Kreisen verbreiteten. Lebendig und frisch erhielt sich so das Corres Wort die Jahrtausende hindurch. Kein Druck von außen vermochte dieses innerliche Leben weder zu vernichten, noch in seiner stets sich erhaltenen Blürhe zu stören. Im GezencheU je mehr Israel geschmäher, gekränkt, verstoßen, verhöhnt, verspottet von seinen Mitmenschen wurde, je mehr es um die norhwendigsten Menschenrechte zu kämpfen hatte, desto mehr bewahrte eS seinen Beruf als Gorres Diener. Es lebte alsdann nur dem Gesetze, sein Trost und seine Schmerze-Ninderung war des Gesetzes Studium, und die Freude in seinen qualvollen Leiden war, sich als Gortesdiener berhärigen zu können und das angenehme Bewußtsein, als solcher Leiden ertragen zu müssen. Nicht wollen wir ferner auf jene schmachvolle Zeiten, wo der Mensch seinen Menschen aus frevelhaftem Eifer von sich stieß Hinweisen. Nicht dieses wollen wir uns hier vorführen, wir zeigten nur, wie der wahre Jude, seine Aufgabe als Staatsdiener, wie als Gortesdiener stets zu würdigen weiß, und nur dann sich als Gottesdiener allein brthäligk, wenn ihm sein Recht, als Slaatsdiener, welches er nicht zu erbitten, sondern zu fordern hat, ganz entzogen, und selbst seine freiwillige Dechätigung als solcher ihm untersagt wird. (Beschluß folgt.) Der Ttaat in seinem Verhältnisse zur Kirche und Ven hieraus folgenden Conseqnenzen für die Synagoge. Von Iosephsohn. Zu den Fragen, denen die Wissenschaft, nicht minder die praktische Lebensnvthwendigkeir in der neueren Zeit mir besonderer Vorliebe sich zugewandt har, nimmt die des wechselseitigen Verhältnisses, in welchem die Kirche sich zum Staate verhalten soll, gewiß nicht die letzte Stelle ein. Sie mir Besonnenheit z»m Abschluß zu bringen, ist dringendes Bedürfnis, da d«e Begebenheiten, durch welche die gesellschaftlichen Zustände in der jüngsten Zeit erschüttert und zum Theil umgestaltet worden sind, auch auf das mit jenen rniug verbundene kirchliche Leben einen Einfluß geäußert haben . der in dem unablässigen Ringen »ach freierer Gestaltung vielfach zur Erscheinung gekommen '.st. Insbesondere ist der Streit in der Kirche mir qroß.-r Lebendigkeit geführt worden, so daß die Schriften ,n denen Befreiung der Kirche von dem Joche der Lraa'Sgewalr, Herstellung einer verfassungsmäßig gesicherten Stellung dem Staate gegenüber. Theilnahme aller Kirchenglieder an dem Regiments gefordert wird. zu einer kaum übersehbaren Anzahl erwachsen sind. In der Thal aber würde man sich vollkommen raulet'en, wollte man in ihnen und durch sie den Streit für geschlichtet erachten; der befähigten Rarhgeber giebr es hier gar wenige, da zur Entscheidung der Streitfrage eine mehr, als oberflächliche Emsicht in die Wissenschaft des Rechtes und der Theologie erfordert wird. welche in den stimmgebenden Theologen oder Juristen nur allzu selten sich vereinigt. Aber auch, wo dies Letztere per Fall, ist dennoch immer ein Hauptmangel in dem Standpunkte zurückgeblieben, der, anstatt Vre Verhau-