Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 15 (7.10.1845)
- Date
- 1845-10-07
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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123 zwischen dem Synagogenrath (Vorsteher der Gemeinde) und der Schatzungscommission erhoben har. Es wird nämlich hier von Zzu 3 Zähren eine neue Schatzungscommission ernannt, bestehend aus 9 Mitgliedern, und zwar je 3 aus der höchst, mittelst undmiederst besteuerten Classe, die durch Stimmenmehrheit von der ganzen Gemeinde gewählt werden. Diese hat unter dem Vorsitze eines Synagogenrachs-Mitgliedes die zu erhebenden Steuern nach Verhältniß des Vermögens auszuschlagen. Nun wurde vor Kurzem eine neue Schatzungscommission gewählt, der Synagogenrath legte dieser im Allgemeinen ohne detailirte Darstellung die muthmaßlichen Gebräuche vor, welche auf die Gern. auSzuschlagen waren, allein die Schahungscommission ging darauf nicht ein, sie verlangte ein gehörig derailirtes Budget der Ausgaben, wahrscheinlich um auch hierüber ihre Meinung zu äußern, und dem unnöthig zu Veransqebinden die Genehmigung zu verweigern. Der «Wnagogenrarh wollte aber diesem Ansinnen keine Folge leisten, um sich nickt über sein Thun einer Oberaufsicht unterwerfenzu müssen. Die Schatzungscommission blieb aber ebenfalls fest auf ihrer Forderung stehen, und so wird wol eine höhere Behörde diesen Streit zu schlichten haben. Vor der Hand werden die Steuern noch provisorisch nach dem alten Ausschlag erhoben. Forschen wir nach dem näheren Grunde dieses Zwistes, so bestätigt sich abermals die traurige Erfahrung, daß die Reform in den bis dahin ruhigsten Gemeinden nur ihr Haupt zu erheben brauche, und alsbald ist es um den Frieden geschehen, Hader undZwietrachterheben sich an allen Enden. So auch hier. Der Synagogenrath besteht großentheils aus Reformern, die Gemeinde aus zwei Drittel von Conservariven. Nicht ohne Grund hielt die Schatzungscommission dafür, daß von Gemeinde-Mitteln zu Reform-Zwecken verwendet würden; dem wollte man keinen weiteren Vorschub leisten. Daß diese Befürchtung übrigens nicht ganz ungegründet sei, geht z. D. daraus hervor, daß der hiesige Synagogenrath, im Widerspruche mit den Gesinnungen der Gemeinde, und als alleinige Ausnahme aller Synagogenräthe des Großherzogthums einen Rechts-Consulenren hält, der freilich die Arbeit der Herren Rärhe übernimmt, aber diese zugleich zu wahren Maschinen herabwürdigt, kurz ein Faktotum ist. Die Besoldung dieses Herrn war anfangs äußerst gering, steigerte sich indeß von Zahr zu Jahr, und ist jetzt, seitdem der Rechts-Consulent eins der Häupter der R. V. geworden ist, zu einer horrenden Höhe gestiegen. Und unsere Schatzungs-Commission sollte hier blindlings alle geforderten Gelder stillschweigend sanctioniren? Hannover. Hildesheim. Jetzt, nachdem die Landrabbiner- Wahl zu Hannover beendet, wird auch unsere Vakanz alsbald besetzt werden, und soll gleich nach den Feiertagen der Wahl-Termin anberaumr werden. Die Zahl der Candidaten für die hiesige Stelle, die bedeutend vergrößert worden, und einen Bezirk in sich schließt, nicht minder groß, als das LandrabbinarHannover, ist ebenfalls nicht unbedeutend, und die Wahl deshalb äußerst schwierig. Wenn bis dahin Herr Landsberg manche Stimmen hier für sich zu vereinen gewußt hat, so dürfte jetzt wohl kaum ein passenderer Candidat gefunden werden, als Herr Oberlehrer Frensdorf zu Hannover. Lassen wir es als ein Fingerzeig der Vorsehung betrachten, daß Herr F. nicht zu Hannover gewählt wurde, damit wir einen, in jeder Hinsicht entsprechenden Rabbinen bekämen. So sehen wir denn zuversichtlich dem Resultate dieser Wahl entgegen, hoffen, daß es ei» solches sein wird, das vor Allem die Interessen unserer Religion wahrnimmt, uns in der Person des gewählten Garankieen bieret, die erforderlich zur Befestigung der Wahrheit, zur Förderung religiösen Sinnes und allgemeiner Wohlfahrt. Mecklenburg Schwerin. Nach einer Verfügung unseres Landrabbinen, sollen nächsten in jeder Synagoge, nicht mehr, als ein und zwar vom jjN gebraucht werden. Daß sich unsere „Alten" hiebei nicht beruhigen würden, verstand sich von selbst, und mehrere desfalls gestellten Anfragen, wurden natürlich dahin beantwortet, daß jeder Einzelne verpflichtet sei, selbst für sich O'2'Q "1 zu nehmen. Zn Folge dessen ist denn dieser Tage wirklich, eine größere Bestellung als je früher, auf gemacht worden, und hoffen wir nur, daß es etwa unserm Herrn Landrabbinen nicht einfallen möchte, wie einem Amtsbruder bei einer ähnlichen Gelegenheit, die Contravenienten polizeilich zur Strafe zu ziehen, oder die verbotene Frucht gewaltsam ihnen wegzunehmen.