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Der treue Zionswächter · 1847-08-24 · 34 (24.8.1847) · page 1

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
34 (24.8.1847)
Date
1847-08-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Organ zur Wahrung -er Interelsen -es ortho-oren Iu-cnthmns. Mit König!. Dänischem Privilegio. Verantwortlicher Redakteur. I)r. Cnoch, Dircctor und Oberlehrer zu Altona. 3. Jahrgang. Altona, den 24 August 1847. 34. Von diesem,Dlatte erscheint wöchentlich einmal. Dienstags, ein Bogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 st Et. (2Thlr. pr.,3Fl. 30Xr.) Man abonnirt be» allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und Zeitungs-Erpeditionen. Inhalt. Das preußische Jndengesetz ... BT. Metrische Bibelübersetzung.- 279 Zeitrmgsnachrichtcnaus Mecklenburg-Schwerin. Mainz. Mannheim. Mähren, London . ... . »279 280 Erklärung und Bitte — Briefwechsel.».. 280 das Verhältniß -er tra-ktrorrelkere CrkLarung zum buchstäblichen Sinne -er heiligen Schrift. Von L.:A. : AlS Moses die heilige Schrift kvvn5er"göttMen Gnade erhielt, wurde ihm neben dieser schriftlichen noch eine mündliche Lehre zu Theil, und zwar soUre diese mündliche Belehrung, dem ausdrücklichen Willen des göttlichen Gesetzgebers zufolge, stets eine mündliche bleiben. Sie sollte nie niedergeschrieben werden, und nur von den Aelresten und Lehrern des einen Geschlechts, dem folgenden treu und unverfälscht überliefert werden. Möglich, daß der allweise Gesetzgeber sich dieses Mittels bediente, damit die heilige Lehre nicht bloßes Werk des Gedächtnisses werden sollte, die jeder in seinem Buche Nachlesen könnte. Durch dieses Mittel sollte vielmehr der Schüler an den Lehrer, das jüngere Geschlecht an bas Alter gefesselt werden. DaS lebendige, dem Herzen entströmende Wort des für das heilige begeisterten Lehrers wird sich nicht allein dem Gedächtnisse des Schülers einprägen, es wird ihm vielmehr ans Herz dringen, seinen Eifer für die he«l«qe Sache anfachen und ihn erst recht fähig machen seiner Bestimmung. So war der Wille des heiligen, göttlichen Gesetzgebers. Als aber im Laufe der Zeiten der jüdische Staat als solcher aufgehärt hatte, die Juden über die weite Erde sich zu zerstreuen angefangen, der Centralpunkr, sich mchs erhalten^ konnte, die Synodal- Dehörde auS Jerusalem gewichenwar, da traten die Aelresten und Weisen) dke Häupter des Volkes, die für seine Zükunft besorgt wären, zusammen, und beschlossen, zur Erhaltung eben dieser göttlichen Lehre, gestützt auf die Autorität eine» vorhandenen göttlichen Gesetzes, die Tradition niederzuschreiben; und ihrer weisen Fürsorge haben wir es zu verdanke»», daß das göttliche Work uns nicht ein unverständlicher» kodter Buchstabe geworden. Bei der schriftlichen Darlegung unserer uralten Tradition beobachteten sie indeß die Vorsicht, solche so abzufassen, daß man der Hülfe eines Lehrers dennoch nicht entbehren könne. Sie suchten

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