Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 25 (16.12.1845)
- Date
- 1845-12-16
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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207 gröbsten Heuchelei anklagt, indem ihnen jede- Mittel gleich, sobald eS sich um Förderung des eigenen Interesses handelt. Indem ich Ihnen hierbei folgende Erklärung in der „Hanauer Zeitung" mitrheile, muß ich nur noch erwähnen, baß Stein der Einweihung der neuen Gemeinde-Schule nicht beiwohnte. weil er sich beleidigt hielt, daß von Seiten des Vorstandes die Einweihungs-Rede nicht ihm übertragen worden war; und als er nun ebenfalls in der „Hanauer Zeitung" dieserhalb angegriffen wurde nachstehende Erwiederung, die, wenn auch ohne Unterschrift, doch nur aus seinen Aeußerungen herrühren kann, folgte: „Frankfurt, 20. Nov. Die Angabe in einem Artikel Ihres heurigen Blattes, als habe der Hr. Rabbiner Srein der Einweihung des neuen jüdischen Schulhauses aus periönlichen Rücksichten nicht beigewohnr, bedarf einer Berichtigung; dieses Ausbleiben har vielmehr einen biblischen Grund. Im 5. Buche Moses Kap. 6. B. 9 wird den Juden befohlen, geben. Diesem Gebote wurde zwar bis heure durch Anheftung blecherner, jene Schrifrstellen auf Pergament geschrieben enthaltender. Messusse genannter Kapseln an die betreffenden Orte im Allgemeinen, nicht aber an dein neuen Schulhause nachgelebr. und alle Anmahnungen zur Erfüllung desselben blieben erfolglos. Hr. Srein fand es sonach seiner Stellung und seinen Anrecedcnzien angemessen, sich von der Sache entfernt zu Hallen." Je uirremuS, nichts als Jesuirismus. Glauben Sie es mir, um eine verletzte Eitelkeit mrc etwas mehr Anstand bemänteln zu können, wären unsere Modernen im Stande, zum selbst ihre Zuflucht zw nehmen, und eine sollte ihren Zwecken nilit dienen! Ungerechtes FrankfurtDein Rabbiner betritt keine Schwelle mehr, an der die nicht behefrel, und du nimmst es ihm übe', daß er--112'X erlaubt, daß er ein ist an und '"llkl? Jndeß dies ist die Lösung des großen Problems unserer Zeit, das ist die wahre Ausgleichung zwischen Lehre und Leben. Mecklenburg Schwerin. Bei einer früheren Gelegenheit bereits haben wir eS erwähnt, wie die Zahl Derer hier nicht geringe. die, je mehr man ihnen den Glauben mir Gewalt entreißen will, sich desto inniger und fester an denselben anschließen, die demnach überall dem Streben unsere» Landes-Rabbiners, das orrhodore Iuvenrhum mir der Wurzel aus unserer Mitte auszurotten, aus das Entschiedenste entgegenkreren; wie man aber vorzüglich sich dem wahrhaft religiösen Gemülhe unseres allverehrren Großherzogs und der höchsten Lander-Behörden zum innigsten Danke verpflichtet fühlen müsse für den Schutz, der nach wie vor den Einzelnen im Interesse des bestehenden , konservativen Iudenrhums gewahrt werde. Einen neuen Beleg des damals Gesagten bietet meine heurige Mitkheilung. Wie bekannt, waren es vorzüglich die jüdischen Ehe-Gesetze, die sich das hohe Mißfallen unseres Seelsorgers zugezogen, und die er daher in seiner unergründlichen Weisheit gänzlich zu anriqn!- ren resp. refornuren beschloß. Seine ausgesprochenen Theorieen in dieser Beziehung beweisen es hinlänglich, daß eine von ihm vollzogene Trauung zwar nach holdheimiswem, aber nicht nach jüo«- schem Ritus eine Trauung sei. Weshalb es den» in der Thac natürliche Folge war, daß mehrere der hiesigen jüdischen Gemeinde-Mitglieder, wie sie im Allgemeinen es nicht mit ihrem Gewissen vereinigen, Holdheim überhaupt als Rabbiner anzuerkennen, so besonders sich nicht entschließen konnten, bei ihnen vorkommende Trauungen durch denselben vollziehen zu lassen. Und so ereignete es sich denn, daß vor einiger Zeit der allgemein geehrte und geschätzte H. I.—e seinen entschiedenen Willen aussprach, seine Tochter, deren Vermählung staktfinden sollte, nicht durch Holdheim trauen lassen zu wollen. Wie dieser jene Weigerung aufnahm, wie er aufbrauste, wie er sich sträubte, brauchen wir nicht erst zu erwähnen, genug es kam zum Proceß und zur Entscheidung der Behörden. Diese ist denn nun gegen Holdheim ausgefallen, und so von Seiten unserer Negierung vom Neuen es ausgesprochen , daß sie uns nie zwingen werde, den als unseren Rabbinen anzuerkennen, der es unserm religiösen Bewußtsein nach nicht ist, nie sein kann. Die besagte Trauung wurde indeß in der vorigen Woche in Moisling durch den dortigen ehrwürdigen Rabbinen vorgenommen zur innigen Freude und wahrhaften Beruhigung aller Derer die eS noch treu meinen mit dem uralten Glauben der Väter.