Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 15 (11.4.1848)
- Date
- 1848-04-11
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2625941-2626200-2626216--1367-2628994- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nachsicht Ew. Hochwürden in Anspruch zu nehmen, und nachdem wir Herrn D. die Frist bis zum 15. Januar stellten, denn laut des auszuschreibenden Eoncurs, müssen dieKandidaten ihre Dokumente bis Ende Januar eingebracht haben. Wir können es betheuern und schwören auch Alle 3!" rn'idaß der, der Herz und Nieren prüft, der die geheimsten Geheimnisse unserer Gedanken kennt, der das tiefste Innere unseres Herzens durchschaut, es weiß, daß es kein individuelles Interesse, keine parteiische Rücksicht ist, die uns dem Herrn D. kinneigt, sondern nur?'pc?c!>, aus reiner Absicht, das allgemeine Beste im Auge haltend und seine vorzüglichen Eigenschaften sind es, die uns ihm als Len Würdigsten bezeichnen und deshalb wir ihm zu unserm Seelsorger, geistlicken Hirten und Religions- Vorsteher wünschen und wählen. Indem wir diesen förmlichen Eid mit aufgehobenen Händen leisten, richten wir zugleich in religiöser Ehrfurcht unsere Herzen mit der Bitte gen Himmel, daß der allmächtige Gott die lorgfältige Arbeiten Ew. Hvckwürden >am Wohl und Heil Israels mit dem glücklichsten Erfolge krönen möge, damit die Nachwelt sowol, als die jetzige Generation das Andenken der Wohlthäter der Menschheit segnen möge — (Folgen die Unterschriften.) Bayern. Wie sehr die erste Thronrede Marimilian II., unseres allgcliebten Königs, auch sämmtliche Juden Bayerns aufs Freudigste erregt, wie sehr sie ihnen die gerechteste Aussicht auf baldige Verbesserung, auf definitive Gleichstellung eröffnet, so ist indeß kein Punkt in dieser Beziehung mit größerer Befriedigung ausgenommen worden, als der, der baldigen Constituirung einer eigenen jüdischen Oberkirchenbehörde für das ganze Land. Der Wunsch nach Einsetzung einer solchen, Behörde schreibt sich nicht von gestern her, seit 15 Jahren ist er das Centrnm, um das sich alle übrigen Wünsche der jüdischen Bayern bewegen. Daß aber jetzt die Gewährung und zugleich mit ihr die politische Emancipation ausgesprochen, beweist einerseits wie sehr ernst es der Verbesserung unserer Zustände gilt, andrerseits aber, wie alle politischen Verbesserungen allein nicht genügend, nur dann erst zu wahrer praktischer.Bedeutung gedeihen, wenn unsere kirchlichen Verhältnisse zuvörderst nach fester Basis regulirt seien. Jetzt schon über Zusammensetzung, über Persönlichkeit, der neuen, so einflußreichen jüdischen Behörde etwas mittbeilen zu wollen, wäre allerdings verfrühet; Diejenigen aber, die meinen, es sei die religiöse Richtung in unserm Lande jetzt beseitigt, werden sich sehr bedeutend irren. Im Gegentkeil, haben wir allen Grund anzunehmen, daß in jener Oberbehörde, das rein religiöse, sowie das gemäßigte Element, mit gänzlichem Ausschlüsse des radikalen vertreten sein werde. Doch greifen wir den Ereignissen nickt vor, erkennen das Gegebene dankbarlickst an, erwarten von demselben das erneuerte kräftige Gedeihen unsers religiösen und bürgerlichen Wohles. Von der Polnischen Gräiye. Der Verwaltungsrath des Königreichs Polen hat unterm 23. Tecember 1847, „um wegen der koken Preise des Getreides und anderer Lebensmittel den ärmeren Volksklassen eine Erleichterung zu gewähren," beschlossen, daß die im verflossenen Jahre suspendirte Wegtreibung der polnischen Juden in einer Entfernung bis zu 3 Meilen von der österreichischen und preußischen Gränze, so wie von den Staatsgütern, sobald sie nicht Handwerker oder Ackerbauer sind, noch auf ein Jahr, d. k. bis zum 1. Oktober 1848, aufgeschoben werden soll. Doch soll die Wegtreibung der Juden, welche in einer ähnlichen Entfernung von der russischen Gränze ftatrfinden sollte, aus dem Grunde nicht geschehen, weil die Gränzlinie zwischen Rußland und Polen in nicht langer Zeit aufgehoben werden soll. Diejenigen Juden, welche sich einer neuen Defraudation oder einer andern Beeinträchtigung des Schatzes schuldig machen, sollen jedoch ohne Weiteres 3 Meilen von der Gränze versetzt, und im Wiederholungsfälle deportirt werden. Preußen. Berlin. „Die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte ist fortan von dem religiösen Glaubensbekenntnisse unabhängig" heißt der K. 5. des dem Landtage vorgelegten Entwurfes, einer Verordnung über die Grundlagen der künftigen preussischen Verfassung. Somit wäre denn für die Juden Preußens