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Der treue Zionswächter · 1847-08-31 · 35 (31.8.1847) · page 4

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
35 (31.8.1847)
Date
1847-08-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Register emzucragen und darüber ein Arrest auszufcrliyen. 8 16- Das Register (K. 8) und die auf Grund desselben ausgeferrigren Arreste, genießen bis zum Bewerben: 1) bei den Geburten innerhalb der zunächst folgenden drei Tage; 2) bei Todesfällen spätestens an dem nächstfolgenden Tage Eine schulddare Vcriäumniß dieser Fristen ist mit Geld, büße dis zu 50 Nrhlrn. oder mir Gesängniß bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Außerdem haben die Säumigen diejenigen Kosten zu tragen, welche dadurch entstehen, daß der Richter wegen der verzögerten Anzeige - zu irgend einer Ermittelung veranlaßt wird.; 1 71 >' 7 7 (Forrs. folgt.)??7! 7 ZcrWNDWWWtikÄ.;^^ MeMenburg-Schwerin. ' Wir' freuen'uns) Ihnen heutbelneantheiitischo MttthirilttUg machest zst kölinen,'die!' ciükrseits^üo'tt der-' GerMtigkeirsliM 'MM Weisheit ^lnMr WM dosrögierllstg zeugt-: anvdrvdsrits^aber MM gkbt-l'-'HaßMscklkiidurK nvüMÄildMHMr noch nnichk ^zn Grnnde'gogäügen^ däß Etöch wär'üid VbMröp/!ävärmelVtl>iMek^efUttdVÜ, iMd-!^wie"r^ seit Dchrtauftud^nuch^^kLger"'wÄchker -Gottesber; ehtgch^ MMstzttattswVeMlLlS ssMkk^lfMt füt'cht-' bkrsteitnTrgvMlp'Mi MnüVelöstr'^ Kstäüdön FMlch'-ffe'r2fMlchkts^Ed üU^rnl^und'dem Hekzcn unserer!'Kinder. ''? Es wird Ihnen nicht unbekannt sein, daß eine verhältnißmaßig bedeutende Anzahl Familienväter von 14 jud. Gemeinden Mecklenburgs sich vereinigt, um bei Allerhöchster Landesregierung die Aufhebung der KK. 1 und 2 der Synagogenordnung, welche jeden andern Gottesdienst als den reformirten streng verbieten, und also einen Gewissenszwang übten, zu erwirken. Lange Zeit war jeder Versuch zur Erlangung dieses Wunsches vergeblich, bis endlich die Ausdauer unserer Bevollmächtigten, durch persönlichen Vortrag bei unserm geliebten, wahrhaft guten unv frommen Großherzoge und durch wiederholte Anträge bei höchster Landesregierung es dabin gebracht, daß uns ein Ausweg aus'diesem Netze der ungerechtesten Gewissenseinschränkung gezeigt und geöffnet wurde, n 7 " 77? 7 - i> . Am 7. d« M. erglng chnl'den Bevollmächtigten, den Kfm. M. Friedhcinb in Grcvismuhlen der unten vollständig angeführte Bescheid aus Großhzgl. Landesregierung, worinsolche das>> Prinzisi fcsthält, an dem einmal' bestatigten'Eirckjetistatüt'f ü r V a s A l l g e mein 0 -ke'i n-d 'V e-'EiSv'eH uÄ^g ->lv-:xz u n e h M!e N7 Am ^-chfüsse erklärt-MjedöchlUnvLrhohlen. Jedem' volle Gewissensfreiheit gewähren und den einzelnen Gemeinden dasjenige durch Dispensation gestatten zu wollen'/ 'Was der Gesammrheit als solche nicht zngestanden werden könne. Auf! einweiteres^ Gesuch deS Dbengenanuten ist dtün' auch soförk die weiter, ländesheMiche ^Gett^hmigung) erfolgt-''und bildet somit die örthodore Gemeinde -Grevismühlen s nach st der iw Schwörin,!das'erste^Glied^ woran sich, so G'M »M'-l 'ist ^kürzester ZMudte meisten "Äenikindcn MeckleWürgs»r»ei'h'eNumrb'''-ine»'-'fösten Schild' zur Wehr gegen Vas 'Vordringen? desMeformlinwefens bilden werden. l st;:!.';--:-:77 An den Kfm. M/rWiedheilss zu Grevismühlen. Die von Jhmeuluud.^MtsisHts mehrerer Mitglieder aus andern Gemeinden^ unterm 2. d. M. iv'itdLDÄttUSW Hglr-lHkW denr-Großh'erz'ögö'vorgctrdiieill^klü) v^tt^Äs/stijkidtKVM^rh^r -atHegebeneir BltteduWäErliküblii^ M ^SVgMndeMit'lrMeöMs MÄesdlKüstMrc.'Lt.^MdöechMKÄA'stättya?tt--'-Die kiöchlich'cü Verhältnisse^Ver^rsrcielüischen Untcrthänen des Landes und deren Vertretung in kirchlichen Angelegenheiten sind durch das Statut v. 11. Mai 1839 und durch die daraus hervorgegangene Synagogenordnung vollständig geordnet, und sowie cS dabei lediglich das Bewenden behält, so fehlt auch Ihnen der Beruf, als Bevollmächtigter der Mitglieder anderer jüdischer Gemeinden aufzutreten und in dieser Eigenschaft auf generelle Abänderungen jener Verhältnisse anzutragen und Sie können vielmehr nur auf den Respons vom 18. Febr. d. I.

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