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Der treue Zionswächter · 1847-12-07 · 49 (7.12.1847) · page 1

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
49 (7.12.1847)
Date
1847-12-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der O r g a n MMW zur Wahrung der Interessen -es orthodaren Iudenthnms. Mir Königl, Dänischem Privilegio. Verantwortlicher Re-actenr: vr. Cnoch, Director und Oberlehrer zu Altona. ---- 3. Jahrgang. Altona, den V. Deeenrber 1842s. 49. Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal. Dienstags, ein Bogen. Das Abonnement aus ein Jahr ist 5 A Cr. (2Thlr.pr.,3Fl.30Xr.) Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und Zeitungs-Expeditionen. Inhalt. Ucbcr Ncis und Hülscnftüchte am Pcßach zu erlaubntc Speisen. Beurthcilt von A. G. aus L. . . Seite 393 Auszüge aus den: Nabbinischen Gutachten für die "Srockholm, Rußland Miseelle. . . ..398-3Y9 Über Reis und Hülfeirfrüchte, am Peßach zu erlaubende Speisen. Besprochen von Herrn Rabbiner Fasset und benrrheilt von A. G. aus L. Ofr schon hat ein unbedeutendes und unwichtiges Ereigniß zu großen Ergebnissen Anlaß gegeben, und »fr schon eine einzige Unwissenheit oder eine fehlerhafte und irrige Auffassung eines Gedankens Diskussionen verursacht, zu Wiederlegungen anfgemunrerr und die Wahrheit in die Schranken gefordert. Doch wenn die Wahrheit kämpft, feiert sie nicht selten ihre Triumphe, und sieht oft ihren Feind besiegt zu ihren Füßen liegen und zu ihrer Fahne schwören. Einen solchen Gorreskampf wollen wir heute beginnen und mir göttlichen Waffen ihn führen. Herr Rabbiner Fasse! hat einen Gegenstand behandelt, dessen Wichtigkeit ihn zwei Vor- und Nachträge gekoster, worin er Reis und Hüljenfrüchte bespricht, und solche zum Peßachgenuß für erlaubt erklärt. Herr Fasset hat diese seine Meinung in einem besonderen Hefte öffentlich zu verbreiten gesucht, dorr giebt er vor, seinen Gegenstand gründlich durchforscht zu haben und von Herrn Fasst ausgesprochenen schreiten, wollen wir ihn aus der ersten, reinen OueUe schöpfen, ohne durch leitende Kanäle, vom Schlamme getrübt, ihn aufzufangen. Daß Reis- und Hülsenfrnchre am Peßach zu essen erlaubt, im Talmud selbst ausdrücklich erlaubt sei. laßt keinen Zweifel zurück und den triftigsten Beweis dafür liefert 7>vL!>2 pis '27iy, wo er auf 'Jiv pi? hrndeurer, wie fni haben 777>p gewesen s)7 s'p Il'h 7pf>7 >71) j) '"->71) 'P1pf>i> ''4'NN ') und daher Reis zu kochen und zu essen erlaubt, um durch H ticvv anzuzeigen, daß dieser a") gar nichr beacht, c zu werden braucht. Doch muß, wie es scheint, Herr Fasst diesen Beweis nicht für üderführend genug ge-

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