Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 16 (20.4.1847)
- Date
- 1847-04-20
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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»M 127 Kann der Lehrer sich so weit vergessen, daß er den Stock/ oder Schimpf- und Spottnamen in der Religionsstunde gebraucht, so wird der Sqame, den er ausstreut, sicher auf den Weg fallen. Das ganze Benehmen des Lehrers gegen die Kinder muß mit den hohen Hingen, die behandelt werden, Harmoniken, und seinen Wunsch, die Kinder dafür zu gewinnen, deutlich aussprechen. — Er darf es nie darauf anlegen, mit dem Wissen der Kinder Prunk zu treiben, oder sie Prunk treiben zu lassen. Werden die Schüler, die am besten und vorlaut oft antworten, denen vvrgezogen, die es im Antworten ihnen nicht gleichthun können, aber doch vielleicht eS redlicher meinen und tiefer empfinden, und macht man den Religionsunterricht zu einem Wettkampfe unter den Schülern im schnellen, treffenden Antworten, so wird solcher Unterricht der Religion zu bloßer Wisserei herabwürdigen, und die hohe Kraft der Religion für wahre Menschenbildung, ihre veredelnden, beseligenden und beruhigenden Wirkungen gehen ganz verloren. Da diejenigen Kinder, die Theil nehmen an der Katechisation, oft so verschieden sind, und wir auch Kinder in der Schule haben, die an der Katichisarion keinen Theil nehmenso werde schließlich noch bemerkt, daß der Lehrer auch ein wachsames Auge darauf haben mäste, daß der Unverstand sich nicht lustig mache über die offene, freie Aeußerung des kindlichen EemürhS, und nicht die Thrane der Rührung belache. Das Benehmen des Lehrers tragt die Schuld, wenn die Kinder ans lauter Rücksichten, die sie nehmen, nicht sprechen und thun, wie ihnen umS Herz ist. Möge es uns Allen denn unter dem Beistände Gottes gelingen, durch unsere Katechisation wahren, bleibenden Segen zu stiften! Möge es uns gelingen, in unseren Schulen ein Geschlecht zu erziehen, das, erfüllt vom Geiste Gottes, den Werth der Schulen klar unb unwidersprechlich darrhue. Russer. Preußen, WM MMR Berlin, 20. März. Der hiesigen jüdischen Gemeinde ist vor Kurzem höheren OrtS zu erkennen gegeben worden, daß der Platz, worauf sie eine neue große Synagoge bauen lassen will, sich nicht dazu eigne, indem dies Gotteshaus dann der Garnisonkirche und der alten Synagoge zu nahe stehen würde. Die Gemeindevorsteher sind nun bemüht, einen geeigneteren Platz zum Bau einer neuen Synagoge ausfindtg zu machen. Der Vorschlag, diese auf dem Köpnicker Felde zu erbauen, dürfte deshalb weniger annehmbar sein, weil in der dortigen Gegend bis jetzt noch zu wenig Mitglieder der jüd. Gemeinde wohnen. (Berlin- 2S. März. In der heutigen Sp. Z. wird esvor Allem für unwahr erklärt, daß dem Vorstände der jüd. Gemeinde höheren OrtS eröffnet worden, der hinter der Garnisonkirche belesene Platz sei zur Synagoge ungeeignet, vielmehr sei der Bescheid der Minister der geistlichen Angelegenheiten und des Innern dahin ergangen, daß beide Minister dem Könige über die Sache Vortrag gehalten und dieser im Allgemeinen gegen die Wahl des Platzes nichts einzuwenden habe; indessen lasse er anheimstellen, ob nicht, da der vorgedachte Play der alten Synagoge in der Heidereutergasse zu nahe liege, — von der Garnisonkirche ist dabei gar keine Rede, — und die Juden doch in allen Stadttheilen wohnen, ein anderer Platz, vielleicht auf dem Köpnicker Felde ausersehen werden möchte ) (Sp.Z.) Kurhessen. Cassel. Unsere Rabbinats - Angelegenheit ist für den Augenblick fast gänzlich in Stillstand gerathen. Fasse! ist es bekanntlich, für den zuletzt das V.-A. sich erklärt, und den eS Kurfürstliche Regierung jetzt primo loco vorgeschlagen. Allein für den Landrabbiner ist ein Staats - Gramen über allgemeine philosophische Wissenschaften vorgeschrieben, welches in Marburg abgehalten werden muß, dem sich aber bekanntlich Fasset nicht unterwerfen konnte und wollte. Das Vorsteher - Amt hat zwar um Dispens von dieser Prüfung für Len zu Erwählenden nachgesucht, auch mehrere sogenannte Predigten, literarische Produkte Fassel's als Beleg dessen allgemeiner Wissenschaftlichkeit beigelegt; allein Kurf. Regierung hat hierauf siets nur denselben Bescheids gegeben, wie ein so wichtiger Gesetzespunkt, als der für beregter Prüfung, unter keiner Bedingung außer Wirkung gesetzt werden könne, und das V. - A. deshalb jedenfalls einen andern