Mannheim
Compact Memory

Der treue Zionswächter · 1846-08-11 · 32 (11.8.1846) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der treue Zionswächter
Volume
2 (1846)
Issue
32 (11.8.1846)
Date
1846-08-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2625941-2626092-2626125--0562-2628102
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ZMrmZSNKchrichLkN. Preufte n Breslau, den 2. August. Wie öde ist jetzt Worr Gorres zu verkünden und den Tempel des Herrn neu aufzubanen, haben sie verlassen, und sie har Nia rs mehr znrückbehalten, als den Segen und d'e Lodpreisungen der dankbaren Herren! Denn wissen Sie, unserer israelitischen Gemeinde, dh, demjenigen Theile, der der Reform zugethan ist, und sich als solcher durch Geldbeitrag bewahrt hat, ist die Hegemonie im Glauben zu gesprochen worden, und gewiß nicht mir Unrecht Wem anders, als unsere Glau, bnishelden haben die gelehrten Herren die glücklich verlebten Tage, die Zweckessen und Spazierfahrten zu verdanken? Welche andere Stadt har so viel Aufputz verwandt, um dem religiösen Schauspiele einen Schein von Nichtigkeit zu geben? Und die Herren Nabbinen, Prediger und Neltgionslehrer sind auch nicht undankbar gewest»! Von DankbarkeirSoefühl getrieben haben sie sich den Leiter dieser religiösen Gemeinden, den mehrfach erwähnten i. Geiger, zu ihrem Leiter gewählt; mit fester ) uc-vaner haben sie sich seinem oft grundlosen Willen zn handhaben! Da sollten sie eine Probe von unumschränkter Alleinherrschaft sehen! Und in der That, wenn wir noch keine ausgebildere Hierarchie haben, so ist es wahrhaftig nicht der Wille der Rabbiner, der dazu fehlt. Aber überlassen Sie es nur der Zeit. Wenn wir noch lange forcschreiten, so werden wir doch endlich so weit kommen. Das rheuer erkaufte Wirken der dritten Rabb - Versammlung besteht darin, daß sie dem Sabbat eigedrauche und die Traucrzeir beschränkt und der zweite und resp. achte Feierrag ohne Unterschied zu Grabe getragen hat. Doch ist der zweite Neujahrsrag, der der zweite Tischri heißen soll, wieder anferstanden, und sucht jezc Lei einer Commission sein Recht geltend zu machen. Die Beschlüsse der geheimen, oder der Zeit angemessener, der vertrauten Conferenzen, können freilich noch nicht mirgetheilt werden. Das Gerücht har sich hier verbreitet, daß der Herr Rabbiner Tikrin, dem bekanntlich das Ausübcn aller rabbinischen Funktionen verboten war, die Aushebung dieses Verbotes vom Minister erwirkt habe. Wie viel daran wahr ist, werde» wir bald erfahren. Breslau. Einmal beim „Abbringen" beschäftigt, wurde mit einem Federzuge sämmrliche TNIV.-i als rc. mit einem Federzuge aufgehoben. DaS ist moderne Pietät k Denn wie gewöhnlich gezankt, gesalbadert, geschmaust; Adressen ansgerauschc und somit vale! Man kömmt nun wieder in Mannheim zusammen; zwar rncbr, weil der Vorstand eö gewünscht, aber weil weqen der größer» Nahe des größten Therls der Hychehrwürdigen, und dem ohnedies schmächtigen Zustand der Caffa, man billiger da- Unga r n. Presburg, 22 Juli. Die Presburger Zeitung von heure berichtet aus dem löbl. Trenkschiner Conueine Deputation sämmrlicher israelitischen Gememden des löbl. Trencschiner Comirares zu dessen Bewillkommnung ernannte, und durch Herrn M. Hübsch, Norar sämmicicher Gemeinden des löbl- Comirares ihre unbegränzre Hochachtung und ihren tiefempfundenen Dank anssprechen Netzen. In dieser kurzen aber kräftigen Rede heißt cs unter Andern: „Noch sind wir gesondert, strenge gesondert, und wollte Gott, die Sonderung bestände nur hierin: daß wir in Allem was wir Gorr schuldig sind, und vor Gort allein zu verantworten haben, eigenes Bekenntniß, eigene Lehre, eigene Form der Gotresverrhrung haben möchten, daß wir aber in allem Uebrigen, was den Menschen als Menschen bete.isft, im weltlichen Leben und Verkehr als Israeliten zugleich Bürger des Gesammr-Varerlandes waren — Der höchst huldvollen Antwort Sr. Excellenz entnehmen wir hier Folgendes besonders Deachmngsrverrhe: „Zu Ihrer Aeußerung über Bewahrung und strenger Sonderung der religiösen von der bürger-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.