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Der treue Zionswächter · 1848-02-15 · 7 (15.2.1848) · page 8

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
7 (15.2.1848)
Date
1848-02-15
Page
– (sequence 8)
Language
German
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»ZH M ltiftung Ln . der-... ganzen, MenschcngcscVschaft;er schw.ebt mit einem Kginsfluchc zwisthen. .allen Neligionsgcsellschaften auf der ganzen Erde; er ist, mit einem Worte, in allen Religionsgesellschaften — ein'Fremdling. Alle 28 rabbin. Gutachten sind darüber einig, daß wer das Gebot 3. Most 12, 3. als unwesentlich zum Jsraelitenthum ansieht und Übertritt, als gänzlich aus dem israelitischen Gemeindeverbande berausgetrcten angesehen werden muß. Auch der Rabbiner Fässel in Proßnitz (in der Schrift des Dr. Brecher 1815) beweist dogmatisch und juristisch, daß die Zugehörigkeit zur Gemeinde durch die Vollziehung des gesetzlichen ActeS (dem er die receptorische Bedeutung abspricht) vom Tage der Pflichtigkeit an bedingt wird. Dagegen behauptet Dr. E. fort und fort, daß der einmal in die jüdische Gemeinde Aufgenommene nie und nimmer, er mag alle Gebote der Thora von diesem oder jenem Charakter , mit dieser oder jener Gesinnung »betreten, wieder aus derselben freiwillig ausrreteu oder gewaltsam hinauSgestoßen werden könne. Allerdings läßt das rabbiuische Judenthum kejne Lossagung gelten, insofern als auch der Abgefallene seine religiöse Verpflichtung nicht annullirt und seine Stellung zur israelitischen Volks- und Religionsgenosscnschaft immer eine andere ist als die eines selchen, welcher nicht als Jude geboren, nie Jude der Religion nach gewesen ist. Aber daß ein Abgefallencr, Sichlossagcndcr noch innerhalb der israelitischen Gemeinde stehe, diese als religiöses Gemeinwesen, als Glaubcnsgciiosscnschaft betrachtet, das behauptet das rabbiuische Iudenthum so wenig daß es vielmehr seine Ausstoßung fordert. Es ist hier nicht der Ort, auf die scharfen Unterscheidungslinicn einzugehen, die hier gezogen werden müssen. Einstweilen möge statt meiner Dr. Zun; reden, anerkanntermaßen einer der gründlichsten und feinsten Kenner des synagogalen Rechtes, Herkommens und Schrifttkums. Dieser sagt S. 11 seines Gutachtens: Zn der Thal, wenn einem Juden alles AntMische — denn der Götzendienst im Sinne der Alten ist in rem gebildeten Europa unbekannt — gestartet wäre und er dennoch Mitglied seiner Kirche bliebe, so wäre der Charakter dieser Kirche entweder Nichts, d h. der Mangel aller Positivität. Geschichte «nd cöncreter Gestalten, oder ein Unendliches, d. h. das von allen Menschen ancrkannre Ideal ^religiösen Lebens. Da .beides notorisch ist. so muß eine Grenzlinie vorhanden sem. die den icnscirs Befind. Die Maßlosigkeit der Behauptungen des Rabbinatsrcscripts ist hiermit handgreiflich, augenfällig, sä Irominem dargcthan. Aber nicht durch Autoritäten — ich verwahre mich feierlichst gegen eine solche Mißdeutung! — Nicht als Autoritäten habe ich jene gutachtlichen Stimmen der Autorität dcS Dr. E. cntgegengestcllt, denn daß die Wahrheit ein absolut unabhängiges Dasein über allen Majoritäten und Minoritäten hat, das weiß ich. Nicht Autoritäten sollen jene Stimmen sein — redende Facta, tatsächliche Zeugnisse sind cs, daß die angeblich ^anf dem Standpunue des talmudischcn Iudcnthums allgemein anerkannten und durchaus, unbestrittenen Grundsätze so wenig allgemein anerkannt, so wenig durchaus unbestritten sind, daß sie vielmehr von Männern, deren talmudischcr Standpunkt allgemein anerkannt und unbestritten ist, schlechthin verneint, gesetzeifrig bekämpft und aufS entschiedenste abgewiesen werden. Dies an diesem Orte mein letztes Wort! Rostock, 15. Jan. 1818. Delitzsch. England. London. Nach der israelit. Zeitung: „Die Stimme Jacobs, wird Eir Robert Peel bei Eröffnung des Parlaments die erste Rede zu Gunsten der Iuden-Emancipation halten, und diese Maaßrcgcl von dem Herzoge von Wellington und sieben Bischöfen im Obcrhause unterstützt werden, so daß deren Annahme nicht mehr zweifelhaft erscheint. (H. C.) Briefwechsel. — Das Schreiben vom 8. Februar nebst Znhalr richtig erhalten. Durch ein eigentbumliches Versehen muß es in rem jüngstest Ä. und B. statt Fl.: .K beißen. . Druct: Gebrurcr B e n n in Alrcna.

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