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Der treue Zionswächter · 1847-10-05 · 40 (5.10.1847) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
40 (5.10.1847)
Date
1847-10-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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zerstören. Trocken das Gras, welk die Blume, aber GotteS Wort, es bestehet auf ewig. Daß in dem Gesagten aber nicht zu viel, bei weitem mehr aber viel zu wenig gesagt wurde, har die Erfahrung des lehren Jahres hinlänglich bewiesen. Die diesjährige Versammlung ist bis jetzt nicht abgehalten worden», wird es auch entschieden im Laufe des Jahres nicht mehr. Die Negierungserlaubniß kam zu spät, sagte man. Freilich wahr; — aber Grund? Weil daS Großherzogliche Ministerum nach eingcholrem Gutachten der sammlung wenig Ersprießliches zu erwarten, ihre Tendenzen in der Bevölkerung nur seht geringen Anklang fänden. Allein von einer gewissen Seite her stets vom spiel Preußens hinqewiesen, gab endlich Grvßherzvgl. Ministerium und vor Allem, weil der Bescheid äufs Strengste in den Landesgesetzen begründet war , die Entschließung, daß einer derartigen Versammlung gesetzlich kein Hindcrniß im Wege stehe, dass eS indeß zur Bestimmung eines eigenen Ortes der sLersachmlung zuvor der ^Genehmigung der zuständiges Localbehötde bedürft. Diese, hle^ die'MAeuti-^j'ss' Mait'tr^E'. vstibeisserre dtSher standhaft die' «Waubn^ L' Lb' He laöei löerhattbn wirdimuß die'"Folgezeit lehren? Äbtt? söüe^ iidi d e s offen gestehen, eine solche Verweigerung' Seitens dek Zed^r, der tS mit best» " Nähten ^udenchüine ernst'^ must wstMschen? ^»ch^^raMi! Mar 'daNj?Mb^en^d'aZ Hirse srlaübNß MhM Mr^ Äl^Bersoserün^Hr Ärfa^mlstn^ ^?ühr^ nämttch^von^ ech)en/^dur'cha!ü^''andern 1lÄstaWe^er'^^uni?^>e? «st,d^asse"fstr^i^eifespescn der Hochwurdiqey^eer'/ näd'ztväo aü'e^e m'Ärund6 H'engesunkcstcn^Credck nvH einmal M sich interessant zu machen. Biel besser ist-s, die Erlaubniß folge recht bald, ja man versammle stch ungesäumt, selbst, ohne hinreichenden Fond, nur, wie der geistreiche Präsident dieser vierten Versammlung meint, den schadenfrohen Orthodoxen zum Aerger — da würde man am Sichersten sich von der Achtung, dem Einusse, u überzeugen- Gelegenheit haben-, dessen sich die¬ .st. fü^-snien der nxu,^er!?^'1noch" sein Me^ seS Institut in allen Tewemden Israels zu erfreuen hat. Zwietracht nach inNen?'EefMtuH^a^'außey, seine Beschlüsse dhird alle und jede Geltung seine Lasse leer, sein Organ, 'ka.ym.^entbanden?au S ÄanLel' an Theiluahme schon wieder vergangen, pegekirr das ^jn-- stttur der Rabdinerversammsung kaum noch^df'm'Namen nach. Jede VersammlgnA,^ die nMt^iW." Hamen Gorres, zu seiner Ehr? ünt/rnommM , Fe ^sird nicht bestehen. Der Streich," ,ö^n?E??Wartei''.^gen das göttliche Judenkhum gerichtet? er gänzlich mi^nvjen^ auf die Häupter derer rurücsqefallen??vow! denen "er ausgegangcn. Das jetzt eben verflossene Jahr hat diese- Resultat auf. das Äünt)»E. un^'UnwHerr.ufiichste festgestellr- 'es lvar jenes^ ^re?8>ot^eEVk' e- N'cht weichen würde t jenes ^GejeA?,?aus dem Munde der '.'spätesten' Nachkommen "von?letzran bis in alle Ewigkeifen, ö?r MÄn En^e. '? "H 6;'^FötisWüg^folgt.) Das pre»Asch^Zn-e«s«setz .. Hz.'^Zür^Unrerhalku^ haben bie"^udÄf^in gleicher'Wesse 'un^ ^ss.^eich^m Verhältsillsse' wiö rl'ie^christlichen ^eme«ndeglleder den Gesetzen und bestehen d^^Ve^faichungen' gemäß ch'eizürraqen. «2-".5 asu. N',.'?ajlSnumm2L- ::rü. . § 64. Eine Abjondetung von dey ordentlichen OrtsschulSri? köu'nelt^die^ Iluden der'i^eael nach nicht vSrlan^er^; 8'öch^ks4" ihnen gestaktet,'?/n'cmenem Interesse auf^l^ründ''Äe^faliiger Ä^rem^aruuaen unter sich mir Gen^MWg^^r^chu^eMr8en^drjvarlehranstalren i'sächUd^i Herüber bestechenden allgemeinen Bestimmungen ein^lDsteU^ ^^m^ e'rnem "^rtk'chder «Lchusbezirke eine h^ l?iU^Vekchögeuschitketn chinre?cssen de christliche jÄischelHh't!e?'vH,e chÄen'^ UÄerbchxstimg r,?ie be-?onde' ön^l?che'^cl>u?e legelt zu kennen, so kann, Äönn sonst im allgemeinen'Schulinreresse Gründe dazu ssorchaiiden sind, die Absonderung der Juden zu einem der El-nagogengemeinde angeordnet werden. § 63. Die Negierung har in solchem Falle über die beabsichtigte Schulrrennung und den dazu entwor» fenen Einrichrungsplan die Communalbehärde deS OrkS und die übrigen Interessenten mit ihren Erklärungen und Anträgen zu vernehmen. 8 66. Ergiebt sich hierbei ein attseittgeS Einver-

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