Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 52 (28.12.1847)
- Date
- 1847-12-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Orga n Zur Wahrung -er Interessen -es ortho-oren Iu-enthums. Mit Königl. Dänischem Privilegio. Verantwortlicher Ake-acteur: vr. En och, Direktor und Oberlehrer zu Altona. 3. Jahrgang. Altona, den 28. Deeenrber 184^. 52» Bon diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, ein Bogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 P Er. (2 Tblr. pr., 3Fl. SOIr.) Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und ZeitungS-Expeditionen. Inhalt. Auszüge aus den: Rabbiuischen Gutachten für di» Beschneidung .. 418 Geschichte der.Römerherrschaft in Judäa und der Zerstörung Jerusalems. Von I. Salvador . . - 4lS Zeitungsnachrichten ans Sternberg, Westphalen, London, Hamburg.422-421 Gutachten über Meziza Seitens der med. Fakultät zu Würzburg. I. Gutachten des Herrn Cajeta« Textor, der Philosophie. Medicin und Chirurgie vr., K. Hofrarh, öffentlicher außerordentlicher Professor der Chirurgie und der chirurgischen und Augenklinik. Sberwundarze des ZuliuS,Hospitals. Rirrer des K. bayer. Verdienstordens, des K. preuß. rochen AdlerordenS 3. Claffe und de» knrheff. goldenen Lüwenordens rc. Es wird hiermit bezeugt, daß das bei der Beschneiduuq neugeborener Knäbchen gebräuchliche Aussaugen dvr Wunde durch den Mund mit Wein weder für V»lS Kind noch für den Geschneider emen Nachtheil habe, ja eher Vorteilhaft sei. Würzburg, den 8. August 1817. Z-r. DbLvtSV, kiok. p. o. II. Gntachten des Herrn Martin Mnnz, der Med. u. Chirurgie vr. K. Hofrarh, öffenrl. ordenU. Prof. der Anatomie, Vorstand der anchropvtomischen und zoprpmischen Anstalten und Sammlungen u. Unterzeichneter ist mit obigem Zeugnisse ganz einverstanden, um so mehr, als obenan, gegebene Behandlung nach der Beschneidung durch mehr als tausend Jahre nach Erfahrung sich nicht allein als unschädlich, sondern als heilbarste erwiesen hak, da das mäßige Aussaugen des Blutes ein sicheres Mittel gegen Entzündlichkeit der Wunde ist, und bei Bernachläffigung der obgleich unbedeutenden Verwundung oder Anwendung anderer Mittel öfterübte Folgert entstehe» können, und da die mäßige Anwendung des Weines dabei nach Entleerung des Blutes durch Aufsaugung ein sehr heilbares angezeigteS Adstringens ist. Würzbürg, den 12 August 1817. L-F*. MS-rst, Hofrarh u. Profess.