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Der treue Zionswächter · 1848-04-11 · 15 (11.4.1848) · page 5

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
15 (11.4.1848)
Date
1848-04-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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das Reckte gefunden zu haben, vergnügt — nack Hause gehen? Za, wahrhaftig dann seid Zhr Narren. Kommt Brüder, theure, wahrhaft jüdische Brüder! Trümmer, Zhr, des ^ebraervolkes, daS seinen wcv erwartet! Wir haben nock ein Mittel. — und ein Mittel. an dessen Gebrauch uns Nie, mand verhindern kann — zwar Nickt, um das warten?*) dann sollen diese Tafeln in Hunderten von Exemplaren bei angesehenen Privatleuten angebracht, werden und man wird so doch im Stande sein, in der Zukunft sich vor Eindringlingen hüten zu können. Mögen sie dann auch immer Zuden heißen, w i r erkennen sie als solche und als unsere Brüder nicht an; wir bleiben reinen Stammes, reinen Glaubens und reinen Bewußtseins! Gewinnt Euch dieses Bewußtsein, meine Brüder, Hamburg, den 2. Kiölew5608 (lO. Nov^ I8l7.) Ein Hamburger Jude. (Der 2. Artikel folgt in nächster Nummer.) --»--- ZritNNgsnnchrichtrN. Mähren. (Beschlu ß.) Ihre Zuschrift vom 28. v. M., in welcher Sie Bericht über die Wahlverhandlung des 26. ersinnen, und meinen Rath in dieser wichtigsten Angelegenheit Ihrer Gemeinde erbitten, ist nur geworden, und nur mit aufrichtigem Schmerze habe ich ersehen, wie sich aufgeregte Leidenschaftlichkeit in Ihrem Kreise der Erledigung einer Angelegenheit bemächtigt, die nur in parteiloser Ruhe und besonnenster Ueberlegung zu einem heilvollcn Ziele geführt werden kann. Mir sind die Qualisicalionen des Herrn Feilbogen persönlich nicht bekannt, ich kann daher nicht beurtheilen, welcher der beiden Aspiranten der würdigere sei. Wenn freilich, wie sie miltbeilen, Herr H. ihrer Gemeinde sich aufgedrängt, während der Andere von Ihrer Gemeinde gewünscht und auch bereits einmal förmlich erwählt worden, so spräche allerdings dieser Umstand nicht günstig für denselben. Wenn ferner auch bei dieser zweiten Wahl, nach Ihrem Berichte, 57 gegen 15 sich für Herrn Tuschak erklärten, und also auch jetzt noch die überwiegende Mehrheit den Letzter» wünschen, so durfte der Umstand, daß derselbe noch nicht die völlige Autorisation vom Landesrabbinat erhalten, wie bereits in dem vorigen Schreiben bemerkt, nicht hindernd in den Weg treten. Tie Gemeinde hätte ihm lediglich eine Frist zu setzen, in welcher er nochmals sich zur Prüfung zu stellen hätte. Tiefe Frist konnte der Landesrabbiner ihm nicht stellen, da nach den jetzt bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, derselbe bei den Nabbinerwahlen selbst nicht einzuschreiten har.

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