Mannheim
Compact Memory

Der treue Zionswächter · 1845-12-16 · 25 (16.12.1845) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der treue Zionswächter
Volume
1 (1845)
Issue
25 (16.12.1845)
Date
1845-12-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2625941-2626064-2626089--0227-2627733
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1 Jahrgang. Der SL. Organ zur Wahrung Ser Interessen °uE-;»km«EL7d7' orthodoxen Iudenthums Vcrlagshandlung: Herold'sche Buchhandlung Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, ein Bogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5 K Ct. (2 Thlr. pr., 3Fl. 30 Xr.) Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern, soliden Hamburg, den 16. December 1815. Lnhslt. An die Reformations - Stürmer in Israel. Von I. Löwenstein. Bczirksrabbincr. (Fortsetzung) Geographische Skizzen, vom Donaustrande. (Fortsetzung.) Zeitungsnachrichten aus: Kurhessen, Frankfurt a. M., Mecklenburg Schwerin, von der Rhone. Vermischtes. Briefwechsel. — Berichtigung. Ueber die Unverbrüchlichkeit der Eide. Von Samuel Za-esoh«, Nabbinatsassessor zu Wreschen. Herr vr. Holdheim soll die Behauptung ausgesprochen habest, wie sie der Rabbiner Herr Fasset im Orient No. 30—34 cirirr: „Auch solche Eide, welche „auf das Verhalrmß des Menschen sich beziehen, oder „vor Gericht geleistet werden, können aufgelöst werden, „und daß die Auflösung aller Eide im rabbinischen Diese das rabbinische Judenrhum und alle bis jetzt von den Juden geleisteten E'de verdächtigende Behauptung soll zwar ihre gründliche Widerlegung durch einen großen Gelehrten gefunden haben, jedoch habe ich d-ew Refutationen nicht gelesen; auch kenne ich diese Hoidheimschen Tiraden blos aus den brieflichen Mitrheilungen des Herrn Fasse! irn Orient No. 30—34, und auf Letztere mich einzig und allein beziehend. werde ich weder den Beqriff Eid von Schwur trennen, denn die Sprache kennt diesen Unterschied nicht; noch Beispiele unverbrüchlicher promissorischer Ei-e aufzahlen, weil '22^1 auch bei dem Falle s, im Orient No. 31 die Auflösung empfiehlt viäe 2'.l ">«2 § 73 No. 15. Nein, ich werde nur vom Begriffe und tIZ/'OlL' das Bekannteste erzählen und glaube so die totale Nibilität der HoldheimlÄen Behauptung nach weisen zu können. Selbst die beiden Talmudstellen, die hier Holdheim als feine Fundgruben citirr, werden uns grade datz Gegenkherl finden lassen. Es unterscheidet sich Gelübde von ."U/12!^ Eid rabbinisch in weiter nichts, als: baß wahrend ErstereS ein Versprechen, ein gewisses willkürliches, von Gote nicht gefordertes Verhalten zu einem Gegenstände, in Beziehung der Sache zur Person, zur besonder» Verehrung Gottes zu beobachten bedeutet. Letzteres die Verpfandung der eignen Persönlichkeit, d. h. der eignen Menschenwürde ist im freien Willen die schuldige Pflicht durch oder durch'- Gesetz überhaupt pünktlich zu befolgen. — Beide können assertorisch, promissorisch, affirmativ und negativ sein O'222 § 3 No. 2. Das Wort wird durch den Eid heiliger, weil es unter Anrufung Gottes geschieht viilo TW'ON?>12^ 22*2^ Cap. 11 No. 1. Am heiligsten, wenn der Eid zugleich durch Manipulation (s'2N N2'P2) geleistet wird ibicl. No. 13 2"n 8 87 No. 18. Aus diesem differirenden Begriff zwischen "N2 und riZNIL? folgert der Talmud und stellt fest: 1) Gelübde können auf alle Gegenstände haften, wenn selbst dadurch mittelbare Gesetzesverletzung käme, z. B. die Nichtsnutz-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.