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Der treue Zionswächter · 1847-03-09 · 10 (9.3.1847) · page 7

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
10 (9.3.1847)
Date
1847-03-09
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Herausgabe des n,s2, früher iy Fulda, jetzt in Kurich, nennen. Doch sind dies bisher jedenfalls nur vermuthungen. Nur soviel ist sicher, unsere Gemeinde, eine der ältesten und frommsten des Vaterlands wird nur wieder einen Repräsentanten des streng conservativen orthodoren Judenthums zu ihrem Rabbiner wählen. Preußen. Berlin. Die von der hiesigen D.Z. von der polnischen Gränze mitgetheilte Nachricht, als sei cs den dortigen Rabbinen erlaubt worden, gegen eine Abgabe von 15 S. R. Bart und jüdische Kleidung auch fernerhin zu tragen, ist, wie wir aus sicherer-Quelle mittheilen, können, eine durchaus unwahre. Im Gegentheil wird gegen die Rabbiner ganz besonders die Befolgung jener Gesetze auf das Strengste gehandhabt, und sie nicht minder angewiesen worden, im Sinne jener Neuerung auf ihre Gcmeindeangekörigen zu wirken, was freilich, falls cs auch von den Rabbinen mit ganzem Herzen gelhan würde, dennoch nur von geringem Erfolge sein möchte. Königsberg, den 19. Februar. (V. Z.) Die Auflösung der Mischehe des hier lebenden I)>. Falkson von Seiten des Gerichts steht nunmehr zu erwarten , weil das vom Berliner Oberravbincn in dieser Angelegenheit erforderte Gutachten sich dahin ausspricht, daß Juden zwar sich christlichen Ehegesetzen unterwerfen können, insofern sie allgemein menschliche Vorschriften über die Ehe enthalten, nicht aber der christlichen Trauung und ihrer Eonsequenzen. Daß dieses Resultat erfolgte, war zuversichtlich zu erwarten, und liegt darin zugleich die Beruhigung, wie der Staat nie gestattet, daß ein gänzliches Aufgeben des besonders Eonfessionellen ein gesellschaftlicher Zustand begründet werde, der jeder positiven Neligionsbasis baar, das höchste Gesetz, der Sittlichkeit und des Rechts, in dem eigenen Bewußtsein, in den wirklichen oder eingebildeten Anforderungen einer sogenannten - Zeitgemäßheit suchen und finden wolle. Bayern. Ans dem Rieft. Die überall jetzt herrschende Theuerung hat G. s. D. uns, wenn auch nicht ganz verschont, doch wenigstens in einem viel geringerem Grade, als es anderes Orts der Fall sein mag, berührt. Um so mehr halten wir es für unsere Pflicht den leidenden Glaubensbrüdern, deren Lage nicht so günstig gestellt, die unter der schweren Hand jener harten Prüfung mehr als wir zu ertragen haben, nach Kräften unsere Unterstützung angedeihen zu lassen. Da indeß im eigenen Vaterlande der sprüchwörtliche Wohlthätigkeitssinn unserer jüdischen Glaubensgenossen sich überall hinlänglich bewährt, so daß wir keinen Ort wüßten der nicht selbst für seine Darbenden auf das Großmüthigste uüd Reichlichste gesorgt, so wenden wir unfern Blick vom Vaterlande hinweg nach der Wiege der Judenheit hin, nach jenem heiligen Lande, dem Inbegriff unserer religiösen Vergangenheit und Zukunft. Dort darben Unglückliche ohne Aussicht auf Unterstützung aus ihrer eigenen Mitte und dürfen umsomehr und vertrauensvoll auf ihre wohlthätigen Brüder im Auslande rechnen. Auf daß sie nicht in ihren Erwartungen sich getäuscht sehen mögen, verfehlen wir nicht, w. H. N., beifolgende Anweisung auf dort Ihnen zu überreichen und für Überwachung des Betrages gefälligst Sorge tragen zu wollen. Wir fügen keinen weiteren Dank hinzu und verharren rc. rc. Rußland. St. Petersburg. Sr. Maj. der Kaiser hat dem bestehenden Militär-Eoder ein besonderes Ergänznngsgesetz, die Feier der jüdischen Festtage betreffend, beigefügt. Nach demselben sollen alle Befehlshaber, in deren Truppentheiien Juden dienen, diese an alten jüdischen Festtagen, an welchen das mostnsche Gesetz den Juden öffentliche Arbeiten verbietet, um den Andachtsübungen in ihrer Synagoge beizuwohnen, von jedem Dienste befreien. Ein zweiter, die künftigen Verhältnisse der Juden in Rußland bestimmender Befehl verordnet während der Jahre 1817 und 1813 eine Zählung der in Bessarabien wohnenden Juden an, um sic der darauf folgenden Recrutirung nach der dafür bestehenden allgemeinen Grundlage zu unterwerfen. Italien. Rom, den 15. Fcbruar. Bisher fand in Rom der alte Brauch statt, daß ' mehrere' Teputirke der

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