Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 20 (19.5.1846)
- Date
- 1846-05-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Per Grgan zur Wahrung der Interessen -es orthodoxen Iudenthnms. Mit König!, Dänischem Privilegs. Verantwortlicher Redaetenr. vr. En och, Director und Oberlehrer zu Altona. - - 2 Jahrgang. Altona den 1». Mai L84« 20. Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal. Dienstags» ein Bogen. Das Abonnement an? cm Jahr ist 5 Kt El. (2 Thlr. pr., 3Fl. 30Xr.) Man abonnirt bet allen löbl. Postämtern, soliden Behandlungen und Zeilungs-Erpcditiöncn. Inhalt. Der Eid mors juäaico rc. Von Z. Pollak, Nabb. zu Trebitsch: (Fortsetzung.) Berliner Reform-Vereins Unwesen. (Fortsetzung.) ' Schilderung des berühmten Oberrabbinen S. W. Schreiber zu Preßburg. (Fortsetzung.) Oiiskerum censoo. Von Censorinns. Skizze aus Altofen. Bon S. Nasch, Rabb- - Kandidat uud Ober-Vorsteher. Zeitungsnachrichten aus: Hannover, Franken, dem Elsaß, London, New-Iork. Anzeiger. — Briefwechsel. - - Der Eid re Von Joachim Pollak, Rabbiner zu Trebitsch. (Fortsetzung.) Was die Handlegnng auf die heilige Tora während der Eidesablegung überhaupt betrifft, wird dies zwar nirgends ausdrücklich in der h. Schrift als gesetzlich nothwendig vorgeschrieben; es wird vielmehr daselbst sehr oft, und zwar, wie Gutachten 180 und Gutachten 71 mit Recht vorzüglich Nachweisen, an folgenden Stellen, als: 1 B. Moses 21, 2,37.25,33. 26,31. 31,53. 50, 25. 2. B. Moses 20, 7 3 B. Moses 5,1. und 19, 12 1. B Moies 5, 19 21. und 30, 3. Josua 2, 12. 6, 22. 9, 15. Samuel 1, 20. 17. Ruth. 3,23. von Schwüren und Beeidigungen gesprochen, ohne daß die besondern Umstände, Verhältnisse und Umgebungen, unter welchen die meisten derselben stattgefunden haben, nur im Geringsten zu vermuthen gestalten, daß sich bei denselben sterS die heilige Tora gegenwärtig befunden habe, um darauf während des Schwörens die Hand legen zu können, und dies um so weniger, da mehrere dieser obbemeldeten noch vor der heiligen finnischen Gesetzgebung staltgefunden haben; und doch mußten und wurden sie auch alle nichts desto weniger streng und heilig gehalten, woraus zur Genüge ersichtlich ist, daß, vom jüdisch-religiösen Standpunkte aus, ein, wenn auch ohne Handlegung auf die Tora, fLN Ol?'?:, abgelegter Eid streng und heilig gehalten werden muß. Doch hat es der Talmud 38 t> zur Bewirkung größerer Feierlichkeit beim gerichtlichen Eide mpziL' '222 wie daselbst bemerkt, als gesetzlich vorgeschrieben, und zwar gestützt auf 1. B M 21. 2, wo nämlich erzählt wird, daß der Erzvater Abraham seinen Diener (wie auch später daselbst 47, 29-31 Jakob seinen Sohn ppi') wäh-