Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 19 (12.5.1846)
- Date
- 1846-05-12
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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--»W 155 k) Angaben de^Bestefiung n-ch Behörde und - Darum. ,. ,,»r, . -. 4) Stand des öffentlichen Gottesdienstes in der . , Synagoge.. . ..., . - . . , .. -7 . 2) Wird täglich, oder nur an Sabbat-, Fest- . .und Fasttagen Gottesdienst gehLltG? und welche Ursache^ sind, hier bestimmend? d) Zst die Theilnahme am öffentlichen Gyrreediel'.ste allgemein, und insofern dies nicht der Fall, worin har die geringere Theilnahme ihren Grund?. e) Wird der Gottesdienst überhaupt noch in altherkömmlicher Weise verrichtet, oder, haben Veränderungen u, welche stattgefunden? 6) Ist der Lhorgesang eingeführr, zeigt sich in der Gemeinde Theilnahme für denselben, walten bindernde Umstände ob, und können sie beseitigt werden? e) Werden belehrende religiöse Vorträge gehalten, wie oft. und von wem? k) Wo und wann finden außerhalb der ordentlichen Synagogen gottesdienstliche Versammlungen statt, und auf welchem Grunde? 5) Sonstige Bemerkungen und etwaige Anträge. 1) Wo bestehen bloße Religionsschulen, und wo ist der Unterricht in den allgemeinen Lehr- 2) Welche Gemeinden haben keine Neligionsschulen, auS welchen Gründen entbehren sie dieselben, und besuchen die schulpflichtigen Kinder «ine auswärtige Religionsschule? 3) Schulzimmer. a) Räumlichkeit, bauliche Beschaffenheit, Mobilien und Lehrapparate d) Ob zugleich die Wohnstube des Lehrers? 4) Lehrer. s) Vor- und Zuname, Geburtsort und Alter? b) Wo und auf welche Weise er seine Bildung zum Lehrer empfanqen und die entsprechende Prüfung bestanden? e) Qualifikation, Methode, Dienstbefiissenheit und Lebenswandel. ä) Ob er zugleich Vorsänger und Schächter sei? 5) Unterricht. a) Welche Bücher werden beim Religionsunterricht benutzt? - . tW Iw >vie Ml Äiasssn oder AbchsllimM »st die Schule eingetheilr? e) Welche Gegenstände umfaßt der Unrecrichc in der Religionslehre? st) Zahl der Unterrichtsstunden nach Klassen, Abtheilungen und Gegenständen? e) Werden die Schulkinder nur zu den ordentlkchen Schulterminen ausgenommen und entlassen, oder auch zwischen denselben? k) Wie weit reichen , in der Regel die Kenntnisse der Schüler in der Religionslehre, biblischen Geschichte und im Uebersetzen der hebräischen Gebete und der Bibel bei ihrem Austritt aus der Schule? 6) Wie oft und von wem werden Visitationen vorgenommen? 7) Finder bei der Entlassung der Schüler aus der Schule eine besondere Feierlichkeit (Konfirmation) statt? 8) Sonstige Bemerkungen und etwaige Anträge. IN. Sonstige religiöse Verhältnisse 1) Wird die vom Landrabbmare publiziere Leichenordnung gehörig gekandhabr, und noch weitere Anordnungen in diesem Betreff wünschenswerrh und welche? 2) Von wem (Rabbinen, Lehrer, Vorsänger) werden die Trauungsakte vollzogen und auf welchem Grunde? 3) Welchen Personen ist die Belehrung über den Eid anvenraur? 4) Nabbinars- und Lehramts-Kandidaten. a) Anstalten, Studien und sonstige, die Heranbildung derselben bezweckende Anstalten und Einrichtungen d) Beiläufige Anzahl, Bildungsstufe, Lebenswandel rc. 5) Bestehen Vereine von erwachsenen Privatpersonen (M12N) für die Belehrung in ReligionSschrifcen, welche Bücher werden da benutzt, von wem werden die Vorrräge gehalten, und welche Vorschläge wären in dieser Beziehung zu machen? Kassel, am 27. März 1846. Das kurhessische Land-Rabbinat. Felsenstein. Rosenberg. PinhaS.'