Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 26 (29.6.1847)
- Date
- 1847-06-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die ÄSrheituNtz enkfchirb sich für die Streichung -et beivea lMkkrKkchmen Worreandie HlsnatvetfaMtNr lang trat dttftl-eN bsllkontwrtt -ei, unsttettig ton dev Ansicht ausgehendvaß eS gar ntchk Sache des Gonvernewtnts seisich um dergleichen religiöse und kirchr liche Differenzen zu bekümmern, daß eS die Ausgleichung derselben lediglich den Detheiligken zu überlassen habe-, und daß z. B. eine Parteilichkeit für einer» Theil, etwa für die Altgläubigen, immer die unangenehmsten Wen nrungen und Consiiere fast unabwendbar mit sich führe. — Die Paragraphen 19^23 gaben weder die Abkhei» lung, nach der Plenarversammlung irgend einen Anstoß. Sie handeln von dem Wirkungskreise der neu zu errichtenden Iudencommission, und über die Kosten zur Bestreitung sämmtlicher IudenschaftSbeöürfnisse. — Ebenso fand sich nichts gegen Den §. 24, welcher von Armen» und Krankenpflege handelt und nur ein Oberaufsichtsrechr der Regierung über dir Verwaltung des Fonds bestimmt, zu erinnern. — Die Paragraphen 25 fgg. beschäftigen sich mir dem jüdischen Unterrichtswesen Abrheilung und Curie erklärten sich einverstanden mit der Fassung der beiden ersten Paragraphen, nach denen die jüdischen schulpflichtigen Kinder im Allgemeinen den ordentlichen Elementarschulen des Orrs zugewiesen werden und die jüdischen Schulgenossen, ebenso, wie die christlichen, verpflichtet sein sollen, den Nachweis des erhaltenen vorschriftsmäßigen Elementarunterrichts zu führen. — Dagegen erfuhr der Inhalt des §. 27 sowol von Seiten der Mitglieder der Abtheilung, wie in der Plenarversammlung, den lebhaftesten Widerstand. Der Paragraph heißt: befinden sich an einem Orre mehrere christliche Elementarschulen, so bleibt den Regierungen überlassen, die jüdischen Einwohner nötigenfalls nachMäaßgabe der Ortsvethälrnisse entweder einer von Viesen Schulen ausschließlich zuzuweisen oder unter dieselben nach einer gewissen Bezirksabgrenzung zu vertheilen. Nach einer längeren Debatte strich die Curie diesen Paragraphen. — Der §. 28 des Ge» setzentwurfs besagt, daß die jüdischen Kinder nicht zur TheilNahme am christlichen Religionsunterricht verpflichtet sein sollen; die Zudenschaft soll aber dafür sorgen, daß eS keinem jüdischen schulpflichtigen Kinde an dem erforderlichen Religionsunterrichte fehle. Jüdische Religionslehrer sollten zur Ausübung ihres Lehramtes die Etkaubniß vom Staate bedürfen. — Die Abtheilung erklärte sich dafür, daß wenigstens jede Spnagogengemeinde einen Religionslehrer habe. Sodann hielt sie es für aNgerüesstk uüd rwthMn-H , daß besondere SerNinarien zrw Heranbildung jüdischer Relir gWNSkehreV existiere», »Nb ebenso-, daß -is Kosten zur Unterhaltung derselben dem Staate zugewiesen würden. Die Plenarversammlung erklätre sich »Nit diesen Ansichten einverstanden bis auf den letzten Puncr, wonach also für den Eall eines zu erablirenden jüdischen Seminars die Kosten der Dotirung und Unterhaltung der jüdischen Bevölkerung zufallen würden. Zm Uebrigen war die Majorität der Abrheilung, wie der Curie, dafür, daß den jüdischen Lehramts, Aspiranten, wenn sie es wünschten, die Aufnahme in die SemwarieN für christ. liche Elementarlehrer nicht zu verweigern sei. (H. C.) (Beschluß folgt.) Berlin, den 18. Zuni. Die Berarhung deS Zudengesetzenrwurfs wurde gestern in der Herren Curie beschlossen. Ueber die DeraUS der Berachung, deren Resultate sich übrigens, wie wir vernehmen, im Gau» zen nur mäßig von der RegierungS-Vorlage entfernt haben sollen, bekalten w»r uns einiges Genauere vor. (H. C.) Mecklenburg Stretch. Strelrtz. Ein hieher gelangter Bericht über den neuernannten Rabbinen Reichmann besagt, daß derselbe nicht nur im strengsten Wortsinne ein sei, und auch nicht die geringste Kenntniß des Talmuds besitze, sondern theilt auch einige Reininiscenzen aus dem Würzburger Studentrnleben mir, die sich indeß zur Veröffentlichung nicht eignen. Freie Städte. Lübeck. Unser Senat hat sich in der letzten Zeit wiederholt mit dem Plane einer Verbesserung der bürgerlichen und gewerblichen Lage der Juden Ln unserm Staate beschäftigt, und es darf in unseren Verhältnissen schon das als ein Fortschritt bezeichnet werden, daß, dem Vernehmen nach, der Grundsatz der Zulassung zum Gewerbsbekriebe im weitesten Umfange Anerkennung gefunden hat, und daß es sich nur um die allerdings schwierige Frage handelt, wie dieser Grundsatz innerhalb unserer gegeben nen zünftigen Verhältnisse zur Ausführung zu bringen sein wird. (K. E.) Österreich. Wien. Vor einiger Zeit besuchte Se. Crcellenz Schekiff Pascha, Botschafter Sr. Hoheit deS